Lade Inhalt...

Gesetzgebungskompetenzen als Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte im Volksgesetzgebungsverfahren

Eine Untersuchung anhand der Volksinitiative sowie des Volksbegehrens

von Fynn Dunka (Autor:in)
©2022 Dissertation 214 Seiten

Zusammenfassung

Die Landesverfassungsgerichte überprüfen die Zulässigkeit des Volksgesetzgebungsverfahrens insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Gesetzgebungskompetenzen des Landes. Der Autor greift diese Praxis der Gerichte auf und untersucht sie im Hinblick auf einen möglichen Eingriff in den Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts. Dabei bewertet er unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Grundlagen die Zulässigkeit der Volksgesetzgebung im Verfassungsraum des Bundes und der Länder und untersucht den dogmatisch fundierten Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte. Mit dem klaren Verdikt der Zulässigkeit der derzeitigen Rechtsprechung liefert er eine dogmatische Grundlage für die weitere Praxis.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Gang der Untersuchung und Problemaufriss
  • Erster Abschnitt – Die Volksinitiative
  • A. Die Volksinitiative
  • I. Der demokratische Ursprung der Volksinitiative
  • 1. Das Art. 20 Abs. 1 S. 1 GG zugrundeliegende Demokratieprinzip
  • 2. Die repräsentative Demokratie
  • 3. Die direkte Demokratie
  • II. Die Verfassungslage in der Bundesrepublik Deutschland
  • III. Die Volksgesetzgebung
  • 1. Die Volksinitiative
  • 2. Volksbegehren und Volksentscheid
  • IV. Zusammenfassung
  • B. Elemente der direkten Demokratie
  • I. Die isolierte Volksinitiative
  • II. Das Referendum
  • III. Die Volksbefragung
  • IV. Zusammenfassung
  • C. Die Zulässigkeit der Volksgesetzgebung
  • I. Zulässigkeit auf Landesebene
  • 1. Das Bundesstaatsprinzip
  • 2. Die Verfassungsautonomie als Konsequenz der Länderstaatlichkeit
  • 3. Die Rechtswirkung von Art. 28 Abs. 1 GG
  • 4. Die Vereinbarkeit der Volksgesetzgebung mit der Mindesthomogenität
  • a) Vereinbarkeit mit der Demokratieanforderung
  • b) Kein Übergewicht des parlamentarischen Gesetzgebers
  • c) Restriktion aufgrund der Funktionsfähigkeit des Parlaments
  • 5. Zusammenfassung
  • II. Zulässigkeit auf Bundesebene
  • 1. Verfassungsvorbehalt oder Einführung durch Bundesgesetz?
  • 2. Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
  • 3. Vereinbarkeit mit der Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung
  • a) Bundesstimme als zeitgleiche Abgabe einer Landesstimme
  • b) Bundesstimmen und gewichtete Landesstimme im Föderalsystem
  • c) Stimmabgabe als Bundestagsbeschluss
  • d) Der Ausschluss der Mitwirkung in der Sache oder in dem Verfahren
  • e) Zusammenfassung
  • D. Der Verfahrensablauf der Volksinitiative sowie des Volksbegehrens
  • I. Die Initiative als Teil der Volksgesetzgebung
  • 1. Verfahrensablauf
  • a) Das Einleitungsverfahren
  • b) Das Hauptverfahren
  • c) Das Abschlussverfahren
  • 2. Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • a) Voraussetzungen Art. 48 Abs. 1, 2 LVerf SH
  • aa) Entscheidungszuständigkeit des Landtages
  • bb) Tauglicher Initiativgegenstand
  • (1) Gegenstand der politischen Willensbildung
  • (2) Gesetzentwürfe
  • (3) Ausgeschlossene Initiativgegenstände
  • cc) Zulässige Unterschriften
  • b) Voraussetzungen § 6 VAbstG SH
  • c) Volksbegehren innerhalb der letzten zwei Jahre
  • 3. Rechtsschutz
  • a) Rechtsmittel zum Verwaltungsgericht
  • b) Rechtsmittel zum Landesverfassungsgericht
  • II. Die Entscheidungszuständigkeit des Landtages
  • III. Das Volksbegehren im zweistufigen Volksgesetzgebungsverfahren
  • E. Zusammenfassung
  • Zweiter Abschnitt – Das Verhältnis der Verfassungsgerichtsbarkeiten
  • A. Einleitung
  • B. Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit
  • I. Die Legitimation eigener Landesverfassungsgerichte
  • II. Das Trennungsprinzip
  • C. Der Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte
  • I. Die umfassende prinzipielle Überprüfung anhand des Grundgesetzes
  • 1. Einfügung in den Bundesstaat
  • 2. Überprüfung nach Art. 100 Abs. 3 GG
  • II. Die Parallelität zur Landesverfassung
  • 1. Die Kompetenzabgrenzung anhand des Überprüfungsgegenstandes
  • 2. Das Trennungsprinzip als Instrument zur Abgrenzung der Prüfungsmaßstäbe der Verfassungsgerichte
  • D. Die Durchbrechung des Trennungsprinzips
  • I. Die Vorprüfung des Prüfungsgegenstandes
  • 1. Bestehen der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG
  • 2. Bestehende Kritik an der Vorlageverpflichtung für Landesverfassungsgerichte
  • 3. Prinzipielle Anwendung auf den Prüfungsgegenstand
  • II. Das Hineinwirken des Grundgesetzes in die Landesverfassung
  • 1. Art. 70 ff. GG
  • a) Der Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 15. Januar 1982
  • b) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1982
  • c) Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 1992
  • d) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2001
  • e) Moderne Rechtsprechungsentwicklung
  • f) Die Kompetenzverteilung als notwendige Grundgesetzesregelung und der damit verbundene Ausschluss als Bestandteilsnorm
  • 2. Die Legitimation von Bestandteilsnormen
  • a) Bundesverfassungsrechtlicher Ursprung
  • b) Die Argumentation im Einzelnen
  • c) Bestandteilsnormen als unzulässige Verkürzung der gliedstaatlichen Verfassungsautonomie und Verstoß gegen die Gewaltenteilung
  • d) Art. 28 Abs. 3 GG als Ausdruck des unzulässigen Hineinlesens
  • 3. Zusammenfassung
  • III. Die Prüfung anhand von Durchgriffsnormen
  • 1. Die Qualifikation von Durchgriffsnormen
  • 2. Gesetzgebungskompetenzen als durchgreifende Grundgesetzbestimmungen
  • 3. Die Überprüfung am Maßstab von Durchgriffsnormen
  • E. Die landesverfassungsrechtliche Aufnahme des Grundgesetzes
  • I. Die Hebeltechnik
  • II. Die Verweistechnik
  • F. Zusammenfassung
  • Dritter Abschnitt – Das Grundgesetz als Teil des Prüfungsmaßstabes im Volksgesetzgebungsverfahren
  • A. Der Prüfungsumfang der Präventivkontrolle im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenzen des Landtags
  • I. Die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte
  • 1. Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein
  • 2. Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg
  • 3. Das Landesverfassungsgericht Hamburg
  • 4. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
  • a) Das Urteil vom 06. Oktober 2009
  • b) Das Urteil vom 13. Mai 2013
  • 5. Das Landesverfassungsgericht Thüringen
  • 6. Der Staatsgerichtshof Bremen
  • 7. Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
  • 8. Der Verfassungsgerichtshof Bayern
  • a) Die Entscheidung vom 26. Juli 1965
  • b) Die Entscheidung vom 14. Juni 1985
  • aa) Das Wortlautargument
  • bb) Der Sinn und Zweck der Regelung
  • c) Die Entscheidung vom 14. August 1987
  • d) Die Entscheidung vom 19. März 1990
  • e) Bestätigung der Rechtsprechung
  • f) Die Position des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
  • 9. Zusammenfassung der Rechtsprechung
  • II. Ansätze im Schrifttum
  • 1. Die Überprüfung ohne ausdrückliche Kompetenzzuweisung
  • 2. Die Überprüfung kraft ausdrücklicher Kompetenzzuweisung
  • B. Die Beschaffenheit der Zuweisung einer Präventivkontrolle
  • I. Die Notwendigkeit einer ausdrücklichen landesverfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung
  • 1. Keine grundgesetzliche Pflicht zur Überprüfung
  • 2. Die Unzulänglichkeit einer ungeschriebenen Kompetenz
  • a) Die Kompetenz Kraft Natur der Sache
  • b) Das Prinzip der Bundestreue
  • c) Das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip
  • 3. Der Kerngehalt der Kompetenzzuweisung als Zuweisung nicht integrierten Bundesrechts in den Prüfungsmaßstab der landesverfassungsrechtlichen Entscheidungsfindung
  • II. Die Legitimation der landesverfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung im Kontext der Landesverfassungen und des Grundgesetzes
  • 1. Vereinbarkeit mit der Landesverfassung
  • a) Prüfungszuweisung durch die Landesverfassung
  • aa) Das Konzept der Vorabüberprüfung
  • (1) Grundkonstellation
  • (2) Die Legitimation der Präventivkontrolle
  • (3) Grenzen der Vorabprüfung im Rahmen der Volksgesetzgebung
  • (4) Keine Schlechterstellung des Volksgesetzgebers
  • bb) Zusammenfassung
  • b) Prüfungszuweisung durch einfaches Landesrecht
  • aa) Vereinbarkeit mit den Aufgaben des Landesverfassungsgerichts
  • bb) Keine Schlechterstellung des Volksgesetzgebers
  • c) Zusammenfassung
  • 2. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
  • a) Die repressive Überprüfung des Bundesverfassungsgerichts
  • b) Keine Vorlagemöglichkeit nach Art. 100 Abs. 1 GG
  • c) Keine grundlegende Vorlageverpflichtung nach Art. 100 Abs. 3 GG
  • d) Die Untauglichkeit sonstiger Verfahren zur Rüge der Verletzung der Gesetzgebungskompetenzen durch einen Gesetzentwurf
  • e) Zusammenfassung
  • 3. Die Voraussetzungen einer landesverfassungsrechtlichen Überprüfung der Gesetzgebungskompetenzen im Volksgesetzgebungsverfahren
  • 4. Die Reduzierung der Prüfungsintensität
  • C. Die Zulässigkeit der landesverfassungsgerichtlichen Überprüfung im Falle der hypothetischen Einfügung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene
  • D. Zusammenfassung
  • Vierter Abschnitt – Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

←18 | 19→

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

Andere Ansicht

a.a.O.

Am angeführten Ort

aF

Alte Fassung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

Art.

Artikel

AS

Amtliche Sammlung von Entscheidungen er Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und Saarland mit Entscheidungen der Verfassungsgerichtshöfe beider Länder

Az.

Akzenteichen

BaWü

Baden-Württemberg

BayVBL

Bayrische Verwaltungsblätter

BayVerfGH

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

BayVerfGHE

Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

BerlVerfGH

Berliner Verfassungsgerichtshof

Bnd.

Band

BRD

Bundesrepublik Deutschland

BremStGH

Bremischer Staatsgerichtshof

BremStGHE

Entscheidungen des Bremischen Staatsgerichtshofes

BT

Bundestag

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Dass.

Dasselbe

Ders.

Derselbe

DÖV

Die öffentliche Verwaltung

DVBl.

Deutsche Verwaltungsblätter

ff.

Folgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GeschO

Geschäftsordnung

GG

Grundgesetz

GvoBl

Gesetz- und Verordnungsblatt

h.M.

Herrschende Meinung

HambVerF

Hamburger Landesverfassung←19 | 20→

HessStGH

Hessischer Staatsgerichtshof

JA

Juristische Arbeitsblätter

JöR

Jahrbuch des öffentlichen Rechts

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristen Zeitung

Krit.

kritisch

KritV

Kritische Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft

LKV

Landes- und Kommunalverwaltung

LVerf

Landesverfassung

LVerfG

Landesverfassungsgericht

LVerfGE

Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

N.F.

Neue Fassung

NiedStGH

Niedersächsischer Staatsgerichtshof

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NordÖR

Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland

NRW

Nordrhein-Westfalen

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report

NWVBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

RGZ

Reichsgerichtshof für Zivilsachen

RLP

Rheinland-Pfalz

Rn.

Randnummer

RuP

Recht und Politik

SaarlVerfGH

Saarländischer Verfassungsgerichtshof

SächsVerfGH

Sächsischer Verfassungsgerichtshof

SH

Schleswig-Holstein

StaatsGH

Staatsgerichtshof

ThürVBl.

Thüringer Verwaltungsblätter

ThürVerfGH

Thüringer Verfassungsgerichtshof

Urt.

Urteil

VAbstG

Volksabstimmungsgesetz

VerfGH

Verfassungsgerichtshof

VG

Verwaltungsgericht

Vgl.

Vergleiche

VVDStRL

Veröffentlichung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtler

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

ZAP

Zeitschrift für Anwaltspraxis←20 | 21→

ZfIR

Zeitschrift für Immobilienrecht

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

ZParl

Zeitschrift für Parlamentsfragen

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

NRWVerfGHE

Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalens

MedR

Medizinrecht

←22 | 23→

Einleitung

„Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen.“ – Art. 48 Abs. 1 S. 1 LVerf SH

Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins stellt mit diesem Artikel die Weichen für direkte Demokratie. Mit der Regelung zu der Volksinitiative öffnet die Landesverfassung das Eingangstor für das sogenannte Volksgesetzgebungsverfahren, welches durch einen aus dem Volk eingebrachten Gesetzentwurf initiiert wird und gegebenenfalls mit einer direkten Abstimmung des Volkes über den Gesetzentwurf endet – dem sogenannten Volksentscheid. Im Gegensatz zum vorherrschenden parlamentarischen Gesetzgebungsprozess ist das Volk hier maßgeblicher Initiator und Entscheider zugleich.

Die direkte Demokratie erfreut sich steigender Beliebtheit (einer vergangenen Studie aus dem Jahre 2010 von TNS-Emnid im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung nach wünschen sich gar 84 Prozent der Befragten eine weitergehende Teilnahmemöglichkeit als Wahlen1) und Beteiligungszahlen und drängt weiter in das öffentliche Meinungsbild als Korrektur und Ergänzung möglicherweise bestehender Mängel in vorhandenen oder fehlenden gesetzlichen Regelungen. Von Seiten des Volkes wird dabei ein breit gefächertes Themenfeld angesteuert, wobei insbesondere Initiativen zu Mietsachen und Umweltfragen hervorzuheben sind.2

Doch obwohl sich die Volksgesetzgebung – in unterschiedlicher Ausgestaltung3 – mittlerweile auf Landesebene etabliert hat, sind nicht alle Fragen rund um direktdemokratische Elemente in der Bundesrepublik abschließend geklärt und beschäftigen auch heute noch Literatur und die Gerichte. Die Diskussion um direkte Demokratie gliedert sich dabei in zwei Strömungen: Einerseits werden die generelle Zulässigkeit sowie der politische Nutzen und damit einhergehende Gefahren sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene hinterfragt;4 ←23 | 24→diese Diskussion ist vor allem verfassungspolitisch geprägt, wartet aber auch mit komplexen juristischen Problemen auf. Andererseits beschäftigt auch die praktische Umsetzung dieser Verfahrensarten weiterhin die Rechtswissenschaft. Insbesondere der letzten Problematik soll sich diese Untersuchung widmen.

Details

Seiten
214
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631878156
ISBN (ePUB)
9783631878163
ISBN (MOBI)
9783631878170
ISBN (Paperback)
9783631875605
DOI
10.3726/b19680
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (April)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 214 S.

Biographische Angaben

Fynn Dunka (Autor:in)

Fynn Dunka studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss an das Studium erfolgte die Promotion am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften.

Zurück

Titel: Gesetzgebungskompetenzen als Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte im Volksgesetzgebungsverfahren