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Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit

Ein Beitrag zu den Garantiewirkungen von Verfahrensrechten im Hinblick auf die Beweiswürdigung, Strafzumessung und Strafbarkeit des Beschuldigten im Strafprozess

von Maike Aselmann (Autor:in)
©2004 Dissertation 324 Seiten

Zusammenfassung

Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.

Details

Seiten
324
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631526378
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Selbstbeschuldigung Selbstbegünstigung Strafprozessrecht Schweigerecht Selbstbelastungsfreiheit Verteidigungsfreiheit Aussagefreiheit nemotenetur se ipsum accusare
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 324 S.

Biographische Angaben

Maike Aselmann (Autor:in)

Die Autorin: Maike Aselmann wurde 1975 in Hildesheim geboren. Sie studierte ab 1994 Rechtswissenschaften an der Universität in Göttingen und arbeitete dort von 1996 bis 2003 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Strafrechtslehrstuhl von Herrn Professor Dr. Fritz Loos. Von 1999 bis 2001 war sie Rechtsreferendarin im Bezirk des OLG Braunschweig. Die vorliegende Dissertation entstand nach Abschluß des 2. Staatsexamens. Seit Januar 2004 ist die Verfasserin Richterin auf Probe beim OLG Oldenburg.

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Titel: Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit