Die Bedeutung des Schuldprinzips im Jugendstrafrecht
Unter besonderer Berücksichtigung des Zielkonflikts mit dem Erziehungsgrundsatz
©2011
Dissertation
LII,
306 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 5181
Zusammenfassung
Schlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in § 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tätern jede Strafe stets Schuld voraussetzt. Zudem werden auch an anderen Stellen im Jugendgerichtsgesetz Einflüsse des Schuldprinzips deutlich, insbesondere im Bereich der Jugendstrafe, welche nach § 17 Abs. 2 JGG auch wegen «Schwere der Schuld» verhängt werden kann. Die Koexistenz von Schuldprinzip und Erziehungsgrundsatz führt im Bereich der Sanktionsauswahl und -bemessung häufig zu eklatanten Widersprüchen, welche nicht ohne Weiteres zu Gunsten eines Leitprinzips aufgelöst werden können.
Details
- Seiten
- LII, 306
- Erscheinungsjahr
- 2011
- ISBN (Paperback)
- 9783631607077
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- JGG Jugendstrafe Schuldprinzip Sanktionsauswahl
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2011. LII, 306 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG