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Das Problem der Begründung richterlicher Entscheidungen.

Eine Analyse auf der Grundlage der Theorie der juristischen Argumentation

von Francisco J. Campos Zamora (Autor:in)
©2021 Dissertation 230 Seiten
Reihe: Ius, Lex et Res Publica, Band 20

Zusammenfassung

Die Suche nach einer Methode, die die Irrationalität und Willkür gerichtlicher Entscheidungen beschreibt, wird durch zeitgenössische Juristen wie die Suche nach dem heiligen Gral dargestellt. Den Theorien der juristischen Argumentation kommt die besondere Bedeutung zu, die Aufmerksamkeit auf eines der wichtigsten Themen des Rechts gelenkt zu haben. Das Ziel dieser Untersuchung ist es, Klarheit zu schaffen über die Frage ob und wie die Argumentationsmodelle das Problem der juristischen Begründung lösen können. Die Publikation soll auf bestimmte Grundzüge einer Theorie aufmerksam machen, die die Erfolge der Argumentationsmodelle kombiniert und gleichzeitig Aspekte der Rechtssoziologie sowie ethisch wertvolle Aspekte und linguistische Aspekte berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Einleitung
  • 1. Zum Problem der Interpretation
  • 2. Zur juristischen Argumentationslehre
  • 3. Zur juristischen Begründungslehre
  • 4. Gliederung dieser Arbeit
  • 1. Teil: Grundlagen einer Theorie der Rechtssprache
  • Kapitel 1: Von der Umgangssprache zur Rechtssprache
  • I. Sprache und Recht: Immer noch ein aktuelles Thema?
  • II. Funktionen der Sprache und Sprechakttheorie
  • 1. Vorläufer der Sprechakttheorie
  • 2. Austins Sprechakttheorie
  • 3. Searles Sprechakttheorie
  • 4. Sprechakttheorie in der juristischen Literatur
  • III. Die Doppelnatur der Rechtssprache
  • 1. Die Rechtssprache als Umgangssprache
  • 2. Die Rechtssprache als Fachsprache
  • IV. Semiotische Ansätze zum juristischen Phänomen
  • 1. Juristische Syntax
  • 2. Juristische Semantik
  • 3. Juristische Pragmatik
  • Kapitel 2: Sprachliche Unbestimmtheiten und Rechtssprache
  • I. Sprachliche Unbestimmtheiten und Sprachspiele bei Wittgenstein
  • II. Sprachliche Unbestimmtheiten und Rechtsregeln
  • III. Sprachliche Unbestimmtheiten und andere unklare Fälle
  • 1. Mehrdeutigkeit
  • 2. Vagheit
  • 3. Porosität (Open Texture)
  • 4. Inkonsistenz
  • 5. Wertbegriffe
  • 6. Dispositionsbegriffe
  • 7. Vorverständnisse
  • 8. Illokutionäre Kraft
  • Kapitel 3: Anspruch auf Präzision der Rechtssprache
  • I. Zur sprachlichen Präzision
  • II. Ist es wünschenswert, eine sehr präzise Sprache für das Recht zu schaffen?
  • 1. Verteidiger einer präzisen Rechtssprache
  • a. Präzision der Rechtssprache und Deduktionszusammenhang (Klug, Schreiber)
  • b. Das Rechtssystem als ein konstruiertes Modell? (Bobbio, Becquart)
  • c. Die Hermeneutik und das Problem der Präzision (Esser, Müller)
  • 2. Skeptiker einer präzisen Rechtssprache
  • a. Der Mythos der „richtigen Interpretation“ (Llewellyn, Frank)
  • b. Open Texture als Hindernis für Präzision (Hart)
  • c. Interpretationsprobleme (Ross)
  • 2. Teil: Grundlagen einer Theorie der juristischen Interpretation
  • Kapitel 1: Zur Gesetzesauslegung
  • I. Begriff und Ziel einer Gesetzesauslegung
  • II. Juristischer Sinn und Gesetzesauslegung
  • 1. Gemeinsamer Sinn und juristischer Sinn
  • 2. Identitätstheorie und Andeutungstheorie
  • 3. Sens-clair Doktrin
  • III. Ist es möglich, die Normen in einer grammatischen Form zu interpretieren?
  • IV. Auslegungsmethoden
  • 1. Grammatische Auslegung
  • 2. Historische Auslegung
  • 3. Systematische Auslegung
  • 4. Teleologische Auslegung
  • 5. Andere Auslegungsmethoden
  • a. Verfassungskonforme Auslegung
  • b. Unionsrechtskonforme Auslegung
  • c. Rechtsvergleichende Auslegung
  • d. Authentische Auslegung
  • Kapitel 2: Jenseits der Wortlautgrenze: Die Rechtsfortbildung
  • I. Zur Wortlautgrenze
  • 1. Terminologische Präzisierungen
  • 2. Funktionen
  • a. Abgrenzung von Interpretation und Rechtsfortbildung
  • b. Grenze der verfassungskonformen Auslegung
  • c. Analogieverbot und Bestimmtheitsgrundsatz
  • 3. Die juristische Methodenlehre vor dem Problem der Wortlautgrenze
  • a. Hermeneutische Position und Wortlautgrenze
  • b. Analytische Methodenlehre und Wortlautgrenze
  • c. Kritik an der Theorie der Wortlautgrenze
  • (1) Neue subjektive Auslegungstheorie
  • (2) Strukturierende Rechtslehre
  • 4. Die Überschreitung der semantischen Grenzen: Die Geldwäsche-Entscheidung
  • II. Zur Rechtsfortbildung
  • 1. Terminologische Präzisierungen
  • 2. Gesetzesergänzende Rechtsfortbildung
  • a. Bestehen einer Lücke
  • b. Methoden der Lückenfüllung
  • (1) Analogie
  • (2) Argumentum a fortiori
  • (3) Argumentum e contrario
  • (4) Teleologische Reduktion
  • (5) Teleologische Extension
  • c. Grenze der gesetzesergänzenden Rechtsfortbildung
  • (1) Das Verbot von Entscheidungen gegen das Gesetz
  • (2) Das Verbot der Erweiterung von Eingriffsmöglichkeiten in Grundrechte
  • 3. Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung
  • 3. Teil: Grundlagen einer Theorie der juristischen Argumentation
  • Kapitel 1: Der Weg der juristischen Argumentation
  • I. Die Rückkehr von Rhetorik und Topik
  • 1. Juristische Topik (Theodor Viehweg)
  • 2. Nouvelle rhétorique (Chaïm Perelman)
  • 3. Die informelle Logik (Stephen Toulmin)
  • II. Gegenwärtige Argumentationsmodelle
  • 1. Jenseits der Rationalität (Aulis Aarnio)
  • 2. Zwischen der praktischen Vernunft und dem Subjektivismus (Neil MacCormick)
  • 3. Transformation und Kohärenz (Aleksander Peczenik)
  • Kapitel 2: Die Theorie der juristischen Argumentation von Alexy
  • I. Philosophisch-juristischer Kontext der Theorie der juristischen Argumentation von Alexy
  • 1. Philosophischer Rahmen
  • a. Analytische Philosophie
  • b. Die kantische Philosophie
  • c. Diskursive Ethik
  • d. Erlanger Schule
  • 2. Juristischer Rahmen
  • a. Gustav Radbruch
  • b. Norbert Hoerster
  • II. Die Theorie der juristischen Argumentation von Alexy
  • 1. Die Theorie der juristischen Argumentation als prozedurale Theorie
  • 2. Regeln und Formen des allgemeinen praktischen Diskurses
  • a. Die Grundregeln
  • b. Die Vernunftregeln
  • c. Die Argumentationslastregeln
  • d. Die Argumentformen
  • e. Die Begründungsregeln
  • f. Die Übergangsregeln
  • 3. Die These der richtigen Antwort im allgemeinen praktischen Diskurs
  • 4. Der juristische Diskurs als Sonderfall
  • a. Regeln und Formen der internen Rechtfertigung
  • b. Regeln und Formen der externen Rechtfertigung
  • (1) Regeln und Formen der Auslegung
  • (2) Regeln der dogmatischen Argumentation
  • (3) Zur Verwertung von Präjudizien
  • (4) Spezielle juristische Argumentformen
  • 5. Die These der richtigen Antwort im juristischen Diskurs
  • III. Kritische Analyse zu Alexys Argumentationstheorie
  • 1. Gültigkeit des diskursiven Vorgehens
  • 2. Die Rolle der Kommunikation
  • 3. Anwendbarkeit der Theorie
  • 4. Teil: Grundlagen einer Theorie der juristischen Begründung
  • Kapitel 1: Die Entwicklung der juristischen Begründung
  • I. Die juristische Begründung im alten System
  • II. Die juristische Begründung im liberalen Projekt
  • Kapitel 2: Funktionen der juristischen Begründung
  • I. Intraprozessuale Funktionen
  • 1. Juristische Begründung in Hinsicht auf die Parteien
  • 2. Juristische Begründung in Bezug auf die höheren Gerichte
  • II. Extraprozessuale Funktionen
  • 1. Demokratische Grundlage der juristischen Begründung
  • 2. Juristische Begründung und das Prinzip der demokratischen Kontrolle
  • 3. Juristische Begründung und Möglichkeit der Kritik
  • III. Juristische Begründung und das Spiel der Rationalität-Irrationalität
  • Kapitel 3: Juristische Argumentation und Begründung richterlicher Entscheidungen
  • I. Empirische Aspekte
  • II. Ethisch-wertende Aspekte
  • III. Sprachliche Aspekte
  • Gesamtergebnis
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Jahr 2020 als Dissertation angenommen. Entstanden ist sie am Kieler Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie und am Kieler Hermann-Kantorowicz-Institut für juristische Grundlagenforschung.

Besonderen Dank schulde ich meinem verehrten Lehrer und Doktorvater Professor Dr. Dr. hc mult. Robert Alexy, der die Arbeit über den gesamten Entstehungszeitraum mit besonderem Interesse begleitet und gefördert hat. Herrn Professor Ino Augsberg danke ich für das übernommene Zweitgutachten.

Meinen Dank möchte ich ebenfalls den Professoren Stanley L. Paulson, Martin Borowski und Carsten Bäcker aussprechen, die zur Schaffung eines sehr vorteilhaften akademischen Umfelds beigetragen haben.

Mein besonderer Dank gilt auch Stefanie Panknin und Sara Simon, die mir geholfen haben, das Manuskript zu korrigieren. Darüber hinaus möchte ich auch meinen Freunden Michael Panknin, Cara Panknin, Jorge Alexander Portocarrero Quispe, Paula Gorzoni, Gonzalo Villa Rosas, Pedro Leiva Solano, Silvia Chacón Barrantes, Wendy Pérez Fernández, Ivonne Arroyo Hidalgo, Kristian Klaus und Julian Lucks danken, deren Freundschaft meinen Aufenthalt in Kiel zu einer äußerst angenehmen Zeit machte.

Dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der meinen Aufenthalt in Kiel mit einem Promotionsstipendium gefördet hat, gilt ein besonderes Dankeswort.

Gewidmet ist das Buch meinem Vater Juan Francisco, der leider verstorben ist, ohne dieses Projekt abgeschlossen zu sehen, meiner Frau Monika und unseren Kindern Alicja und Jan, die mich während meines Studiums mit Verständnis und Geduld begleitet haben.

Lubin, im Dezember 2020 Francisco J. Campos Zamora

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Einleitung

1. Zum Problem der Interpretation

„Der Bannspruch gegen Rabbi Elieser“ ist der Titel einer Geschichte des Talmuds, die das Thema der Interpretation behandelt und daher in dieser Arbeit hilfreich sein könnte. So wurde im Talmud geschrieben:

Zwischen Rabbi Elieser Ben Hyrkanos und allen übrigen Weisen kam es zu einem Streit über die Reinheit oder Unreinheit eines Backofens, welchen man Schlangenofen genannt hat, der vielen Gesetzesfragen wegen, mit denen man ihn gleichsam umringelt hat; Rabbi Elieser erklärte ihn für rein, die Weisen aber für unrein.

An diesem Tage führte Rabbi Elieser alle Beweisgründe an, die überhaupt möglich sind, aber man wollte seine Meinung nicht gelten lassen. Da rief er aus: Wenn das Gesetz so ist, wie ich lehre, so möge dieser Johannisbrotbaum für mich zeugen! Sogleich ward jener Baum entwurzelt und um hundert oder, wie andere berichten, um vierhundert Ellen verrückt. Aber die Weisen sprachen: Ein Johannisbrotbaum ist kein Gesetzeszeuge!

Abermals wandte sich Rabbi Elieser an seine Genossen und sprach: Wenn ich Recht habe mit dem, was ich lehre, so möge dieser Wasserlauf mein Recht dartun! Und augenblicks wich das Wasser zurück. Aber die Weisen sagten: Vom Wasserstrom nimmt man keinen Beweis an.

Wieder erhob sich Rabbi Elieser und sprach: Wenn die Satzung so ist, wie ich behaupte, so mögen die Wände des Lehrhauses für mich sprechen. Sogleich neigten sich die Wände und drohten zusammenzustürzen. Da schrie Rabbi Josua die Wände mit den Worten an: Wenn die Lehrer um das Gesetz miteinander streiten, was wollt ihr dabei? Und die Wände senkten sich nicht weiter, der Ehre des Rabbi Josua zuliebe; aber sie richteten sich auch nicht wieder gerade auf, der Ehre zuliebe des Rabbi Elieser.

Rabbi Elieser sprach zu seinen Gefährten: Wenn das Gesetz so ist, wie ich lehre, dann möge man vom Himmel herab für mich zeugen. Alsbald ließ eine Stimme sich vernehmen, die rief: Was habt ihr gegen Rabbi Elieser zu streiten? Ist doch das Gesetz allemal wie seine Lehre. Da erhob sich Rabbi Josua auf seine Füße und rief: Nicht ist sie im Himmel. Damit wollte er sagen: Die Tora wurde Israel auf dem Berge Sinai übergeben, sie ist also nicht mehr im Himmel; zudem steht in ihr geschrieben: Der Mehrheit hat man zu folgen.

Rabbi Nathan begegnete einst dem Propheten Elia und fragte ihn: Was tat der Heilige, gelobt sei er, zu der Stunde, da er diese Worte hörte. Elia erwiderte: Er hat gelächelt und gesagt: Meine Kinder haben mich besiegt, meine Kinder haben mich besiegt!1

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Diese Erzählung zeigt eines der tiefsten Probleme der Sprachanalyse und der Hermeneutik und sie stellt Fragen wie die folgenden: Wo sind die Auslegungsgrenzen? Wie sind verschiedene Interpretationen von ein und demselben Text möglich? Gibt es unbegrenzte Freiheit von Interpretationsmöglichkeiten? Welche Rolle spielt wirklich der Gesetzgeberwille in den richterlichen Entscheidungen? usw. Diese Fragen sind nicht nur für die Sprachwissenschaft wichtig, sondern auch für die juristische Methodenlehre. Die gegenwärtige juristische Methodenlehre interessiert sich, neben anderen Themen, für die Interpretation, welche eine enge Verbindung mit der Begründung von juristischen Entscheidungen aufweist. Das wäre kein Problem, aber die Frage der juristischen Auslegung zeigt noch vielfältige Unklarheiten und viele offene Probleme.

Erstens haben die Juristen über lange Zeit die Fragen der Interpretation behandelt, als lebten sie in einer Welt mit klaren Texten, bestimmten Wörtern und Begriffen ohne Mehrdeutigkeit. Der überzeugte Gesetzespositivist ging vertrauensvoll davon aus, der weise Gesetzgeber habe alles geregelt, die Gesetzgebung sei perfekt und vollständig. Die „Kunst der Gesetzesauslegung“ bestand darin, für jeden Rechtsfall, der zu entscheiden war, die vermeintlich eindeutige und „objektive“ Antwort der gesetzlichen Rechtsordnung zu finden (one right answer).2 Man könnte dies das „Sancta Sanctorum der juristischen Auslegung“ nennen. Aber die Wahrheit ist ganz anders. Die Juristen spielen mit potentiellen Waffen3, sie vergnügen sich mit „wilden Tieren“. Texte, Wörter und Begriffe können gefährlich sein, und noch gefährlicher, wenn ihr Sinn unklar ist. Das ist nicht neu; das Dogma von der „Lückenlosigkeit“ der gesetzlichen Rechtsordnung wurde schon von Frank kritisiert (basic legal myth). Für ihn ist es naiv zu denken, dass jede Norm nur eine mögliche Interpretation hat und es für jeden juristischen Konflikt nur eine mögliche Lösung gibt.4

Zweitens taucht sofort die Frage auf: Wer soll die Definitionskompetenz für den „eigentlichen Sinn“ eines Textes haben? Die Interpretation eines Textes wird in der Regel durch seine Funktion und seine Natur bestimmt. Ein Roman ←18 | 19→oder eine Erzählung werden anders gelesen und interpretiert als eine juristische Norm; daran gibt es keinen Zweifel. Die Richter sind in demokratischen politischen Systemen an Gesetz und Recht gebunden, und die Auslegung geltenden Rechts wird nicht der Phantasie der einzelnen Richter überlassen. Das scheint ihre Entscheidungsfreiheit bei der Wahl von Auslegungsmöglichkeiten einzuschränken. Aber diese Behauptung führt uns noch einmal zu dem Ursprung des Problems. Was bedeutet tatsächlich „an Gesetz und Recht gebunden“, wenn die Gesetzgebung selbst nach diversen Canones interpretiert werden kann? Wenn dieselben Normen nach verschiedenen politischen Systemen ausgelegt werden können? Rüthers zeigt dies anhand von Deutschland, wo es zwischen 1910 und 1990 fünf verfassungsrechtliche Systeme gab und die alten, d.h. zu dem Zeitpunkt bestehenden Gesetzen jeweils im Lichte des neuen Staates angewendet wurden.5

2. Zur juristischen Argumentationslehre

Die Argumentationsmodelle haben in den letzten Jahrzehnten eine große Rolle in der Methodenlehre der Rechtswissenschaft gespielt.6 Diese Theorien stellen sich als „dritter Weg zwischen Determinismus und Dezisionismus“, also zwischen Subsumtionsdogma und Irrationalismus, dar. Ansätze zu einer juristischen Argumentationstheorie finden sich dabei im französischen Rechtskreis, etwa bei Chaim Perelmans „Nouvelle Rhétorique“.7 Besonders wichtig in der deutschsprachigen Rechtsmethodik ist die Theorie der juristischen Argumentation von Robert Alexy, welche in Verbindung zur Konsenstheorie von Jürgen Habermas steht und deren Ideen heutzutage viele Anhänger aber auch Kritiker haben.8 Das zentrale Postulat rationaler Argumentation ist nach Alexy nicht nur rechtstheoretischer oder rechtsphilosophischer Natur, sondern auch Teil der Entscheidungsfindung der Juristen: „Von der Möglichkeit rationalen juristischen Argumentierens hängt nicht nur der Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz, sondern auch die Legitimität richterlichen Entscheidens ab“.9 Die Alexys Theorie ←19 | 20→der juristischen Argumentation kann durch die drei folgenden Thesen zusammengefasst werden:

Details

Seiten
230
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631861646
ISBN (ePUB)
9783631861653
ISBN (Hardcover)
9783631861585
DOI
10.3726/b18657
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (November)
Schlagworte
Juristische Argumentation Juristische Interpretation Rechtssprache Juristische Auslegung Juristische Rechtfertigung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 230 S.

Biographische Angaben

Francisco J. Campos Zamora (Autor:in)

Francisco J. Campos Zamora studierte Rechtswissenschaft an der Universität von Costa Rica und promovierte 2020 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2008 ist er als Dozent an der Universität von Costa Rica tätig. Er veröffentlichte mehrere wissenschaftliche Artikel zur Rechtsphilosophie.

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