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Minderheitenschutz bei Mehrheitsbeschlüssen im Personengesellschaftsrecht

von Paul Querfeld (Autor:in)
©2021 Dissertation 244 Seiten

Zusammenfassung

In dieser Dissertation wird die Notwendigkeit eines Minderheitenschutzes bei Mehrheitsbeschlüssen im Recht der Personengesellschaften untersucht. Denkanstoß für diese Abhandlung war das BGH-Urteil vom 21.10.2014 (Az.: II ZR 84/13), in welchem allem Anschein nach ein Paradigmenwechsel in Sachen Minderheitsschutz vollzogen wurde. Während die Rechtsprechung bisher in erster Linie auf die Regelungsinstrumente Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre zurückgegriffen hat, scheint sie künftig alleine auf die Treuepflicht abstellen zu wollen. Die Arbeit beleuchtet die einzelnen Regulierungsinstrumente zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Teil: Grundlagen
  • A. Einleitung
  • I. Problemstellung
  • II. Ziel dieser Untersuchung
  • III. Zu einigen Begriffen
  • IV. Gang der Untersuchung
  • B. Grundlagen der Beschlussfassung im Personengesellschaftsrecht
  • I. Verfahren der Beschlussfassung
  • II. Beschlussgegenstände
  • 1. Maßnahmen der Geschäftsführung
  • 2. Grundlagengeschäfte
  • a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages
  • b) Sonstige Grundlagengeschäfte
  • III. Der dispositive Grundsatz der einstimmigen Beschlussfassung im Personengesellschaftsrecht
  • 1. Einstimmigkeitsprinzip als gesetzliche Ausgangslage
  • 2. (Mögliche) Beweggründe für die Wahl des Einstimmigkeitsprinzips als gesetzliche Ausgangslage
  • 3. Abdingbarkeit des Einstimmigkeitsprinzips
  • IV. Gründe für die Einführung von Mehrheitsbeschlüssen
  • 1. Gesellschafterzahl
  • 2. Dringliche Beschlüsse
  • 3. Anpassung der Grundlagen der Gesellschaft
  • a) Die Unvollständigkeit von Gesellschaftsverträgen
  • b) Ursachen für die Unvollständigkeit von Gesellschaftsverträgen
  • c) Mechanismus der nachträglichen Anpassung
  • V. Gefahr des Mehrheitsprinzips: Opportunismus durch den Mehrheitsgesellschafter
  • 1. Faktoren die Mehrheits-Opportunismus begünstigen
  • a) Mehrheitsbeschlüsse
  • b) Spezifische Investitionen
  • 2. Wann verhält sich ein Mehrheitsgesellschafter opportunistisch?
  • 3. Typische Missbrauchsfälle von Mehrheitsmacht
  • a) Thesaurierung von Gewinnen
  • b) Entzug der Geschäftsführungsbefugnis
  • c) Unausgewogene Drittgeschäfte
  • d) Eingriffe in Mitgliedschaftsrechte
  • e) Erhöhung des Geschäftsführergehalts
  • C. Vertragsfreiheit und ihre Grenzen
  • I. Grundlagen der Vertragsfreiheit
  • 1. Vertragsfreiheit zur Verwirklichung des Prinzips der Selbstbestimmung
  • 2. Wirtschaftliche Bedeutung der Vertragsfreiheit
  • II. Grenzen der Vertragsfreiheit im Allgemeinen
  • 1. Aus rechtlicher Perspektive
  • 2. Aus ökonomischer Perspektive
  • III. Grenzen der Vertragsfreiheit im Hinblick auf Mehrheitsklauseln
  • 1. Minderheitenschutz
  • a) Selbstschutz als Ausfluss des Prinzips der Selbstverantwortung
  • b) Grenzen des Selbstschutzes
  • aa) Rationalitätsdefizite
  • bb) Angst vor Verhandlungsabbruch
  • cc) Einbettung in soziale Beziehungen
  • dd) Mangelnde finanzielle Ressourcen für Rechtsberatung
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Institutionenschutz
  • 3. Ergebnis
  • IV. Mögliche Schranken der Vertragsfreiheit vor dem Hintergrund von Selbstschutzdefiziten der Gesellschafter
  • 1. Selbstregulierung des Marktes
  • 2. Wahlhilfen und Wahlbeschränkungen durch die Rechtsordnung
  • D. Zusammenfassende Darstellung des Regelungsproblems
  • 2. Teil: Die Schranken der Mehrheitsmacht
  • A. Beschränkungen auf Klauselebene
  • I. Zulässigkeit von allgemeinen Mehrheitsklauseln in Bezug auf Geschäftsführungsmaßnahmen
  • II. Zulässigkeit von allgemeinen Mehrheitsklauseln in Bezug auf Grundlagengeschäfte
  • 1. Der Vorwurf der Selbstentmündigung der Gesellschafter
  • 2. Stellungnahme
  • a) Vorwurf der Selbstentmündigung
  • b) Rechtfertigungsgründe
  • 3. Ergebnis
  • B. Beschränkungen auf Beschlussebene
  • I. Formelle Ausübungskontrolle
  • 1. Bestimmtheitsgrundsatz
  • a) Aussagegehalt des Bestimmtheitsgrundsatzes
  • b) Zweck des Bestimmtheitsgrundsatzes
  • c) Vergleich von Informationsmodell und Bestimmtheitsgrundsatz
  • aa) Das Informationsmodell
  • bb) Abweichungen des Bestimmtheitsgrundsatzes vom Informationsmodell
  • d) Zweckmäßigkeit des Bestimmtheitsgrundsatzes im Hinblick auf das dieser Arbeit zugrunde liegende Regelungsproblem
  • aa) Positive Aspekte
  • bb) Negative Aspekte
  • (1) Überinklusion des Bestimmtheitsgrundsatzes
  • (2) Defizite bei der Informationsauswertung
  • (a) Informationsaufnahme
  • (aa) Dysfunktionale Ausnahmeregelung
  • (bb) Information overload
  • (b) Informationsverarbeitung
  • (c) Kosten der Informationsauswertung
  • (3) Kosten der Informationsbereitstellung
  • e) Erkenntnisse aus dem Scheitern des Bestimmtheitsgrundsatzes
  • 2. Allgemeine Auslegungskriterien
  • II. Materielle Ausübungskontrolle
  • 1. Die Kernbereichslehre
  • a) Einleitung
  • aa) Der Begriff des Kernbereichs
  • bb) Entwicklung der Kernbereichslehre
  • cc) Zäsur in der Rechtsprechung?
  • b) Das Regelungsinstrument der unverzichtbaren Rechte
  • aa) Einleitung
  • bb) Geschriebene zwingende Rechte
  • (1) Lösungsrecht
  • (a) Überblick
  • (b) Gründe für zwingende Ausgestaltung der Lösungsrechte
  • (2) Informationsrecht
  • (a) Überblick
  • (b) Gründe für zwingende Ausgestaltung der Informationsrechte
  • cc) Ungeschriebene zwingende Rechte
  • (1) Die Forderung nach weiteren zwingenden Rechten
  • (2) Zweck der infrage stehenden Mitgliedschaftsrechte
  • (3) Ansätze zur Rechtfertigung der ungeschriebenen unverzichtbaren Rechte
  • (a) Argument der Selbstentmündigung
  • (b) Argument der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft
  • (4) Stellungnahme zur Forderung nach ungeschriebenen zwingenden Mitgliedschaftsrechten
  • (a) Grundsatz der Vertragsfreiheit im Personengesellschaftsrecht
  • (b) Vergleich mit der Rechtsprechung zu Hinauskündigungen
  • (c) Rechtsunsicherheit über Umfang des Regelungsinstruments
  • (d) Einzelfallgerechtigkeit
  • (e) Ergebnis
  • c) Das Regelungsinstrument der unentziehbaren Rechte
  • aa) Einleitung
  • bb) Die umfassten Rechtspositionen
  • cc) Eingriff in unentziehbare Rechte als Zustimmungsvorbehalt begründendes Ereignis
  • (1) Unmittelbare Eingriffe in unentziehbare Rechte
  • (2) Mittelbare Eingriffe in unentziehbare Rechte
  • (a) Befürwortende Ansicht
  • (b) Ablehnende Ansicht
  • (c) Stellungnahme
  • dd) Erfordernis der Zustimmung
  • (1) Die Zustimmung
  • (2) Die antizipierte Zustimmung
  • (a) Ablehnende Ansicht
  • (b) Befürwortende Ansicht
  • (c) Stellungnahme
  • (aa) Argument der Urteilsverzerrung
  • (bb) Parallele zur Rechtsprechung zu Hinauskündigungsklauseln
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (d) Voraussetzungen einer antizipierten Zustimmung
  • (e) Das Institut der antizipierten Zustimmung als altering rule
  • (3) Zustimmungspflicht zu Eingriffen in unentziehbare Rechte
  • (a) Problemstellung
  • (b) Meinungsstand
  • (aa) Befürwortende Ansicht
  • (bb) Ablehnende Ansicht
  • (cc) Stellungnahme
  • (c) Durchsetzung der Zustimmungspflicht
  • (aa) Meinungsstand
  • (bb) Stellungnahme
  • ee) Rechtsfolge des Fehlens der Zustimmung
  • (1) Grundlagen
  • (2) Relative Unwirksamkeit eines Beschlusses
  • (a) Meinungsstand
  • (b) Stellungnahme
  • ff) Analyse der Zweckmäßigkeit des Instituts der unentziehbaren Rechte
  • (1) Begründungsansätze zur Rechtfertigung von unentziehbaren Rechten
  • (a) Argument des Vertrages zu Lasten Dritter
  • (b) Argument der Selbstentmündigung
  • (c) Argument der marktersetzenden Funktion
  • (d) Argument der Unvorhersehbarkeit späterer Entwicklungen
  • (2) Meinungsstand zum Regelungsinstrument der unentziehbaren Rechte
  • (a) Wahlhilfe
  • (b) Rechtssicherheit
  • (c) Hohes Schutzniveau
  • (d) Stärkung des Entscheidungsprozesses
  • (3) Stellungnahme
  • (a) Argument der Wahlhilfe
  • (aa) Wahrung der Letztentscheidungskompetenz der Parteien
  • (bb) Rationalitätsfördernde Wirkung
  • (b) Argument der Rechtssicherheit
  • (aa) Umfang der unentziehbaren Rechte
  • (bb) Eingriff in ein unentziehbares Recht
  • (cc) Zustimmungspflicht
  • (dd) Zwischenergebnis
  • (c) Argument des hohen Schutzniveaus
  • (aa) Überinklusion
  • (bb) Unterinklusion
  • (d) Argument der Stärkung des Entscheidungsprozesses
  • (e) Weitere Kritikpunkte
  • (aa) Minderheits-Opportunismus
  • (bb) Einseitige Begünstigung der Minderheit
  • gg) Ergebnisse der Untersuchung zum Regelungsinstrument der unentziehbaren Rechte
  • 2. Die Treuepflicht
  • a) Einleitung
  • b) Inhalt der Treuepflicht
  • c) Funktion der Treuepflicht
  • d) Maßstab der Ausübungskontrolle hinsichtlich des Stimmrechts
  • aa) Kontrollintensität der Ausübungskontrolle
  • (1) Regelungsinstrument der sachlichen Rechtfertigung
  • (2) Regelungsinstrument der Missbrauchskontrolle
  • bb) Anwendungsbereiche der Ausübungskontrolle
  • (1) Lehre der vorgeprägten Beschlussgegenstände
  • (2) Theorie des Interessengleichlaufs
  • (3) Stellungnahme
  • (a) Lehre der vorgeprägten Beschlussgegenstände
  • (b) Theorie des Interessengleichlaufs
  • (aa) Maßnahmen der Geschäftsführung
  • (bb) Grundlagengeschäfte
  • cc) Zwischenergebnis
  • e) Der Inhalt des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • aa) Sachlicher Grund
  • (1) Das Gesellschaftsinteresse als Ausgangslage
  • (a) Der Begriff des Gesellschaftsinteresses
  • (b) Das Gesellschaftsinteresse als Schranke
  • (c) Die Problematik der Bewertung von unternehmerischen Entscheidungen
  • (aa) Problemstellung
  • (bb) Lösungsansätze
  • α) ex-ante-Sicht
  • β) Ermessensspielraum
  • αα) Handeln zum Wohle der Gesellschaft
  • ββ) Auf der Grundlage angemessener Information
  • (cc) Zwischenergebnis
  • (2) Sonstige berechtigte Interessen der Mehrheit
  • (3) Abgrenzung zwischen Gesellschaftsinteresse und sonstigen berechtigten Interessen
  • bb) Erforderlichkeit
  • (1) Die beeinträchtigten Interessen der Minderheit
  • (a) Explizite und implizite Vereinbarungen
  • (aa) Problemstellung
  • (bb) Stellungnahme
  • (b) Mitgliedschaftliche und private Interessen
  • (aa) Problemstellung
  • (bb) Stellungnahme
  • (2) Alternativmaßnahmen
  • (a) Milderes Mittel
  • (b) Ebenso effizientes Mittel
  • cc) Angemessenheit
  • (1) Abwägungskriterien
  • (a) Intensität der betroffenen Interessen
  • (aa) Interessen der Mehrheit
  • (bb) Interessen der Minderheit
  • (b) Vertragliche Risikoverteilung
  • (aa) Selbstbestimmte Entscheidung
  • (bb) Entscheidung innerhalb des Rahmens der Selbstverantwortung
  • (c) Realstruktur der Gesellschaft
  • (d) Umstände in der Person eines Gesellschafters
  • (e) Abstimmungsverhalten der Gesellschafter
  • (aa) Abstimmungsverhalten des einzelnen Gesellschafters
  • α) Zustimmung zu der Maßnahme
  • β) Nichtabstimmung bzw. Stimmenthaltung
  • (bb) Abstimmungsverhalten der Gesellschaftergesamtheit
  • (2) Ermessensspielraum
  • dd) Beispiel
  • (1) Sachverhalt
  • (2) Überprüfung des Beschlusses
  • f) Prozessuale Durchsetzung des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • aa) Grundlagen
  • bb) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
  • (1) Meinungsstand
  • (2) Stellungnahme
  • g) Abdingbarkeit des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • aa) Einleitung
  • bb) Meinungsstand
  • cc) Stellungnahme
  • (1) Argument der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft
  • (2) Argument der begrenzten Rationalität
  • h) Analyse der Zweckmäßigkeit des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • aa) Kritik des Schrifttums
  • (1) Konturlosigkeit des Regelungsinstruments der Treuepflicht
  • (a) Gefahr der Billigkeitsrechtsprechung
  • (b) Gefahr des ineffizienten Minderheitenschutzes
  • (2) Minderheits-Opportunismus
  • bb) Stellungnahme
  • (1) Konturlosigkeit des Regelungsinstruments der Treuepflicht
  • (a) Antinomie zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit
  • (b) Das richtige Maß an Rechtssicherheit bzw. Einzelfallgerechtigkeit vor dem Hintergrund des dieser Arbeit zugrunde liegenden Regelungsproblems
  • (c) Defizite des Regelungsinstruments der unentziehbaren Rechte im Hinblick auf das dieser Arbeit zugrunde liegende Regelungsproblem
  • (d) Bewertung des Maßes an Rechtssicherheit bzw. Einzelfallgerechtigkeit des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • (aa) Vielschichtigkeit der Sachverhalte
  • (bb) Reduzierung von Transaktionskosten
  • (cc) Umfang der Rechtsunsicherheit
  • (2) Gefahr der Billigkeitsrechtsprechung
  • (a) Vorwurf des Eingriffs in die Privatautonomie
  • (b) Vorwurf der Willkür
  • (3) Gefahr des ineffizienten Minderheiten- schutzes
  • (a) Steuerungsfunktion des Regelungsinstruments der sachlichen Rechtfertigung
  • (b) Beeinträchtigung der Steuerungsfunktion?
  • (4) Minderheits-Opportunismus
  • (a) Vergleich mit dem Regulierungsinstrument der unentziehbaren Rechte
  • (b) Dauer des Schwebezustandes
  • (c) Zustimmungspflicht
  • (d) Zwischenergebnis
  • cc) Zwischenergebnis
  • i) Ergebnisse der Untersuchung zur Treuepflicht
  • 3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz
  • a) Einleitung
  • b) Dogmatische Grundlage
  • c) Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Schranke von Mehrheitsbeschlüssen
  • aa) Meinungsstand
  • bb) Stellungnahme
  • Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit
  • Literaturverzeichnis

←20 | 21→

Abkürzungsverzeichnis

a.M.

am Main

Am. U. L. Rev.

American University Law Review

AT

Allgemeiner Teil

Begr.

Begründer

Colum. L. Rev

Columbia Law Review

et al.

et alii

FG

Festgabe

Fordham J. Corp. & Fin. L.

Fordham Journal of Corporate and Financial Law

Fordham L. Rev.

Fordham Law Review

GmbH & Co.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie

Habil.

Habilitation

J. Cor. L.

Journal of Corporation Law

J. Econ. Lit.

Journal of Economic Literature

J. L. & Econ.

The Journal of Law and Economics

J. Marketing Res.

Journal of Marketing Research

Jb.J.ZivRWiss.

Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler

MüKo

Münchener Kommentar

NK-BGB

Nomos Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch

Nw. U. L. Rev.

Northwestern University Law Review

Organ. Behav. Hum. Dec.

Organizational Behavior and Human Decision Processes

Organ. Behav. Hum. Perform.

Organizational Behavior and Human Performance

Q. J. Econ.

Quarterly Journal of Economics

S. Cal. L. Rev.

Southern California Law Review

SMU L. R.

Southern Methodist University Law Review

Stan. L. Rev.

Stanford Law Review

StBW

Steuerberater Woche

U. Pa. L. Rev.

University of Pennsylvania Law Review

Urt. v.

Urteil vom

v.

von

Va. L. Rev.

Virginia Law Review

Wake Forest L. Rev.

Wake Forest Law Review

←21 | 22→ Wash. U. L. Q

Washington University Law Review

Wash. U. L. Q.

Washington University Law Quarterly

Yale L.J.

Yale Law Journal

zit.

zitiert

Im Übrigen wird auf das Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache von Kirchner/Butz, 8. Auflage 2015, verwiesen.

←22 | 23→

1. Teil: Grundlagen

A. Einleitung

I. Problemstellung

Gegenstand dieser Arbeit ist die interne Willensbildung in Personengesellschaften. Aufgrund der für Regelungen der inneren Angelegenheit der Gesellschaft in weitem Umfang geltenden Vertragsfreiheit steht es den Gesellschaftern frei, eine für ihre Bedürfnisse passende Verfahrensregel hinsichtlich der Beschlussfassung zu wählen. Das dispositive Gesetzesrecht sieht gem. §§ 709 Abs. 1 BGB, 119 Abs. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) grundsätzlich die Geltung des Einstimmigkeitsprinzips vor. Dieses hat den Vorteil, dass kein Mitglied des Verbands im Rahmen der Willensbildung übergangen werden kann. Gleichzeitig kann das Erfordernis der Konsensfindung jedoch mühevoll sein und den Prozess der Entscheidungsfindung lähmen.

Um die Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Verbands zu erhöhen, wird in der Praxis häufig eine allgemeine Mehrheitsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen, die es den Gesellschaftern ermöglicht, sämtliche Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen zu fällen. Regelmäßig bestimmt sich dabei das Stimmgewicht nach der Kapitalbeteiligung der Mitglieder. Eine Mehrheitsklausel kann beispielsweise so formuliert sein:

Beschlüsse der Gesellschaft werden mit der einfachen Mehrheit ihrer Stimmen gefasst. Beschlüsse über Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie sonstige Grundlagengeschäfte bedürfen einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der Stimmen umfasst. Die Stimmenverteilung richtet sich nach der Beteiligung der Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft.

Sofern allerdings bereits ein Gesellschafter alleine oder eine Gesellschaftergruppe, die sich beispielsweise durch Stimmbindungsverträge koordiniert, über die Mehrheit der Stimmen verfügt, hat eine solche Regelung zur Folge, dass dieser bzw. diese Entscheidungen diktieren kann. Dieser Umstand ist solange ungefährlich, wie die Interessen der Beteiligten gleichgerichtet sind. Es kann jedoch Situationen geben, in denen die Mehrheit geneigt ist, ihre Machtposition auf Kosten der restlichen Gesellschafter zu opportunistischen Zwecken zu gebrauchen. So kann diese beispielsweise nachträglich den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilungsschlüssel zu ihren Gunsten verändern.

Angesichts der Tatsache, dass es an gesetzlichen Vorschriften zur Begrenzung von Mehrheits-Opportunismus fehlt, ist die Minderheit in der Verantwortung, ←23 | 24→im Rahmen der Vertragsverhandlungen hinreichende Schutzmechanismen durchzusetzen. Aus verschiedenen Gründen, auf die im Rahmen dieser Arbeit einzugehen ist, ist es den Gesellschafter jedoch nicht möglich, für einen adäquaten Schutz ihrer eigenen Interessen zu sorgen.

Damit ist die Frage aufgeworfen, inwiefern ein staatliches Eingreifen aus Gründen des Minderheitenschutzes erforderlich ist und wo die Grenze der Vertragsfreiheit hinsichtlich der Einführung von Mehrheitsbeschlüssen zu ziehen ist.

II. Ziel dieser Untersuchung

Anlass dieser Arbeit ist die Entscheidung BGHZ 203, 77 vom 21. Oktober 2014, in welcher der BGH allem Anschein nach einen Paradigmenwechsel in Sachen Minderheitenschutz vollzogen hat. Während die Rechtsprechung bisher in erster Linie auf die Regelungsinstrumente Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre zurückgegriffen hat, scheint sie künftig alleine auf die Treuepflicht abstellen zu wollen. Mit dieser Erwägung hat die Entscheidung eine der aktuell wichtigsten Diskussionen im Personengesellschaftsrecht angestoßen.1

In diesem Zusammenhang soll die vorliegende Arbeit einen Beitrag leisten, indem der Rechtsfortbildung zum Minderheitenschutz nachgegangen wird. Ergebnis dieser Untersuchung soll es sein, ein Regelungsinstrument zu benennen, welches auf der einen Seite einen hinreichenden Schutz vor Mehrheits-Opportunismus bietet und auf der anderen Seite dem Bedürfnis an einer effektiven und flexiblen Willensbildung Rechnung trägt. Zu diesem Zweck sind die einzelnen Schranken der Vertragsfreiheit unter Einbeziehung von interdisziplinären Gesichtspunkten auf ihren Funktionsmechanismus und ihre Zweckdienlichkeit hin zu vergleichen.

Obwohl mittlerweile mehrere Veröffentlichungen zu dem Thema erschienen sind, hat sich bisher keine der Abhandlungen umfassend mit der Treuepflicht als Regulierungsinstrument in diesem Kontext auseinandergesetzt.2 Diese Arbeit legt daher einen verstärkten Fokus auf die Treuepflicht.

←24 | 25→

III. Zu einigen Begriffen

Sofern in dieser Arbeit von einem „Mehrheitsgesellschafter“ oder der „Mehrheit“ gesprochen wird, so ist hiermit ein Verbandsmitglied gemeint, welches alleine über die für die Beschlussfassung erforderlichen Stimmen verfügt. Zugleich soll mit den Begriffen die oben bereits angesprochene Konstellation abgedeckt werden, dass eine Gruppe von Gesellschaftern, die sich beispielsweise durch Stimmbindungsverträge koordiniert, über die Mehrheit der Stimmen verfügt. In Gesellschaften mit einem Mehrheitsgesellschafter werden die restlichen Verbandsmitglieder als „Minderheitsgesellschafter“ oder die „Minderheit“ bezeichnet.

Zudem sei angemerkt, dass das Recht der Personengesellschaften keine Vorschriften hinsichtlich eines Beschlussorgans, wie der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung im Kapitalgesellschaftsrecht, enthält. Aus Praktikabilitätserwägungen wird hier dennoch der Begriff „Gesellschafterversammlung“ als Ausdruck aller zur Mitwirkung bei der Beschlussfassung berufenen Gesellschafter verwendet.

Schließlich sei darauf verwiesen, dass diese Abhandlung trotz der allgemeinen Bezugnahme auf Personengesellschaften das Recht der Partnerschaftsgesellschaft ausklammert.

IV. Gang der Untersuchung

Die Untersuchung ist in zwei Teile unterteilt, einen Grundlagenteil und einen Hauptteil.

Im ersten Teil wird das Regelungsproblem dieser Arbeit dargestellt. Zunächst wird auf die Gründe eingegangen, aus denen sich viele Gründer einer Personengesellschaft für die Aufnahme einer allgemeinen Mehrheitsklausel in den Gesellschaftsvertrag entscheiden (1. Teil: B. IV). Sodann wird auf die im Zusammenhang mit Mehrheitsklauseln bestehende Gefahr von Mehrheits-Opportunismus einzugehen sein (1. Teil: B. V). Hieran anschließend wird die grundsätzliche Bedeutung der Vertragsfreiheit dargelegt (1. Teil: C. I). Der Grundlagenteil endet mit Erwägungen, welche einen Eingriff in die Vertragsfreiheit vor dem Hintergrund des bestehenden Regelungsproblems rechtfertigen (1. Teil: C. III).

Im zweiten Teil findet eine ausführliche Auseinandersetzung mit den einzelnen potentiellen Regulierungsinstrumenten statt. Zu Beginn wird die Zulässigkeit von allgemeinen Mehrheitsklauseln erörtert ( 2. Teil: A.). Der nachfolgende Abschnitt widmet sich der formellen Ausübungskontrolle durch den Bestimmtheitsgrundsatz ( 2. Teil: B. I. 1). Im weiteren Fortgang werden die als ←25 | 26→Kernbereichslehre zusammengefassten unverzichtbaren und unentziehbaren Rechte untersucht ( 2. Teil: B. II. 1). Darauffolgend wird das Regulierungsinstrument der Treuepflicht beleuchtet ( 2. Teil: B. II. 2). Die Abhandlung endet mit Ausführungen zur Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf das vorliegende Regelungsproblem ( 2. Teil: B. II. 3).

B. Grundlagen der Beschlussfassung im Personengesellschaftsrecht

I. Verfahren der Beschlussfassung

Die interne Willensbildung bei Gesellschaften vollzieht sich durch Beschlussfassung der Gesellschafter. Der Gesellschafterbeschluss erfüllt dabei zwei zu unterscheidende Funktionen. Zum einen dient die Beschlussfassung der Findung eines einheitlichen Willens aus den unterschiedlichen Interessen der zur Stimmabgabe berechtigten Individuen.3 Zum anderen erklärt der Beschluss das Ergebnis des Willensbildungsprozesses als rechtsverbindlich für alle Mitglieder des Verbands.4

Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist der Regelungsgegenstand der Beschlussfassung für Personengesellschaften nur äußerst rudimentär gesetzlich geregelt.5 Das Fehlen von Vorschriften hinsichtlich eines Beschlussorgans sowie der Vorbereitung und Durchführung der Willensbildung lässt sich mit der Vorstellung des historischen Gesetzgebers von der Personengesellschaft als Arbeits- und Haftungsgemeinschaft6 begründen.7 In der durch enge Zusammenarbeit geprägten Atmosphäre sei es möglich, Sachfragen unmittelbar zu erörtern und zu entscheiden, weswegen förmliche Verfahrensvorschriften nicht erforderlich seien.8 Daher besteht hinsichtlich der Art und Weise der Stimmabgabe Formfreiheit.9 Aufgrund dessen ist selbst eine konkludente Beschlussfassung möglich.

←26 | 27→

Allerdings ist nach Ansicht der Rechtsprechung vom Grundsatz der Formlosigkeit der Beschlussfassung gem. § 242 BGB dann eine Ausnahme zu machen, wenn es um „überraschende Beschlüsse oder schwerwiegende Dinge geht“.10 Insofern empfiehlt es sich, im Gesellschaftsvertrag Regelungen bezüglich der Durchführung einer Gesellschafterversammlung aufzunehmen. Dies ist insbesondere bei der Vereinbarung von Mehrheitsbeschlüssen im Hinblick auf die Wahrung von Minderheitsrechten und Rechtssicherheit geboten, um Gesellschafterstreitigkeiten vorzubeugen.11

II. Beschlussgegenstände

Als Gegenstände der Beschlussfassung kommen alle Angelegenheiten in Betracht, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen. Nach allgemeiner Auffassung werden Beschlussgegenstände in Maßnahmen der Geschäftsführung und Grundlagengeschäfte12 unterteilt.13 Letztere umfassen sowohl Änderungen des Gesellschaftsvertrages als auch sonstige Maßnahmen, welche das Innenverhältnis der Gesellschaft betreffen. Mit der Kategorie Grundlagengeschäft wird die Kompetenz der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung abgegrenzt.14

←27 | 28→
1. Maßnahmen der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung umfasst alle rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Handlungen der Gesellschafter, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und nicht die Grundlagen der Gesellschaft betreffen.15

Zum einen erstreckt sie sich auf Maßnahmen interner Natur, welche die Leitung des Unternehmens betreffen.16 Hierunter fallen beispielsweise Planung und Leitung der Produktion, die Leitung der Arbeitnehmer oder das Führen der Geschäftsbücher. Zum anderen gehören zum Bereich der Geschäftsführung Handlungen mit Außenwirkung, wie die Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft und die Erfüllung von Rechtsgeschäften.17 Die Prozessführung im Interesse der Gesellschaft zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Geschäftsführung.18

Für die GbR gilt gem. § 709 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Gesamtgeschäftsführung, sodass ein Beschluss für jede Maßnahme der Geschäftsführung erforderlich ist. In der OHG und KG sind hingegen nach §§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 1, 164 HGB alle unbeschränkt haftenden Gesellschafter zur Einzelgeschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis beschränkt sich dabei jedoch gem. § 116 Abs. 1 HGB nur auf gewöhnliche Geschäfte. Für Handlungen die darüber hinausgehen, ist gem. § 116 Abs. 2 HGB (i.V.m. § 164 HGB) ein Beschluss sämtlicher Gesellschafter erforderlich. Eine solche ungewöhnliche Maßnahme liegt vor, wenn sie wegen ihres Inhalts und Zwecks oder ihrer Bedeutung und der mit ihr verbundenen Gefahr für die Gesellschafter Ausnahmecharakter besitzt.19

Beschlüsse betreffend die Geschäftsführung sind daher vor allem in der GbR, aber auch in der OHG und KG bezüglich ungewöhnlicher Handlungen relevant. Den Gesellschaftern steht es jedoch frei, im Gesellschaftsvertrag von diesen gesetzlichen Regelungen abzuweichen. So kann in der GbR gem. § 710 BGB nur einem Gesellschafter die Geschäftsführung übertragen werden und für die OHG und KG kann § 116 Abs. 2 HGB abbedungen werden.20

←28 | 29→
2. Grundlagengeschäfte
a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag als Schuldvertrag und Organisationsvertrag kann von den Gesellschaftern nachträglich geändert werden.21 Um eine Änderung des Gesellschaftsvertrages handelt es sich bei einer nachträglichen Einfügung, Aufhebung oder Abänderung eines Bestandteils des Gesellschaftsvertrages. Um eine Vertragsänderung handelt es sich allerdings nur, wenn unmittelbar der Inhalt der Verbandsverfassung verändert wird. Sofern eine Maßnahme, wie beispielsweise die Zustimmung zu einer Anteilsabtretung, lediglich zur Folge hat, dass der Gesellschaftsvertrag korrigiert werden muss, liegt keine unmittelbare Vertragsänderung vor.22

b) Sonstige Grundlagengeschäfte

Zu den Grundlagengeschäften zählen neben den Änderungen des Gesellschaftsvertrages solche Maßnahmen, die unmittelbar das Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaftern betreffen.23 Hierzu gehören insbesondere solche Regelungsgegenstände, welche die Organisation und Zusammensetzung der Gesellschaft berühren.24 Unter sonstige Grundlagengeschäfte fallen beispielsweise die Auflösung der Gesellschaft, der Abschluss von Unternehmensverträgen, die Entlastung der Geschäftsführer, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entscheidungen über die Ergebnisverwendung.25

III. Der dispositive Grundsatz der einstimmigen Beschlussfassung im Personengesellschaftsrecht

1. Einstimmigkeitsprinzip als gesetzliche Ausgangslage

Im Rahmen der Beschlussfassung gilt für Personengesellschaften nach den gesetzlichen Regelungen – anders als bei den Kapitalgesellschafen – das Einstimmigkeitsprinzip. Dies ergibt sich für die OHG und KG aus § 119 Abs. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB).

Details

Seiten
244
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631871201
ISBN (ePUB)
9783631871218
ISBN (MOBI)
9783631871225
ISBN (Paperback)
9783631847442
DOI
10.3726/b19321
DOI
10.3726/b19415
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Dezember)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 244 S.

Biographische Angaben

Paul Querfeld (Autor:in)

Paul Querfeld studierte Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Die Dissertation entstand als Doktorand am Lehrstuhl Privatrecht II der Bucerius Law School.

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