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Sportverbandliches und staatliches Anti-Doping-Recht Wechselwirkung und Konflikte

von Alexander Uhl (Autor:in)
©2022 Dissertation 310 Seiten

Zusammenfassung

2015 hat der Gesetzgeber erstmals ein eigenständiges Gesetz gegen Doping im Sport geschaffen. Bislang wurden Anti-Doping-Verstöße primär von den Sportverbänden sanktioniert. Eine (zusätzliche) Bestrafung auf Grundlage des StGB, BtmG oder AMG war die Ausnahme. Im Rahmen dieser Arbeit werden die bestehenden verbandsrechtlichen Instrumente zur Dopingbekämpfung und insbesondere der Ablauf eines Dopingverfahrens untersucht. Anschließend werden die staatlichen Bemühungen im Anti-Doping-Kampf beleuchtet, die letztlich zur Schaffung des Anti-Doping-Gesetzes führten. Schließlich wird untersucht, wie die beiden Sanktionsregime nebeneinander funktionieren. Insbesondere werden die aus diesem Nebeneinander resultierenden Konfliktfelder, wie z.B. eine mögliche Doppelbestrafung eines dopenden Sportlers, analysiert.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort und Dank
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Teil I: Das Anti-Doping-Recht der Sportverbände
  • A. Sport
  • I. Bedeutung
  • II. Etymologie
  • III. Sport- und sozialwissenschaftliche Merkmale
  • 1. Körperliche Betätigung
  • 2. Wettkampfcharakter
  • 3. Vorhandensein von Regeln und Organisationsformen
  • 4. Betätigung als Selbstzweck
  • 5. Gesamtbetrachtung im Rahmen der Rechtsanwendung
  • IV. Definition
  • B. Doping
  • I. Bedeutung
  • II. Geschichte des Dopings in Wettkampf und Sport
  • III. Etymologie
  • IV. Frühere Definitionen
  • V. Definition nach dem WADC und dem NADC
  • VI. Neuerungen im WADC und NADC 2015
  • VII. Zusammenfassung
  • C. Verbandsrechtliche Regelungen
  • I. Die Organisationsstruktur des Sports
  • 1. Hierarchische Gliederung
  • a. Fachsportverbände am Beispiel Fußball
  • b. Landessportbünde
  • c. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
  • d. Die Olympische Bewegung und das IOC
  • e. Das Verhältnis der Hierarchiestufen untereinander
  • 2. Monopolstellung
  • II. Internationale Grundlagen der Dopingbekämpfung
  • 1. Übereinkommen des Europarats gegen Doping
  • a. Übereinkommen von 1989
  • b. Zusatzprotokoll
  • 2. Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport
  • 3. Basis der internationalen Dopingbekämpfung
  • III. Der Welt-Anti-Doping-Code (WADC)
  • 1. Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur
  • 2. Stiftungszweck der Welt-Anti-Doping-Agentur
  • 3. Schaffung des Welt-Anti-Doping-Codes
  • 4. Natur des Welt-Anti-Doping-Codes
  • a. Privatrechtliche Verbindlichkeit
  • b. Völkerrechtliche Verbindlichkeit
  • 5. WADC 2015
  • a. Regeln des Dopingverfahrens
  • aa. Doping-Definition und Dopingnachweis
  • bb. Verbotsliste
  • cc. Dopingkontrollverfahren und Umgang mit Proben
  • dd. Sanktionen und Rechtsbehelfe vgl. Anhang WADC „Konsequenzen“
  • ee. Verschiedenes
  • ff. Aufklärung und Forschung
  • gg. Aufgaben und Zuständigkeiten
  • hh. Annahme, Änderung und Auslegung
  • IV. Umsetzung des WADC in Deutschland
  • 1. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
  • a. Gründung und Rechtsnatur
  • b. Umsetzung des WADC in nationales Sportrecht
  • c. Einrichtung eines Schiedsgerichts
  • aa. Satzungsgemäße Aufgabe der NADA
  • bb. Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
  • cc. Deutsches Sportschiedsgericht
  • d. Trainings- und Wettkampfkontrollen
  • 2. Bindung der nationalen Sportverbände an den NADC
  • a. Bindungswirkung des WADC am Beispiel Leichtathletik
  • aa. Bindung des IAAF
  • bb. Bindung des DLV
  • cc. Fazit
  • b. Bindungswirkung des NADC
  • aa. Vorgaben des WADC
  • bb. Dopingkontrollvereinbarung mit den Sportverbänden
  • cc. Kollision mit den Regelwerken internationaler Sportfachverbände
  • 3. Bindung der Athleten an den NADC
  • a. Unmittelbare Mitgliedschaft im Verband
  • b. Mitgliedschaft im Verein
  • aa. Rechtssetzungsbefugnis der Vereine und Verbände
  • bb. Geltung gegenüber unmittelbaren Mitgliedern
  • cc. Geltung gegenüber mittelbaren Mitgliedern
  • aaa. Statische Verweisung
  • bbb. Dynamische Verweisung
  • c. Vertragliche Vereinbarungen/Athletenvereinbarungen
  • aa. Individualvertrag
  • bb. Teilnahmevertrag, Nominierungsvertrag
  • cc. Sport- und Spielerlaubnis
  • dd. Rechtssicherheit durch vertragliche Vereinbarungen
  • 4. Unterwerfung unter die Sportschiedsgerichtsbarkeit
  • a. Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit
  • b. Unterwerfung
  • aa. Schiedsvereinbarung
  • bb. Verankerung in der Verbandssatzung
  • c. Wirksamkeit der Unterwerfung
  • aa. Abgrenzung zum Vereinsgericht – echtes Schiedsgericht
  • bb. Unabhängigkeit und Besetzung des Schiedsgerichtes
  • cc. Verfahren
  • dd. Freiwilligkeit im Lichte des „Fall Pechstein“
  • aaa. Ausgangslage
  • bbb. Urteil des LG München I vom 26.02.2014
  • (1) Zuständigkeit
  • (2) Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung der DESG
  • (3) Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung der ISU
  • (4) Widersprüchliches Verhalten
  • (5) Entgegenstehende Rechtskraft des CAS-Urteils
  • (6) Unbegründetheit der Anträge auf Schadensersatz
  • (7) Kritik im Schrifttum
  • ccc. Urteil des OLG München vom 15.01.2015
  • (1) Unzulässigkeit des Feststellungsantrages
  • (2) Kartellrechtliche Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung
  • (3) Nicht schlechthin Missbrauch von Marktmacht
  • (4) Missbrauch von Marktmacht im konkreten Fall – Verbandsübergewicht beim CAS
  • (5) Keine vorgreifliche Rechtskraftwirkung des CAS-Schiedsspruchs
  • (6) Kritik
  • ddd. Urteil des BGH vom 07.06.2016
  • (1) CAS unabhängig und neutral
  • (2) Kein missbräuchliches Verhalten der ISU
  • (3) Freiwillige Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung
  • (4) Kritik im Schrifttum
  • V. Das sportrechtliche Dopingkontrollverfahren
  • 1. Dopingkontrollplanung
  • a. Testpool
  • b. Meldepflichten
  • c. ADAMS
  • 2. Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse (Whereabout Failure)
  • a. Versäumte Kontrollen
  • b. Meldepflichtversäumnis
  • c. Ergebnismanagement nach Feststellung eines Versäumnisses
  • d. Fahrlässigkeit
  • e. Konsequenzen
  • f. Reaktionsmöglichkeiten des Athleten
  • 3. Dopingkontrolle
  • a. Auswahl der Athleten
  • aa. Zielkontrollen
  • bb. Zufällige Auswahl
  • cc. Erscheinungsformen
  • b. Art der Kontrollen und der Probe
  • c. Benachrichtigung der Athleten
  • d. Vorbereitung und Durchführung der Probenahme
  • aa. Entnahme von Urinproben
  • bb. Entnahme von Blutproben
  • e. Nachbereitung und Transport der Probe
  • 4. Dopingnachweis
  • a. Zuständiges Labor
  • b. Beweislast und Beweismaß
  • aa. Direkter Nachweis - Grundsatz der „strict liability“
  • bb. Indirekter Nachweis
  • c. Möglichkeit des Gegenbeweises
  • d. Sanktionen und Entlastungsmöglichkeiten
  • e. Analyse der A-Probe
  • aa. Chain of Custody
  • bb. Beteiligung des Athleten und Anonymität
  • cc. Einholung einer Zweitmeinung
  • f. Ergebnismanagement
  • aa. Zuständigkeit
  • bb. Erste Überprüfung
  • cc. Information der Beteiligten und der Öffentlichkeit
  • dd. Meldung staatlicher Ermittlungsbehörden
  • g. Vorläufige Suspendierung
  • h. Eröffnung der B-Probe
  • aa. Recht auf Analyse der B-Probe
  • bb. Verzicht des Athleten
  • cc. Rechtsfolgen des Analyseergebnisses
  • i. Nachkontrolle
  • j. Disziplinarverfahren des Verbandes
  • aa. Abgekürztes Verfahren
  • bb. Zuständigkeit
  • cc. Verfahrensgrundsätze im Disziplinarverfahren
  • dd. Information der Öffentlichkeit
  • 5. Überprüfung durch staatliche Gerichte
  • 6. Rechtsmittel – Schiedsverfahren
  • a. Voraussetzungen
  • aa. Ausschöpfung des internen Rechtswegs
  • bb. Gegenstand des Rechtsmittels
  • cc. Rechtsmittelbefugnis
  • dd. Prüfungsumfang
  • b. DIS-Sportschiedsgericht
  • aa. Anwendbare Vorschriften
  • bb. Einleitung des Verfahrens
  • cc. Verfahrenskostenhilfe
  • dd. Konstituierung des Schiedsgerichts
  • ee. Sachverhaltsermittlung
  • ff. Beendigung des Verfahrens
  • gg. Wirkung des Rechtmittelschiedsspruchs
  • c. Court of Arbitation for Sports (CAS)
  • aa. Grundlagen
  • aaa. Reform des CAS
  • bbb. Errichtung und Aufgaben des ICAS
  • bb. Aufbau des CAS
  • aaa. Ordinary und Appeals Arbitration Division
  • bbb. Anti Doping Division
  • ccc. Ad Hoc-Division
  • cc. Echtes Schiedsgericht
  • dd. Anwendbares Recht
  • ee. Verfahren
  • aaa. Zuständigkeit
  • bbb. Verfahrenssprache
  • ccc. Einleitung des Verfahrens
  • ddd. Berufungsbegründung
  • eee. Konstituierung des Panels
  • fff. Berufungserwiderung
  • ggg. Umfang der Überprüfung
  • hhh. Entscheidung
  • 7. Überprüfung durch staatliche und überstaatliche Gerichte
  • a. Schweizer Bundesgericht als Überprüfungsinstanz
  • aa. Verfahren
  • bb. Beschwerdegründe
  • cc. Beschwerden in der Praxis
  • b. Revision gegen Schiedssprüche in internationalen Verfahren
  • c. Revision der Entscheidung des Bundesgerichts
  • aa. Verletzung von Verfahrensvorschriften
  • bb. Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • d. Unionsrechtliche Möglichkeiten
  • e. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
  • Teil II Dopingbekämpfung nach deutschem staatlichem Recht
  • A. Nationales Recht
  • I. Dopingstrafrecht im internationalen Vergleich
  • II. Kernstrafrecht
  • 1. Doping als Körperverletzung
  • a. Objektive Tatbestandsmäßigkeit
  • aa. Körperliche Misshandlung
  • bb. Gesundheitsschädigung
  • cc. Zwischenfazit
  • b. Freiwilliges Selbstdoping
  • aa. Strafbarkeit des Sportlers
  • bb. Strafbarkeit eines Dritten
  • c. Unfreiwilliges Selbstdoping
  • d. Fremddoping
  • aa. Ärztlicher Heileingriff
  • bb. Einwilligung des Athleten
  • cc. Stellungnahme
  • e. Fazit
  • 2. Doping als Betrug
  • a. Tatbestandsvoraussetzungen
  • aa. Objektiver Tatbestand
  • bb. Subjektiver Tatbestand
  • b. Betrug zum Nachteil des Veranstalters
  • c. Betrug zum Nachteil des Preisspenders
  • d. Betrug zum Nachteil der Sponsoren
  • e. Betrug zum Nachteil der Konkurrenten
  • f. Betrug zum Nachteil der Zuschauer
  • g. Teilnahme
  • h. Fazit und praktische Relevanz
  • 3. Weitere Delikte
  • 4. Fortbestand neben dem AntiDopG
  • III. Nebenstrafrecht
  • 1. Arzneimittelgesetz
  • a. Gesetzgebung
  • b. Zweck und geschütztes Rechtsgut
  • c. Tatbestand
  • aa. § 95 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 6a Abs. 1 AMG a.F.
  • bb. § 95 Abs. 1 Nr. 2b i.V.m. § 6a Abs. 2a AMG a.F.
  • cc. Regelbeispiel
  • dd. Fahrlässigkeit
  • d. Fazit und Stellungnahme
  • 2. Betäubungsmittelgesetz
  • B. Das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz, AntiDopG)
  • I. Entstehungsgeschichte
  • 1. Vielzahl von Gesetzesinitiativen
  • 2. Antrag der Fraktion Die Linke und der Regierungsentwurf
  • 3. Kein gemeinsames Gesetz gegen Manipulation im Sport
  • II. Inhalt des AntiDopG
  • 1. § 1 Zweck des Gesetzes
  • a. Inhalt
  • aa. Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden
  • bb. Dopingmittel und Dopingmethoden
  • cc. Sport
  • dd. Geschützte Rechtsgüter
  • b. Diskussion zu den Schutzgütern
  • aa. Gesundheitsschutz
  • bb. Integrität des Sports
  • c. Fazit
  • 2. § 2 Unerlaubter Umgang mit Dopingmitteln, unerlaubte Anwendung von Dopingmethoden
  • 3. § 3 Selbstdoping
  • 4. § 4 Strafvorschriften
  • a. Handlungen auf der Abgabeseite
  • b. Selbstdoping
  • c. Qualifikation
  • 5. § 5 Erweiterter Verfall und Einziehung
  • 6. § 6 Verordnungsermächtigung
  • 7. § 7 Hinweispflichten
  • 8. § 8 Informationsaustausch
  • 9. § 9 Umgang mit personenbezogenen Daten
  • 10. § 10 Umgang mit Gesundheitsdaten
  • 11. § 11 Schiedsgerichtsbarkeit
  • a. Inhalt
  • b. Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen
  • c. Kritik / Auslegung des Wortlauts
  • 12. § 12 Konzentration der Rechtsprechung, Verordnungsermächtigung
  • III. Evaluierung
  • Teil III: Konfliktfelder zwischen Sportrecht und Strafrecht
  • A. Nebeneinander des Verbands- und Strafverfahrens
  • I. Einleitung des Verfahrens
  • 1. Verdachtsunabhängige Dopingkontrolle
  • 2. Erforderlichkeit eines Anfangsverdachtes nach §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO
  • 3. Abhängigkeit von positiven Testergebnissen
  • II. Herrin des Verfahrens
  • 1. Verband bzw. NADA
  • 2. Staatsanwaltschaft
  • III. Maßnahmen zur Beweiserhebung
  • 1. Dopingkontrollen und Ermittlungen nach Art. 5 NADC
  • 2. Eingriffs- und Zwangsmaßnahmen
  • a. Telekommunikationsüberwachung
  • b. Akustische Überwachung
  • c. Durchsuchung bei Beschuldigten
  • d. Verdeckter Ermittler
  • e. Weitere Ermittlungspersonen
  • f. Fazit
  • IV. Beweislastregeln
  • 1. Grundsatz der Strict Liability - Beweislastverteilung
  • 2. Zur vollen Überzeugung des Gerichts
  • B. Aus dem Nebeneinander resultierende Problemfelder
  • I. Verbot der Doppelbestrafung – ne bis in idem
  • 1. Keine Anwendbarkeit von Art. 103 Abs. 3 GG
  • 2. Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung
  • II. Divergierende Entscheidungen
  • III. Faktischer Aussagezwang durch die verpflichtende Abgabe einer Dopingprobe
  • 1. Strafprozessualer Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare
  • 2. Mitwirkungspflicht des Sportlers
  • a. Weigerungsrecht des Sportlers
  • b. Abgabe einer Blut- oder Urinprobe
  • aa. Teil des Dopingkontrollverfahrens
  • bb. Richtervorbehalt des § 81a StPO
  • c. Verwertung der Erkenntnisse der Dopingkontrolle im Rahmen eines Strafverfahrens
  • aa. „Gemeinschuldner-Beschluss“ des BVerfG
  • bb. Entscheidung des OLG Celle
  • d. Stellungnahme
  • aa. Keine Übertragbarkeit der Entscheidung des OLG Celle
  • bb. Besondere Situation im Sport
  • e. Konsequenzen für die Praxis
  • aa. Strafrechtliches Beweisverwertungsverbot
  • bb. Kein strafrechtliches Beweisverwertungsverbot
  • IV. Fehlende Kronzeugenregelung im AntiDopG
  • 1. Teil des NADC
  • 2. Anwendbarkeit der strafrechtlichen Kronzeugenregelung
  • 3. Stellungnahme
  • V. Verjährung
  • 1. Strafrechtliche Verjährung
  • 2. Verjährung nach Art. 17 NADC
  • 3. Konsequenz der unterschiedlichen Verjährung
  • Teil IV: Zusammenfassung und Ergebnis
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Abkürzungsverzeichnis

a.A. anderer Ansicht

ABl. Amtsblatt der Europäischen Union

Abs. Absatz

ADAMS Anti-Doping Administration and Management System

ADK Anti-Dopingkommission des Deutschen Sportbunds und Nationalen Olympischen Komitees

a.E. am Ende

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F. alte Fassung

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alt. Alternative

AMG Arzneimittelgesetz

Anl. Anlage

ANOC Vereinigung Nationaler Olympischer Komitees

AntiDopG Anti-Doping Gesetz

AO Abgabenordnung

Art. Artikel

ATP Allgemeiner Testpool

Az. Aktenzeichen

BCO Blood Control Officer

BDR Bund Deutscher Radfahrer

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGG Schweizerisches Bundesgerichtsgesetz

BGH Bundesgerichtshof

BGHZ Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofes

BImschV Bundes-Immissionsschutzverordnung

BMG Bundesministerium für Gesundheit

BMI Bundesministerium des Inneren

BMJV Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz

BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung

bspw. beispielsweise

BtMG Betäubungsmittelgesetz

BVerfG Bundesverfassungsgericht

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BVerfGE Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

bzw. beziehungsweise

CAS/TAS Court of Arbitration for Sports/Tribunal Arbitral du Sport

CAS ADD Rules CAS Arbitration Rules applicable to the CAS AntiDoping Division

CAS AHD CAS Ad Hoc Division

DAS Deutscher Ausschuss für Schiedsgerichtswesen

DCO Doping Control Officer

DEB Deutscher Eishockey Bund

DEL Deutsche Eishockey Liga

ders. derselbe

DESG Deutsche Eisschnelllauf Gemeinschaft

DFB Deutscher Fußball Bund

d.h. das heißt

dies. dieselbe/dieselben

DIS Deutsche Institution für Schiedsgerischtbarkeit

DIS-SportSchO DIS-Sportschiedsgerichtsordnung

DLV Deutscher Leichtathletik Verband

DÖV Die Öffentliche Verwaltung

DOSB Deutscher Olympischer Sportbund

DRB Deutscher Ringer Bund

DSGVO Datenschutz-rundverordnung

ebd. ebenda

EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Einf. Einführung

Einl. Einleitung

EMRK Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

EOK Europäische Olympische Komitees

EPO Erythropoetin

EU Europäische Union

EuGH Europäischer Gerichtshof/Gerichtshof der Europäischen Union

EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

f/ff folgende Seite(n)

FEI International Equestrian Federation

FIFA Fédération Internationale de Football Association

Fn Fußnote

GG Grundgesetz

←26 |
 27→

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Hrsg. Herausgeber

HS Halbsatz

IAAF International Association of Athletics Federations

ICAS International Council of Arbitration for Sport

IF Internationale Sportverbände

IOC International Olympic Committee

IPRG Schweizerisches Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht

IRTP International Registered Testing Pool

i.S.d. Im Sinne des

ISL International Standard for Laboratories

ISTI International Standards for Testing and Investigation

ISU International Skating Union

i.V.m. in Verbindung mit

JA Juristische Arbeitsblätter

JURA Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)

JZ Juristenzeitung

Lfg. Lieferung

LG Landgericht

lit. Buchstabe

LugÜ Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007; Lugano Übereinkommen

m.w.N. mit weiteren Nachweisen

NADA Nationale Anti Doping Agentur Deutschland

NADC Nationaler Anti-Doping-Code Deutschland

NJW Neue Juristische Wochenschrift

NOK Nationales Olympisches Komitee

Nr. Nummer

NStZ Neue Zeitschrift für Strafrecht

NTP Nationaler Testpool

o.g. oben genannt/e

Rn Randnummer

Rs. Rechtssache

RTP Registered Testing Pool

S. Seite/Seiten

SfDE Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen

SfM Standard für Meldepflichten

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 28→

Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz

sog. sogenannte/sogenannter

SpuRt Zeitschrift für Sport und Recht

StGB Strafgesetzbuch

stopp Strafprozessordnung

TKG Telekommunikationsgesetz

TTP Team Testpool

TUE Therapeutic Use Exception

u. und

u.a. und andere/unter anderem

UEFA Union of European Football Associations

UN Vereinte Nationen

UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization

UNÜ New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958

VAÜ Verfahrensordnung für die Administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen

vgl. vergleiche

VKH Verfahrenskostenhilfe

Vorb. Vorbemerkung

WADA Welt-Anti-Doping-Agentur/World-Anti-Doping-Agency

WADC Welt-Anti-Doping-Code/World-Anti-Doping-Code

ZBG Schweizerisches Zivil Gesetz Buch

ZIS Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik

ZPO Zivilprozessordnung

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Einleitung

„ Der grosse Sport fängt da an, wo er längst aufgehört hat, gesund zu sein“

Bertolt Brecht1

Schon im Jahr 1928 aktuell, kann die These Bertolt Brechts in dieser Form unmittelbar in die Gegenwart projiziert werden. Zwar sinnierte Bertolt Brecht in die Die Krise des Sports über die Notwendigkeit der körperlichen Ertüchtigung sowie die Frage, ob Sport zum Kulturgut erhoben werden solle und gelangte unter anderem zu der oben zitierten Erkenntnis. Und doch spiegelt dieser plakative Satz ganz allgemein auch das Verhältnis der heutigen Gesellschaft zum großen Sport wieder.

Doch was genau bedeutet der große Sport? Wie definiert man ihn? Schnell ist in der Öffentlichkeit vom großen Sport die Rede, wenn die Leistung eines Sportlers oder einer Mannschaft besonders hervorgehoben werden soll. Eine genaue Definition fällt indes schwer, insbesondere da schon die Definition von „Sport“ nicht unumstritten ist.2 Man kann sich der Bedeutung des großen Sports lediglich annähern: er weckt - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, Bildungsstand oder Einkommen - gleichermaßen Emotionen. Der große Sport ist ein durchinszeniertes und perfektioniertes Spektakel. Er begeistert Millionen auf der ganzen Welt: Zuschauer, Medien, Sponsoren und nicht zuletzt die Sportler selbst gieren nach immer neuen Rekorden und Bestmarken getreu dem Motto: „Höher! Schneller! Weiter!“. In der modernen Gesellschaft mit ihren unzähligen Vergnügungsmöglichkeiten finden eine Sportart oder ein Athlet nur dann eine entsprechende mediale Beachtung, wenn regelmäßig Superlative verkündet werden können. Und der große Sport ist vor allen Dingen eines: ein großes Geschäft mit schier unendlichen Vermarktungsmöglichkeiten.

Mittendrin in dieser Gemengelage findet sich der einzelne Sportler wieder, mit dem Ziel ein Teil des großen Sports zu sein. Die dahinterstehenden Motive sind vielfältig: Ruhm, Ehre und nicht zu vergessen: eine mitunter sehr lukrative Verdienstmöglichkeit.

←29 | 30→

Um in diesem Spektakel Schritt halten und sich ihre Einnahmequelle erhalten zu können, widmen die Sportler ihr Leben allein ihrer Profession und unterwerfen sich dem Streben nach der Steigerung ihrer Leistung, ohne Rücksicht auf (Spät-)Folgen für ihre Gesundheit. Dieser Umstand wurde bereits von Bertolt Brecht festgestellt und kann auch heute noch beobachtet werden.

Doch oftmals genügt konsequentes Training nicht für den Sprung nach ganz oben. Wenn der Sportler aber erkennt, dass sein natürliches Leistungsspektrum schlichtweg nicht genügt, um im großen Sport Schritt zu halten, dann gerät er in Versuchung, seine Leistungsfähigkeit durch die Zuhilfenahme von Dopingmitteln und –methoden zu steigern. Dieses Phänomen lässt sich auch abseits des großen Sports bis hin in den Bereich des Freizeitsports beobachten.

Ein nicht unwesentlicher Teil des großen Sports von damals und heute ist daher das Thema Leistungssteigerung und insbesondere Doping. Ohne Rücksicht auf die aktuelle oder zukünftige Gesundheit der Sportler werden Dopingmittel von Sportlern genommen, von Trainern oder Betreuern angewendet und von Ärzten verschrieben.

Angesichts der Omnipräsenz des Themas Doping wird die Welt des Leistungssports konsequenterweise - und wenig überraschend - in zuverlässiger Regelmäßigkeit von sog. „Dopingskandalen“ erschüttert. Egal ob Sommer- oder Wintersport, Individual- oder Mannschaftssportart: das Dopingproblem macht vor keiner Sportart Halt. Insbesondere vor sportlichen Großereignissen, wie den Olympischen Sommer- oder Winterspielen, Weltmeisterschaften oder der Tour de France ist Doping ein fester Bestandteil in der medialen Berichterstattung.

Gerade dann wird, meist aus den Reihen der Politik, der Ruf laut nach einem verstärkten staatlichen Einsatz im Kampf gegen Doping, weil die Sportverbände und -organisationen diesen Kampf alleine nicht gewinnen könnten. Der deutsche Gesetzgeber hat diese schon lange bestehende Forderung zum Anlass genommen, ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz zu schaffen, mit dem Ziel, die Sportverbände und -organisationen in ihrem Kampf gegen das Dopingproblem auf strafrechtlicher Ebene zu unterstützen.

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstmals ein eigenständiges Strafgesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport erlassen. Neben den multiplen Maßnahmen, die von staatlicher Seite den Anti-Doping-Kampf flankieren, steht nun ein Werkzeug zur strafrechtlichen Ahndung von Dopingverstößen zur Verfügung.

Diese Arbeit soll nicht den gesundheitsrelevanten Aspekt des Dopings untersuchen, sondern dessen rechtliche Behandlung. Inhaltlich soll sich diese Arbeit mit den Maßnahmen auseinandersetzen, die von Seiten der Sportverbände als auch von staatlicher Seite im Kampf gegen Doping unternommen werden. Ziel ←30 | 31→ist es aufzuzeigen, dass von jeher eine enge Verknüpfung zwischen den sportverbandlichen und den staatlichen Akteuren gegeben ist. Auf Seiten des Staates äußert sich dies sowohl durch finanzielle Unterstützung der Sportverbände als auch durch originäre legislative Maßnahmen, wie jüngst durch die Schaffung eines Anti-Doping-Gesetzes. Daneben soll untersucht werden, wie die beiden parallelen Sanktionsregime von Sportverbänden und Staat ineinandergreifen und welche Probleme sich aus dieser Parallelität ergeben.

Im Folgenden werden daher im Teil I zur Annäherung an die Thematik zunächst die relevanten Begriffe Sport und Doping untersucht. Anschließend wird das Anti-Doping-Recht der Sportverbände unter besonderer Berücksichtigung der staatlichen Mitwirkung und Initiativen umfangreich dargestellt. Dies umfasst zunächst die Organisation der Sportverbände, die geltenden Regelungen – insbesondere der Nationale Anti-Doping-Code – sowie die Unterwerfung von Sportlern und Sportverbänden unter die Sportschiedsgerichtsbarkeit. In diesem Kontext wird näher auf die Frage der Freiwilligkeit des Ausschlusses des ordentlichen Rechtswegs am Beispiel der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein eingegangen. Weiter wird der Gang des sportrechtlichen Dopingkontrollverfahrens aufgezeigt – von der Planung über die Probenahme bis hin zur Anfechtung der Entscheidung beim Court of Arbitration for Sports und dem Schweizer Bundesgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Teil II A widmet sich dann der Dopingbekämpfung nach deutschem nationalen Recht und gibt zunächst einen Überblick über die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen und Möglichkeiten im Kampf gegen Doping. Aus dem Kernstrafrecht kommen hier eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung und Betrug in Betracht. Aus dem Nebenstrafrecht sind Delikte aus dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz denkbar. Ferner stellt Teil II B das neue deutsche Anti-Doping-Gesetz vor und dessen Verflechtung und Bezugnahme auf das Anti-Doping-Recht der Sportverbände. Sowohl die Entstehungsgeschichte als auch die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes werden umfangreich beleuchtet.

In Teil III wird letztlich untersucht, wie sich das neue Regime der strafrechtlichen Verfolgung von Doping neben dem altbewährten System der sportrechtlichen Dopingbekämpfung verhält. Dies umfasst zunächst eine Nebeneinanderstellung der wesentlichen Grundpfeiler der Verfahren beider Systeme und die Herausarbeitung der zum Teil gravierenden Unterschiede. In einem nächsten Schritt werden die aus dem Nebeneinander der verschiedenen Sanktionsregime resultierenden Problemfelder analysiert.

Teil IV fasst die gefunden Ergebnisse komprimiert zusammen und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung des Anti-Doping-Kampfes.

Details

Seiten
310
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631888421
ISBN (ePUB)
9783631888438
ISBN (Hardcover)
9783631850473
DOI
10.3726/b20126
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (August)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 310 S.

Biographische Angaben

Alexander Uhl (Autor:in)

Alexander Uhl studierte Rechtswissenschaften an der Universität. Nach Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung arbeitete er promotionsbegleitend am Lehrstuhl von Professor Dr. Christoph Vedder. Anschließend begann der Autor seine Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei in München mit Schwerpunkt im Handels-und Gesellschaftsrecht und schloss seine Dissertation ab.

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