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Der Gedanke der Prävention im deutschen Schadensersatzrecht

Die Flucht in den Geldersatz immaterieller Schäden- Zugleich eine Besprechung der "Caroline</I>-Urteile des Bundesgerichtshofs und des "Draehmpaehl</I>-Urteils des Europäischen Gerichtshofs

von Henning Löwe (Autor:in)
©2000 Dissertation 276 Seiten

Zusammenfassung

Die Caroline-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Draehmpaehl-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu § 611a BGB haben für großes Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine präventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Prävention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Prävention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. punitive damages und eine kritische Würdigung sowohl der Caroline-Rechtsprechung als auch des Draehmpaehl-Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, daß Prävention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berücksichtigung finden kann.

Details

Seiten
276
Jahr
2000
ISBN (Paperback)
9783631363379
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. 276 S.

Biographische Angaben

Henning Löwe (Autor:in)

Der Autor: Henning Löwe, geboren 1970 in Hamburg. 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Münster und Göttingen. 1995 Erstes juristisches Staatsexamen. 1996 Graduierung zum Master of Laws an der University of Georgia in Athens, Georgia, USA. Juristisches Referendariat in Hamburg, Promotion und Zweites juristisches Staatsexamen 2000.

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Titel: Der Gedanke der Prävention im deutschen Schadensersatzrecht