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Das Verfassungsgericht der Republik Ungarn

Zuständigkeiten, Organisation, Verfahren, Stellung

von Gabor Spuller (Autor:in)
©1999 Dissertation XXVII, 495 Seiten

Zusammenfassung

Das Verfassungsgericht ist sowohl ein Gericht sui generis als auch ein Verfassungsorgan sui generis. Als bedeutsamster Faktor der Rechtsentwicklung bildet es gegenüber dem Parlament bzw. der Exekutive häufig das einzige ausgleichende Gegengewicht im Konzert der Staatsgewalten. Die Funktion als Ersatzgesetz- und Ersatzverfassungsgeber wird durch den kontinuierlichen Übergang von einem kommunistischen Einparteienstaat zur rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Demokratie verstärkt. Das Gericht kann nicht mehr ohne erhebliche Abstriche der dritten Säule der traditionellen Gewaltentrias, der ordentlichen Rechtsprechung, zugeordnet werden. Zwar übt es im Kern materiell Rechtsprechung, aber institutionell nimmt es zugleich die Aufgaben einer eigenständigen, vierten Gewalt wahr.

Details

Seiten
XXVII, 495
Jahr
1999
ISBN (Paperback)
9783631340073
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XXVII, 495 S.

Biographische Angaben

Gabor Spuller (Autor:in)

Der Autor: Gábor Spuller, geboren 1965 in Kreis Kleve, ungarischer Abstammung, studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Trier. Als Rechtsreferendar absolvierte er eine dreimonatige Ausbildungszeit unter der Ägide des Präsidenten des Verfassungsgerichts der Republik Ungarn; Publikationen zu Fragestellungen des ungarischen Verfassungs- und Wirtschaftsrechts. Seit 1995 ist der Autor unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt im Regierungspräsidium Dessau tätig.

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Titel: Das Verfassungsgericht der Republik Ungarn