Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB im kirchlichen Arbeitsrecht
Eine schwerpunktmäßige Betrachtung des Arbeitsrechts der katholischen Kirche
©2009
Dissertation
XXVIII,
162 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4874
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten des kirchlichen (insbesondere des katholischen) Arbeitsrechts im Fall des Betriebsübergangs von weltlichen auf kirchliche Rechtsträger und umgekehrt. Eingeleitet wird die Bearbeitung mit einem Abriss über den Ursprung der Privilegierung der Kirchen zur eigenen Rechtsetzung aus Art. 137 Abs. 3 WRV. Die Schwerpunkte der Betrachtung liegen auf der Darstellung der gesteigerten kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten, der Vergleichbarkeit von Tarifvertrag und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien sowie auf dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass § 613a BGB in modifizierter Form grundsätzlich auch im kirchlichen Arbeitsrecht Anwendung findet. Eine Ausnahme bilden § 613a I 2-4 BGB, da kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien nach dem Ergebnis der Verfasserin in Abweichung zu Tarifverträgen keine normative Wirkung zukommt, weshalb eine Analogie zu § 613a I 2-4 BGB nicht möglich erscheint. In kollektivrechtlicher Hinsicht wird festgestellt, dass Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit dem Übergang eines weltlichen Betriebes auf einen kirchlichen Träger enden.
Details
- Seiten
- XXVIII, 162
- Erscheinungsjahr
- 2009
- ISBN (Paperback)
- 9783631592946
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Individualarbeitsrecht Mitarbeitervertretung Kollektives Arbeitsrecht
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2009. XXVIII, 162 S.