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Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen und das Verhältnis zur betrieblichen Übung

Unter Berücksichtigung von BAG, Urteil vom 19.09.2018 – 5 AZR 439/17

von Josefine Müh (Autor:in)
©2022 Dissertation 192 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin befasst sich mit der Thematik der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betriebli-cher Übung. Anlass hierfür gab das Urteil des BAG vom 19.09.2018 – 5 AZR 439/17, welches unbeantwortete Fragen aufwarf. Die Autorin prüft, ob die Entscheidung zwangsläufig eine Rechtsprechungsänderung mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss über das Verhältnis von betrieblicher Übung und Anrechenbarkeit gibt. Im Zuge dessen setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des BAG zur generellen Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auseinander, insbesondere mit den möglichen dogmatischen Grundlagen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Entscheidung des BAG vom 19.09.2018
  • I. Ausgangsfall
  • 1. Festgestellter Sachverhalt
  • 2. Verfahrensverlauf
  • a) Entscheidung des ArbG Hamburg vom 15.02.2017
  • aa) Entscheidungsgründe
  • (1) Kein Anspruch auf Erhöhung der übertariflichen Zulage
  • (2) Zulässigkeit der Anrechnung
  • bb) Kurzanalyse
  • b) Entscheidung des LAG Hamburg vom 13.07.2017
  • aa) Entscheidungsgründe
  • (1) Kein Anspruch auf Erhöhung der übertariflichen Zulage
  • (2) Zulässigkeit der Anrechnung
  • bb) Kurzanalyse
  • c) Entscheidung des BAG
  • aa) Entscheidungsgründe
  • (1) Anspruch auf Erhöhung der übertariflichen Zulage
  • (2) Kein Recht zur Anrechnung
  • bb) Kurzanalyse
  • II. Parallelentscheidungen vom 27.02.2019
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Entscheidungsgründe
  • 3. Kurzanalyse
  • B. Übertarifliche Arbeitsentgelte
  • I. Allgemeines
  • 1. Begrifflichkeiten – Unterscheidung von über- / außertariflichen Zulagen
  • 2. Zulässigkeit
  • 3. Gründe des Arbeitgebers
  • 4. Exkurs: Entgeltanspruch von AT-Angestellten
  • II. Rechtsgrundlage
  • 1. Betriebliche Übung als häufige Anspruchsgrundlage für übertarifliche Zulagen
  • a) Betriebliche Übung bezüglich übertariflicher Vergütung
  • b) Betriebliche Übung regelmäßiger Gehaltserhöhungen durch Anpassung der Gehälter an die Tarifentwicklung
  • aa) Anspruch auf Lohnerhöhung aus betrieblicher Übung
  • bb) Anspruch auf Lohnerhöhung entsprechend der Tarifentwicklung aus betrieblicher Übung
  • (1) Fall 1
  • (a) BAG-Rechtsprechung
  • (b) Deutliche Anhaltspunkte für einen Bindungswillen – Instanzenrechtsprechung
  • (c) Anmerkung zur Rechtsprechung
  • (d) Kritik in der Literatur
  • (2) Fall 2
  • (a) BAG-Rechtsprechung
  • (b) Kritik in der Literatur
  • (3) Fall 3
  • (a) BAG-Rechtsprechung
  • (b) Anmerkung zur Rechtsprechung
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Zu hohe Eingruppierung als Ursache übertariflicher Entgelte
  • a) Grundsatz der Tarifautomatik
  • b) Folgen fehlerhafter Eingruppierung durch den Arbeitgeber
  • aa) Zu niedrige Vergütungsgruppe
  • bb) Zu hohe Vergütungsgruppe – korrigierende Rückgruppierung
  • (1) Bedeutung der Bezeichnung einer Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag
  • (a) Rechtsprechung
  • (b) Literatur
  • (2) Ausschluss der korrigierenden Rückgruppierung nach Treu und Glauben
  • (a) Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers
  • (b) Beispiele widersprüchlichen Verhaltens aus der Rechtsprechung
  • c) Zwischenergebnis
  • III. Zusammenfassung
  • C. Das Schicksal übertariflicher Zulagen bei Tariflohnerhöhungen – bisherige Rechtsprechung und Meinungsstand in der Literatur
  • I. Grundlagen
  • 1. Der Tariflohn als Mindestlohn
  • 2. Der Begriff der Tariflohnerhöhung
  • a) Allgemeines
  • b) Lineare prozentuale Erhöhung des Tariflohns und pauschale Einmalzahlungen
  • c) Steigerung des Arbeitsentgelts infolge Arbeitszeitverkürzung
  • d) Steigerung des Arbeitsentgelts infolge Höhergruppierung
  • e) Korrigierende Höhergruppierung
  • 3. Die übertarifliche Zulage als freiwillige Leistung des Arbeitgebers
  • a) Einheitsprinzip
  • b) Trennungsprinzip
  • c) Vorbehaltsprinzip
  • II. Folgen einer Tariflohnerhöhung für übertarifliche Zulagen
  • 1. Anrechnung
  • a) Allgemeines
  • aa) Begriff der Anrechnung
  • bb) Terminologie
  • cc) Anrechenbarkeit nach dem Parteiwillen
  • b) Anrechnung bei ausdrücklichem Anrechnungsvorbehalt
  • aa) Gestaltungsvarianten
  • bb) Auslegung
  • cc) Anrechnungsvorbehalte in Anrechnungsklauseln
  • (1) Kein Verstoß gegen § 305 c Abs. 1 BGB
  • (2) Anwendbarkeit der §§ 307 ff. BGB
  • (3) AGB-Kontrolle
  • (a) Keine Unwirksamkeit nach § 308 Nr. 4 BGB
  • (b) Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 S. 2 BGB
  • dd) Anrechnungsvorbehalte in kombinierten Klauseln
  • (1) Kombination von Freiwilligkeits- und Anrechnungsvorbehalt
  • (a) Freiwilligkeitsvorbehalt
  • (b) Bezeichnung als „freiwillig“
  • (2) Kombination von Widerrufs- und Anrechnungsvorbehalt
  • (a) Wirksamer Widerrufsvorbehalt
  • (b) Unwirksamer Widerrufsvorbehalt
  • c) Wirksame Vereinbarung des Anrechnungsvorbehalts zwischen den Arbeitsvertragsparteien
  • aa) Vereinbarung der Zulage im Arbeitsvertrag
  • (1) Anrechnungsvorbehalt im (Formular-) Arbeitsvertrag
  • (2) Nachträgliche Vereinbarung eines Anrechnungsvorbehalts
  • (a) Keine Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung des Arbeitnehmers nach § 151 S. 1 BGB
  • (b) Keine konkludente Vertragsanpassung durch widerspruchslose Weiterarbeit
  • (c) Keine belastende betriebliche Übung
  • bb) Anspruch auf die Zulage aus betrieblicher Übung
  • (1) Keine nachträgliche Vereinbarung eines Anrechnungsvorbehalts – insbesondere keine „gegenläufige betriebliche Übung“
  • (2) Anrechnungsvorbehalt bei erstmaliger Zahlung
  • (3) Anrechnungsvorbehalt im Arbeitsvertrag
  • cc) Zwischenergebnis
  • d) Anrechnung ohne Anrechnungsvorbehalt / stillschweigender Anrechnungsvorbehalt
  • aa) Allgemeines
  • bb) Bezeichnung als „freiwillige“ und / oder „übertarifliche“ Zulage
  • (1) Rechtsprechung des BAG
  • (a) Auslegung
  • (b) AGB-Kontrolle
  • (2) Kritik in der Literatur
  • (a) Auslegung
  • (b) AGB-Kontrolle
  • (3) Stellungnahme
  • (a) Ergänzende Vertragsauslegung oder Auslegung der Bezeichnung als „übertariflich“ / „freiwillig“
  • (b) Argumentation des BAG
  • (c) AGB-Kontrolle
  • cc) Zulagen ohne Bezeichnung
  • (1) Rechtsprechung
  • (2) Literatur
  • dd) Zwischenergebnis
  • e) Von der Anrechenbarkeit betroffene Lohnbestandteile
  • f) Anrechenbare Tariflohnerhöhungen
  • aa) Tarifliche pauschale Einmalzahlungen
  • bb) Steigerung des Arbeitsentgelts infolge Arbeitszeitverkürzung
  • cc) Steigerung des Arbeitsentgelts infolge Höhergruppierung
  • dd) Korrigierende Höhergruppierung nach zu niedriger Eingruppierung
  • g) „Automatik“ oder „Vollzug“ der Anrechnung und Folgen
  • aa) Die Automatik der Anrechnung
  • (1) Rechtsprechung
  • (a) Automatik im Fall eines Anrechnungsvorbehalts
  • (b) Automatik bei Anrechnung ohne Anrechnungsvorbehalt
  • (2) Literaturansichten
  • bb) Rückwirkende Anrechnung
  • cc) Ausübungskontrolle und Gleichbehandlungsgrundsatz
  • (1) Entscheidung nach billigem Ermessen
  • (2) Gleichbehandlungsgrundsatz
  • dd) Zeitpunkt
  • (1) Keine Regelung in der Anrechnungsklausel
  • (2) Anrechenbarkeit auf „kommende Lohnerhöhungen“
  • 2. Ausschluss der Anrechenbarkeit ohne ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalt
  • a) Allgemeines
  • b) Regelung im Arbeitsvertrag
  • c) Auslegung von Lohn- und Gehaltsmitteilungen
  • aa) Auslegung durch das BAG
  • bb) Exkurs: Widerspruch zur Rolle von Lohnmitteilungen und Lohnabrechnungen in anderen Entscheidungen des BAG
  • d) Zweckrichtung der Zulage
  • e) Besondere Umstände bei der Vertragsverhandlung
  • f) Jahrelange Nichtanrechnung – betriebliche Übung
  • aa) Rechtsprechungsüberblick BAG
  • (1) BAG vom 04.06.1980: Keine Anwendbarkeit der Rechtsprechung zur vorbehaltlosen Gewährung einer Weihnachtsgratifikation auf die Gewährung einer übertariflichen Zulage ohne Vorbehalt
  • (a) Sachverhalt
  • (b) Entscheidungsgründe
  • (2) BAG vom 08.12.1982: Keine Betriebliche Übung trotz jahrelanger vorbehaltloser Zahlung
  • (a) Sachverhalt
  • (b) Entscheidungsgründe
  • (3) BAG vom 22.09.1992: Anrechnung einer Tariflohnerhöhung infolge Wechsels der Tarifgruppe
  • (a) Sachverhalt
  • (b) Entscheidungsgründe
  • (4) BAG vom 07.02.1995 bis BAG vom 18.05.2011
  • bb) Ansichten der Landesarbeitsgerichte
  • cc) Meinungen in der Literatur
  • (1) Die Entstehung einer betrieblichen Übung ist ausgeschlossen
  • (2) Es kommt zu einer betrieblichen Übung bei jahrelanger Nichtanrechnung
  • dd) Stellungnahme
  • (1) Entstehung einer betrieblichen Übung
  • (2) Beachtung der Betriebsübung im Rahmen der (ergänzenden) Vertragsauslegung
  • (3) Konkludenter Anrechnungsausschluss
  • 3. Kein Ausschluss der Anrechenbarkeit bei ausdrücklichem Anrechnungsvorbehalt
  • a) Rechtsprechung
  • b) Literatur
  • c) Stellungnahme
  • 4. Exkurs: Regelungen in Kollektivvereinbarungen
  • a) Regelungen in Tarifverträgen
  • aa) Anrechnungsvorbehalte
  • (1) Literatur
  • (2) Rechtsprechung
  • (3) Anmerkung zur Rechtsprechung
  • (4) Zwischenergebnis
  • bb) Effektivklauseln
  • (1) Effektivgarantieklausel (echte / allgemeine Effektivklausel)
  • (2) Begrenzte Effektivklausel (unechte Effektivklausel)
  • (3) Vertragsergänzende begrenzte Effektivklausel
  • b) Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • aa) Regelung übertariflicher Zulagen in Betriebsvereinbarungen
  • bb) Anrechnungsverbot in Betriebsvereinbarungen
  • III. Die dogmatische Begründung der Anrechenbarkeit – ein Versuch die Rechtsprechung zu erklären
  • 1. Anrechenbarkeit und Anrechnung nach dem Einheitsprinzip
  • a) Das Konzept des Einheitsprinzips
  • aa) Individualrechtliche Zusage eines einheitlichen Gehalts
  • bb) Anspruchskonkurrenz zwischen tariflicher und übertariflicher Vergütung
  • cc) Automatische „Aufsaugung“ bei einer Tariflohnerhöhung
  • b) Lösung von Fragestellungen nach dem Einheitsprinzip
  • aa) Keine Notwendigkeit eines Anrechnungsvorbehalts
  • bb) Keine Notwendigkeit einer Anrechnungserklärung des Arbeitgebers
  • cc) Ausschluss der Anrechnung aufgrund betrieblicher Übung
  • c) Anwendungsfälle des Einheitsprinzips
  • aa) Zu unterscheidende Sachverhalte
  • bb) Anwendung des Einheitsprinzips
  • (1) Zweckrichtung der Zulage
  • (2) Parteiwille
  • (3) Zwischenergebnis
  • 2. Die Rechtsprechung des BAG heute und das Einheitsprinzip
  • a) Kein Anrechnungsvorbehalt und Ausweisung der Zulage im Arbeitsvertrag
  • b) Kein Anrechnungsvorbehalt und keine Ausweisung der Zulage
  • c) Anrechnungsvorbehalt
  • d) Bedeutung der Zwecksetzung der Zulage
  • e) Zwischenergebnis
  • 3. Zwischenfazit – Bewertung der Einheitslösung
  • 4. Rechtsgeschäftliche Erklärungsansätze
  • a) (Konkludente) Vereinbarung einer Anrechenbarkeit / eines Anrechnungsvorbehalts
  • b) (Konkludente) Vereinbarung einer befristeten Zulage
  • c) (Konkludente) Vereinbarung einer auflösenden Bedingung
  • 5. Einordung der Rolle der betrieblichen Übung
  • a) Anspruch auf eine von Anfang an anrechnungsfeste Zulage
  • b) Anspruch auf eine zunächst anrechenbare und dann anrechnungsfeste Zulage
  • c) Stellungnahme
  • IV. Zusammenfassung
  • D. Das Schicksal übertariflicher Zulagen bei Tariflohnerhöhungen – nach BAG 19.09.2018 – 5 AZR 439/17 – insbesondere das Verhältnis von Anrechenbarkeit und betrieblicher Übung
  • I. Begründung des Anspruchs auf Erhöhung der Zulage entsprechend der Tarifentwicklung
  • 1. Anwendung eines Regel-Ausnahme-Rückausnahme Konzepts
  • 2. (Zu Recht) außerachtgelassene Rechtsprechung
  • a) Rechtsprechung zur Anpassung der Gehälter nicht tarifgebundener Arbeitnehmer durch den tarifgebundenen Arbeitgeber an die Tarifentwicklung
  • b) Rechtsprechung zur Anpassung der Gehälter außertariflich Angestellter an die Tarifentwicklung
  • c) Rechtsprechung zur Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung
  • 3. Generelle Anwendbarkeit der Rechtsprechung zur betrieblichen Übung durch Gehaltserhöhung entsprechend der Tarifentwicklung
  • 4. Unstimmigkeiten in der Argumentation des BAG
  • 5. Benachteiligung des tarifgebundenen Arbeitgebers
  • 6. Alternative Begründungs- / Lösungsansätze
  • a) Annahme deutlicher Anhaltspunkte für einen Bindungswillen
  • b) Verneinung eines Anspruchs auf Erhöhung der übertariflichen Vergütung
  • 7. Zwischenergebnis
  • II. Verhältnis der Entscheidung zur bisherigen Anrechnungs-Rechtsprechung
  • 1. Ansatzpunkte zur Einordnung der Bedeutung der Entscheidung
  • a) Vorweg: Keine von vornherein andere Behandlung der Arbeitgeberin wegen fehlender Verbandszugehörigkeit
  • b) Aufgabe der Anrechnungs-Rechtsprechung
  • c) Keine übertariflichen Zulagen im Sinne der Anrechnungs-Rechtsprechung
  • 2. Vergleichbarkeit mit Anrechnungs-Sachverhalten
  • 3. Bewertung der Entscheidung des BAG – insbesondere die Aussage über das Verhältnis von Anrechenbarkeit und betrieblicher Übung
  • a) Verhältnis von Anspruch auf Erhöhung und Anrechenbarkeit
  • aa) Kein gegenseitiger Ausschluss in rechtlicher Hinsicht
  • bb) Beachtung im Rahmen der (ergänzenden) Vertragsauslegung
  • cc) Alternativ: Betriebliche Übung durch jahrelange Nichtanrechnung und Erhöhung der Zulage
  • b) Stufenverhältnis zwischen Anrechenbarkeit ohne Vorbehalt und betrieblicher Übung durch Erhöhung der Zulage
  • aa) Durch die bisherige Rechtsprechung vermittelter Eindruck und Besonderheit der vorliegenden Entscheidung
  • bb) Stufenweise Prüfung je nach Art der Zulage
  • (1) Regelfall: Statische Zulage
  • (2) Ausnahmefall: Dynamische Zulage
  • c) Anrechenbarkeit bei Verneinung einer dynamischen Zulage im Fall
  • 4. Lösungsmöglichkeiten bei teilweise verändertem Sachverhalt
  • a) Keine dynamische Bezugnahme in den Arbeitsverträgen
  • aa) Anspruch auf eine dynamische übertarifliche Zulage aus betrieblicher Übung
  • bb) Anrechenbarkeit
  • b) Beiderseitige Tarifgebundenheit
  • aa) Anspruch auf eine dynamische übertarifliche Zulage aus betrieblicher Übung
  • bb) Anrechenbarkeit
  • c) Bezeichnung der Zulage als „übertariflich“ oder Vereinbarung eines ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalts
  • aa) Anspruch auf eine dynamische übertarifliche Zulage aus betrieblicher Übung
  • bb) Anrechenbarkeit
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Annex: Vergleich mit bindender zu hoher Eingruppierung
  • 1. Vergleichbares Ergebnis und Schlussfolgerungen
  • a) Zusage eines anrechnungsfesten übertariflichen Entgeltbestandteils
  • b) Anspruch auf einen dynamischen übertariflichen Entgeltbestandteil
  • 2. Andere Begründung des Anspruchs
  • a) Andere rechtliche Begründung
  • b) Gleiche Argumentation
  • 3. Alternativer Lösungsansatz für den hier besprochenen Fall
  • a) Allgemeine Voraussetzungen der Verwirkung
  • b) Übertragung auf den Fall
  • IV. Zusammenfassung
  • E. Zusammenfassung und Ausblick
  • I. Fragestellung
  • II. Thesen zu der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur betrieblichen Übung
  • 1. Erforderlichkeit eines Anrechnungsvorbehalts für die Kürzung der Zulage
  • 2. Keine Anrechenbarkeit ohne ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalt
  • 3. Entstehung einer betrieblichen Übung bei jahrelanger vorbehaltloser Nichtanrechnung
  • 4. Geringer Einfluss von Kollektivvereinbarungen
  • 5. Keine dogmatische Begründbarkeit der generellen Anrechenbarkeit
  • 6. Keine generelle Anrechenbarkeit dynamischer übertariflicher Zulagen
  • 7. Verhältnis von Anrechenbarkeit und betrieblicher Übung je nach Art der Zulage
  • 8. Widersprüchliches Verhalten als alternativer Begründungsansatz
  • III. Künftiger Umgang mit übertariflichen Zulagen
  • Literaturverzeichnis
  • Rechtsprechungsverzeichnis

←22 | 23→

Abkürzungsverzeichnis

a. A.

andere Ansicht

a. a. O.

am angegebenen Ort

Abs.

Absatz

AiB

Arbeitsrecht im Betrieb

Anh.

Anhang

Anm.

Anmerkung

AP

Arbeitsrechtliche Praxis

ArbG

Arbeitsgericht

ArbRAktuell

Arbeitsrecht Aktuell

ArbRB

Arbeits-Rechtsberater

ArbuR

Arbeit und Recht

Art.

Artikel

BAG

Bundesarbeitsgericht

BB

Betriebs Berater

Begr.

Begründer

begr.

begründet

Beschl.

Beschluss

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

B+P

Zeitschrift für Betrieb und Personal

bzw.

beziehungsweise

DB

Der Betrieb

d. h.

das heißt

DStR

Deutsches Steuerrecht

etc.

et cetera

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

f.

folgende

ff.

fortfolgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GG

Grundgesetz

GS

Großer Senat

Hrsg.

Herausgeber

hrsg.

Herausgegeben

i. E.

im Ergebnis←23 | 24→

i. S. v.

im Sinne von

i. V. m.

in Verbindung mit

JuS

Juristische Schulung

Kap.

Kapitel

LAG

Landesarbeitsgericht

m. E.

meines Erachtens

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

Nr.

Nummer

n. v.

nicht veröffentlicht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZA-RR

NZA-Rechtsprechungs-Report

öAT

Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht

RdA

Recht der Arbeit

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

S.

Seite (-n)

s.

siehe

SAE

Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen

s. o.

siehe oben

sog.

sogenannte (-s/-r)

s. u.

siehe unten

u.

und

Urt.

Urteil

v.

von, vom

vgl.

vergleiche

z. B.

zum Beispiel

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

zit.

Zitiert

zust.

zustimmend

←24 | 25→

Einleitung

Die Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Entscheidung des BAG vom 19.09.2018 für die Thematik der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auf Tariflohnerhöhungen und dem Verhältnis zur Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung. Anlass hierfür gibt die Entscheidung, da das BAG von seiner bisherigen Rechtsprechungslinie abzuweichen scheint, indem es dem Arbeitnehmer i. E. einen Anspruch auf eine dynamische, mit dem Tariflohn steigende übertarifliche Zulage zuspricht und eine Anrechenbarkeit verneint. Es ist zu untersuchen, ob die Entscheidung zwangsläufig eine Rechtsprechungsänderung bezüglich der Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen mit sich bringt und inwiefern sie Aufschluss über das Verhältnis von betrieblicher Übung und Anrechenbarkeit gibt. Zudem gibt die Entscheidung den Anstoß, sich kritisch mit der eingefahrenen Rechtsprechung des BAG zur Anrechenbarkeit übertariflicher Zulagen auseinanderzusetzen. Denn sie veranschaulicht, dass es – obwohl die Rechtsprechung seit Jahrzehnten dieselbe ist – an dogmatisch sauberen Ansätzen mangelt.

Im ersten Kapitel der Arbeit wird die Entscheidung, die der Ausgangspunkt der Arbeit ist, dargestellt und die Urteilsbegründungen der Vorinstanzen, welche einen Anspruch auf Erhöhung der Zulage ablehnen und die Zulässigkeit der Anrechnung bejahen, analysiert. Es wird dabei insbesondere darauf eingegangen, welche Rechtsprechung die verschiedenen Instanzen anwenden und welche sie ablehnen. Herausgearbeitet wird hier insbesondere die Rechtsprechung zur betrieblichen Übung durch Lohnerhöhung entsprechend der Tarifentwicklung und zur Anrechnung übertariflicher Zulagen.

Im zweiten Kapitel wird neben der Erläuterung von Begrifflichkeiten schwerpunktmäßig die betriebliche Übung als häufige Anspruchsgrundlage für übertarifliche Zulagen benannt und der Meinungsstand zur Entstehung eines Anspruchs auf Lohnerhöhung durch regelmäßige Anpassung der Vergütung an die Tarifentwicklung dargestellt. Als weitere Ursache übertariflicher Vergütung setzt sich das Kapitel zudem mit der zu hohen Eingruppierung in einen Tarifvertrag auseinander.

Details

Seiten
192
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631874387
ISBN (ePUB)
9783631874677
ISBN (MOBI)
9783631874813
ISBN (Hardcover)
9783631864920
DOI
10.3726/b19540
DOI
10.3726/b19564
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (Januar)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 192 S.

Biographische Angaben

Josefine Müh (Autor:in)

Josefine Müh studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und absolvierte ihr Referendariat im Bezirk des OLG München. Während ihrer Promotion arbeitete sie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und ist derzeit als angestellte Rechtsanwältin tätig. Informationen

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