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Freiheit der Ausübung erwerbsberuflicher Tätigkeiten

Ein emanzipatorischer Ansatz zur Ausgestaltung qualifikationsfordernder Reglementierungen von Berufsausübung im Kontext der europäischen Integration

von Alexander Maschmann (Autor:in)
©2021 Dissertation 524 Seiten

Zusammenfassung

Die Freiheit der Ausübung erwerbsberuflicher Tätigkeiten war von Beginn an prägendes Element der europäischen Integration. Tradierte Reglementierungssystematiken und Denkmuster führen jedoch nach wie vor zum ungerechtfertigten Fordern von Qualifikationen. Für nicht wenige wird so die Ausübung eines erlernten Berufs erschwert oder gar verwehrt. Kann es gelingen, qualifikationsfordernde Reglementierungen zukunftsfähig auszugestalten? Nach grundlegender Untersuchung der Entwicklung europäischer Verkehrsfreiheiten, einer ausführlichen Betrachtung europäischer Grundgarantien als Gestaltungsprinzip sowie der exemplarischen Analyse hemmender nationaler Qualifikationsforderungen werden hierzu ein berufswissenschaftlicher Lösungsansatz entwickelt sowie Aspekte seiner Umsetzung dargelegt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Zusammenfassung
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Tabellenverzeichnis
  • Einleitung
  • Teil I Konzeption
  • 1 Einstieg in die Problemstellung
  • 2 Die prägenden Aspekte der Problembetrachtung
  • 2.1 Emanzipation als Forschungsansatz
  • 2.2 Reglementierungen als historischer Prozess
  • 2.3 Problemkontext europäische Integration
  • 2.4 Berufswissenschaftliche Forschungsperspektive
  • 3 Qualifikationsfordernde Reglementierungen als Problem
  • 3.1 Diversität der nationalen Reglementierungssysteme als Problem
  • 3.1.1 Ein Beispiel gewerblich-technischer Berufsausübung
  • 3.1.2 Zum Verhältnis von Freizügigkeit und Herrschaftsgebiet
  • 3.1.3 Aktualität und Relevanz der Problemstellung
  • 3.2 Insuffizienz nationaler Berufszugangsreglementierungen als Problem
  • 3.2.1 Das grundsätzliche Problem Berufszugangsreglementierung
  • 3.2.2 Die politische Zielsetzung der Europäischen Union
  • 3.2.3 Die aktuelle Situation der nationalen Reglementierungen
  • 4 Aufbau und Methodik des explorativen Forschungsteils
  • 4.1 Herleitung der leitenden Fragestellung
  • 4.1.1 Das zugrunde liegende Erkenntnisinteresse
  • 4.1.2 Das Ideal der „Gerechtigkeit“ als Hypothese
  • 4.1.3 Die leitende Fragestellung der Untersuchung
  • 4.2 Die drei Teilfragen der Untersuchung
  • 4.2.1 Die Entwicklung der europäischen Verkehrsfreiheiten
  • 4.2.2 Grundgarantien wirtschaftlicher Handlungsfreiheit als Gestaltungsprinzip
  • 4.2.3 Nationale Qualifikationsforderungen als Hemmnis freier Berufsausübung
  • 4.3 Methoden zur Erkenntnisgewinnung
  • Teil II Exploration
  • 5 Die Entwicklung der europäischen Verkehrsfreiheiten
  • 5.1 Die Beschäftigungsfreiheit qualifizierter Arbeiter der Montanunion
  • 5.1.1 Grundlegende Ausrichtung des EGKS-Vertrags
  • 5.1.1.1 Eine historische Einordnung des EGKS-Vertrags
  • 5.1.1.2 Der grundlegende ideologische Ansatz
  • 5.1.1.3 Die sozialpolitische Komponente des Vertrages
  • 5.1.1.4 Das Primat des „harmonischen Marktes“
  • 5.1.1.5 Supranationale Regelung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes
  • 5.1.2 Der „anerkannte qualifizierte Facharbeiter“
  • 5.1.2.1 Die vermeintliche „Arbeitnehmerfreizü­gig­keit“ der EGKS
  • 5.1.2.2 Die begriffliche Unklarheit „Facharbeiter“
  • 5.1.2.3 Die Zuerkennung der berufsfachlichen Zugehörigkeit
  • 5.1.2.4 Voraussetzung für die Zuerkennung der Befähigung
  • 5.1.2.5 Das Verfahren der „Anerkennung“ von Qualifikationen
  • 5.1.3 Die rechtliche Dimension der gewährten Beschäftigungsfreiheit
  • 5.1.3.1 Die Grundstruktur der Zugangsreglementierung
  • 5.1.3.2 Gefahrenabwehr als Rechtfertigungsgrund für die Reglementierung
  • 5.1.3.3 Erfordernissen der Gesundheit und der öffentlichen Ordnung
  • 5.1.3.4 Die Privilegien der Beschäftigungsfreiheit
  • 5.1.4 Klärende Bewertung der Beschäftigungsfreiheit der Montanunion
  • 5.1.4.1 Prosperität und Arbeitsmarktvermittlung
  • 5.1.4.2 Nationalstaatliche Vorbehalte und Pionierarbeit
  • 5.1.4.3 Kritik am Konstrukt „anerkannter qualifizierter Facharbeiter“
  • 5.1.4.4 Sicherheitsaspekte – legitime Rechtfertigung oder Vorwand
  • 5.1.5 Erste Ergebnisse für den Entwurf eines „neuen“ Gestaltungsansatzes
  • 5.2 Die erweiterte Freizügigkeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 5.2.1 Eine historisch-politische Einordnung des EWG-Vertrags
  • 5.2.1.1 Der politische und ideologische Ausgangspunkt der EWG
  • 5.2.1.2 Faktische und unterschätzte Rolle der Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • 5.2.1.3 Weiterentwicklung der integrativen sozialpolitischen Komponente
  • 5.2.1.4 Weitere Entwicklung des EWG-Vertrags
  • 5.2.2 Berufsausübung im Konzept der personenbezogenen Grundfreiheiten
  • 5.2.2.1 Der „freie“ Personenverkehr
  • 5.2.2.2 Umfang und Ausgestaltung der Niederlassungsfreiheit
  • 5.2.2.3 Die Dienstleistungsfreiheit
  • 5.2.2.4 Einordnung und Bewertung der Freizügigkeiten des EWG-Vertrags
  • 5.2.3 Europäisches Sekundärrecht entsteht
  • 5.2.3.1 Die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Verordnung Nr. 15 der EWG
  • 5.2.3.2 Die Folgeverordnungen Nr. 38/64/EWG und Nr. 1612/68
  • 5.2.3.3 Die „Freizügigkeits“-Richtlinien im Übergang zum Gemeinsamen Markt
  • 5.2.3.4 Richtlinien zu zwei noch getrennten Aspekten der Liberalisierung
  • 5.2.4 Bewältigung der Divergenz nationaler Qualifizierungssysteme
  • 5.2.4.1 Koordinierungen der reglementierenden Ausübungsvorschriften
  • 5.2.4.2 Die schrittweise Angleichung der Ausbildungsniveaus
  • 5.2.4.3 Der weitergehende Ansatz einer europäischen Berufsausbildung
  • 5.2.4.4 Das Konzept der „Anerkennung beruflicher Qualifikationen“
  • 5.2.5 Bewertung der Ansätze zur Umsetzung der EWG-Freizügigkeit
  • 5.3 Weiterentwicklung der Freizügigkeit im Rahmen der Europäischen Union
  • 5.3.1 Vertragliche Meilensteine und Neuordnung des Sekundärrechts
  • 5.3.1.1 Die „erste“ Europäische Union
  • 5.3.1.2 Amsterdam – Nizza – Lissabon
  • 5.3.1.3 Ausweitung und Weiterentwicklung bestehender Konzepte
  • 5.3.1.4 Die Kodifizierungsphase
  • 5.3.1.5 Ausübung des Berufs unter der Bezeichnung des Herkunftslandes
  • 5.3.2 Fortlaufende Weiterentwicklung der berufsbezogenen Freizügigkeit
  • 5.3.2.1 Motivation zur Überarbeitung der Richtlinie 2005/36/EG
  • 5.3.2.2 Das Konzept des partiellen Zugangs zu einer Berufstätigkeit
  • 5.3.2.3 Anerkennung auf Grundlage gemeinsamer Ausbildungsgrundsätze
  • 5.3.2.4 Ein Bündel von Instrumenten zur Verbesserung der Mobilität
  • 5.3.3 Resümee zur EU-Freizügigkeit
  • 5.4 Fazit zur Entwicklung personenbezogener Verkehrsfreiheiten
  • 6 Europäische Grundgarantien als Gestaltungsprinzip
  • 6.1 Personenbezogene Freizügigkeiten als wirtschaftliche Handlungsfreiheit
  • 6.1.1 Das Wesen des Rechtsobjekts beruflicher Grundfreiheit
  • 6.1.1.1 Grundlage und Grenzen der personenbezogenen Verkehrsfreiheiten
  • 6.1.1.2 Das Prinzip des Diskriminierungsverbots
  • 6.1.1.3 Der Grundsatz des Beschränkungsverbotes
  • 6.1.2 Gerechtfertigte Beeinträchtigungen personenbezogener Grundfreiheiten
  • 6.1.2.1 Gründe der Rechtfertigung im Interesse des Allgemeinwohls
  • 6.1.2.2 Schranken für Rechtfertigungen von Einschränkungen
  • 6.1.2.3 Weitere Aspekte der Überprüfung von Reglementierungen
  • 6.1.3 Die Bedeutung der Grundrechte im Kontext der Grundfreiheiten
  • 6.1.3.1 Die historische und vertragliche Verwobenheit der Grundgarantien
  • 6.1.3.2 Die Rolle der Grundrechte in der Fortentwicklung des Unionsrechts
  • 6.1.3.3 Das Verhältnis zu nationalen qualifikationsfordernden Rechtsvorschriften
  • 6.2 Berufsfreiheit als Grundgarantie wirtschaftlicher Handlungsfreiheit
  • 6.2.1 Historische und wertorientierte Verfasstheit der Berufsfreiheit
  • 6.2.2 Eigenschaften des Rechts auf freie Berufsausübung
  • 6.2.2.1 Umfang des durch die Berufsfreiheit gewährten Schutzbereiches
  • 6.2.2.2 Beeinträchtigungen der „europäischen“ Berufsfreiheit
  • 6.2.2.3 Anforderungen an gerechtfertigte Beeinträchtigungen
  • 6.2.3 Das juristische Prüfungsschema zur Berufsfreiheit im Überblick
  • 6.3 Fazit zur Berufsfreiheit als Ausgangspunkt für Reglementierungen
  • 6.4 Bewertung europäischer Rechtsetzung und Rechtsprechung
  • 6.4.1 Europäische Rechtsetzung und Rechtsprechung im Problemkontext
  • 6.4.2 Anerkennung von Qualifikationen und „grenzenlose“ Berufsfreiheit
  • 6.4.2.1 Nationale versus supranationale Qualifikationen als Maßstab
  • 6.4.2.2 Nichtübereinstimmung nationaler Qualifikationen als ungelöstes Problem
  • 6.4.2.3 Inländerdiskriminierung durch Anerkennung von „Auslandsqualifikationen“
  • 6.4.3 Inkonsequenzen in der europäischen Rechtsprechung
  • 6.4.4 Resümee für den Fortgang der Untersuchung
  • 7 Nationale Qualifikationsanforderungen als Hemmnis
  • 7.1 Die besondere Bedeutung nationaler Berufszugangs­reglementierungen
  • 7.1.1 Das Konfliktpotenzial nationaler Reglementierungen
  • 7.1.2 Die Zulassungspflicht im Handwerk als aufschlussreiches Exempel
  • 7.2 Historische Entwicklung der Zulassungspflicht im Handwerk
  • 7.2.1 Das mittelalterliche Gefüge des Handwerks im Umbruch zur Neuzeit
  • 7.2.1.1 Zünfte als handwerkliche Interessengemeinschaften
  • 7.2.1.2 Eskalierende Anforderungen für den Zugang zum Handwerksberuf
  • 7.2.1.3 Ordnung des Handwerks im neuzeitlichen Absolutismus
  • 7.2.2 Handwerk im Wandel zur liberalen Wirtschaftsordnung
  • 7.2.2.1 Die Ideen des ökonomischen Liberalismus nach Adam Smith
  • 7.2.2.2 Der Weg zur umfänglichen Gewerbefreiheit in den deutschen Landen
  • 7.2.2.3 Entwicklung einer modernen Gewerbeordnung
  • 7.2.3 Die Ordnung des Handwerks zwischen Gewerbefreiheit und Dirigismus
  • 7.2.3.1 Von der gescheiterten deutschen Revolution zum Norddeutschen Bund
  • 7.2.3.2 In fortschreitender Nationenbildung zum kleinen Befähigungsnachweis
  • 7.2.3.3 Der „große Befähigungsnachweis“ als NS-Instrument
  • 7.2.3.4 Ausgestaltung des Handwerks nach 1945 – ein Neuanfang?
  • 7.2.4 Schlussfolgerungen aus der Historie der Zulassungspflicht
  • 7.3 Die „aktuelle“ Zulassungspflicht zum selbstständigen Handwerk
  • 7.3.1 Neuerungen der reformierten HwO zum 1. Januar 2004
  • 7.3.1.1 Liberalisierung qualifizierender Voraussetzungen
  • 7.3.1.2 Der Wandel in der Legitimierung des „großen Befähigungsnachweises“
  • 7.3.1.3 Gefahrenabwehr als Ausgangspunkt der Berufszugangsreglementierung
  • 7.3.2 Überprüfung der Geeignetheit des Eintrags in die Handwerksrolle
  • 7.3.2.1 Umfang der Überprüfung der Geeignetheit
  • 7.3.2.2 Die Eignung der Gefahrengeneigtheit als Element der Rechtfertigung
  • 7.3.2.3 Die Meisterausbildung als geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr
  • 7.3.2.4 Zusammenwirken von Gefahrengeneigtheit und Meisterprüfungsberufsbild
  • 7.3.3 Weitere Anforderungen an das Gerechtfertigtsein der Zulassungspflicht
  • 7.3.3.1 Die Erforderlichkeit der Eintragungspflicht zur Abwehr von Gefahren
  • 7.3.3.2 Die Angemessenheit der handwerklichen Zulassungsregelung
  • 7.3.3.3 Innere Inkonsistenz der Berufszugangs­reglementierung
  • 7.3.3.4 Externe Inkonsistenz und Gesamtbewertung der Systemstimmigkeit
  • 7.4 Gesamtbilanz zum Hemmnis nationaler Qualifikationsanforderung
  • Teil III Konstruktion
  • 8 Herleitung des grundlegenden Gestaltungsansatzes
  • 8.1 Das anerkannte Gemeinwohlziel als notwendige Vorbedingung
  • 8.1.1 Herausbildung und Benennung des legitimen Zwecks
  • 8.1.2 Legitimer Zweck als Ausgangspunkt für Reglementierungsqualität
  • 8.2 Konstruktion des grundlegenden Gestaltungsansatzes
  • 8.2.1 Aus der Entwicklung der europäischen Verkehrsfreiheiten
  • 8.2.2 Aus den europäischen Grundgarantien wirtschaftlicher Handlungsfreiheit
  • 8.2.3 Aus den nationalen Qualifikationsanforderungen als Hemmnis
  • 8.3 Der grundlegende emanzipatorische Gestaltungsansatz
  • 8.4 Explikation des Grundansatzes an einem Beispiel
  • 8.4.1 Die Reglementierung „Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz“
  • 8.4.2 wei Berufsausbildungen zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • 8.4.3 Die Praxistauglichkeit des Grundansatzes
  • 9 Entwicklung des vollständigen Gestaltungsansatzes
  • 9.1 Implikationen der garantierten wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
  • 9.1.1 Schlussfolgerung für die Geeignetheit von Qualifikationsanforderungen
  • 9.1.2 Resultierende Bedingungen für die Erforderlichkeit
  • 9.1.3 Ergebnisse für die Angemessenheit von Qualifikationsanforderungen
  • 9.1.4 Abschließende Ableitung aus den Anforderungen der externen Konsistenz
  • 9.2 Der vollständige Ansatz im modellhaften Überblick
  • 9.3 Hypothetische Anwendung des vollständigen Gestaltungsansatzes
  • 9.3.1 Minderung von Unfallgefahren als Ausgangspunkt
  • 9.3.2 Entwicklung einer geeigneten Qualifikationsmaßnahme
  • 9.3.3 Erreichen der erforderlichen Befähigung
  • 9.3.4 Angemessene Anforderung im konsistenten Gesamtkonzept
  • 10 Aspekte der Umsetzung des Gestaltungsansatzes
  • 10.1 Konstitutive Elemente einer praktischen Umsetzung
  • 10.1.1 Differenzierung zwischen Reglementierung und Berufsbildung
  • 10.1.1.1 Die Berufsfreiheit einschränkende Wirkung formeller Bildungsgänge
  • 10.1.1.2 Vermeidung von Defiziten in der inhaltlichen Ausgestaltung
  • 10.1.2 Der Ansatz im Kontext des Europäischen Binnenmarktes
  • 10.1.3 Funktionale Basistätigkeiten als Grundlage für Reglementierung
  • 10.1.3.1 Die Idee standardisierter erwerbsberuflicher Basistätigkeiten
  • 10.1.3.2 Funktionale Basiseinheiten und Klassifikation von „Berufen“
  • 10.2 Bedeutung einer berufswissenschaftlichen Begleitung
  • 10.2.1 Korrespondierender Gegenstandsbezug der Berufswissenschaft
  • 10.2.2 Eignung berufswissenschaftlicher Forschung im Speziellen
  • 10.2.3 Erforderliche Interdisziplinarität zur Umsetzung des Ansatzes
  • Schlussbetrachtung
  • Anhang
  • Anhang 1: Qualifikationsniveaus nach Artikel 11 der Richtlinie 2005/36/EG
  • Anhang 2: Qualifikationen „kleine Bauvorlageberechtigungen“ nach Bundesländern
  • Literaturverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:Die Grundstruktur der Arbeit

Abb. 2:Einleitung und § 1 der Verordnung „Zulassung von Frauen zum pharmaceutischen Berufe“

Abb. 3:Übersicht über einige durch die deutsche Metallbauermeisterverordnung reglementierte Erwerbstätigkeiten

Abb. 4:Erwerbstätige in der EU, die 15 Jahre und älter sind, mit einer anderen EU-Staatsangehörigkeit in Millionen nach Jahren

Abb. 5:Die systematische Herleitung der leitenden Fragestellung im Überblick

Abb. 6:Der Aufbau des Teils II „Exploration“

Abb. 7:Erste und zweite Innenseiten der Arbeitskarte, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, für die Stahlindustrie

Abb. 8:Die Begriffsbestimmung der EGKS-Facharbeiterqualifikation „Spezialhauer“

Abb. 9:Die Begriffsbestimmung der EGKS-Facharbeiterqualifikation „Fertigwalzer“

Abb. 10:Die Begriffsbestimmung der EGKS-Facharbeiterqualifikation „Grubenelektriker“

Abb. 11:Die anerkannten Dokumente zum Nachweis einer systemati­schen Ausbildung für den Erwerb von EGKS-Facharbeiter­-qualifikationen der Kohleindustrie in Deutschland

Abb. 12:Die anerkannten Dokumente zum Nachweis einer systematischen Ausbildung für den Erwerb von EGKS-Facharbeiter-qualifikationen der Stahlindustrie in Deutschland

Abb. 13:Die Vorderseite „Entscheidung des Arbeitgebers“ der Karte zur Arbeitsvermittlung der EKGS-Facharbeiter im Ausschnitt

Abb. 14:Die rückseitigen Hinweise der Arbeitskarte der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Abb. 15:Das „Ausbildungsprogramm“ für die allgemeine Krankenpflege der Richtlinie 77/453/EWG

Abb. 16:Die Stufen 2 und 4 der Ausbildungsstruktur nach Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 85/368/EWG

Abb. 17:Der Aufgabenbereich des Werkzeugmaschinenbedieners in Anwendung der Entscheidung 85/368/EWG

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Abb. 18:Das Bewertungssystem der Kenntnisprüfung für den europäischen „Facharbeiter an spanenden Werkzeugmaschinen“

Abb. 19:Das Drei-Säulen-Modell der Europäischen Union von 1993

Abb. 20:Das Signet des „einheitlichen Ansprechpartners“ für die Bundesrepublik Deutschland

Abb. 21:Das mittelalterliche Gefüge des Handwerks im Zeitverlauf

Abb. 22:Das Handwerk im Wandel zur liberalen Wirtschaftsordnung im Zeitverlauf

Abb. 23:§ 1 der Gewerbesteuerverfassung des Preußischen Staates

Abb. 24:§§ 212 und 213 der Gewerbesteuerverfassung des Preußischen Staates

Abb. 25:§ 40 der Gewerbesteuerverfassung des Preußischen Staates

Abb. 26:§ 127 der Gewerbesteuerverfassung des Preußischen Staates

Abb. 27:§ 26, Absatz 1 der Allgemeinen Gewerbeordnung Preußens von 1845

Abb. 28:§ 44, Absatz 1 der Allgemeinen Gewerbeordnung Preußens von 1845

Abb. 29:§ 104, Absatz 1 der Allgemeinen Gewerbeordnung Preußens von 1845

Abb. 30:Das Handwerk zwischen Gewerbefreiheit und Dirigismus im Zeitverlauf

Abb. 31:Die Aufhebung des Privilegs des reglementierten Berufszugangs 1868

Abb. 32:Das Koalitions- und Streikrecht in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes

Abb. 33:Die Einführung der Handwerksrolle durch die Handwerksnovelle von 1929

Abb. 34:Die Struktur der wiedereingeführten Zulassungspflicht zum selbstständigen Handwerk

Abb. 35:Die Ausrichtung der Handwerkskammern auf den „Führergrundsatz“

Abb. 36:Die Unterordnung der Erlaubnis zum selbstständigen Handwerk unter die „volkswirtschaftlichen Bedürfnisse“

Abb. 37:Die weitere Straffung der Wirtschaftsverwaltung nach dem „Führerprinzip“

Abb. 38:Der Eintrag in die Handwerksrolle in der jungen Bundesrepublik

Abb. 39:Die „aktuelle“ Zulassungspflicht zum selbstständigen Handwerk im Zeitverlauf

Abb. 40:Der elementare Aufbau der „Konstruktion“

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Abb. 41:Der Qualitätszyklus des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Abb. 42:Die Phasen einer qualitätsorientierten Entwicklung einer Rechtsvorschrift

Abb. 43:Der vollständige Gestaltungsansatz zur Entwicklung moderner europäischer Berufszugangsreglementierungen im Überblick

Abb. 44:Unfallhäufigkeiten im Verlauf einer Treppe

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Einleitung

Menschen erwerben Fähigkeiten.

Menschen verrichten Tätigkeiten.

Gemeinschaften erschaffen Regeln.

Spätestens mit dem Fortschreiten der Zivilisation in Gestalt früher Hochkulturen galt, dass die Mehrzahl der Mitglieder einer Gesellschaft nicht mehr frei entscheiden konnte, welche Tätigkeiten sie zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ausübten. So war etwa die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe von jeher ein bestimmender Faktor für die Berufswahl. Seien es Familientraditionen, regionalkulturelle Konventionen, Standesregeln oder ein ausgeprägtes Kastenwesen – in der Geschichte der Menschheit überwiegt die Fremdbestimmung bei der Entscheidung für eine Erwerbstätigkeit.

Insbesondere hierarchische Gesellschaftsstrukturen führen dazu, dass von den Herrschenden – im Großen, wie im Kleinen – Regeln zum Erreichen meist arbiträrer Ziele geschaffen werden. Die Ziele mögen eigennützigen Vorteilen mächtiger Einzelner dienen, dem Wohle einer größeren Gemeinschaft zugutekommen oder von anerkannter Gemeinnützigkeit sein. Immer gilt jedoch: Jedwede Regelung, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit Bedingungen formuliert, schränkt die berufliche Handlungsfreiheit der betroffenen Individuen ein. In diesem übergeordneten gesellschaftlichen Spannungsfeld bewegt sich die Thematik der vorliegenden Arbeit.

Die Arbeit gliedert sich im Weiteren in drei elementare Teile (s. Abb. 1).

Abb. 1: Die Grundstruktur derArbeit

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Im ersten, konzeptionellen Teil werden, nach einem grundlegenden Einstieg in die Problemstellung, zunächst die prägenden Aspekte der nachfolgenden ausführlichen Betrachtung des Untersuchungsgegenstandes dargestellt. Es folgt die vertiefte Auseinandersetzung mit qualifikationsfordernden Reglementierungen von Berufsausübung als dem zentralen Objekt des zu bearbeitenden Problems. Die systematische Herleitung, Präsentation und Erläuterung des Aufbaus sowie der Methodik des folgenden explorativen Forschungsteils der Arbeit komplettiert sodann die Konzeption.

Die Exploration wendet sich nun der Aufgabe zu, den vorab konzipierten und für die Problemlösung elementaren Prozess der Erkenntnisgewinnung auszuführen. Hierzu werden die drei entworfenen Teilfragen – zunächst diejenige zur „Entwicklung der europäischen Verkehrsfreiheiten“, dann die zu „europäischen Grundgarantien als Gestaltungsprinzip“ und zuletzt jene zu „nationalen Qualifikationsanforderungen als Hemmnis“ – nacheinander bearbeitet. Die relevanten Ergebnisse werden jeweils zusammengefasst und sich bereits hier ergebende erste Ideen für den Ansatz zur emanzipatorischen Ausgestaltung von Berufszugangsregelungen festgehalten.

Im letzten, dem konstruktiven Teil der vorliegenden Arbeit, wird hieraus der avisierte Gestaltungsansatz hergeleitet. Zunächst erfolgt die Entwicklung und Explikation der grundlegenden Herangehensweise zum Entwurf beruflicher Reglementierungen. Dann wird der vollständige Ansatz systematisch konzipiert und eine hypothetische Anwendung dieses vorgenommen. Abschließend werden wichtige Aspekte der praktischen Umsetzung des erarbeiteten Ansatzes erläutert. Dabei wird auch die Bedeutung einer berufswissenschaftlichen Begleitung der Realisierung ausführlich dargelegt.

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1Einstieg in die Problemstellung

Das Grundrecht auf freie Ausübung erwerbsberuflicher Tätigkeiten kann wiederum als bedeutende zivilisatorische Leistung gelten, die die sogenannte westliche Welt als ein Ergebnis des Zeitalters der Aufklärung hervorgebracht hat. Die Berufsfreiheit hat sukzessive in alle modernen Verfassungen der entsprechenden Staaten Einzug gehalten. Sie erkennt dem Einzelnen das universelle Recht auf freie Entfaltung seiner beruflichen Ambitionen zu und soll als sogenanntes Abwehrrecht vor übermäßigen staatlichen Regelungseingriffen schützen.

Im Geltungsbereich des Binnenmarktes der Europäischen Union, dessen wirtschaftsliberaler Grundgedanke der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen ist, wurden die erwerbsbezogenen Freizügigkeiten als prägendes Element der europäischen Vertragsgemeinschaft implementiert. Diese personenbezogenen Verkehrsfreiheiten stellen dabei die grenzüberschreitende Ortsunbeschränktheit des Rechts auf Ausübung beruflicher Tätigkeiten dar. Beide zusammen – die individuell zuerkannte Berufsfreiheit und die supranational institutionalisierte Freizügigkeit der Berufsausübung – können als Grundgarantien wirtschaftlicher Handlungsfreiheit bezeichnet werden.

Wird nun als Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Berufstätigkeit der Nachweis von Qualifikationen gefordert, so stellt dies grundsätzlich eine zu rechtfertigende Einschränkung dieser Grundgarantien dar. In modernen westlichen Demokratien ist eine Einschränkung nur dann gerechtfertigt, wenn diese einen dem Allgemeinwohl dienenden Zweck verfolgt. Darüber hinaus müssen die mit der Regelung getroffenen Maßnahmen das angestrebte Ziel im ausgewogenen Verhältnis zu den Grundrechtseinschränkungen erreichen. Im politischen Prozess der Entstehung einer Berufszugangsreglementierung finden diese Grundsätze jedoch meist zu wenig Beachtung oder werden nicht konsequent genug angewandt.

Insbesondere tradierte Berufszugangsstrukturen und der nicht selten übermäßige Einfluss von Interessengruppen bewirken, dass noch immer eine Vielzahl von restriktiven Zugangsvorschriften zu Unrecht existiert. Auch kommen regelmäßig neue hinzu. Dies ist nicht nur national in den jeweiligen Mitgliedstaaten selbst ein Problem, sondern beeinträchtigt zudem die grenzüberschreitende Freizügigkeit. Jeder Berufsausübende, der die Freizügigkeit des Binnenmarktes nutzen will und in einem anderen Mitgliedstaat um Berufszulassung ersucht, muss so ggf. einen unbillig geforderten Qualifikationsnachweis erbringen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union nachdrücklich die Überprüfung jedweder diesbezüglichen Regelung verfügt.

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Die im Verlauf der europäischen Integration vorgenommene Festlegung auf formelle nationale Qualifikationskonstrukte als Maßstab für die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedsland erworbenen Befähigungen verschärft das Problem. Umfassende Berufsbildungsgänge gehen meist über die anerkennungsrelevante Intention, für eine spezielle erwerbsberufliche Tätigkeit zu befähigen, weit hinaus. Die vielfältigen nationalen, oft von Land zu Land abweichenden Qualifizierungs- und Reglementierungssysteme führen zudem dazu, dass eine Vielzahl aufwendiger und im Ausgang nicht selten ungewisser Anerkennungsverfahren durchlaufen werdenmuss.

Es besteht also Handlungsbedarf. Dringend notwendig geworden ist daher die Erarbeitung eines Konzeptes, welches die Ausgestaltung zukunftsfähiger qualifikationsfordernder Reglementierungen von Berufsausübung ermöglicht, und zwar sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Zukunftsfähig heißt hierbei, dass die Grundgarantien beruflicher Handlungsfreiheit ausreichend Berücksichtigung gefunden haben, sprich die Regelungen tatsächlich legitim sind. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Ansatz zu erarbeiten, der diesen Anforderungen gerecht wird. Einen Ansatz, der insgesamt die Weiterentwicklung der beruflichen Handlungsfreiheit im Kontext der fortschreitend werteorientierten europäischen Integration berücksichtigt.

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2Die prägenden Aspekte der Problembetrachtung

2.1Emanzipation als Forschungsansatz

Das idealisierte Streben der vorliegenden Arbeit ist es „Auf der Suche nach einer besseren Welt“ (Popper 1994, Titel, s. a. Teil I 4.1.1) zu sein. Innerhalb des eingangs genannten Spannungsfeldes wird Emanzipation als Befreiung von nicht gerechtfertigten Einschränkungen der beruflichen Handlungsfreiheit durch Reglementierungen verstanden. Der historische und gesellschaftsideologische Ausgangspunkt kann hierbei im Liberalismus gesehen werden, der sich Ende des 18. Jahrhunderts in Europa als Staatsideologie auszubreiten begann. Als einer der bekanntesten und prägendsten Vertreter dieser „neuen“ Ideologie gilt Adam Smith. Ein wesentlicher Kern des Liberalismus-Verständnisses von Smith ist die Idee, dass eine größtmögliche Handlungsfreiheit des Einzelnen innerhalb eines ideal freien Marktes eine optimale Entwicklung hin zum Wohle aller und zum ökonomischen Vorteil des Staates insgesamt bewirkt (Wagner 2006, S. 39; s. a. Teil II 7.2.2.1).

Später wurde, auch von Smith selbst, erkannt, dass reale Märkte und reale Politik aufgrund des Wirkens einer Vielzahl von Akteuren mit mannigfaltigen Interessen nicht einfach zu Räumen der idealen Freiheit umgestaltet werden können. Darüber hinaus stehen viele marktwirtschaftliche Prozesse in äußerst komplexen interdependenten Beziehungen zueinander. Dennoch hatte im Rahmen der Entwicklung der sogenannten westlichen Industrienationen die Idee des Liberalismus weithin Bestand als ideologisches Fundament für das Gesellschaftssystem.

Beachtenswert sind hier insbesondere die Parallelen dieses Ansatzes zu den ideologischen Grundlagen, auf denen die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs initiierte (west-)europäische Integration aufbaut. Bereits bei der Herleitung der Zielsetzung der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurden die ökonomischen Vorteile eines größeren gemeinsamen Marktes als ein wesentlicher Beweggrund angeführt:

„Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist dazu berufen, im Einklang mit der Gesamtwirtschaft der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage eines gemeinsamen Marktes […] zur Ausweitung der Wirtschaft, zur Steigerung der Beschäftigung und zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten beizutragen.“ (EGKSV 1951, Artikel 2 Absatz1)

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Im Rahmen der europäischen Integration hat die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Individuums, als grundlegender Bestandteil der Vertragsgestaltung der europäischen Gemeinschaften, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist angefangen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit der EGKS, über die personenbezogenen Grundfreiheiten1 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV), weiter mit deren Fortentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft (EG) und schließlich mit der verbindlichen Einbindung europäischer Grundrechte durch den Vertrag von Lissabon (2007) zu beobachten. Die wirtschaftliche Handlungsfreiheit war und ist somit formgebend für die Gesellschaftsordnung der europäischen Staatengemeinschaft.

Einen emanzipatorischen Ansatz zu verfolgen bedeutet somit, der im Weiteren aufgeworfenen Problemstellung – ausgehend von einer marktliberalen Wirtschaftsideologie – mit dem Ideal einer auf freiheitliche Grundgarantien basierenden Gemeinschaft zu begegnen. Dabei manifestiert sich, für den Untersuchungsbereich qualifikationsfordernder Reglementierungen von Berufsausübung, dieses Ideal im Zuge der Verfassungstraditionen der (west-)europäischen Staaten der europäischen Gemeinschaften in der garantierten wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen. Aktuell sind die Elemente dieser individuellen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit als ein Ergebnis der europäischen Integration u. a. in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta 2016) festgeschrieben.

2.2Reglementierungen als historischer Prozess

Als ein aus der neueren europäischen Geschichte stammendes, eingängiges Beispiel für die grundsätzlich von Gesellschaftsform und Epoche unabhängige Bedeutung qualifikationsfordernder Reglementierungen soll die im Folgenden dargestellte Berufszugangsregelung (Abb. 2) verordnet für die „österreichischen Länder“2 der österreich-ungarischen Doppelmonarchie dienen.

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Abb. 2: Einleitung und § 1 der Verordnung „Zulassung von Frauen zum pharmaceutischen Berufe“ (RGBL-Ö1900)

Bei der ausgewählten Verordnung wurde eine Zugangsreglementierung insofern vorgenommen, als dass „die Zulassung von Frauen zum pharmaceutischen Berufe“ (ebd.) angeordnet wurde. Die Zulassung zum pharmazeutischen Beruf bedeutet hier die Zulassung zum Studium der Pharmazie (s. a. RGBL-Ö 1854), welches wiederum die Voraussetzung für den Zugang zur Ausübung des „Apothekergewerbes“ (ebd.)ist.3

„Als allgemeine Voraussetzungen für den Eintritt von Frauen in diesen Beruf […] (RGBL-Ö 1900, § 2) haben dabei die Bewerberinnen folgende persönliche Anforderungen zu erfüllen:

1.die österreichische Staatsbürgerschaft,

2.mindestens das 16. Lebensjahr vollendet,

3.die amtsärztlich bescheinigte physische Eignung. (Ebd.).

Details

Seiten
524
Erscheinungsjahr
2021
ISBN (PDF)
9783631851616
ISBN (ePUB)
9783631851623
ISBN (MOBI)
9783631851630
ISBN (Hardcover)
9783631846421
DOI
10.3726/b18253
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Mai)
Schlagworte
Berufsfreiheit Binnenmarkt Arbeitnehmerfreizügigkeit Nationale Reglementierungen Gestaltungsansatz Verhältnismäßigkeitsprinzip Berufswissenschaftliche Perspektive Berufszugangsreglementierung grenzüberschreitende Mobilität
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 524 S., 44 s/w Abb., 11 Tab.

Biographische Angaben

Alexander Maschmann (Autor:in)

Alexander Maschmann war viele Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik (biat) der Europa-Universität Flensburg tätig.

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Titel: Freiheit der Ausübung erwerbsberuflicher Tätigkeiten