Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien
Unter besonderer Berücksichtigung schuldrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers zu einem unternehmerischen Verhalten
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Einleitung
- 1. Kapitel: Die schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag
- A. Die beiden grundlegenden Fragen zur schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag
- I. Die Möglichkeit sogenannter „tarifnormersetzender“ schuldrechtlicher Vereinbarungen – Wahlfreiheit oder Rangverhältnis zwischen normativen und schuldrechtlichen Regelungen in einem Tarifvertrag?
- II. Die inhaltliche Reichweite der schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag
- B. Der Meinungsstand zur Reichweite der schuldrechtlichen Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag
- I. Keine sachlich-gegenständliche Erweiterung der schuldrechtlichen Regelungsinhalte im Vergleich zu den Tarifnormen – sogenannte „Harmonielehren“
- II. Sachlich-gegenständliche Erweiterung der schuldrechtlichen Regelungsinhalte im Vergleich zu den Tarifnormen aufgrund der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie
- III. Die Auffassung der Rechtsprechung zur schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in Tarifverträgen
- IV. Der Meinungsstand zur Erkämpfbarkeit schuldrechtlicher Regelungsinhalte eines Tarifvertrages
- V. Zusammenfassung
- C. Kritische Betrachtung der bisherigen Begründungen einer auf normativ regelbare Inhalte begrenzten schuldrechtlichen Regelungsbefugnis
- I. Die Annahme einer begrenzten schuldrechtlichen Regelungsbefugnis durch Auslegung des TVG
- 1. Grammatikalische Auslegung des TVG
- 2. Systematik des TVG
- 3. Entwicklungsgeschichtliche Betrachtung der „Rechte und Pflichten“ nach § 1 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 TVG
- 4. Ergebnis: Keine inhaltlichen Rückschlüsse für die schuldrechtlichen Regelungsinhalte eines Tarifvertrages allein durch Auslegung des TVG
- II. Die Begründung einer „Harmonie“ schuldrechtlicher und normativer Regelungsinhalte in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts
- 1. Hintergrund und Anlass der frühen „Harmonielehren“
- 2. Die verschiedenen Begründungen der „frühen Harmonielehren“
- a. Die Begründung Nipperdeys
- b. Die Begründung Mayer-Malys
- c. Die Begründung Richardis
- 3. Stellungnahme: Der aus heutiger Sicht begrenzte Untersuchungsgegenstand der „frühen“ Harmonielehren auf die personellen Grenzen schuldrechtlicher Vereinbarungen in einem Tarifvertrag
- D. Die Überlagerung der Reichweite schuldrechtlicher Vereinbarungen in einem Tarifvertrag durch das jeweilige Verständnis des Gewährleistungsumfangs der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- I. Unmittelbarer Rückgriff auf die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG zur Bestimmung der schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag
- II. Die Tarifautonomie als verfassungsrechtliche Grundlage auch der Gegenauffassung
- III. Die Überlagerung der schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag durch die in Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie
- E. Der verfassungsrechtliche Gewährleistungsgehalt der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG und deren privatrechtlich-mandatarische Legitimation als „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“
- I. Kritik an der bisher herrschenden Methodik zur Bestimmung der Reichweite der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 1. Die berechtigte Kritik an der sachlich-gegenständlichen Gleichsetzung von Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 2. Die berechtigte Kritik an der vorherrschenden Bestimmung der Tarifautonomie durch verfassungsrechtliche Interessenabwägung mit dem Ziel der praktischen Konkordanz
- 3. Ergebnis: Ablehnung der bisher herrschenden Methodik zur Bestimmung der Reichweite der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- II. Tarifautonomie als in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“
- 1. Die funktionsorientierte und am Schutzzweck ausgerichtete „positive“ Bestimmung des verfassungsrechtlichen Gewährleistungsgehalts der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 2. Die sogenannte „Schutzfunktion“ der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- a. Der Ausgleich der strukturellen Unterlegenheit der Arbeitnehmer beim Aushandeln der Arbeitsbedingungen am freiheitlichen Arbeitsmarkt als Ursprungskonzeption der Tarifautonomie
- b. Die „Schutzfunktion“ der Tarifautonomie als Grundlage der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG bis heute
- 3. Die privatrechtlich-mandatarische Legitimation der Tarifautonomie als „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“
- a. Die rein privatrechtlich-mandatarische Legitimation der Tarifautonomie als Grundlage des gegenwärtigen Tarifvertragsrechts
- aa. Die privatrechtlich-mandatarische Legitimation der unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen nach dem TVG
- (1) Die unmittelbare und zwingende Wirkung als historischer und gegenwärtiger „Prüfstein“ der Legitimation der Tarifautonomie
- (2) Das grundsätzliche Erfordernis eines Legitimationsgrundes der Tarifautonomie
- (3) Die heute überwiegende Anerkennung der Tarifautonomie „als kollektiv ausgeübte Privatautonomie“ und die Frage nach einer „zusätzlichen“ Legitimierung der Tarifnormen durch den Staat
- (4) Die dogmatisch überlegene Erklärung der unmittelbaren und zwingenden Wirkung allein durch das privatrechtliche Mandat der Mitglieder
- (a) Der Koalitionsbeitritt als privatrechtliche Legitimationsgrundlage der unmittelbar und zwingend wirkenden Tarifnormen
- (b) Die dogmatischen Widersprüche einer (zusätzlichen) Legitimation der Tarifautonomie durch den Staat
- bb. Die Erklärbarkeit weiterer tarifvertraglicher Besonderheiten auf Grundlage des privatrechtlichen Mandats der Mitglieder
- cc. Zwischenergebnis: „Rein“ privatrechtlich-mandatarische Legitimation als dogmatische Grundlage des geltenden Tarifvertragsrechts
- b. Die entwicklungsgeschichtliche Bestätigung einer privatrechtlich-mandatarischen Legitimation als auch heute einzig systemkonforme Erklärung der in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie
- aa. Die privatautonome Selbstbestimmung über die Arbeitsbedingungen als ursprüngliches Schutzgut der Tarifautonomie und Bestätigung der privatrechtlich-mandatarischen Legitimation der Tarifautonomie
- bb. Die entwicklungsgeschichtliche Fehlvorstellung einer staatlichen „Delegation“ der Tarifautonomie und die einzig systemkonforme Legitimation der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG durch das privatrechtliche Mandat
- c. Zwischenergebnis: Das privatrechtliche Mandat als dogmatisch überlegene, historisch bestätigte und einzig systemkonforme Legitimationsgrundlage der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 4. Kein weiterer verfassungsrechtlicher „Schutzzweck“ der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG – insbesondere keine „institutionelle“ Ordnungsfunktion der Tarifautonomie
- 5. Die „Schutzfunktion“ der Tarifautonomie als nach Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleistete „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“
- III. Die sachlich-gegenständliche und personelle Reichweite der in Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie
- 1. Die begrenzte personelle Reichweite der privatrechtlich-mandatarisch legitimierten Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 2. Das synallagmatische Austauschverhältnis des Einzelarbeitsvertrages als sachlich-gegenständlicher Bezugspunkt der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 3. Keine unternehmerischen Grundlagenentscheidungen im Schutzbereich der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- a. Keine Standortvereinbarungen
- b. Keine sonstigen unternehmerischen Grundlagenentscheidungen
- 4. Das synallagmatische Austauschverhältnis der organisierten Einzelarbeitsverhältnisse als durch die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleisteter Regelungsinhalt eines Tarifvertrags
- IV. Zwischenergebnis: Gewährleistungsumfang der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- F. Folgerungen für die schuldrechtliche Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag
- I. Die „tarifnormdienende“ Funktion und begrenzte sachliche Reichweite schuldrechtlicher Vereinbarungen im geltenden Tarifvertragssystem
- 1. Keine verfassungsrechtliche Vorgabe zur sachlich-gegenständlichen Erweiterung tarifvertraglicher Regelungsinhalte im Vergleich zum Sachkatalog tarifvertraglicher Normen nach § 1 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 TVG
- 2. Die Missachtung der Ausgestaltungskompetenz des einfachen Gesetzgebers bei einer Erweiterung der sachlich-gegenständlichen Regelungsinhalte schuldrechtlicher Tarifvertragsvereinbarungen durch einen „Rückgriff“ auf Art. 9 Abs. 3 GG
- 3. Die „Rechte und Pflichten“ in § 1 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 TVG als auf „tarifnormdienende“ Verpflichtungen funktional begrenzte Generalklausel
- a. Die sogenannte Friedens- und Durchführungspflicht in ihrer charakteristischen „tarifnormdienenden“ Funktion
- b. Die Auslegung der „Rechte und Pflichten“ nach § 1 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 TVG als auf „tarifnormdienende“ Vereinbarungen begrenzte Generalklausel
- c. Weitere „tarifnormdienende“ schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag
- d. Grenzen schuldrechtlicher Vereinbarungen als „tarifnormdienende“ Verpflichtungen – insbesondere hinsichtlich schuldrechtlicher Verpflichtungen bezüglich des Arbeitskampfes
- e. Zwischenergebnis: Die „Rechte und Pflichten“ nach § 1 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 TVG als auf „tarifnormdienende“ Vereinbarungen begrenzte Generalklausel
- 4. Ergebnis: Die auf „tarifnormdienende“ Vereinbarungen begrenzte schuldrechtliche Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag
- II. Neuüberprüfung der tarifvertraglichen Regelungsmöglichkeit sogenannter „tarifnormersetzender“ schuldrechtlicher Tarifvertragsvereinbarungen
- 1. Die Begründung einer Wahlfreiheit zur schuldrechtlichen oder normativen Ausgestaltung eines Tarifvertrages
- 2. Die Motive der Tarifvertragsparteien zum Abschluss schuldrechtlicher „anstatt“ normativer Tarifvertragsvereinbarungen
- 3. Kritische Auseinandersetzung mit der Begründung und den Motiven „tarifnormersetzender“ Vereinbarungen als schuldrechtlichem Tarifvertrag
- 4. Die Ablehnung „tarifnormersetzender“ Vereinbarungen in einem Tarifvertrag
- G. Ergebnis zur schuldrechtlichen Regelungsbefugnis in einem Tarifvertrag
- 2. Kapitel: Schuldrechtliche Verpflichtungen zwischen Tarifvertragsparteien jenseits des Tarifvertrages? – Außertarifliche Vertragsfreiheit oder exklusiver Vorrang des Tarifvertrages
- A. Umfassende Vertragsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur Begründung schuldrechtlicher Verpflichtungen jenseits des Tarifvertrages nach (bisher) herrschender Auffassung
- I. Die nach herrschender Auffassung umfassende Vertragsfreiheit zur Begründung gegenseitiger Verpflichtungen jenseits des Tarifvertrages
- II. Die unbedeutende Abgrenzung zwischen Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 GG für eine umfassende außertarifliche Vereinbarungsbefugnis der Tarifvertragsparteien
- III. Exkurs: Das Verhältnis zwischen „sonstigen Kollektivvereinbarungen“ nach Art. 9 Abs. 3 GG und Tarifverträgen nach herrschender Auffassung
- IV. Kein Arbeitskampf um außertarifliche Regelungsinhalte
- 1. Kein Arbeitskampf jenseits der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG
- 2. Bestätigung des funktionellen Bezugs des Arbeitskampfes zur Tarifautonomie durch das Verständnis der Tarifautonomie als „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“
- V. „Gesamtsanierungspakete“ aus tariflichen Arbeitsbedingungen und nicht tariflich regelbaren unternehmerischen Entscheidungen als Folge einer umfassenden Regelungsbefugnis jenseits des Tarifvertrages
- VI. Ergebnis zur bisher ganz herrschenden Auffassung einer grundsätzlich umfassenden außertariflichen Regelungsbefugnis
- B. Keine außertariflichen Verpflichtungen zwischen Tarifvertragsparteien auf Grundlage der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
- I. Berechtigte Kritik an der grundlegenden Vorstellung von Art. 9 Abs. 3 GG als „Doppelgrundrecht“
- II. Kein Schutz zweckgerichteter Betätigungsmittel im Außenverhältnis nach Art. 9 Abs. 1 GG
- III. Keine außertariflichen Vereinbarungen zur Erfüllung einer „Ordnungsaufgabe“
- IV. Keine außertariflichen Vereinbarungen im Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 GG nach der Rechtsprechung des BVerfG
- V. Keine „sonstigen Kollektivvereinbarungen“ nach Art. 9 Abs. 3 GG zur Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen
- VI. Ergebnis: Keine zusätzlich geschützten Vereinbarungen nach Art. 9 Abs. 3 GG zwischen Tarifvertragsparteien neben dem Tarifvertrag auf Grundlage der Tarifautonomie
- C. Kein Rückgriff auf die Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG zur Begründung schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien
- I. Regelmäßig keine Selbstverwirklichung der Gewerkschaft bei schuldrechtlichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- 1. Die grundsätzliche Gewährleistung einer umfassenden Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG zur Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben
- 2. Interessenvertretung für Dritte in schuldrechtlichen Vereinbarungen mit der Arbeitgeberseite
- II. Die Tarifvertragsparteien als privilegierte Vertragsparteien des kollektiven Arbeitsrechts – keine Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien als „einfache“ Rechtssubjekte
- 1. Die besonderen Befugnisse der Gewerkschaft als Partei des kollektiven Arbeitsrechts im Tarif- und Arbeitskampfrecht
- 2. Auswirkung der gewerkschaftlichen Privilegien auf nicht tarifliche Regelungsinhalte neben dem Tarifvertag
- a. Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen als „Gegenleistung“ für eine schuldrechtliche Verpflichtung der Arbeitgeberseite gegenüber der Gewerkschaft
- b. Der Arbeitskampf als Druckmittel der Gewerkschaft auch zur Durchsetzung nicht tariflich regelbarer Inhalte
- 3. Keine Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien als „einfache“ Rechtssubjekte aufgrund der Privilegien als Tarifvertragsparteien
- III. Keine „eigene“ Privatautonomie der Gewerkschaft neben der Tarifautonomie als besondere Form der „kollektiv ausgeübten Privatautonomie“
- IV. Der Ausnahmefall reiner „Hilfsgeschäfte“ zwischen Gewerkschaft und dem Arbeitgeber(verband) als „einfachen“ Privatrechtssubjekten im Rechtsverkehr
- V. Ergebnis: Kein Rückgriff auf die Vertragsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG zur Begründung schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber als Tarifvertragsparteien
- D. Ergebnis: Keine außertariflichen Vereinbarungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber(verband) – der Tarifvertrag als exklusive Vereinbarungsform der Tarifvertragsparteien
- 3. Kapitel: Konsequenzen und die Frage nach einer Umgehung der auf Tarifverträge begrenzten schuldrechtlichen Regelungsbefugnis zwischen Tarifvertragsparteien
- A. Die Unwirksamkeit schuldrechtlicher Verpflichtungen jenseits der tarifvertraglichen Grenzen nach dem TVG aufgrund der fehlenden Regelungsbefugnis zwischen Tarifvertragsparteien
- B. Schriftform schuldrechtlicher Vereinbarungen als Tarifvertrag
- C. Die Möglichkeit unverbindlicher gemeinsamer Stellungnahmen der Sozialpartner bei Regelungsinhalten jenseits des Tarifvertrages
- D. Keine Umgehung der begrenzten (schuldrechtlichen) Regelungsbefugnis zwischen den Tarifvertragsparteien zur Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen
- I. Kein Bedingungszusammenhang normativer Arbeitsbedingungen an ein unternehmerisches Verhalten – keine Obliegenheit zu einem bestimmten unternehmerischen Verhalten
- II. Keine zusätzliche Mandatierung der Tarifvertragsparteien durch ihre Mitglieder jenseits der tarifvertraglichen Grenzen nach dem TVG
- III. Die zu empfehlende Einführung eines ausdrücklichen „Koppelungsverbots“ de lege ferenda
- 1. „Gekoppelte“ Vereinbarungen im Dreiecksverhältnis
- 2. Genehmigungsvorbehalt für „Hilfsgeschäfte“ zwischen den Tarifvertragsparteien de lege ferenda
- IV. Keine Erweiterung der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis durch „dreigliedrige“ Vereinbarungen unter Einbeziehung des Betriebsrats
- Ergebnis
- Reihenübersicht
Arnold, Christian: Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter, zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis, Berlin 2007.
(zit. als: Arnold, Betriebliche Tarifnormen)
Bauer, Jobst-Hubertus/Krieger, Steffen: „Firmentarifsozialplan“ als zulässiges Ziel eines Arbeitskampfes?, in: NZA 2004, 1019–1025.
Bayreuther, Frank: Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie - Tarifrecht im Spannungsfeld von Arbeits-, Privat- und Wirtschaftsrecht, München 2005.
(zit. als: Bayreuther, Tarifautonomie)
Becker, Martin: Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis in Deutschland – vom Beginn der Industrialisierung bis zum Ende des Kaiserreichs, Frankfurt am Main 1995.
(zit. als: Becker, Arbeitsvertrag)
Berg, Peter/Wendeling-Schröder, Ulrike/Wolter, Henner: Die Zulässigkeit tarifvertraglicher Besetzungsregelungen, in: RdA 1980, 299–313.
Beuthien, Volker: Unternehmerische Mitbestimmung kraft Tarif- oder Betriebsautonomie?, in: ZfA 1983, 141–168.
Beuthien, Volker: Mitbestimmung unternehmerischer Sachentscheidungen kraft Tarif- oder Betriebsautonomie?, in: ZfA 1984, 1–30.
Biedenkopf, Kurt Hans: Grenzen der Tarifautonomie, Karlsruhe 1964.
(zit. als: Biedenkopf, Grenzen)
Boeck, Myriam: Tarifverträge und andere Koalitionsverträge, Frankfurt am Main 2007.
(zit. als: Boeck, Tarifverträge und andere Koalitionsverträge)
Böckenförde, Ernst-Wolfgang: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsimmanente Schranken, in: Der Staat 42 (2003), 165–192.
Bogs, Walter: Autonomie und verbandliche Selbstverwaltung im modernen Arbeits- und Sozialrecht, in: RdA 1956, 1–9.
Bötticher, Eduard: Die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, Heidelberg 1966.
(zit. als: Bötticher, Gemeinsame Einrichtungen)
Brox, Hans (Begr.)/Rüthers, Bernd/Henssler, Martin: Arbeitsrecht, 18. Aufl., Stuttgart 2011.
(zit. als: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht) ← XIX | XX →
Camilo de Oliveira, Renata: Zur Kritik der Abwägung in der Grundrechtsdogmatik – Beitrag zu einem liberalen Grundrechtsverständnis im demokratischen Rechtsstaat, Berlin 2013.
(zit. als: Camilo de Oliveira, Grundrechtsdogmatik)
Cherdron, Julianne: Tarifliche Sanierungs- und Sozialplanvereinbarungen, Berlin 2008.
(zit. als: Cherdron, Sanierungsvereinbarungen)
Clausen, Uwe: Der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages, Regensburg 1971.
(zit. als: Clausen, Der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages)
Däubler, Wolfgang: Tarifvertragsgesetz mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 3. Aufl., Baden-Baden 2012.
(zit. als: Däubler/Bearbeiter, TVG)
Däubler, Wolfgang: Tarifvertragsrecht – ein Handbuch, 3. Aufl., Baden-Baden 1993.
(zit. als: Däubler, TVR)
Däubler, Wolfgang: Das Grundrecht auf Mitbestimmung und seine Realisierung durch tarifvertragliche Begründung von Beteiligungsrechten, Frankfurt am Main 1973.
(zit. als: Däubler, Mitbestimmung)
Däubler, Wolfgang (Hrsg.): Arbeitskampfrecht – Handbuch für die Rechtspraxis, 3. Aufl., Baden-Baden 2011.
(zit. als: Däubler-AK/Bearbeiter)
Däubler, Wolfgang/Kittner, Michael/Klebe, Thomas/Bachner, Michael: Betriebsverfassungsgesetz – Kommentar für die Praxis, 14. Aufl., Frankfurt am Main 2014.
(zit. als: DKKB/Bearbeiter, BetrVG)
Detterbeck, Steffen: Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl., München 2015.
(zit. als: Detterbeck, Verwaltungsrecht)
Dieterich, Thomas (Begr.)/Müller-Glöge, Rudi (Hrsg.): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15. Aufl., München 2015.
(zit. als: ErfK/Bearbeiter)
Dreier, Horst (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar, Band I, 3. Aufl., Tübingen 2013.
(zit. als: Dreier/Bearbeiter, GG)
Dütz, Wilhelm/Thüsing, Gregor: Arbeitsrecht, 19. Aufl., München 2014.
(zit. als: Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht)
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(zit. als: Ehmann, FS Kissel) ← XX | XXI →
Eich, Rolf-Achim: Tarifverträge und Sozialpartnerbeziehungen am Beispiel der chemischen Industrie, in: NZA 1995, 149–155.
Federlin, Gerd: Die Zukunft der betrieblichen Bündnisse für Arbeit, in: Hartmut Oetker/Ulrich Preis/Volker Rieble (Hrsg.), 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, München 2004, S. 645–656.
(zit. als: Federlin, FS 50 Jahre BAG)
Fitting, Carl (Begr.): Betriebsverfassungsgesetz, 27. Aufl., München 2014.
(zit. als: Fitting, BetrVG)
Flume, Werner: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Zweiter Band.: Das Rechtsgeschäft, 3. Aufl., Berlin/Heidelberg 1979.
(zit. als: Flume, Rechtsgeschäft)
Forsthoff, Ernst: Der Entwurf eines zweiten Vermögensbildungsgesetzes – Eine verfassungsrechtliche Würdigung, in: BB 1965, 381–392.
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(zit. als: Franzen, in Rieble (Hrsg.), Zukunft des Arbeitskampfes)
Gamillscheg, Franz: Kollektives Arbeitsrecht Band I – Grundlagen, Koalitionsfreiheit, Tarifvertrag, Arbeitskampf und Schlichtung, München 1997.
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Gamillscheg, Franz: Die Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, Berlin 1966.
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Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz: 10. Aufl., Köln 2014.
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Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz: 6. Aufl., Neuwied 1998.
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Hanau, Peter/Thüsing, Gregor: Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung, Grenzen und Perspektiven, in: ZTR 2001, 1–6 und 49–53.
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(zit. als: Hartmann, Negative Tarifvertragsfreiheit)
Hartmann, Felix: Die unmittelbare und zwingende Wirkung tariflicher Normen, Überlegungen zur Reintegration des kollektiven Arbeitsrechts in das Privatrecht Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, in: Tanja Domej/Bianka Dörr/Urs Hoffmann-Nowotny/David Vasella/Ulrich Zelger (Hrsg.), Einheit des Privatrechts, komplexe Welt: Herausforderungen durch fortschreitende Spezialisierung und Interdisziplinarität (Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2008), Stuttgart 2009, S. 379–406.
(zit. als: Hartmann, Jb.J.ZivRWiss. 2008)
Hartmann, Felix: Die Unwirksamkeit tarifvertraglicher Spannensicherungsklauseln, in: SAE 2011, 225–231.
Heinze, Meinhard: Gibt es eine Alternative zur Tarifautonomie? – Thesen zur aktuellen Diskussion, in: DB 1996, 729–735.
Hensche, Detlef: Tarifvertrag und Unternehmenspolitik – Von der Unantastbarkeit der Unternehmerfreiheit, in: AuR 2004, 443–450.
Henssler, Martin/Moll, Wilhelm/Bepler, Klaus (Hrsg.): Der Tarifvertrag – Handbuch für das gesamte Tarifrecht, Köln 2013.
(zit. als: Henssler/Moll/Bepler/Bearb., Tarifvertrag)
Herschel, Wilhelm: Zur Entstehung des Tarifvertragsgesetzes, in: ZfA 1973, 183–200. ← XXII | XXIII →
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(zit. als: Herschel, FS Bogs)
Hölters, Wolfgang: Harmonie normativer und schuldrechtlicher Abreden in Tarifverträgen, Berlin 1973.
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Höpfner, Clemens: Die Tarifgeltung im Arbeitsverhältnis – historische, ökonomische und legitimatorische Grundlagen des deutschen Koalitions- und Tarifvertragsrechts, Baden-Baden 2015.
(zit. als: Höpfner, Tarifgeltung)
Hueck, Alfred/Nipperdey, Hans Carl: Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II, Kollektives Arbeitsrecht, Halbband 1, 7. Aufl., Berlin 1967.
(zit. als: Hueck/Nipperdey, Kollektives Arbeitsrecht, II/1)
Hueck, Alfred/Nipperdey, Hans Carl: Lehrbuch des Arbeitsrechts, Band II, 3–5 Aufl., Berlin 1932.
(zit. als: Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts II, 3.-5. Aufl.)
Isensee, Josef: Grundrechte und Demokratie – Die polare Legitimation im grundgesetzlichen Gemeinwesen, in: Der Staat 20 (1981), 161–176.
Isensee, Josef: Die verfassungsrechtliche Verankerung der Tarifautonomie, in: Walter-Raymond-Stiftung (Hrsg.), Die Zukunft der sozialen Partnerschaft, Köln 1986, S. 159–193.
(zit. als: Isensee, in: Walter-Raymond-Stiftung (Hrsg.), Zukunft der sozialen Partnerschaft)
Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl., Band IV: Aufgaben des Staates, Heidelberg 2006.
(zit. als: HdbStR IV/Bearbeiter)
Details
- Seiten
- XXXII, 170
- Erscheinungsjahr
- 2017
- ISBN (PDF)
- 9783631736845
- ISBN (ePUB)
- 9783631736852
- ISBN (MOBI)
- 9783631736869
- ISBN (Hardcover)
- 9783631736180
- DOI
- 10.3726/b12104
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2019 (April)
- Schlagworte
- Tarifvertrag außertarifliche Vereinbarung(en) (sonstige) Kollektivvereinbarung Tarifautonomie Standortvereinbarung Harmonielehre Privatautonomie
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXXII, 170 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG