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Die Abgrenzung zwischen EuGVVO und EuInsVO im Bereich insolvenzbezogener Einzelentscheidungen

von Florian Strobel (Autor:in)
©2006 Dissertation 296 Seiten

Zusammenfassung

Die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung regelt einheitlich die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen innerhalb der EU. Der Ausschluss von Konkursen, Vergleichen und ähnlichen Verfahren aus dem Anwendungsbereich hat eine Lücke gelassen, die die Europäische Insolvenzverordnung nunmehr weitgehend ausfüllt. Streitige insolvenzbezogene Einzelentscheidungen, wie etwa bei Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters oder Klagen der Insolvenzgläubiger und Aussonderungsberechtigten, haben in der EulnsVO jedoch keine so klare Regelung gefunden, wie es erforderlich gewesen wäre. Dass sie auch von der EuGVVO nicht eindeutig erfasst oder ausgeschlossen sind, führt zu Fragen nach der Zuordnung solcher Entscheidungen zu der EuGVVO oder der EulnsVO vor allem bei der Ermittlung der internationalen Zuständigkeit. Fallen sie in die internationale Zuständigkeit der Gerichte im Staat der Insolvenzverfahrenseröffnung? Oder sind die differenzierten Gerichtsstände des Europäischen Zivilverfahrensrechts anwendbar? Der Autor untersucht diese Fragestellungen unter eingehender Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Rechtsprechung beispielhaft gewählter EU-Mitgliedsstaaten zu der Abgrenzungsfrage.

Details

Seiten
296
Jahr
2006
ISBN (Paperback)
9783631553008
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit un Verordnung über Insolvenzverfahren Annexentscheidung Art. 25 Zuständigkeit Europäisches Ins Europäische Union
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. 296 S.

Biographische Angaben

Florian Strobel (Autor:in)

Der Autor: Florian Strobel, geboren 1972 in Gütersloh; 1993 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Münster mit Studienaufenthalt in Poitiers (Frankreich); 1998 Erstes Staatsexamen; 1999 Studium an der University of New South Wales, Sydney (Australien); Master of Laws; 2000 bis 2002 Referendardienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 2002 Zweites juristisches Staatsexamen; seit 2004 Arbeit als Rechtsanwalt in Hamburg.

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Titel: Die Abgrenzung zwischen EuGVVO und EuInsVO im Bereich insolvenzbezogener Einzelentscheidungen