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Die Stellung der «A-, B- und C-reorganizations» im US-amerikanischen Steuerrecht und ihre Pendants im deutschen (Umwandlungs-)Steuerrecht

by Florian Huber (Author)
©2008 Thesis 648 Pages

Summary

Das Umwandlungssteuerrecht (reorganization provisions) besitzt in den USA trotz seiner enormen Komplexität einen hohen Stellenwert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass bestimmte Unternehmenserwerbe steuerneutral durchgeführt werden können (acquisitive reorganizations). Da mittlerweile vermehrt deutsche Unternehmen in die USA expandieren, gewinnt das US-amerikanische (Umwandlungs-)Steuerrecht zunehmend auch für deutsche Investoren an Bedeutung. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die in der Praxis am häufigsten anzutreffenden acquisitive reorganizations in Form der A-, B- und C-reorganization dem jeweiligen deutschen Pendant gegenüberzustellen und zu untersuchen, wie die entsprechenden Vorschriften in das jeweilige Steuerrecht eingebettet sind und auf welche Art und Weise bzw. mit welcher steuersystematischen Rechtfertigung diese Umwandlungs- bzw. Erwerbsformen steuerneutral durchgeführt werden. Die Arbeit zeigt, dass trotz zahlreicher Unterschiede beide Rechtsordnungen zum Teil identische Probleme zu bewältigen haben und diese mit vergleichbaren Mitteln zu lösen suchen.

Details

Pages
648
Publication Year
2008
ISBN (Softcover)
9783631573822
Language
German
Keywords
US-amerikanisches Steuerrecht Rechtsvergleichung Deutsches Umwandlungssteuerrecht
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 648 S., zahlr. Tab. und Graf.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Florian Huber (Author)

Der Autor: Florian Huber, geboren 1972, absolvierte die Studiengänge Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hannover. Nach Abschluss des LL.M.-Studienganges International Taxation an der New York University nahm er das Promotionsstudium an der Universität Osnabrück auf. Von 2003 bis 2006 war er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seit 2006 arbeitet er in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in München.

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