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Umwandlung der Niederlassungsfreiheit in eine Gesellschaftsrechtswahlfreiheit?

von Berina Fischinger-Corbo (Autor:in)
©2023 Dissertation 216 Seiten

Zusammenfassung

In der vorliegenden Arbeit werden grenzüberschreitende Niederlassungsvorgänge, insbesondere in Form einer isolierten Sitzverlegung, untersucht. Im Zentrum der Untersuchung steht die Auslegung der Niederlassungsfreiheit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), konkret die uneinheitliche Rechtsprechung des EuGH und dessen Auslegungsmethodik zur isolierten Sitzverlegung. Diese wird mit Blick auf ihre Auswirkungen auf das Binnenmarktkonzept im Rahmen der durch die Unionsverträge gesetzten Ziele kritisch geprüft.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Urteil Polbud. Auf Grundlage dieser Entscheidung geht diese Arbeit zwei Hauptfragen nach: die erste Frage prüft, ob der EuGH mit aktueller Anwendung und Auslegung von Art. 49 und 54 AEUV die mit dem Unionsrecht ganz grundlegend verfolgten Ziele der Niederlassungsfreiheit überzeugend interpretiert. Zweitens wird geprüft, ob der EuGH mit der Gleichstellung von Unternehmen, die in dem Aufnahmemitgliedsstaat einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen möchten, mit solchen, die den Sitz nur „pro forma“ zur Erlangung günstigerer Rechtsvorschriften verlegen, eine unzulässige Ungleichbehandlung unternimmt und somit gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, welches in Art. 20 EU-Grundrechtecharta verankert ist, verstößt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Untersuchungsfragen und Hypothesen der Arbeit
  • II. Gang der Untersuchung
  • B. Das Konzept der Niederlassungsfreiheit
  • I. Die Stellung der Niederlassungsfreiheit im System des Binnenmarktrechts
  • II. Die Verwirklichung der Binnenmarktziele als Bestandteil der Zielsetzung der Niederlassungsfreiheit
  • 1. Ziele der Niederlassungsfreiheit – systematische Analyse des Primärrechts
  • a) Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 23.07.1952
  • aa) Inhalt
  • bb) Bewertung
  • b) Resolution von Messina
  • c) Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957
  • aa) Grundlegende Ziele
  • bb) Niederlassungsfreiheit
  • cc) Kartellverbot
  • dd) Bewertung
  • d) Einheitliche Europäische Akte (EEA)
  • aa) Grundlegende Ziele
  • bb) Bewertung
  • e) Vertrag über die Europäische Union – Vertrag von Maastricht
  • aa) Grundlegende Ziele
  • bb) Bewertung
  • f) Vertrag von Amsterdam
  • aa) Grundlegende Ziele
  • bb) Bewertung
  • g) Vertrag von Nizza
  • h) Vertrag von Lissabon
  • aa) Vertrag über die Europäische Union (EUV)
  • bb) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
  • 2. Ziele der Niederlassungsfreiheit – historische Analyse des Primärrechts
  • III. Die Dogmatik der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit
  • 1. Anwendungsvoraussetzungen des Art. 49 AEUV
  • 2. Anwendungsvoraussetzungen des Art. 54 AEUV
  • 3. Der Norminhalt der Art. 49 und 54 AEUV
  • 4. Entwicklung vom reinen Diskriminierungsverbot zum Beschränkungsverbot
  • a) Das Diskriminierungsverbot als Bestandteil der Niederlassungsfreiheit
  • b) Weiterentwicklung zum Beschränkungsverbot
  • aa) Hintergrund
  • bb) Die Rechtsprechung des EuGH
  • (1) Das Urteil Klopp
  • (2) Das Urteil Gebhard
  • (3) Aktueller Stand der Rechtsprechung des EuGH
  • c) Diskriminierungsverbot und Beschränkungsverbot – der aktuelle Stand der juristischen Literatur
  • 5. Bestimmung einer Beschränkung durch das Marktzugangskriterium
  • a) Gerichtspraxis des EuGH
  • aa) Das Urteil Choquet
  • bb) Das Urteil CaixaBank France
  • b) Bestimmung des Marktzugangs
  • aa) Die Problematik
  • bb) Marktzugang und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung als potenziellen Lösungsansätze
  • 6. Das Recht oder der Anspruch auf Gleichstellung?
  • IV. Entwicklung des niederlassungsrechtlichen Rechtsrahmens
  • 1. Grundlagen in den Primärverträgen
  • 2. Das allgemeine Programm zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
  • 3. Richtlinie des Rates vom 25. Februar 1964 (64/225/EWG)
  • 4. Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (89/48/EWG)
  • 5. Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG
  • 6. Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
  • 7. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • 8. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • 9. Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern
  • 10. Diskussionen über einem weiteren Harmonisierungsbedarf der Niederlassungsfreiheit
  • V. Rechtliche Konstellationen in der praktischen Ausübung der Niederlassungsfreiheit innerhalb des Binnenmarkts durch Unternehmen
  • 1. Darstellung der Problematik
  • 2. Problem der Marktzugangs- und Marktausgangskomponenten
  • a) Die Problematik
  • b) Marktausgangshindernis durch die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel des Dienstleistungsverkehrs und der Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • aa) Alpine Investment
  • bb) Graf
  • 3. Marktausgangskomponente der Niederlassungsfreiheit
  • a) Die Problematik
  • b) Marktausgangshindernis bei der Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch die Rechtsprechung des EuGH
  • aa) National Grid Indus BV
  • bb) Polbud
  • 4. Grenzüberschreitende Vorgänge nach der EuGH-Rechtsprechung
  • a) Sitzverlegung bei Wegzugs- und Zuzugskonstellationen
  • aa) Wegzug – Daily Mail Urteil
  • bb) Formwahrender Wegzug – Cartesio
  • cc) Zuzug – Centros
  • dd) Überseering – formwahrende Sitzverlegung
  • ee) Inspire Art
  • b) Verschmelzung
  • c) Spaltung und Umwandlung
  • 5. Die Nutzung steuerrechtlicher Vorteile als Hauptmotiv für grenzüberschreitende niederlassungsrechtliche Vorgänge
  • a) Die Problematik
  • b) Auswirkungen auf den Binnenmarkt
  • C. Das Problem der Ausübung der Niederlassungsfreiheit trotz Fehlens des Elements einer wirtschaftlichen Tätigkeit
  • I. Problemstellung
  • II. Das Erfordernis der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit
  • 1. Inhalt der Niederlassungsfreiheit
  • 2. Das Erfordernis der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit
  • a) Stand der Literatur
  • b) Die klassische Rechtsprechung des EuGH
  • c) Stellungnahme
  • 3. Mangelhafte Inhaltsbestimmung der wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit
  • a) Rechtsprechung des EuGH
  • b) Auffassungen in der Literatur
  • 4. Briefkastengesellschaften als Beispiel für das Problem mangelnder wirklicher wirtschaftlicher Tätigkeiten
  • III. Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zum Erfordernis einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit
  • 1. Centros
  • a) Urteil
  • b) Einordnung des Urteils
  • 2. Cadbury Schweppes
  • a) Urteil
  • b) Einordnung des Urteils
  • 3. VALE Építési
  • a) Urteil
  • b) Einordnung des Urteils
  • 4. Polbud
  • a) Urteil
  • b) Einordnung des Urteils
  • 5. Zwischenfazit
  • IV. Sekundärrecht als Folge des Polbud-Urteils: Das Company Law Package
  • 1. Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
  • 2. Richtlinie (EU) 2019/2121 zur grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
  • a) Die Richtlinie
  • b) Mangel an einheitlichen Regelungen
  • 3. Company Law Package als weiteres Hindernis zu einer immer engeren Union
  • V. Würdigung der Rechtsprechung des EuGH und des Company Law Packages
  • 1. Mangelnde Methodik des EuGH
  • a) Ausgangspunkt
  • b) Besonderheiten der Auslegung europäischer Rechtsnormen
  • c) Auswirkungen der Polbud-Entscheidung auf die Niederlassungsfreiheit
  • d) Auswirkung der im Urteil-Polbud ausgelegten isolierten Sitzverlegung auf das Konzept des Binnenmarkts
  • 2. Gewährleistet die Niederlassungsfreiheit eine Gesellschaftsrechtswahlfreiheit?
  • a) Niederlassungsfreiheit als „Cherry-picking“ System?
  • aa) Zum Begriff „Cherry-picking“
  • bb) „Cherry-picking“ System und die Niederlassungsfreiheit
  • cc) Vereinbarkeit des „Cherry-picking“ Systems mit den Zielen der Niederlassungsfreiheit und der Gründungsverträge
  • dd) Das „Cherry-picking“ System im Rahmen der aktuellen Entwicklungen der unionsrechtlichen Gesetzgebung
  • (1) Die Europäische Kohäsionspolitik 2021–2027
  • (2) „Entsenderichtlinie“
  • (a) Klagen von Republik Polen und Ungarn
  • (b) Würdigung
  • (3) Das Mobilitätspaket der Europäischen Union
  • (a) Die Problematik
  • (b) Verordnung 2020/1055
  • (c) Würdigung
  • b) Ergebnisse der Würdigung der Rechtsprechung des EuGH und des Company Law Packages
  • D. Niederlassungsfreiheit auch bei Fehlen einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit – Ein Ungleichbehandlungsfall?
  • I. Problemstellung
  • II. Gleichbehandlungsgebot als Bestandteil der Niederlassungsfreiheit
  • 1. Das Vorliegen einer Diskriminierung
  • a) Aktueller Stand der Rechtspraxis des EuGH
  • b) Stand der Literatur
  • 2. Diskriminierungsarten
  • a) Unmittelbare/direkte/offene Diskriminierung
  • b) Mittelbare/indirekte/versteckte Diskriminierung
  • c) Rechtfertigung einer Diskriminierung
  • 3. Sekundärrechtliche Diskriminierungsverbote
  • a) Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
  • b) Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
  • c) Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
  • d) Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
  • 4. Niederlassungsfreiheit und Beschränkungsverbot: Abgrenzung zur Diskriminierung
  • a) Normative Grundlage
  • b) Identifizierung einer Beschränkung
  • c) Das Zusammenspiel mit einer Diskriminierung
  • d) Die uneinheitliche Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Bestehens einer Diskriminierung oder Ungleichbehandlung
  • e) Stellungnahme
  • 5. Unionsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
  • a) Bindung des EuGH an die Grundrechtecharta (GRCh)
  • b) Gleichbehandlungsgrundsatz als Grundprinzip des Europäischen Rechts
  • c) Unternehmen als Träger der Grundrechte
  • d) Inhalt des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 20 GRCh
  • 6. Vergleichspaarbildung als Voraussetzung des Bestehens einer Ungleichbehandlung
  • III. Prüfung des Bestehens einer Ungleichbehandlung seitens des EuGH im Polbud-Urteil
  • 1. Bildung eines Vergleichspaars
  • a) Problemstellung
  • b) Möglichen Vergleichspaargruppen
  • aa) Unternehmen A und Polbud
  • bb) Unternehmen B und Polbud
  • cc) Unternehmen C und Polbud
  • dd) Unternehmen D und Polbud
  • c) Prüfung des Unterscheidungsmerkmals: Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • aa) Bestimmung des „genuine links“
  • bb) Vorschlag für Kriterien zur Bestimmung des „genuine links“
  • cc) Bestimmung einer dauerhaften Einrichtung im hypothetischen Fall des Unternehmens D
  • dd) Bestimmung der Qualität der Integration in das Wirtschaftsleben in einer stabilen und kontinuierlichen Weise
  • 2. Das Ergebnis der Prüfung des Bestehens einer Ungleichbehandlung
  • E. Schlussfolgerungen und Darstellung der Ergebnisse der Arbeit
  • Literaturverzeichnis

←22 | 23→

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AG

Amtsgericht

Art.

Artikel

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

allg.

allgemein

bzw.

beziehungsweise

d.h.

das heißt

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DStZ

Deutsche Steuer-Zeitung

ECLI

European Case Law Identifier

EEA

Einheitliche Europäische Akte

EG

Europäische Gemeinschaft

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EU

Europäische Union

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EuR

Zeitschrift Europarecht

EuZA

Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EWGV

Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

ff.

fortfolgend(-e)

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GA

Generalanwalt

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

GRCh

Charta der Grundrechte der Europäischen Union←23 | 24→

Hrsg.

Herausgeber

i.e.

id est

i.d.R.

in der Regel

IPRax

Die Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts

i.R.v.

im Rahmen von

i.S.d.

im Sinne des

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

IWRZ

Zeitschrift für Internationales Wirtschaftsrecht

JuS

Juristische Schulung

KG

Kammergericht

Kom.

Kommission/Europäische Kommission

lit.

littera

Lit.

Literatur

Ltd.

Limited

NJW

Neue juristische Wochenschrift

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Nr.

Nummer

OLG

Oberlandesgericht

RL

Richtlinie

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

Rs.

Rechtssache

sog.

sogenannt

S.

Seite

StuW

Steuer und Wirtschaft

u.a.

unter anderem

UmwG

Umwandlungsgesetz

usw.

und so weiter

v.

vom

v.a.

vor allem

vgl.

vergleiche

v.H.

von Hundert←24 | 25→

z.B.

zum Beispiel

ZEuP

Zeitschrift für europäisches Privatrecht

zit.

zitiert

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

z.T.

zum Teil

←26 | 27→

A. Einleitung

I. Untersuchungsfragen und Hypothesen der Arbeit

In der vorliegenden Arbeit werden grenzüberschreitende Niederlassungsvorgänge, insbesondere in Form einer isolierten Sitzverlegung, untersucht. Im Zentrum der Untersuchung steht die Auslegung der Niederlassungsfreiheit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), konkret die uneinheitliche Rechtsprechung des EuGH und dessen Auslegungsmethodik zur isolierten Sitzverlegung. Diese wird mit Blick auf ihre Auswirkungen auf das Binnenmarktkonzept im Rahmen der durch die Unionsverträge gesetzten Ziele kritisch geprüft. Insoweit beschränkt sich diese Arbeit auf die Untersuchung der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften.

Im Zentrum der Darstellung steht dabei folgender Umstand: In seiner gegenwärtigen Rechtsprechung gewährt der EuGH einem Unternehmen selbst dann den Schutz der Niederlassungsfreiheit, wenn es seinen Sitz nach dem Recht eines Mitgliedstaats nur begründet, um in den Genuss günstigerer Rechtsvorschriften zu kommen.1 Das bedeutet praktisch, dass Unternehmen, die einfach nur in den Genuss einer vorteilhafteren Rechtsordnung kommen möchten, in dem Aufnahmemitgliedsstaat aber gar keine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen oder beabsichtigen, genauso die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen können wie ein Unternehmen, das in dem Aufnahmemitgliedsstaat einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen möchte. Beide Kategorien der Unternehmen erfüllen, nach aktueller Rechtsprechung des EuGH, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit und fallen unter deren Schutz unabhängig davon, ob das Kriterium der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit vorliegt oder nicht. Das wirft die folgenden, im Rahmen dieser Arbeit untersuchten Fragen auf:

Erstens, ob der EuGH mit dieser Anwendung und Auslegung von Art. 49 und 54 AEUV die mit dem Unionsrecht ganz grundlegend verfolgten Ziele der Niederlassungsfreiheit überzeugend interpretiert. Nach hier vertretener Auffassung ist das nicht der Fall mit der Folge, dass der EuGH zu unzutreffenden Ergebnissen kommt. So wird eine genauere Analyse zeigen, dass der EuGH bei der Auslegung der niederlassungsrechtlichen Bestimmungen auf Fälle isolierter Sitzverlegungen den normativen Zweck der primärrechtlichen Bestimmungen nicht hinreichend ←27 | 28→bei der systematischen Normauslegung berücksichtigt. Hierfür wird die methodische Interpretation der Gründungsverträge durch den EuGH kritisch hinterfragt und aufgezeigt, dass dessen Rechtsprechung kein überzeugendes Verständnis der Normzweck der Niederlassungsfreiheit sowie der Integrationsziele im weiteren Sinne zugrunde legt. Wie darzustellen sein wird, handelt es sich hierbei nicht um eine rein theoretische Fragestellung, sondern das Vorgehen des EuGH wirkt sich unmittelbar auf den Binnenmarkt und damit auf einen zentralen Aspekt der mit den Gründungsverträgen verfolgten Ziele aus. Insoweit wird im Ergebnis geprüft, ob der EuGH mit seiner Rechtsprechung im Polbud Urteil auf Basis der Grundfreiheiten den Weg zu einer Gesellschaftsrechtswahlfreiheit eröffnet. Darüber hinaus wird kritisch gewürdigt, ob diese durch den EuGH etablierte „Cherry-picking“ Praxis mit dem Zweck der Niederlassungsfreiheit im Speziellen und mit den Zielen der Gründungsverträge und Binnenmarkziele im Allgemeinen vereinbar ist.

Zweitens wird geprüft, ob der EuGH mit der Gleichstellung von Unternehmen, die in dem Aufnahmemitgliedsstaat einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen möchten, mit solchen, die den Sitz nur „pro forma“ zur Erlangung günstigerer Rechtsvorschriften verlegen, eine unzulässige Ungleichbehandlung unternimmt und somit gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, welches in Art. 20 EU-Grundrechtecharta verankert ist, verstößt. Diese Ausgangshypothese beruht auf dem Grundsatz, nach dem die gleichen Sachverhalte (hier niederlassungsrechtliche) nicht ungleich behandelt werden dürfen und umgekehrt ungleiche nicht gleichbehandelt werden dürfen. Insoweit stellt sich die Frage, ob seitens des EuGH bei der Auslegung der Art. 49 und 54 AEUV in Bezug auf die isolierte Sitzverlegung eine Ungleichbehandlung vorliegt.

←28 |
 29→

II. Gang der Untersuchung

Um die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, werden zunächst die Ziele der Niederlassungsfreiheit, ihre Dogmatik, ihr Inhalt sowie die Entwicklung der Niederlassungsfreiheit von einem reinen Diskriminierungsverbot bis zum heute allgemein anerkannten Beschränkungsverbot erörtert (dazu Teil B, I–V.). Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der Stellung der Niederlassungsfreiheit im System des Binnenmarkts und der Darlegung eines der Ziele dieser Grundfreiheit, nämlich der Verwirklichung der Binnenmarktziele.

Unter C. wird der ersten Hauptuntersuchungsfrage nachgegangen. D.h., es wird gefragt, ob der EuGH dadurch, dass er den Schutz der Niederlassungsfreiheit auch Unternehmen gewährt, die im Aufnahmemitgliedstaat keiner wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen/nachgehen wollen, die Reichweite von Art. 49 und 54 AEUV unzutreffend bestimmt. Die Frage ist, ob die Gewährung niederlassungsrechtlichen Schutzes für isolierte Sitzverlegungen ohne Ausübung wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeiten dazu führt, dass künftig auch Gesellschaftsrechtsnormwahlen niederlassungsrechtlichen Schutz genießen. Im Teil C (dazu Teil V, 2) wird zu diesem Zweck geprüft, ob dieses hier als „Cherry-picking“ System bezeichnete Vorgehen mit der grundlegenden Zielsetzung der Niederlassungsfreiheit und darüber hinaus mit zentralen Ideen und Zielen des Binnenmarkts, wie sie in den Gründungsverträgen festgelegt sind, vereinbar ist.

Details

Seiten
216
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631894217
ISBN (ePUB)
9783631894224
ISBN (Paperback)
9783631894118
DOI
10.3726/b20430
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (Februar)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 216 S.

Biographische Angaben

Berina Fischinger-Corbo (Autor:in)

Berina Fischinger-Corbo ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin am Dekanat der Abteilung für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Sie studierte Rechtswissenschaften an Universitäten Sarajevo (Master) und Mannheim (M.C.B.L.). Sie legte in Sarajevo ihr Staatsexamen und Anwaltsexamen ab und arbeitete mehrere Jahre für ein nationales Stromversorgungsunternehmen sowie für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.

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