Der Unternehmensnießbrauch als umfassende Belastung an einem Unternehmen
Dogmatische Grundlagen, deutsche Rechtslage sowie vergleichende Betrachtung der britischen floating charge als Vorbild zur weiteren Rechtsentwicklung
Summary
Excerpt
Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright Page
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Erfordernis einer umfassenden Unternehmensbelastung
- I. Der Unternehmensbegriff
- II. Kernkriterium der wirtschaftlichen Zweckausrichtung
- 1. Verfolgung wirtschaftlicher Interessen
- 2. Notwendigkeit eines anhaltenden Kapitalflusses
- III. Zur Lehre der Kreditgewährung und -sicherung
- 1. Sicherungsmöglichkeiten: Überblick zum Kreditsicherungsrecht
- a. Personalsicherheiten
- b. Realsicherheiten und vergleichbare Mittel der Kreditsicherung
- aa. „Übliche“ Realsicherungsmittel
- bb. Der Nießbrauch als Sicherungsmittel
- 2. Sicherungsumfang: Unternehmen en bloc
- IV. Ergebnis
- C. Zulässigkeit und Rechtscharakteristika
- I. Unternehmensnießbrauch: Zur deutschen Rechtslage
- 1. Anerkennung des historischen Gesetzgebers
- 2. Zulässigkeit nach aktueller Rechtslage
- a. Kritische Betrachtung
- b. Stellungnahme zur kritischen Betrachtung
- c. Gesetzliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit de lege lata
- aa. Regelung des § 22 Abs. 2 HGB
- bb. Regelung des § 102 Abs. 2 S. 1 VVG
- d. Zwischenergebnis
- 3. Zum Nießbrauch und zu den Ausgestaltungsformen
- a. Allgemeine Regelungen des Nießbrauchs
- b. Die Ausgestaltungsformen des Unternehmensnießbrauchs
- aa. Differenzierung nach Umfang des Belastungsgegenstandes
- aaa. Vollnießbrauch
- bbb. Bruchteilsnießbrauch
- ccc. Ertragsnießbrauch
- bb. Differenzierung nach Art und Weise der Bestellung
- aaa. Zuwendungsnießbrauch
- bbb. Vorbehaltsnießbrauch
- ccc. Vermächtnisnießbrauch
- ddd. Sicherungsnießbrauch am Unternehmen
- cc. Zwischenergebnis
- 4. Anwendungsvoraussetzungen des Unternehmensnießbrauchs
- a. Unternehmen mit Unternehmensträger
- b. Handelsgeschäft eines Kaufmanns
- aa. Unternehmen im Sinne des HGB
- bb. Handelsgesellschaften
- aaa. Personenhandelsgesellschaft
- bbb. Kapitalgesellschaft
- (1) Problematische Vereinbarkeit mit dem AktG
- (a) Bestellung des Vorstands
- (b) Überwachung und Kontrolle der Vorstandstätigkeit
- (c) Mitwirkungsrechte in der Hauptversammlung
- (2) Zwischenergebnis
- ccc. Zwischenergebnis und Stellungnahme
- c. GbR als nicht-handelsgewerbliche Unternehmensform
- 5. Sicherungszweckdienlicher Nießbrauch in unechter Treuhand
- a. Interessenlage des Sicherungsnehmers
- b. Treuhandgestaltungen
- aa. Ungeeignetheit der echten Treuhand
- bb. Geeignetheit der unechten Treuhand
- aaa. Zur praktischen Ausgestaltung
- bbb. Einsetzung des bisherigen Unternehmers als Treuhänder
- c. Zwischenergebnis
- d. Sonderproblem: Nicht umsetzbare Treuhand in der AG
- 6. Rechtskonkurrenz und allgemeine Rechtsfolgen
- 7. Ergebnis
- II. Floating charge: Zur britischen Rechtslage
- 1. Zulässigkeit und historische Entwicklung
- 2. Rechtscharakteristika und Sicherungsverlauf
- a. Belastungscharakter und -umfang
- b. Zur debenture
- c. Schwebecharakter und Akzessorietät
- 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der floating zur fixed charge
- a. Gegenüberstellung der Sicherungsrechte
- b. Differenzierungskriterien im Wandel der Rechtsprechung
- aa. Siebe Gorman: Verfügungsbefugnis als Zentralkriterium
- bb. Fortentwicklung der Differenzierungskriterien
- cc. Spectrum: Berücksichtigung sämtlicher Umstände
- 4. Rechtskonkurrenz und allgemeine Rechtsfolgen
- a. Regelverwertung desselben Sicherungsguts
- b. Zu Objekten der Anschaffungsfinanzierung
- c. Diverse Besicherung verschiedener Vermögenswerte
- 5. Umfang des Sicherungsverbandes
- a. Verständnis „unternehmenszugehöriger“ Objekte
- b. Freie Verfügungsbefugnis im „üblichen“ Geschäftsgang
- c. Rechtliche Heterogenität des Haftungsverbandes
- 6. Ergebnis
- D. Rechtsnatur der Belastungsrechte
- I. Rechtsnatur des Unternehmensnießbrauchs
- 1. Zum Unternehmensnießbrauch als dinglich einheitliches Recht
- a. Meinungsstand
- b. Rechtsfolgen der unterschiedlichen Ansichten
- c. Zwischenergebnis und Kritik
- 2. Zum Unternehmen als Rechtseinheit
- a. Argumentative Grundlagen
- aa. Meinungsstand
- bb. Zur vermittelnden Betrachtung
- aaa. Rechtsnatur des Nießbrauchs an Sachen eines Unternehmens
- bbb. Rechtsnatur des Nießbrauchs an Rechten eines Unternehmens
- (1) Überblick
- (a) Ansicht zum Nießbrauch als unveränderlich dingliches Recht
- (b) Ansicht der veränderlichen Rechtsnatur des Nießbrauchs
- (c) Zur absoluten Rechtsnatur des Rechtsnießbrauchs
- (aa) Ablehnende Rechtsauffassung
- (bb) Zustimmende Rechtsauffassung
- (2) Bewertung anhand des Übertragungstatbestands
- (a) Kein dingliches Recht
- (b) Absolutes Recht
- (aa) Charakteristischer Schutz gegenüber Dritten
- (bb) Schutzbedürftigkeit
- (cc) Zwischenergebnis
- ccc. Rechtsnatur des Nießbrauchs am sog. Tätigkeitsbereich
- b. Zwischenergebnis und Stellungnahme
- 3. Ergebnis
- II. Rechtsnatur der floating charge
- 1. Ablehnung der dinglichen Rechtsnatur
- 2. Dingliches Recht unter Berücksichtigung konzeptioneller Besonderheiten
- 3. Ergebnis
- E. Entstehungstatbestand der Belastungsrechte
- I. Entstehung des Unternehmensnießbrauchs
- 1. Nießbrauchsvertrag mit Sicherungsabrede
- a. Allgemeines zum Vertragswerk
- b. Übersicherungsaspekte
- c. Bestimmtheitsgrundsatz
- d. Formvorschriften
- e. Sonderregelungen
- 2. Bestellungsakte an Einzelgegenständen
- a. Bestellung an den Rechten eines Unternehmens
- aa. Eignungsvoraussetzungen und Bestellungsakt
- bb. Rechtsfolgen
- b. Bestellung des Nießbrauchs an der Gesellschafts- beteiligung
- aa. In der Personengesellschaft
- bb. In der Kapitalgesellschaft
- aaa. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- bbb. Aktiengesellschaft
- c. Bestellereigenschaft und Gutglaubenserwerb
- 3. Ergebnis
- II. Entstehung der floating charge
- 1. Vertrag zur Wirksamkeit inter partes
- 2. Registereintragung zur Wirksamkeit inter omnes
- 3. Ergebnis
- F. Rechte und Pflichten aus den Unternehmensbelastungen
- I. Unternehmensnießbrauch
- 1. Rechte und Pflichten in der Regellaufzeit
- a. Nutzungsziehungsrecht und Erhaltungspflicht
- aa. Allgemeines zur Erhaltungspflicht
- bb. Allgemeines zum Nutzungsziehungsrecht
- aaa. Zum Begriff der Nutzungen
- bbb. Rechtsfragen zum Nutzungsertrag
- (1) Meinungsstand
- (2) Kritische Betrachtung
- (3) Betrachtung der wichtigsten Nutzungsfaktoren
- (a) Zum Reingewinn
- (b) Personelle Divergenz zwischen Anlage- und Umlaufvermögen
- (aa) Kostentragung durch Zuweisung zu Anlage-/Umlaufvermögen
- (bb) Praktische Umsetzung
- (c) Verzichtsrecht bei Verlusten
- (d) Pflicht zur freien Rücklagenbildung
- b. Rechtliche Interventions- und Schutzmechanismen
- c. Zwischenergebnis
- d. Rechte und Pflichten aus dem Rechtsnießbrauch
- aa. Gesetzliche Vorgaben
- aaa. Zum Leistungsrecht
- bbb. Zur Grund-/Rentenschuld
- ccc. Zu Inhaber-/Orderpapieren
- ddd. Sonstige Rechte
- bb. Schutzvorschriften und Folgeansprüche
- cc. Rechte und Pflichten beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen
- aaa. Allgemeine Ausführungen
- (1) Zum Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft
- (2) Zum Gesellschaftsanteil einer Kapitalgesellschaft
- (3) Praktische Ausgestaltung
- (a) Belastung des sog. Gewinnstammrechts
- (b) Vollübertragung mit Treuhand
- (c) Belastung der Gesamtmitgliedschaft
- bbb. Sonderbetrachtung der Verwaltungsrechte
- (1) Der Nießbraucher als Quasi-Gesellschafter
- (2) Der Nießbraucher als Nutznießer einzelner Rechte
- (a) Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
- (b) Stimmrecht
- (aa) Meinungsstand
- (bb) Aufspaltungslösung
- (c) Informations- und Kontrollrecht
- (d) Klagerecht
- (e) Treuepflicht
- dd. Zwischenergebnis
- 2. Rechte und Pflichten im Sicherungsfall
- a. Zur Regelbeendigung
- aa. Regelbeendigungstatbestände
- bb. Rechte und Pflichten
- b. Zum Sicherungsfall
- aa. Tatbestände des Sicherungsfalls
- bb. Verwertungsrecht aus offener Darlehensschuld
- c. Zum Insolvenzfall
- aa. Insolvenz als Beendigungstatbestand
- bb. Pflicht der Forderungsmeldung und Absonderungsrecht
- d. Zwischenergebnis
- II. Floating charge
- 1. Rechte und Pflichten in der Regellaufzeit
- 2. Rechte und Pflichten im Sicherungsfall
- a. Tatbestände der crystallisation
- aa. Automatic crystallisation
- bb. Crystallisation nach Richterrecht
- b. Rechtsfolgen der crystallisation
- 3. Sonderrecht zur Verwalterbestellung
- a. Verwalter zur Regellaufzeit (receivership)
- b. Verwalterbestellung nach crystallisation
- aa. Administrative receivership vor der Rechtsreform
- bb. Verwalterbestellung nach der Rechtsreform
- aaa. Beschränkung des administrative receivership
- bbb. Administratorship im Regelinsolvenzverfahren
- 4. Rechtsschutzmöglichkeiten
- 5. Ergebnis
- G. Zusammenfassung und Vergleich der Erkenntnisse
- I. Rechtsgrundlagen
- II. Ausrichtung auf den Sicherungszweck
- III. Rechtsnatur
- IV. Entstehungstatbestand
- V. Rechte und Pflichten aus den Unternehmensbelastungen
- 1. Von der Regellaufzeit bis zur -beendigung
- a. Nutzungsrechte und -pflichten des Sicherungsnehmers
- b. Verwalterbestellung und Interventionsmechanismen
- 2. Beendigungstatbestände, Sicherungsfall und Insolvenzeintritt
- 3. Ab Eintritt des Sicherungsfalls und/oder der Insolvenz
- H. Kritik an der floating charge und Rückschlüsse für den Unternehmensnießbrauch
- I. Kritik und Meinungsstand
- 1. Starke gesetzliche Einschränkung
- 2. Unzufriedenstellende Regelung zur Verwalterbestellung
- 3. Missbrauchspotenzial bei üblicher Verfügungsbefugnis
- 4. Unnötige Registerpflicht und Rechtsunsicherheit
- II. Gegenbetrachtung
- 1. Einwände gegen wesentliche Kritik
- 2. Fehlen einer einheitlichen normativen Grundlage
- III. Rückschlüsse für den Unternehmensnießbrauch
- 1. Rechtsgrundlage de lege ferenda
- a. Zulässigkeit
- b. Aktiengesellschaft als Besteller
- 2. Sicherungscharakter
- a. Keine Akzessorietät kraft Gesetzes
- b. Kein revolvierender Sicherungscharakter
- c. Unternehmensfortführung „in bisheriger Form“
- 3. Entstehungstatbestand
- a. Kein einheitlicher Bestellungsakt
- b. Allgemeine Offenlegungspflicht
- 4. Rechte und Pflichten
- a. In der Regellaufzeit
- aa. Keine Beschränkung der Unternehmerstellung
- bb. Zum Nutzungsziehungsrecht und zur Erhaltungspflicht
- cc. Bestimmung der Mitverwaltungsrechte
- b. Verwertungsrecht im Sicherungsfall
- IV. Ergebnis
- I. Ausblick
- Literatur- und Materialienverzeichnis
- Rechtsprechungsverzeichnis
a.E. |
am Ende |
Abs. |
Absatz |
AcP |
Archiv für civilistische Praxis |
AG |
Aktiengesellschaft (Rechtsform) |
AG |
Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift) |
AktG |
Aktiengesetz |
All E.R. |
All England Law Reports |
Anh. |
Anhang |
Anmerk. |
Anmerkung |
AnwBl |
Anwaltsblatt, Anwaltsverein |
App Cas. |
Appeal Cases |
BÄO |
Bundesärzteordnung |
BB |
Betriebs-Berater |
BFH |
Bundesfinanzgerichtshof |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BKR |
Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht |
BLR |
Bond Law Review |
BNotO |
Bundesnotarordnung |
BRAO |
Bundesrechtsanwaltsordnung |
BWNotZ |
Zeitschrift für das Notariat Baden-Württemberg |
C. & F.L. |
Credit and Finance Law |
CCZ |
Corporate Compliance Zeitschrift |
Ch. D. |
Chancery Divisions |
Co LN |
Company Law Newsletter |
C.L.J. |
Cambridge Law Journal |
Comm. Law. |
Commercial Lawyer |
Comp. Law. |
Company Lawyer |
Comp. LN |
Company Law Newsletter |
CPL |
Conveyancer and Property Lawyer |
DB |
Der Betrieb |
DBW |
Die Betriebswirtschaft |
d.h. |
das heißt |
DNotZ |
Deutsche Notar-Zeitschrift |
DS |
Der Sachverständige |
Deutsches Steuerrecht |
|
Edin. LR |
Edinburgh Law Review |
eG |
eingetragene Genossenschaft |
Einf. |
Einführung |
ERPL |
European Review of Private Law |
et al. |
et alii |
EWHC |
High Court of England and Wales |
FS |
Festschrift |
GbR |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts/BGB-Gesellschaft |
ggf. |
gegebenenfalls |
GmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GmbHG |
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung |
GmbHR |
GmbH-Rundschau |
GRUR |
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht |
GWR |
Gesellschaft und Wirtschaftsrecht |
HGB |
Handelsgesetzbuch |
Hs. |
Halbsatz |
ICLQ |
International and Comparative Law Quarterly |
IFLR |
International Financial Law Review |
IILR |
International Insolvency Law Review |
IL&P |
Insolvency Law & Practice |
Insolv. Int. |
Insolvency Intelligence |
Insolv. Law. |
Insolvency Lawyer |
IPrax |
Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts |
i.R.v. |
im Rahmen von |
i.S.d. |
im Sinne des/der |
i.S.v. |
im Sinne von |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
IWUK |
Insight on Westlaw UK |
JBL |
Journal of Business Law |
JIBFL |
Butterworth’s Journal of International Banking and Financial Law |
J.I.B.L.R. |
Journal of International Banking Law |
JuS |
Juristische Schulung |
JZ |
Juristenzeitung |
KG |
Kommanditgesellschaft |
KOESDI |
Kölner Steuerdialog |
Komm |
Kommentar |
LMCLQ |
Lloyd’s Maritime and Commercial Law Quarterly |
Limited Liability Partnership |
|
LQR |
The Law Quarterly Review |
MittBayNot |
Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern |
MittRhNotZ |
Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer |
Mod. LR |
Modern Law Review |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NZG |
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht |
NZI |
Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung |
NZV |
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht |
OHG |
Offene Handelsgesellschaft |
OJLS |
Oxford Journal of Legal Studies |
PAO |
Patentanwaltsordnung |
para. |
paragraph |
PLC |
Practical Law Company |
RabelsZ |
Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht |
RdA |
Recht der Arbeit |
RIW |
Recht der internationalen Wirtschaft |
RNotZ |
Rheinische Notar-Zeitschrift (ehemals MittRhNotZ) |
RPfleger |
Der Deutsche Rechtspfleger |
r+s |
Recht und Schaden |
SE |
Societas Europaea |
sec. |
section |
sog. |
sogenannt(e) |
StBerG |
Steuerberatungsgesetz |
StuW |
Steuer und Wirtschaft |
subpara. |
subparagraph |
SVR |
Straßenverkehrsrecht |
Überbl. |
Überblick |
UKHL |
United Kingdom House of Lords |
VersR |
Versicherungsrecht, Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht |
vgl. |
vergleiche |
Vorbem. |
Vorbemerkung |
VuR |
Verbraucher und Recht |
VVG |
Versicherungsvertragsgesetz |
VW |
Versicherungswirtschaft |
WiB |
Wirtschaftsrechtliche Beratung |
Wertpapier-Mitteilungen (Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht) |
|
WPO |
Wirtschaftsprüferordnung |
ZAP |
Zeitschrift für die Anwaltspraxis |
ZEV |
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge |
ZEuP |
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht |
ZfIR |
Zeitschrift für Immobilienrecht |
ZfS |
Zeitschrift für Schadensrecht |
ZGR |
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht |
ZHR |
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht |
ZIP |
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
ZJS |
Zeitschrift für das Juristische Studium |
ZMR |
Zeitschrift für Miet- und Raumrecht |
ZVglRWiss |
Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft |
Hinsichtlich der oben nicht aufgeführten Abkürzungen wird verwiesen auf Kirchner, Hildebert/Böttcher, Eicke, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 9. Auflage, inter alia Berlin 2019.
A. Einführung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Unternehmensnießbrauch als umfassende Belastung an einem Unternehmen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, ob und auf welche Weise im deutschen Recht ein Unternehmen umfassend, insbesondere zum Zwecke der Kreditsicherung, belastet werden kann.
Nach geltendem deutschem Recht können unterschiedliche Sicherungsrechte an verschiedenen, auch zusammenhängenden, Gegenständen gleichzeitig bestellt werden. Man spricht von sog. „Globalsicherheiten“, wenn eine Gesamtheit von Gegenständen (Sachen oder Rechte) auf einen Dritten übertragen wird.1 Beispielhaft wird die Sicherungsübereignung eines Warenlagers sowie die Globalzession aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung genannt.2 Auf diese Weise können unterschiedliche Unternehmensbestandteile einzeln belastet werden. Ob es ein einheitliches Rechtsinstrument zur Belastung eines Unternehmens gibt, ist bisher in der Literatur nicht abschließend geklärt. Gegen die umfassende Belastung eines Unternehmens mittels eines Rechtsinstruments spricht, dass es nach deutschem Recht keine Gesetzesregelung gibt, die ein solches Konstrukt vorsieht. Ein Unternehmen weist eine Vielzahl rechtlich heterogener Gegenstände auf. Daher könnte man annehmen, der Bestimmtheits- und der Spezialitätsgrundsatz des deutschen Sachenrechts stünden entgegen.3 In der Literatur wird hingegen vertreten, eine einheitliche Unternehmensbelastung sei zulässig. Begründet wird dies mit dem Praxiserfordernis: Insbesondere bei der Beschaffung von Kreditsicherheiten sei es erforderlich und förderlich, das Unternehmen in Gänze belasten zu können.4
Zum Teil wird Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber gesehen, ein einheitliches Rechtsinstrument zu schaffen.5 Als Vorbild hierfür dient ein Sicherungsinstrument aus dem englischen Rechtsraum. Dort gibt es bereits seit geraumer Zeit die floating charge, welche als „Urform“ der Globalsicherungsinstitute ←19 | 20→gilt.6 Es handelt sich um ein abstraktes Sicherungsrecht, kraft dessen ein Unternehmen einheitlich sowie umfassend als Ganzes belastet werden kann, ohne die Verfügungsbefugnis des Sicherungsgebers einzuschränken.7
Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass eine globale Unternehmensbelastung bereits de lege lata nach deutschem Recht zulässig und zu Sicherungszwecken in Form eines Unternehmensnießbrauchs umsetzbar ist. Der Nießbrauch ist eine dingliche Belastung und zählt im deutschen Recht als Nutzungsziehungsrecht grundsätzlich nicht zu den Sicherungsrechten.8 Aufgrund dessen hat er auf der Suche nach einem Instrument zur Globalsicherung eines Unternehmens nur wenig Aufmerksamkeit erfahren. Indes wird der Unternehmensnießbrauch bereits in den Materialien des historischen Gesetzgebers zum BGB thematisiert. Außerdem ist der Nießbrauch de lege lata das einzige dingliche Belastungsrecht, das kraft Gesetzes an sämtlichen Gegenständen bestellt und vertraglich flexibel ausgestaltet werden kann. Damit hat der Nießbrauch durchaus das Potenzial, als Sicherheit an einem Unternehmen en bloc ausgestaltet zu werden.9 Die hier vertretene Auffassung schließt sich einer Reihe von Literaturansichten an und erachtet den gesamtheitlichen Nießbrauch an einem Unternehmen, den sog. Unternehmensnießbrauch, als zulässig und mit sachen- und gesellschaftsrechtlichen Rechtsgrundsätzen vereinbar.10
In der Literatur wird nur ein geringer Argumentationsaufwand betrieben, um die Zulässigkeit des Unternehmensnießbrauchs zu begründen und praktische Umsetzungsfragen zu beantworten. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher eine differenzierte Auseinandersetzung mit dogmatischen sowie praktischen Fragen erfolgen. Diese sind vornehmlich gesellschafts- und sachenrechtlicher Natur und betreffen die Anwendbarkeit des Nießbrauchs als beschränkt dingliches Recht am Unternehmen, welches eine wirtschaftliche Sach- und ←20 | 21→Rechtsgesamtheit darstellt. Vergleichend wird die englische floating charge betrachtet. Aufgrund ihrer Entstehung zur Mitte des 19. Jahrhunderts und ihrer stetigen Weiterentwicklung in der englischen Rechtsprechung und Rechtspraxis hat sie Vorbildfunktion.
Einleitend wird die Frage behandelt, woraus sich das Interesse an einer Globalbelastung ergibt. Die herausragende Bedeutung von Krediten in der Geschäftspraxis sowie das Erfordernis werthaltiger Sicherheiten werden festgestellt. Der Begriff des Unternehmens wird bestimmt und die Grundzüge des Unternehmensnießbrauchs werden dargestellt.11 Argumente sowie allgemeine Bedenken gegen ein umfassendes (Nießbrauchs-)Recht am Unternehmen und die Hindernisse einer gesetzlich umfassenden Regulierung werden behandelt.12 Es wird erläutert, welche Charakteristika ein Unternehmensnießbrauch aufweist und welche Problemstellungen er bei der Anwendung auf bestimmte Gesellschaftstypen mit sich bringt. Ein wesentliches Merkmal des Unternehmensnießbrauchs ist beispielsweise, dass der Nießbraucher vorübergehend die Unternehmensführung übernimmt. Ein institutioneller Kreditgeber, beispielsweise ein Kreditunternehmen, hat jedoch in der Regel weder Interesse an der Führung des operativen Tagesgeschäfts noch die Ressourcen und Expertise hierfür. Durch eine unecht-treuhänderische Unternehmensfortführung kann dem abgeholfen werden.13 Erhält ein Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits einen Unternehmensnießbrauch, hat dieser grundsätzlich kein Interesse daran hat, das operative Tagesgeschäft zu führen. Vielmehr beschränkt sich sein Interesse darauf, Kontrolle ausüben oder intervenieren zu können, wenn der Kreditnehmer die Kreditverbindlichkeit nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Rahmen einer unechten Treuhandlösung kann die Unternehmensfortführung des Nießbrauchers an einen Dritten delegiert werden.14
Weiterhin wird die Rechtsnatur des Unternehmensnießbrauchs untersucht.15 Die Einzelheiten des Sicherungsvertrags und der Bestellung werden dargelegt.16 Der Sicherungsumfang wird ermittelt und die mit der Bestellung ←21 | 22→des Unternehmensnießbrauchs einhergehenden Rechte und Pflichten werden erläutert.17 Letztere werden im Rahmen zweier Zeitintervalle analysiert. Es wird untersucht, welchen Rechten und Pflichten sich die Parteien während der regulären Laufzeit des Unternehmensnießbrauchs (im ersten Zeitintervall) unterwerfen.18 Anschließend werden die Rechtswirkungen der Beendigung und Abwicklung des Nießbrauchs (im zweiten Zeitintervall) betrachtet. In diesem Zusammenhang werden die Rechtsfolgen bei der Realisierung des Sicherungsfalls sowie dem Eintritt der Insolvenz thematisch beleuchtet.19
Vorgenannte Aspekte werden rechtsvergleichend im englischen Recht betreffend die floating charge untersucht. Sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen dem Unternehmensnießbrauch und der floating charge sind erkennbar. Diese ergeben sich daraus, dass der floating charge ein gesetzlich kodifiziertes Regelwerk zugrunde liegt und einem anderen Rechtsraum entstammt. Trotz der hohen Relevanz insolvenzrechtlicher sowie steuerrechtlicher Belange für die Rechtspraxis werden diese nachfolgend nicht eingehend behandelt.20 Das Konzept des Unternehmensnießbrauchs ist komplex und weist zahlreiche Rechtsunsicherheiten auf. Daher zielt die Ausarbeitung darauf ab, den Nießbrauch am Unternehmen anhand geltender Gesetzesregelungen darzulegen, die sachen- sowie gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu veranschaulichen und Anwendungsdefizite aufzuzeigen.
Bei der floating charge sind die Besonderheiten des englischen Rechts und die besondere Prägung durch die Rechtsprechung zu berücksichtigen. Ihre historische Entwicklung und Ausgestaltung de lege lata wird betrachtet. In einem Rechtsvergleich wird die englische floating charge dem deutschen Unternehmensnießbrauch gegenübergestellt.21 Diejenigen Merkmale der floating charge, die vorteilhafte Rechtsfolgen bzw. -effekte mit sich bringen, werden ←22 | 23→herausgearbeitet und auf ihre Übernahmefähigkeit und würdigkeit für den Unternehmensnießbrauch im deutschen Recht geprüft.22De lege ferenda ist zu fragen, wie eine Regelung zum Unternehmensnießbrauch ausgestaltet werden könnte. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick.
1 Hierzu im Einzelnen ab S. 25 mit Verweis auf Lehmann, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Komm, 2016, Kap. 24 Rn. 40.
2 So Lehmann, in: Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Komm, 2016, Kap. 24 Rn. 40.
3 Eine Auseinandersetzung mit diesem Argument findet statt ab S. 57 ff.
4 Zur en bloc Unternehmensbelastung, ab S. 41 f.
5 Hierzu ab S. 41 mit Verweis auf den Beitrag von Eidenmüller, AcP 204 (2004), 457.
6 Zur Entwicklung der floating charge als Vorbild einer Globalsicherheit, S. 113 ff.
7 Die floating charge „schwebt“ über dem Unternehmen bis der Sicherungsfall eintritt und eine Verwertungsbefugnis an konkreten Gegenständen (als sog. fixed charge kraft crystallisation) eintritt. Zu den Rechtscharakteristika der floating charge, S. 117 ff.
8 Hierzu ab S. 39 ff.
9 Hierzu ab S. 60 ff.
10 Hierzu ab S. 49 ff. mit Bezug auf Westermann/Gursky/Eickmann, Sachenrecht, 2011, § 140 Rn. 7; Jansen/Jansen, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 2009, Rn. 81 f.; Herrler, in: Palandt, BGB, 2020, § 1085 Rn. 3; Pohlmann, in: Säcker et al., MüKo BGB, Bd. 8, 2020, § 1085 Rn. 10; Schön, S. 98 f., 204; Beisel, in: Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 2016, § 10 Arbeitsrecht Rn. 35; Fezer, Markenrecht, 2009, § 27 MarkenG Rn. 79; hierzu auch Lohr, S. 38.
11 Zur Zulässigkeit und zu den Rechtscharakteristika des Unternehmensnießbrauchs S. 32 ff.
12 Zur Konzeption, kritischen Betrachtung und Stellungnahme S. 36 ff.
13 Hierzu ausführlich S. 99 ff.
14 Zur interessengerechten Ausgestaltung der unecht-treuhänderischen Unternehmensfortführung S. 86 ff.
Details
- Pages
- 408
- Publication Year
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631861936
- ISBN (ePUB)
- 9783631865576
- ISBN (MOBI)
- 9783631865583
- ISBN (Softcover)
- 9783631862445
- DOI
- 10.3726/b18988
- Language
- German
- Publication date
- 2021 (September)
- Published
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 408 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG