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Der Persönlichkeitsschutz im Internet im europäischen, deutschen und rumänischen Recht — Bestandsaufnahme, Kritik und Zukunftsperspektiven in rechtsvergleichender Sicht

von Denisa-Lavinia Sammel (Autor:in)
©2023 Dissertation 304 Seiten

Zusammenfassung

Die Arbeit präsentiert eine Rechtsvergleichung des Persönlichkeitsschutzes im Internet im europäischen, deutschen und rumänischen Recht mit einer Umsetzungs- und Erfahrungsvergleichung sowie die Tatsachen und Hintergründe, die den Persönlichkeitsschutz im Internet prägen. Es werden dazu Berichte, Gegenüberstellungen, Erfahrungen, Auswertungen und kritische Würdigungen untersucht. Darüber hinaus werden auch technische Gegebenheiten, praktische Gefahren, gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und politische Ordnungsanliegen und Ordnungsaufgaben sowie verschiedene mögliche Lösungsansätze und Gestaltungsweisen beschrieben.
Diese Arbeit wurde von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek von der Rechswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes betreut.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Gegenstand und Problematik
  • B. Ziele der Arbeit
  • Allgemeiner Teil
  • Kapitel I Rahmen und Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes
  • A. Technik und Kommunikationsformen des Internets
  • I. Technik
  • II. Exkurs: Internet in Rumänien — ein Paradox?
  • III. Internetdienst
  • 1. Kommunikation im Internet
  • a) Kommunikation zwischen zwei Personen (Individualkommunikation)
  • b) Kommunikation zwischen einer begrenzten bzw. begrenzbaren Anzahl von Personen
  • c) Offene Kommunikation einer Vielzahl von Nutzern (Massenkommunikation)
  • 2. Teilnehmer an der Kommunikation im Internet
  • a) Provider
  • aa) Content-Provider
  • bb) Host-Provider
  • cc) Access-Provider
  • dd) Haftung der Provider
  • b) Nutzer
  • IV. Neue Herausforderungen
  • B. Die Entstehung des Schutzes der Persönlichkeit
  • I. Das Persönlichkeitsrecht
  • 1. Merkmale des Persönlichkeitsrechts
  • 2. Kritik
  • 3. Die Interessenabwägung
  • 4. Exkurs: Unternehmenspersönlichkeitsrecht
  • a) Deutsches Recht
  • b) Rumänisches Recht
  • 5. Historische Entwicklung
  • a) Deutschland
  • b) Rumänien
  • II. Verfassungsrechtlicher Persönlichkeitsschutz
  • 1. Deutschland
  • 2. Rumänien
  • III. Zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz
  • 1. Deutschland
  • 2. Rumänien
  • a) Inspiration für den neuen Cod Civil
  • b) Verankerung im neuen Cod Civil
  • 3. Die Übertragung von Persönlichkeitsrechten zu Werbezwecken
  • IV. Einteilung der Persönlichkeitsrechte
  • C. Persönlichkeitsverletzungen im EU-Recht und EMRK
  • I. Überblick zur derzeitigen europäischen Rechtslage
  • 1. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • 2. Die Europäische Menschenrechtskonvention
  • II. Die Wirkung der EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • III. Das Verhältnis von Unions- und nationalen Grundrechten
  • Zusammenfassung
  • Kapitel II Rechtsgrundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Internet
  • Einleitung
  • A. Ausprägungen des APR und Verletzungen im Internet
  • I. Der Schutz des Namens
  • II. Das Recht am eigenen Bild
  • 1. Im deutschen Recht
  • 2. Im rumänischen Recht
  • 3. Der Bildnisschutz in der Datenschutz-Grundverordnung
  • III. Urheberpersönlichkeitsrecht
  • IV. Das Recht auf Selbstbestimmung über die Darstellung der eigenen Person
  • V. IT-Grundrecht
  • B. Privacy, Privatsphäre und Persönlichkeitsschutz
  • I. Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre
  • 1. Im deutschen Recht
  • 2. Im rumänischen Recht
  • 3. Der Schutz des Privatlebens in den europäischen und internationalen Abkommen
  • a) Art. 8 EMRK
  • b) Art. 10 EMRK
  • c) Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
  • d) Die Charta der digitalen Grundrechte
  • 4. Abgrenzung zwischen „privacy“ und Privatsphäre
  • II. Äußerungen im Internet
  • III. Relevante europäische Normen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes
  • 1. Die Datenschutzrichtlinie und die neue Datenschutz-Grundverordnung
  • a) Der Anwendungsbereich
  • b) Öffnungsklauseln
  • c) Überblick der relevanten Regelungen
  • d) Geldbuße und Sanktionen
  • e) Datenschutzverbandsklage
  • f) Abmahnungen
  • 2. Cookie-Richtlinie
  • 3. Einfluss der Vorratsdatenspeicherung
  • Zukunftsperspektiven
  • Zusammenfassung
  • Besonderer Teil
  • Kapitel III Gefahren für die Persönlichkeitsrechte im Internet
  • Einleitung
  • A. Neue Herausforderungen für die Persönlichkeit
  • I. Soziale Netzwerke am Beispiel von Facebook
  • 1. Mitgliedschaft
  • 2. Die Abgrenzung zwischen Öffentlichem und Intimem
  • 3. Öffentlicher Raum versus Freundeskreis
  • 4. Wandel in der Rechtsprechung
  • 5. Bilder bei Facebook
  • a) Das Recht am eigenen Bild
  • b) Einwilligung des Abgebildeten
  • c) Bilder von Minderjährigen
  • d) Zusätzlicher Schutz von Minderjährigen
  • B. Datenschutzrechtliche Aspekte
  • I. Die datenschutzrechtlichen Standards
  • II. Digitale Generationen
  • C. Persönlichkeitsschutz und Datenschutz
  • I. Datensammeln
  • II. Der Begriff „Datenschutz“
  • III. Das europäische Datenschutzrecht
  • 1. Das Datenschutzrecht: ein europäischer Standard
  • 2. Der Weg von der EU-Datenschutzrichtlinie zu einer EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • a) Die Datenschutzrichtlinie
  • b) Die Datenschutz-Grundverordnung
  • c) Prinzipien des Datenschutzes
  • 3. Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung
  • 4. Deutsche und rumänische Datenschutzbehörden
  • 5. Der Datenschutzbeauftragte
  • 6. Technischer und organisatorischer Datenschutz
  • 7. Datenschutz und Digitalisierung: gegenwärtige Aufgaben
  • Zukunftsperspektiven
  • D. Durchsetzung des Persönlichkeitsschutzes
  • I. Das Recht auf Vergessenwerden
  • 1. Einleitung
  • 2. Begriff
  • 3. Art. 17 DS-GVO
  • a) Interessenabwägung
  • b) EuGH und der Löschungsanspruch
  • c) Löschungsansprüche in der Rechtsprechung
  • 4. Abgestufte Schutzmöglichkeit
  • 5. Technische Umsetzung
  • Zukunftsperspektiven
  • II. Vorratsdatenspeicherung
  • III. Anonymität
  • 1. Anonymisierung oder Pseudonymisierung?
  • 2. Anonyme Daten
  • 3. IP-Adressen
  • 4. Anonymität: Freund oder Feind?
  • 5. Das Recht auf Anonymität
  • 6. In der Praxis
  • Zukunftsperspektiven
  • IV. Profilbildung
  • V. Cybermobbing
  • 1. Einleitung
  • 2. Begriff
  • 3. Maßnahmen auf der europäischen Ebene
  • 4. Besonderheiten im deutschen und im rumänischen Recht
  • a) Zivilrechtliche Konsequenzen
  • b) Strafrechtliche Konsequenzen
  • 5. „Shitstorms“
  • 6. Online-Pranger
  • Zukunftsperspektiven
  • Zusammenfassung
  • Kapitel IV Mögliche Lösungen und deren Besonderheiten
  • Einleitung
  • A. Allgemeine Lösungen für die rechtlichen Probleme
  • I. Kostenlose und entgeltpflichtige Mitgliedschaft
  • II. Erwachsene Nutzer
  • III. Minderjährige Nutzer
  • IV. Notice-and-Take-Down
  • V. Moderne angepasste Ausbildung
  • B. Ansprüche des Betroffenen
  • I. Verantwortlichkeit von Providern, Intermediären und Plattformbetreibern
  • 1. Cod Civil
  • 2. Netzwerkdurchsetzungsgesetz
  • a) Compliance-Regeln
  • b) Anwendungsbereich
  • c) Kritik
  • II. Besonderheiten der Ansprüche im deutschen Recht
  • 1. Gegendarstellung
  • a) Anspruchsvoraussetzungen
  • b) Anspruchsverpflichteter
  • c) Ausschlussgründe
  • aa) Kein rechtswidriger Eingriff
  • bb) Berechtigtes Interesse
  • cc) Unangemessener Umfang
  • d) Form und Frist
  • e) Rechtsfolgen
  • f) Bedeutung des Gegendarstellungsanspruchs
  • 2. Unterlassung und Beseitigung
  • a) Voraussetzungen
  • b) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche in der Rechtsprechung
  • c) Bewertungsportale
  • 3. Widerruf und Richtigstellung
  • 4. Auskunft
  • a) Auskunftsansprüche bei den sozialen Netzwerken
  • b) Vorschlag des Bundesrats
  • 5. Schadenersatz
  • 6. Geldentschädigung
  • III. Besonderheiten der Ansprüche im rumänischen Recht
  • 1. Gegendarstellungsanspruch
  • a) Bestandsaufnahme
  • b) Vorschlag zur Einführung des Gegendarstellungsanspruchs im rumänischen Cod Civil
  • 2. Schadenersatz
  • C. Ansprüche im europäischen Recht
  • I. Europäisches und internationales Gegendarstellungsrecht
  • II. Europäisches Auskunftsrecht
  • III. Haftung und Recht auf Schadenersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • 1. Einleitung
  • 2. Haftungskonzept in der DS-GVO
  • 3. Die Haftung der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
  • a) Verankerung in Artt. 82, 80 DS-GVO
  • b) Die Haftung für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • c) Inhalt der Regelung
  • aa) Schaden
  • bb) Verstoß gegen die Regelungen der DS-GVO
  • cc) Anspruchsberechtigte und Anspruchsgegner
  • dd) Haftungsbefreiung
  • ee) Kausalität
  • ff) Konkurrierende Ansprüche
  • 4. Jüngste Rechtsprechung in Deutschland
  • 5. Kollision mit anderen Rechten: mittelbare Haftung?
  • a) Haftung in der Informatik
  • b) Rechtsprechung zu geistigen Eigentumsrechten versus Datenschutz
  • 6. Die Haftung der Online-Intermediäre
  • Zukunftsperspektiven
  • D. Zuständigkeit bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet
  • I. Im deutschen Recht
  • II. Im rumänischen Recht
  • III. Rechtsprechung des EuGH
  • IV. Europarechtliche Vorgaben der DS-GVO
  • E. Alternative zum Rechtsweg
  • I. Online-Schlichtungsstelle
  • II. Mediationsverfahren
  • Zusammenfassung
  • Schlussfolgerungen
  • Gesamtergebnis
  • Thesen
  • Literaturverzeichnis

←16 | 17→

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere Ansicht

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AG

Amtsgericht

Alt.

Alternative

ANAF

Agenţia Naţională de Administrare Fiscală (Die rumänische Nationale Agentur für Finanzverwaltung)

Anm.

Anmerkung

ANSPCDP

Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (Die rumänische Datenschutzbehörde)

Art.

Artikel

BITKOM

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

BGB

(deutsches) Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

CNA

Consiliului Național al Audiovizualului (Nationaler Audiovisueller Rat)

D.C.C.

Decizia Curții Constituționale (Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts)

DS-GVO

Datenschutz-Grundverordnung

EDSB

Europäischer Datenschutzbeauftragte

EG

Europäische Gemeinschaft

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention←17 | 18→

ErwG.

Erwägungsgrund

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

EUV

Vertrag über die Europäische Union

Fn.

Fußnote

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

ICCJ

Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie (Oberster Verfassungsgericht Rumäniens)

i.S.d.

im Sinne der/der

iVm

in Verbindung mit

lit.

litera (Buchstabe)

m.w.N

mit weiteren Nachweisen

M.Of.

Monitorul Oficial (rumänisches Amtsblatt)

NetzDG

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

RG

Reichsgericht

RGZ

Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

RL

Richtlinie

RStV

Rundfunkstaatsvertrag

TKG

Telekommunikationsgesetz

TMG

Telemediengesetz

u.a.

unter anderem

vgl.

vergleiche

VO

Verordnung

z.B.

zum Beispiel

←18 | 19→

Einleitung

A. Gegenstand und Problematik

In den letzten Jahren erfuhr das Internet einen Boom in der technischen Entwicklung und in den Möglichkeiten der Kommunikation. Die Digitalisierung treibt Änderungen in allen Facetten des Lebens – Gesellschaft, Recht, Politik und Wirtschaft – voran.1

Diese Fortschritte müssen sich in Politik, Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung wiederfinden lassen. Nur so hält man mit der Weiterentwicklung der Technologie Schritt. Die digitale Welt erschafft neue Herausforderungen auch für Juristen, die die sich ergebenden Problemen und Fragen rechtlich beurteilen müssen.

Das Internet durchläuft interessante Entwicklungsprozesse in Deutschland und in Rumänien. Diese Besonderheiten und Auswirkungen de lege lata werden in den folgenden Seiten ausführlicher dargestellt. Für den Persönlichkeitsschutz wurden schon seit 1957 durch die Rechtsprechung passende Maßnahmen im deutschen Recht ergriffen, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Im rumänischen Recht merkt man die Inspiration durch ausländische Rechtssysteme, da im rumänischen zivilrechtlichen Gesetzbuch – Cod Civil – aus dem Jahr 2011 der Persönlichkeitsschutz ausdrücklich verankert ist.2

Die Persönlichkeitsverletzungen im Internet bekommen viel Aufmerksamkeit in der internationalen Presse, aber auch von Seiten der Bürger. Viele Fragen bleiben noch offen, obwohl die Rechtsprechung, die Gesetzgebung und die Literatur sich seit einigen Jahren mit den aktuellen Themen im Internet auseinandersetzen. Diese Dissertation beschränkt sich nur auf einige Aspekte der umfassenden Problematik des Persönlichkeitsschutzes im Internet.

B. Ziele der Arbeit

Die Doktorarbeit befasst sich mit den folgenden Fragen:

Welches Rechtssystem – das deutsche oder das rumänische – enthält bessere Schutzmaßnahmen für die Persönlichkeit des Betroffenen im Internet und wie können sie verbessert werden?

←19 | 20→

Respektieren Deutschland und Rumänien die europäische Gesetzgebung, die zum Schutz der Persönlichkeit einer betroffenen Person dient? Welche Anpassungsänderungen sollten vorgenommen werden?

Wie können die Persönlichkeitsverletzungen im Internet verhindert werden und welche Mittel hat man, um diese zu beseitigen?

Welche legislativen Änderungen sind notwendig, um ein angemessenes und effektives Persönlichkeitsschutz- und Datenschutzniveau zu gewährleisten?

Zur Beantwortung dieser Fragen und zum Verständnis der aktuellen rechtlichen Standards, die das Internet normieren, tragen die Kenntnisse zur Entstehung des Internets und dessen Auswirkungen auf die geschichtlichen, sozialen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge bei.

Es wird untersucht, wie Persönlichkeitsrechte allgemein und im Internet im deutschen, rumänischen und europäischen Recht geschützt und durchgesetzt werden. Verschiedene Facetten der Persönlichkeit werden in dieser Doktorarbeit präsentiert im Hinblick auf den zivilrechtlichen Schutz in Deutschland, Rumänien und Europa. Jedes Thema wird rechtsvergleichend diskutiert, um die Besonderheiten jedes Rechtssystems zu beleuchten. Das abschließende Kapitel wird die Lösungen und Rechtsbehelfe zum Schutz der Persönlichkeit im Internet darstellen.


1 Ausführlich in Schulz, in: Hill/Schliesky (Hrsg.), Die Vermessung des virtuellen Raums, S. 265.

2 Das rumänische Zivilgesetzbuch (Cod Civil): I. Buch „Über die Personen“, II. Titel „Natürliche Person“, II. Kapitel „Der Respekt für den Menschen und seine Rechte“, Artikel 58–81.

←22 | 23→

Kapitel I Rahmen und Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes

A. Technik und Kommunikationsformen des Internets

I. Technik

Um dem Potential der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung zu den Persönlichkeitsrechten im Internet auf die Spur zu kommen, wird ein kurzer Einblick in die Entstehung des Internets und die Ausprägungen und Anpassung des Rechts zu der Entwicklung der Technik gegeben. Was als ein sogenanntes militärisches Experiment3 angefangen hat, hat sich in eine Plattform für Kommunikation4, Wirtschaft5, Politik, Gerechtigkeit und Demokratie verwandelt, um den Interessen der Gesellschaft gerecht zu werden.

Die Ubiquität des Internets ermöglicht heutzutage jedem Nutzer unabhängig vom kulturellen, geographischen oder finanziellen Hintergrund Zugang zu Informationen aus aller Welt und zwar einfach, schnell, immer und für wenig Geld.6 Wenn die Welt klein ist, scheint das Internet noch kleiner zu sein, wenn man sich überlegt, wie schnell, einfach und komfortabel, meistens auch von zu Hause, ←23 | 24→Nutzer aus der ganzen Welt miteinander kommunizieren, Kontakt miteinander aufnehmen können, Zeitungen aus verschiedenen Ländern oder Zeitzonen lesen können.7 Das Internet hat in den letzten Jahren große Sprünge gemacht, um an vielen Orten zugänglich zu sein und zum Internet der Dinge zu werden.

Die Entstehung des Internets8 fängt 1950 an. Zwischen 1960 und 1980 wurden die ersten wichtigsten Schritten in der Computing-Technologie gemacht.9 Das Internet und sein Nachfolger – das Kommunikationsnetz „Advanced Research Projects Agency Network“ (ARPANET)10 – sind die Ergebnisse der intensiven Arbeit von Wissenschaftlern und Technikern der amerikanischen Advanced Research Projects Agency (ARPA), einer Abteilung des amerikanischen Verteidigungsministeriums.11

In den 70er Jahren wurden auch Wissenschaftler in das auf dem Control Protocol basierenden Netzwerk aufgenommen.12 Die Väter des Internets – Vinton Cerf und Robert Kahn13 – haben durch das Verbindungsprotokoll Transmission Control ←24 | 25→Protocol die Verbindung der verschiedenen Netzwerke ermöglicht.14 In den 70er Jahren wurde auch der Bedarf zum Schutz personenbezogener Daten durch den Sprung der Informationstechnologie sowie die Erfindung und Entwicklung des Computers im heutigen Sinne geboren.15

Die Umstellung von ARPANET auf TCP/IP16 bis zum Januar 1983 hat die Auflösung des Internets17 determiniert und sie wurde noch mit dem Netz der National Science Foundation (NSFNET) verbunden.18 Durch NSFNET hat Deutschland 1989 Zugang zum Internet erhalten.19 Kurz darauf, im Jahr 1990, wurde das World Wide Web von Tim Berners-Lee beim CERN in Genf erfunden.20 Dies sollte der Moment sein, als das Interesse der Nicht-Spezialisten geweckt wurde, das Internet zu benutzen.

Seit 2001 haben die Nutzer des Internets angefangen, das Netz nicht nur als eine Plattform zu verwenden, um Informationen zu beziehen, sondern auch, um Informationen an Peers weiterzuleiten und vorzubringen. Dadurch ist das Web 2.021 entstanden. Ein passender Aphorismus für den Verlauf der Welt, den Heraklit schon vor 500 Jahren vorgedacht hat, ist das griechische „panta rhei“ („alles fließt“).22 Es bleibt uns dann nur, das Tempo anzuhalten und unsere Kenntnisse ←25 | 26→zu den technischen Entwicklungen und den Schutzmöglichkeiten beim Surfen im Internet regelmäßig aufzufrischen.

Die politischen Agenden kommen auch der Digitalisierung entgegen und es wird versucht, auch in den öffentlichen Institutionen digitale Standardisierung und Normierung der personenbezogenen Daten einzuführen.

II. Exkurs: Internet in Rumänien — ein Paradox?

Rumänien war bis 2016 das Land mit der schnellsten Internetgeschwindigkeit Europas, obwohl das Internet hier später als in anderen Ländern eingeführt wurde.23 2017 wurde Rumänien von Schweden überholt.24

Warum hat Rumänien eine so schnelle Internetverbindung? Die Hochgeschwindigkeitsdatenübertragung in Rumänien ist das Ergebnis einer hohen Qualität der Internetinfrastruktur. Zudem ermöglichte der historische Umstand mangelnder Kommunikationsinfrastruktur während der kommunistischen Zeit vor 1989 einerseits den Ausbau der Kommunikationsnetze zu vergleichsweise niedrigen Kosten und andererseits eine schnelle Expansion für Internetanbieter nach deren Markteintritt.25 Die großzügigen Rechtsvorschriften, die vor dem Inkrafttreten des Regierungsbeschlusses Nr. 49026 vom Mai 2011 die oberirdische Verkabelung ermöglicht ←26 | 27→haben, haben auch zum Aufbau der modernen Internetinfrastruktur beigetragen. Hinzu kommt, dass Ausnahmeregelungen zu Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt und der Sicherheit und Gesundheit der Bewohner dienen, sehr einfach durch Änderungen des Regierungsbeschlusses verabschiedet werden.27

Technik aber braucht sehr gute Spezialisten, um gut zu funktionieren. Seit der kommunistischen Zeit enthält der Stundenplan in der rumänischen Schule immer noch viele Stunden zu Mathematik und Informatik.28 Deswegen gibt es viele junge Menschen, die gefördert werden und so ihre technischen Fähigkeiten entwickeln können. Zudem liegt Rumänien beim Frauenanteil der Spezialisten im Bereich des Software-Engineering mit 27,2% auf dem zweiten Platz in Europa. Der niedrigste Frauenanteil in der EU in diesem Bereich liegt bei ungefähr 12% in Tschechien, der Slowakei und Ungarn.29

In Rumänien wurden am Anfang lokale Netzwerke angelegt – LAN (local area network)30. LANs wurden in den USA Mitte der 80er Jahre in Universitäten eingeführt,31 aber in Rumänien waren LANs für die Kommunikation im Internet (Mirc) oder für Spiele (Counterstrike) sehr beliebt.

Wegen der geringeren Kosten bezüglich der Raumvermietung, der Gehälter, aber auch der optimalen Internetinfrastruktur könnte Rumänien das nächste Silicon Valley werden, in dem sich die Server der Internetanbieter in einem europäischen Mitgliedstaat befinden würden.32 Damit könnten die Internetanbieter auch ←27 | 28→das Vertrauen der Kunden gewinnen oder behalten und den europäischen Datenschutzanforderungen entsprechen.

III. Internetdienst

,,Das Internet ohne Dienste ist in etwa vergleichbar wie ein Eisenbahnsystem ohne Züge. Viele sprechen von einer Internet Seite, aber sie meinen genau genommen eine Web-Seite, denn das Web ist nicht das Internet, sondern ein Dienst innerhalb des Internets.’’33 Die E-Mail und das World Wide Web (WWW) gehören mittlerweile zum Alltag.

1. Kommunikation im Internet

Der Computer wurde von 1960 bis 1980 technisch und äußerlich stark verändert, als er von einer einfachen Rechenmaschine zu einem Kommunikationsmittel entwickelt wurde.34

a) Kommunikation zwischen zwei Personen (Individualkommunikation)

Der E-Mail-Dienst oder die elektronische Post wurde 1971 von Ray Tomlinson entwickelt, als er seine Transfer-Protokoll-Datei (CPYNET) bearbeitete, um Nachrichten über das Netz zu versenden.35 In Deutschland hat Werner Zorn von der Universität Karlsruhe die erste E-Mail am 2. August 1984 bekommen.36

Details

Seiten
304
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631896921
ISBN (ePUB)
9783631896938
ISBN (Hardcover)
9783631879764
DOI
10.3726/b20550
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (Februar)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 304 S.

Biographische Angaben

Denisa-Lavinia Sammel (Autor:in)

Denisa-Lavinia Sammel wurde 1988 in Bukarest geboren. Zunächst absolvierte sie ein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Craiova. Anschließend absolvierte sie an der Universität des Saarlandes ein Master-Studium im deutschen und europäischen Recht sowie ein Master-Studium in Menschenrechten an der Universität Craiova.

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