Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West)
Teil 2: Die Niederschriften der Tagungen der Generalstaatsanwälte von 1964-1973
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Biografische Hinweise
- Hinweis: Zu den Besprechungen der Justizministerien Preußens und Bayerns mit ihren Generalstaatsanwälten und OLG-Präsidenten (1919-1933)
- I. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Husum vom 3.-5. Juni 1964
- II. Protokoll der Tagung der Generalstaatsanwälte in Bad Dürkheim vom 19.-21.5.1965
- III. Protokoll der Tagung der Generalstaatsanwälte in Würzburg vom 14.-16.6.1966
- IV. Kurzprotokoll über die Tagung der Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik Deutschland vom 8.-11.5.1967 in Kassel
- V. Kurzprotokoll über die Tagung der Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik Deutschland vom 14.-16.5.1968 in Berlin
- VI. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Karlsruhe vom 20.-22.5.1969
- VII. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Saarbrücken vom 19.-22.5.1970
- VIII. Niederschrift über die Arbeitstagung der GStA in München am 21.10.1970 zum Thema „Zusammenarbeit der GStA nach Nr. 4 der Anordnung über die Bearbeitung von Sammelverfahren und Verfahren nach § 4 b Bundeskriminalamtsgesetz“
- IX. Protokoll über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Hamburg vom 4.-6.5.1971
- X. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Hiltrup und Hamm vom 16.-19.5.1972
- XI. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Celle vom 12.-14.6.1973
- XII. Niederschrift über die Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte in Karlsruhe am 26.-27.11.1973
- Personenregister
- Sachregister
- Quellennachweis
Einleitung
Teil 2 der Edition umfasst die Niederschriften (Protokolle) der Tagungen der Generalstaatsanwälte zwischen 1964 und 1973, die bis 1969 jährlich, 1970 und 1973 zweimal im Jahr stattfanden. Wiedergegeben werden außer den Niederschriften die Anlagen (Referate von Generalstaatsanwälten und Bundesanwälten), die in den Text integriert wurden. Aus Platzgründen wurden einige wenige Referate weggelassen. Soweit die Referate in der Aktenüberlieferung des Bundesarchivs Koblenz und des Landesarchivs Schleswig-Holstein nicht enthalten sind, wurde dies jeweils vermerkt. Die personenbezogenen Daten wurden anonymisiert. Eine Fortsetzung der Edition für die Zeit ab 1974 ist zur Zeit nicht geplant.
Es wäre wünschenswert, wenn der Biographie der Staatsanwälte mehr Aufmerksamkeit gewidmet würde, als dies bisher geschehen ist. Insgesamt gesehen lassen die Niederschriften über die Tagungen der Generalstaatsanwälte erkennen, dass die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik – wie bereits schon unmittelbar nach 1945 – einen wesentlichen Beitrag zur Wiederherstellung und Festigung einer rechtsstaatlichen, am Grundgesetz ausgerichteten Strafjustiz erbracht hat.
Hingewiesen sei auf folgende Beratungsgegenstände:
Hinweis: Zu den Besprechungen der Justizministerien Preußens und Bayerns mit ihren Generalstaatsanwälten und OLG-Präsidenten (1919-1933)
In Preußen fanden nachweislich Besprechungen unter der Leitung des jeweiligen Justizministers mit den OLG-Präsidenten und Generalstaatsanwälten statt: 1922, 1923, 1924 (zweimal), 1926, 1927, 1928, 1929 (zweimal), 1930 und 1931 sowie 1933 und 1934 (Landesarchiv NRW in Münster und Landesarchiv Hannover). Die Themen sind nur teilweise aus strafrechtshistorischer Sicht von allgemeinem Interesse (u.a. Einschränkung des Verfolgungszwangs, Verfahren gegen Parlamentsabgeordnete, Justizpressestelle, Anwendung der §§ 153, 154 StPO, kurze Freiheitsstrafen [Beschränkung der Vollstreckung], Strafbefehlsverfahren, Schöffengerichte. Die Besprechungen im Justizministerium am 22.7.1933 und am 9.1.1934 (mit einer abschließenden Ansprache des preuß. Ministerpräsidenten Göring) sind dokumentiert durch Vermerke des Hammer Generalstaatsanwalts.
Für Bayern sind im HStA München überliefert Niederschriften über die Tagungen des jeweiligen Justizministers bzw. der leitenden Beamten der Justizverwaltung mit den OLG-Präsidenten und den Generalstaatsanwälten (Bay. HStA MJu 10834) von 1918 (November), 1921, 1925, 1926, 1928, 1929, 1930, 1932 und 1933. Die Themen dieser Besprechungen sind nur zum Teil von allgemeinem strafrechtshistorischen Interesse (begrenzte Begnadigung, Güteverfahren, Mängel der Strafrechtspflege, grundlose Verlängerung der Untersuchungshaft, drei- statt vierstufiger Gerichtsaufbau, abzulehnende Verstaatlichung des Notariats, Justizpressestellen, Sühneversuch, Dauer der Zivilprozesse, Verzögerungen im Strafverfahren).
Wie weit Besprechungen in den anderen Ländern, die über nur ein OLG und eine Generalstaatsanwaltschaft verfügten (Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Oldenburg, Sachsen, Mecklenburg, Hamburg/Bremen, Thüringen) muss offen bleiben. Für Bayern und Preußen ist eine auf strafrechtshistorisch wichtige Themen beschränkte Auswahledition geplant.
I. Niederschrift über die Tagung der Generalstaatsanwälte in Husum vom 3.-5. Juni 1964
Teilnehmerliste
Generalbundesanwalt Martin, Karlsruhe
Bundesanwalt Loesdau, Karlsruhe
Bundesanwalt Schumacher, Karlsruhe
GStA Dr. Adams, Saarbrücken
GStA Biermann, Celle
GStA Buchholz, Hamburg
GStA Dr. Dünnebier, Bremen
GStA Dr. Fleischmann, Neustadt/W.
GStA Günther, Berlin (KG)
GStA Dr. Haas, Köln
GStA Hühnerschulte, Düsseldorf
GStA Itschert, Koblenz
GStA Dr. Kleinknecht, Nürnberg
GStA Dr. Krapp, Oldenburg
GStA Dr. Münn, Berlin (LG)
GStA Mützelburg, Braunschweig
GStA Dr. Nehm, Schleswig
GStA Schabel, Stuttgart
GStA Dr. Weiß, Bamberg
GStA Dr. Woll, Karlsruhe
Ltd. OStA Dr. Gugler, Hamm
OStA Lorz, München
OStA Renner, München
OStA Schüle, Ludwigsburg
Protokollführer: EStA Dr. Ernesti, Schleswig
1. GStA Dr. Nehm eröffnete die Tagung und begrüßte die Teilnehmer.
GBA Martin dankte für die Einladung der Bundesanwaltschaft zur Tagung der GStA und wies hin auf Planungen anlässlich des Deutschen Juristentages 1964 in Karlsruhe sowie für eine Tagung der politischen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaften. GStA Buchholz erklärte sich bereit, für das Jahr 1965 die Tagung der politischen Sachbearbeiter nach Hamburg zu übernehmen; die Tagungsteilnehmer stimmten diesem Vorschlag zu.←17 | 18→
2. BA Schumacher referierte über „Die Revisionsrechtsprechung des BGH auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in NSG-Sachen, insbesondere zum Täterbegriff“. Aus der Fülle der im letzten Jahr und im ersten Halbjahr 1964 ergangenen Revisionsentscheidungen des BGH in allgemeinen Strafsachen können im Rahmen dieser gedrängten Übersicht nur diejenigen herausgegriffen werden, die Grundsatzfragen des Strafrechts oder des Strafverfahrensrechts zum Gegenstand haben oder für die Rechtspraxis der Tatgerichte von besonderer Bedeutung sind. Dass die Auswahl dieser Erkenntnisse gelegentlich den Eindruck der Willkür hervorrufen kann, ist unvermeidlich.
A. Allgemeines Strafrecht
§ 43 StGB: Für die Abgrenzung von strafbarem Versuch und strafloser Vorbereitungshandlung sind die folgenden nicht veröffentlichten Urteile von Interesse:
5 StR 567/62 vom 8.1.1963: Belauern die Täter in räuberischer Absicht einen Geschäftsinhaber von der Straße aus in seinem Laden, um in einem günstigen Augenblick in das Geschäft einzudringen und dort den Raub zu begehen, dann stellt dieses Verhalten bereits einen Versuch des Raubes dar.
5 StR 579/62 vom 26.2.1963: Wartet einer der beiden Täter angriffsbereit vor einem Landen, um dessen Inhaber nach dem Verlassen seines Geschäfts die Tageskasse gewaltsam wegzunehmen, dann liegt versuchter Straßenraub vor, wenn der Geschäftsinhaber während der „Wartezeit“ die Straße betritt, aber von dem ihm auflauernden Täter wegen der ungenauen Personenbeschreibung, die dieser von seinem Komplizen erhalten hatte, nicht erkannt wird, vorausgesetzt, dass beide Täter die Personenbeschreibung für hinreichend deutlich hielten. Hat dagegen der Geschäftsinhaber den Laden schon vor dem Erscheinen des ihm auflauernden Täters oder erst nach dessen endgültigem Fortgehen verlassen, dann ist die Tat nicht zum Versuch gediehen.
1 StR 495/63 vom 17.12.1973: Die mutwillige Beschädigung eines kaskoversicherten Kraftwagens zum Zwecke der Erschleichung der Versicherungsleistung ist für sich allein straflose Vorbereitungshandlung zum Betrug. Der Versuch des Betruges beginnt erst in dem Zeitpunkt, in dem der Wagen in Täuschungsabsicht dem Beauftragten der Versicherung zur Besichtigung der entstandenen Schäden gestellt wird.
Details
- Seiten
- 690
- Erscheinungsjahr
- 2021
- ISBN (PDF)
- 9783631861905
- ISBN (ePUB)
- 9783631861929
- ISBN (Hardcover)
- 9783631861400
- DOI
- 10.3726/b18670
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2021 (November)
- Schlagworte
- Fritz Bauer Hans Dünnebier Theodor Kleinknecht Adalbert Rückerl Bundesrepublik Deutschland Berlin (West) Staatsanwaltschaft Generalstaatsanwälte 1964-1973 Staatsschutzrecht der Bundesrepublik Bundesgerichtshof Zentrale Stelle Ludwigsburg Gestapo
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 690 S.