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Die Zukunft der Vertrauensarbeitszeit

von Roua Schmitz (Autor:in)
©2022 Dissertation 210 Seiten

Zusammenfassung

In der heutigen digitalen Arbeitswelt hat Vertrauensarbeitszeit enorm an Bedeutung gewonnen, da Arbeitsprozesse orts- und zeitunabhängig stattfinden können. Die Autorin zeigt ausgewählte und besonders praxisrelevante Fragen bzw. gesetzliche Grenzen der Vertrauensarbeitszeit, vor dem Hintergrund, ob Vertrauensarbeitszeit auch in Zukunft noch möglich sein wird, auf. Im Besonderen geht sie der Frage nach, welche Auswirkungen die EuGH-Entscheidung CCOO auf das deutsche Arbeitszeitrecht hat und, ob damit das oftmals befürchtete Ende der Vertrauensarbeitszeit einhergehen wird. Zusätzlich werden praxisrelevante arbeitsvertragliche Grenzen bei der Gestaltung von Vertrauensarbeitszeit erörtert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • B. Grundlagen der Vertrauensarbeitszeit
  • I. Was bedeutet Vertrauensarbeitszeit?
  • 1. Verständnis der Literatur
  • a) Wegfall von personenbezogenen Arbeitszeit- und Anwesenheitsvorgaben
  • b) Verzicht auf formale Arbeitszeiterfassung und -kontrolle
  • c) Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit
  • d) Entstehung von Überstunden
  • 2. Definition nach der Rechtsprechung
  • 3. Zusammenfassung und Fazit
  • II. Chancen und Herausforderungen der Vertrauensarbeitszeit
  • 1. Chancen
  • a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Produktivität
  • b) Kostensenkung
  • c) Verbesserung des Betriebsklimas
  • d) Work-Life-Balance
  • e) Positive Wirkung auf die Gesundheit der Arbeitnehmer
  • f) Rekrutierung und Bindung von Arbeitnehmern
  • 2. Herausforderungen
  • a) Arbeitszeitbetrug und Selbstausbeutung
  • b) Entgrenzung von Arbeit und Freizeit
  • c) Verlängerung der Arbeitszeit
  • d) Führungs- und Koordinationsprobleme
  • 3. Fazit
  • C. Rahmenbedingungen und gesetzliche Grenzen der Vertrauensarbeitszeit
  • I. Europarechtliche Grundlagen
  • 1. Art. 31 Abs. 2 GRC
  • a) Gewährleistungsgehalt
  • b) Zulässigkeit von Einschränkungen
  • c) Wirkung des Art. 31 Abs. 2 GRC
  • aa) Bindung der Union und der Mitgliedstaaten
  • bb) Unmittelbare Wirkung unter Privaten
  • (i) Rechtsprechung
  • (ii) Meinungsstand in der Literatur
  • cc) Stellungnahme
  • 2. Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG)
  • a) Inhalt der RL 2003/88/EG
  • b) Geltung der RL 2003/88/EG
  • 3. Fazit
  • II. Arbeitszeitrechtlicher Rahmen nach nationalem Recht
  • 1. Das ArbZG und sein Verhältnis zu europäischen Arbeitszeitregelungen
  • 2. Persönlicher Anwendungsbereich
  • a) Autonomer Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts
  • b) Organe juristischer Personen
  • c) Zusammenfassung
  • 3. Höchstarbeitszeit, § 3 ArbZG
  • a) Begriff „werktäglich“ bei flexiblem Arbeitsbeginn
  • aa) Meinungsstand in der Literatur, Rechtsprechung und Verwaltung
  • bb) Stellungnahme
  • (i) Wortlaut
  • (ii) Entstehungsgeschichte
  • (iii) Systematik und Sinn und Zweck
  • (iv) Europarechtskonforme Auslegung (RL 2003/88/EG)
  • b) Begriff „Arbeitszeit“ bei der Vertrauensarbeitszeit?
  • aa) Nationaler Arbeitszeitbegriff
  • bb) Unionsrechtlicher Arbeitszeitbegriff
  • (i) Der Arbeitnehmer „arbeitet“
  • (ii) Dem Arbeitgeber zur Verfügung steht
  • (iii) Seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt
  • (iv) Zwischenergebnis
  • cc) Einordnung „ständiger Erreichbarkeit“
  • (i) Meinungsstand in der Literatur
  • (ii) Rechtsprechung
  • (iii) Stellungnahme
  • dd) Einordnung „unproduktive Arbeitszeit“
  • 4. Mindestruhezeiten
  • a) Kurze Unterbrechungen der Ruhezeit
  • aa) Rechtsprechung
  • bb) Literatur
  • b) Stellungnahme
  • aa) Wortlaut
  • bb) Entstehungsgeschichte und Systematik
  • cc) Keine teleologische Reduktion
  • 5. Ruhepausen
  • a) Festlegung der Ruhepausen durch die Arbeitnehmer
  • b) Zeitpunkt der Festlegung der Arbeitszeit
  • aa) Meinungsstand in der Literatur
  • bb) Stellungnahme
  • 6. Aufzeichnungspflicht
  • a) Entscheidung des EuGH in der Rechtssache CCOO
  • aa) Der zugrunde liegende Sachverhalt
  • bb) Der Schlussantrag des Generalanwalts
  • cc) Die Entscheidung „CCOO“
  • dd) Begründung der Entscheidung
  • ee) Zusammenfassung
  • b) Rechtliche Würdigung
  • aa) Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung?
  • (i) Auffassungen im Schrifttum
  • (ii) Erste Hinweise in der Rechtsprechung
  • (iii) Stellungnahme
  • bb) Anforderungen an das Zeiterfassungssystem
  • (i) Objektiv, verlässlich und zugänglich
  • (1) Diskussion im Schrifttum nach der Entscheidung CCOO
  • (2) Erste Hinweise in der Rechtsprechung
  • (3) Stellungnahme
  • (ii) Delegation der Aufzeichnungspflicht auf die Arbeitnehmer
  • (1) Bisherige Rechtslage
  • (2) Erste Hinweise in der Rechtsprechung
  • (3) Stellungnahme
  • (iii) Zwischenergebnis
  • c) Folgen für das deutsche Recht
  • aa) Aufzeichnungspflicht nach § 16 ArbZG
  • (i) Bisherige Rechtslage zur Aufzeichnungspflicht nach § 16 ArbZG
  • (1) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • (2) Ausgleichszeiträume
  • (3) Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen
  • (ii) Zusammenfassung und Stellungnahme
  • bb) § 17 Abs. 2 ArbZG
  • cc) § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • dd) Zwischenergebnis
  • ee) Unionsrechtskonforme Auslegung des § 16 ArbZG?
  • (i) Meinungsstand in der Literatur
  • (ii) Stellungnahme
  • ff) Horizontale Wirkung nach Art. 31 Abs. 2 GRC
  • (i) Erste Hinweise in der Rechtsprechung
  • (ii) Meinungsstand in der Literatur
  • gg) Stellungnahme
  • d) Ausnahmen für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit
  • aa) Derzeitige Rechtslage, § 18 Abs. 1 ArbZG
  • (i) Art. 17 Abs. 1 ArbZRL
  • (ii) Meinungsstand in der Literatur
  • (iii) Stellungnahme
  • bb) Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des ArbZG
  • (i) Diskussion im Schrifttum
  • (ii) Stellungnahme
  • e) Kein Ende der Vertrauensarbeitszeit
  • aa) Diskussion im Schrifttum
  • bb) Stellungnahme
  • D. Arbeitsvertragliche Grenzen der Vertrauensarbeitszeit
  • I. Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses
  • 1. Diskussionsstand im Schrifttum
  • 2. Rechtsprechung
  • 3. Stellungnahme
  • II. Dauer der Arbeitszeit
  • 1. AGB-Kontrolle bei Klauseln bzgl. der Dauer der Arbeitszeit
  • 2. Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Arbeitszeitabrede
  • 3. Stellungnahme
  • III. Lage der Arbeitszeit
  • IV. Überstunden und deren Vergütung
  • 1. Überstundenprozess
  • 2. Pauschale Abgeltung von Überstunden
  • 3. Überstundenabgeltung durch Freizeitgewährung
  • 4. Stellungnahme
  • V. Vereinbarkeit mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • E. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

←14 | 15→

A. Einleitung

In der heutigen digitalen Arbeitswelt hat Vertrauensarbeitszeit enorm an Bedeutung gewonnen, da Arbeitsprozesse orts- und zeitunabhängig stattfinden können.1 Was zählt, sind eine Work-Life-Balance, Zeitsouveränität und Zielerreichung bzw. das Ergebnis.2 Dabei steht das gegenseitige Vertrauen der Arbeitsvertragsparteien im Mittelpunkt des Arbeitsverhältnisses. So nutzt ein Drittel der Unternehmer in Deutschland Vertrauensarbeitszeitmodelle, in denen sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern3 selbst überlassen, ihre Arbeitszeiten festzulegen.4 Im Vergleich zu 2004 gelten bundesweit in circa doppelt so vielen Betrieben Vertrauensarbeitszeitregelungen, bei denen die Arbeitszeit der Mitarbeiter üblicherweise nicht vom Arbeitgeber erfasst wird.5

Dieser Trend wird von der Globalisierung, Digitalisierung und dem Kulturwandel, die sich auf die Einstellung der Beschäftigten zum Beruf auswirken, getrieben.6 „Industrie 4.0“7 bestimmt seit einiger Zeit die Debatte in der deutschen Wirtschaft.8 Sie ist gekennzeichnet durch eine weitläufige Digitalisierung von Dienstleistungen und Produktion.9 Auch die Arbeitswelt blieb von diesem digitalen Wandel nicht unberührt und wird von diesem auch weiterhin in ein entgrenztes Arbeiten gesteuert.10 Der digitale Wandel führt zu einer völligen zeitlichen als auch räumlichen Entgrenzung der Arbeit.11 Denn aufgrund der ←15 | 16→neuen Möglichkeiten lässt sich die Arbeitsleistung nicht mehr ausschließlich auf den klassischen Arbeitsort und die klassische Arbeitszeit im herkömmlichen Sinne beschränken.12 Durch mobile Endgeräte, wie z. B. Smartphone, Notebook, Tablet etc., als auch die Cloud-Infrastrukturen kann sie zu jeder Zeit und von jedem Ort der Welt aus erbracht werden.13

Das Bedürfnis der Arbeitnehmer, selbst bestimmen zu wollen, wann und wo die Arbeitsleistung zu erbringen ist, nimmt mit den durch die Digitalisierung eröffneten Möglichkeiten stetig zu.14 Sie erhoffen sich hierdurch eine bessere Bewältigung ihrer privaten Anforderungen und insbesondere die Möglichkeit, Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.15 Vor allem bei der jüngeren Generation hat die Arbeit zunehmend einen anderen Stellenwert als für die ältere Generation.16 Während die Vergütung an Bedeutung verliert, gewinnt die sog. „Work-Life-Balance“ an Wert.17

Es überrascht daher nicht, dass Fragen nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, wie der Vertrauensarbeitszeit, in Betrieben immer häufiger gestellt werden.18 Große Konzerne wie Microsoft oder Google schreiten in diesem Bereich seit Längerem voran. Microsoft Deutschland beispielsweise hat bereits 1998 die Vertrauensarbeitszeit eingeführt.19 Die dort tätigen Mitarbeiter arbeiten seit 2014 auch an einem sog. „Vertrauensarbeitsort“.20 Sie dürfen darüber entscheiden, wann und an welchem Ort sie arbeiten möchten.21 Dabei soll die Vertrauensarbeitszeit ←16 | 17→Bestandteil einer aufgeschlossenen Unternehmenskultur sein, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie auf die individuellen Interessen und Stärken der Arbeitnehmer eingeht und ein gutes Betriebsklima erzeugt.22 Hierdurch versprechen sich Unternehmen, wie Microsoft, ein kreativeres und innovativeres Arbeiten.23 Allerdings verschwimmen mit zunehmender Flexibilität in der arbeitszeitrechtlichen Gestaltung zunehmend auch die Grenzen von Arbeitszeit und Freizeit.24 Kritiker warnen daher vor einer Arbeitsverdichtung aufgrund eines konturenlosen Arbeitstages und vor der Selbstausbeutung der Arbeitnehmer.25

Um den Herausforderungen der neuen Arbeitsformen gewachsen zu sein, fordern immer mehr Stimmen in Literatur und Politik die Anpassung des Arbeitszeitrechts an die Industrie 4.0.26 Richtig ist jedenfalls, dass das Arbeitszeitgesetz vor dem Hintergrund eines „nine-to-five-jobs“ konzipiert ist.27 Mit den engen Grenzen des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geraten flexible Arbeitszeitgestaltungen, wie die Vertrauensarbeitszeit, zweifellos in einen Konflikt.28 Die Frage nach einer Notwendigkeit von Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes hat mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache CCOO vom 14.05.201929 zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Danach müssen die Mitgliedstaaten eine Regelung treffen, die Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Die zunehmende Bedeutung der Arbeit in einer digitalisierten Arbeitswelt verdeutlicht, dass die Vertrauensarbeitszeit eine der zentralen Herausforderungen für die Arbeitszeitgestaltung der Zukunft darstellt.30 Daher stellt sich die ←17 | 18→Frage, ob Vertrauensarbeitszeit trotz der engen gesetzlichen Grenzen und der dazu entwickelten Rechtsprechung in der heutigen Arbeitswelt, in der sie gerade gefordert wird, überhaupt noch möglich ist.

Dazu soll in der nachfolgenden Arbeit31 zunächst untersucht und dargestellt werden, was tatsächlich unter Vertrauensarbeitszeit zu verstehen ist (unter B. I.) und welche Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit eine Rolle spielen (unter B. II.). Anschließend werden die europarechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitrechts zur systematischen Einordnung dargestellt. Auf dieser Grundlage wird im Weiteren, unter Berücksichtigung des Unionsrechts, auf ausgewählte und besonders praxisrelevante Fragen bzw. gesetzliche Grenzen der Vertrauensarbeitszeit vor dem Hintergrund eingegangen, ob Vertrauensarbeitszeit auch in Zukunft noch möglich sein wird (unter C. II). Im Besonderen wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die bereits angesprochene EuGH-Entscheidung CCOO32 auf das deutsche Arbeitszeitrecht hat und ob damit das oftmals befürchtete Ende der Vertrauensarbeitszeit einhergehen wird (unter C. II. 6.). Zusätzlich werden praxisrelevante arbeitsvertragliche Grenzen bei der Gestaltung von Vertrauensarbeitszeit erörtert (unter D.).


1 Vgl. Steffan, NZA 2015, 1409 (1413); Kössel, DB 2019, 1958 (1962).

2 Vgl. Steffan, NZA 2015, 1409 (1411 f.).

3 Nachfolgend einheitlich/geschlechtsneutral: „Arbeitnehmer“.

4 Vgl. BT-Drucksache 19/506 S. 9 f.; BT-Drucksache 19/11469, S. 8 f.

5 Vgl. BT-Drucksache 19/506 S. 9 f.; BT-Drucksache 19/11469, S. 8 f.

6 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Weißbuch Arbeiten 4.0: Arbeit weiter denken, Berlin 2017, S. 18 ff., abrufbar unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a883-weissbuch.pdf?__blob=publicationFile (12/2019); Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (53); Krause, NZA-Beilage 2019, 86 (87).

7 Unter der „Industrie 4.0“ ist die vierte Ebene der Industrialisierung zu verstehen.

8 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (53).

9 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (54).

10 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (54); Haußmann, RdA 2019, 131 (132); Günther/Böglmüller, NZA 2015, 1025 (1028); Bissels/Meyer-Michaelis, DB 2015, 2331 (2331).

11 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (54); Däubler, Digitalisierung und Arbeitsrecht § 5 Rn. 1.

12 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (54); Haußmann, RdA 2019, 131 (132); Däubler, Digitalisierung und Arbeitsrecht § 5 Rn. 1.

13 Vgl. Krause, NZA-Beilage 2017, 53 (54); Haußmann, RdA 2019, 131 (132); Däubler, Digitalisierung und Arbeitsrecht § 5 Rn. 1.

14 Vgl. Eyler, NZA-Beilage 2017, 95 (95); Haußmann, RdA 2019, 131 (132).

15 Vgl. Eyler, NZA-Beilage 2017, 95 (95); Haußmann, RdA 2019, 131 (132).

16 Vgl. Eyler, NZA-Beilage 2017, 95 (95); Haußmann, RdA 2019, 131 (132).

17 Vgl. Eyler, NZA-Beilage 2017, 95 (95); Haußmann, RdA 2019, 131 (132).

18 Vgl. Jacobs, NZA 2016, 733 (733 f.).

19 Rechtshandbuch Flexible Arbeit, 1. Auflage 2017, Dimensionen der Flexibilisierung Rn. 1024; Richter, Isabel, Microsoft Deutschland führt ‚Vertrauensarbeitsort‘ ein, abrufbar unter: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-deutschland-fhrt-vertrauensarbeitsort-ein/ (02/2019).

20 Vgl. Richter, Isabel, „Microsoft Deutschland führt ‚Vertrauensarbeitsort‘ ein“, abrufbar unter: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-deutschland-fhrt-vertrauensarbeitsort-ein/ (02/2019).

21 Vgl. Richter, Isabel, „Microsoft Deutschland führt ‚Vertrauensarbeitsort‘ ein“, abrufbar unter: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-deutschland-fhrt-vertrauensarbeitsort-ein/ (02/2019).

22 Vgl. Richter, Isabel, „Microsoft Deutschland führt ‚Vertrauensarbeitsort‘ ein“, abrufbar unter: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-deutschland-fhrt-vertrauensarbeitsort-ein/ (02/2019).

23 Vgl. Richter, Isabel, „Microsoft Deutschland führt ‚Vertrauensarbeitsort‘ ein“, unter: https://news.microsoft.com/de-de/microsoft-deutschland-fhrt-vertrauensarbeitsort-ein/ (02/2019).

24 Vgl. Küttner/Poeche, Personalbuch, 27. Aufl. 2020, Arbeitszeitmodelle, Rn. 16.

25 Vgl. Küttner/Poeche, Personalbuch, 27. Aufl. 2020, Arbeitszeitmodelle, Rn. 16.

26 Vgl. Steffan, NZA 2015, 1409 (1409).

27 Vgl. Steffan, NZA 2015, 1409 (1409).

28 Vgl. Wiebauer, NZA 2016, 1430 (1432).

29 Vgl. EuGH, Urteil v. 14.05.2019 – C-55/18, NZA 2019, 683.

Details

Seiten
210
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631874912
ISBN (ePUB)
9783631874929
ISBN (MOBI)
9783631874936
ISBN (Paperback)
9783631871966
DOI
10.3726/b19522
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (Februar)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 210 S.

Biographische Angaben

Roua Schmitz (Autor:in)

Roua Schmitz studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Wilhelms-Universität Bonn. Sie ist zur Zeit als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Köln tätig.

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Titel: Die Zukunft der Vertrauensarbeitszeit
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