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Die Zwangsvollstreckung in das lizenzierte Markenrecht

Das Rechtsverhältnis zwischen neuem Markenrechtsinhaber und Lizenznehmer

von Melissa Baudewig (Autor:in)
©2023 Dissertation 196 Seiten

Zusammenfassung

Marken stellen wirtschaftlich bedeutende Rechte dar, deren Wert häufig im Wege der Lizenzierung monetarisiert wird. Aufgrund der Zugriffsmöglichkeit in der Zwangsvollstreckung ist die Marke auch interessant für Gläubiger des Markeninhabers. Die Lizenzierung der Marke durch den Markeninhaber sowie der Zugriff auf die Marke durch dessen Gläubiger in der Zwangsvollstreckung können aufeinandertreffen. Geht eine bereits lizenzierte Marke auf einen neuen Inhaber über, greift der sog. Sukzessionsschutzes des Lizenznehmers, § 30 Abs. 5 MarkenG. Die Vorschrift regelt, dass eine vorher erteilte Lizenz von einem Rechtsübergang nicht „berührt" wird. Dies gilt auch für einen Rechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Autorin untersucht welche Rechtswirkungen daraus im Einzelnen folgen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • § 1 Einleitung
  • I. Fragestellung
  • II. Gang der Untersuchung
  • Erster Teil: Das Markenrecht in der Zwangsvollstreckung
  • § 2 Entwicklung der zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften
  • I. Rechtslage im Warenzeichenrecht
  • II. Änderungen durch das ErstrG und das MarkenG
  • 1. Änderungen durch das ErstrG
  • 2. Die aktuelle Rechtslage im MarkenG
  • § 3 Die Zwangsvollstreckung in das Markenrecht
  • I. Pfändung des Markenrechts
  • 1. Mögliche Gegenstände einer Pfändung
  • a. Subjektives Recht vor Anmeldung
  • b. Angemeldetes Markenrecht
  • c. Entstandenes Markenrecht
  • d. Weitere Gegenstände der Zwangsvollstreckung
  • e. Unionsmarken und international registrierte Marken
  • aa. Unionsmarken
  • bb. International registrierte Marken
  • 2. Verfahrensrechtliche Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in ein Markenrecht
  • a. Vorpfändung
  • b. Zuständigkeit
  • c. Pfändungsbeschluss
  • d. Sonstiges
  • 3. Rechtsfolgen der Pfändung in ein Markenrecht
  • a. Rechtsfolgen für den betreibenden Vollstreckungsgläubiger und den Markenrechtsinhaber
  • aa. Betreibender Vollstreckungsgläubiger
  • bb. Markenrechtsinhaber
  • b. Rechtsfolgen für den Lizenznehmer
  • II. Verwertung des Markenrechts
  • 1. Für die Verwertung erforderliche Markenbewertung
  • 2. Verwertungsarten
  • a. Die Überweisung des Markenrechts
  • aa. Überweisung zur Einziehung
  • bb. Überweisung an Zahlungs statt zum Nennwert
  • b. Weitere Verwertungsarten
  • 3. Rechtsfolgen der Verwertung
  • a. Verwertungsarten, die nicht zu einem Übergang des Markenrechts führen
  • aa. Betreibender Vollstreckungsgläubiger und Markenrechtsinhaber
  • bb. Lizenznehmer
  • b. Verwertungsarten, die zu einem Übergang des Markenrechts führen
  • aa. Betreibender Vollstreckungsgläubiger
  • bb. Ursprünglicher Markenrechtsinhaber, neuer Markenrechtsinhaber sowie Lizenznehmer
  • § 4 Untersuchungsergebnisse des ersten Teils
  • Zweiter Teil: Die fehlende Ausgestaltung der Rechtsfolgenseite des Sukzessionsschutzes gemäß § 30 Abs. 5 MarkenG
  • § 5 Rechtsfolgen des markenrechtlichen Sukzessionsschutzes
  • I. Terminologie
  • 1. Markenlizenz und Lizenzvertrag
  • a. Die Markenlizenz
  • b. Der Lizenzvertrag
  • 2. Der markenrechtliche Sukzessionsschutz
  • II. Geschichte der Markenlizenz und des markenrechtlichen Sukzessionsschutzes
  • 1. Die Warenzeichenlizenz
  • 2. Der markenrechtliche Sukzessionsschutz des Lizenznehmers
  • III. Markenlizenz und Sukzessionsschutz im MarkenG
  • 1. Die Markenlizenz seit Aufhebung des Akzessorietätsgrundsatzes
  • 2. Der Sukzessionsschutz des Lizenznehmers
  • a. Keine konkrete Ausgestaltung der Rechtsfolgen des § 30 Abs. 5 MarkenG
  • b. Der Meinungsstand seit Inkrafttreten des MarkenG
  • aa. Erste Strömung in der Literatur: Lediglich Fortbestand des Nutzungsrechts
  • bb. Zweite Strömung in der Literatur: Vertragsübernahme oder Eintritt des neuen Markenrechtsinhabers in einzelne Vertragspflichten de lege lata
  • (1) Vertragsübernahme de lege lata
  • (2) Eintritt in einzelne Vertragspflichten de lege lata
  • cc. Jüngste Rechtsprechung des BGH: Isolierte Abtretung des Kündigungsrechts
  • dd. Kritik am aktuellen Meinungsstand
  • (1) Erste Strömung in der Literatur: Lediglich Fortbestand des Nutzungsrechts
  • (2) Zweite Strömung in der Literatur: Vertragsübernahme oder Eintritt des neuen Markenrechtsinhabers in einzelne Vertragspflichten de lege lata
  • (a) Vertragsübernahme de lege lata
  • (b) Eintritt in einzelne Vertragspflichten de lege lata
  • (3) Jüngste Rechtsprechung des BGH: Isolierte Abtretung des Kündigungsrechts
  • c. Zusammenfassung
  • § 6. Auslegung des Sukzessionsschutzes als gesetzlich angeordnete Vertragsübernahme?
  • I. Grammatikalische Auslegung
  • II. Systematische Auslegung
  • III. Historische Auslegung
  • 1. Das Markenrechtsreformgesetz
  • 2. Das Gesetz zur Änderung des Gebrauchsmustergesetzes vom 15.08.1986
  • 3. Zusammenfassung
  • IV. Fazit
  • § 7 Untersuchungsergebnisse des zweiten Teils und eigener Standpunkt
  • I. Keine Vertragsübernahme de lege lata
  • II. Vertragsübernahme de lege ferenda
  • Dritter Teil: Das Rechtsverhältnis zwischen neuem Markenrechtsinhaber und Lizenznehmer nach Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • § 8 Sukzessionsschutz auch bei Markenrechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • I. Anwendbarkeit des § 30 Abs. 5 MarkenG in der Zwangsvollstreckung
  • 1. Interpretationsbedürfnis des § 30 Abs. 5 MarkenG
  • 2. Sukzessionsschutz nach der Pfändung des Markenrechts
  • 3. Sukzessionsschutz nach einem Rechtsübergang des Markenrechts durch Verwertung
  • 4. Keine Drittwiderspruchsklage neben Sukzessionsschutz
  • 5. Zusammenfassung
  • II. Rechtsfolgenseite des Sukzessionsschutzes bei Rechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • 1. Besonderheiten im Ablauf des Übergangs eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • a. Der Ablauf der Verwertung
  • aa. Versteigerung und freihändige Veräußerung durch einen Gerichtsvollzieher
  • bb. Versteigerung und freihändige Veräußerung durch eine Privatperson
  • cc. Überweisung an Zahlungs statt zum Schätzwert
  • b. Besonderheiten für das Rechtsverhältnis zwischen neuem Markenrechtsinhaber und Lizenznehmer
  • aa. Gefahr der Unkenntnis bestehender Lizenzen
  • bb. Mangelnde Mitwirkung des ursprünglichen Markenrechtsinhabers
  • cc. Fazit
  • 2. Kaum Berücksichtigung dieser Besonderheiten im aktuellen Meinungsstand
  • a. Erste Strömung in der Literatur: Lediglich Fortbestand des Nutzungsrechts
  • aa. Ungünstige Rechtsposition des neuen Markenrechtsinhabers nach Rechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • (1) Rechte des neuen Markenrechtsinhabers gemäß §§ 14 ff. MarkenG
  • (2) Keine darüberhinausgehenden Rechte des neuen Markenrechtsinhabers bei Verstoß des Lizenznehmers gegen den Lizenzvertrag
  • (a) Kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Lizenznehmer
  • (b) Keine lizenzvertraglichen Pflichten des Lizenznehmers gegenüber dem neuen Markenrechtsinhaber
  • (3) Verbesserung der Rechtsposition des neuen Markenrechtsinhabers durch zusätzliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung?
  • bb. Ungünstige Rechtsposition des Lizenznehmers nach Rechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • b. Zweite Strömung in der Literatur: Vertragsübernahme oder Eintritt des neuen Markenrechtsinhabers in einzelne Vertragspflichten de lege lata
  • c. Jüngste Rechtsprechung des BGH
  • 3. Fazit
  • § 9 Alternative Lösungsmodelle für die Rechtsfolgenseite des Sukzessionsschutzes bei Rechtsübergang im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • I. Übertragung die Zwangsvollstreckung betreffender Vorschriften?
  • 1. Rechtsverhältnis zwischen Ersteher und Mieter/Pächter nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks
  • a. Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers
  • b. Übertragbarkeit auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • 2. Rechtsverhältnis zwischen Ersteher und Nießbrauchberechtigtem nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks
  • a. Das Rechtsverhältnis zwischen Ersteher des Grundstücks und Nießbrauchberechtigtem nach der Zwangsversteigerung
  • b. Übertragbarkeit auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • 3. Rechtsverhältnis zwischen Ersteher und Hypothekengläubiger nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks
  • a. Schuldübernahme durch den Ersteher
  • b. Übertragbarkeit auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • 4. Rechtsverhältnis zwischen Ersteher und Vormerkungsberechtigtem nach Zwangsversteigerung eines Grundstücks
  • a. Partielle Unwirksamkeit von Verfügungen
  • b. Übertragbarkeit auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • 5. Fazit
  • II. Übertragung die Lizenz betreffender Regelungsmodelle?
  • 1. Fortbestand der Unterlizenz bei Ausfall des Hauptlizenznehmers
  • a. Höchstrichterliche Rechtsprechung: Fortbestand des abgeleiteten Nutzungsrechts
  • b. Alternative Lösungsvorschläge
  • c. Übertragbarkeit auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • 2. Verknüpfung von Registereintragung der Markenlizenz und Drittwirkung
  • a. Möglichkeit zur Registereintragung der Markenlizenzen gemäß § 30 Abs. 6 MarkenG
  • b. Verknüpfung von Registereintragung und Drittwirkung der Lizenz?
  • 3. Die immaterialgüterrechtliche Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers
  • a. Anspruch auf Neuabschluss des Lizenzvertrags gemäß § 108a InsO RefE 2012
  • b. Übertragbarkeit der Regelung des § 108a Abs. 1 InsO RefE 2012 auf den Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
  • aa. Bedenken gegen Vorschrift des § 108a InsO RefE 2012
  • bb. Verstoß gegen ratio legis des § 30 Abs. 5 MarkenG
  • 4. Fazit
  • § 10 Untersuchungsergebnisse des dritten Teils und eigener Standpunkt
  • I. Gesetzlich angeordnete Vertragsübernahme de lege ferenda auch bei Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • 1. Entwurf zur Änderung des § 30 Abs. 5 MarkenG
  • 2. Begründung der vorgeschlagenen Änderung
  • II. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB de lege lata im Einzelfall
  • 1. Notwendigkeit der Heranziehung
  • 2. Anwendbarkeit des § 242 BGB
  • 3. Die Beschränkung von Rechten gemäß § 242 BGB
  • 4. Anwendung auf die Rechtsfolgenseite des markenrechtlichen Sukzessionsschutzes
  • 5. Fazit: § 242 BGB als Lösung für den Einzelfall
  • Vierter Teil: Zusammenfassung
  • § 11 Ergebnisse in Thesen
  • I. Das Markenrecht in der Zwangsvollstreckung
  • II. Die fehlende Ausgestaltung der Rechtsfolgenseite des Sukzessionsschutzes gemäß § 30 Abs. 5 MarkenG
  • III. Das Rechtsverhältnis zwischen neuem Markenrechtsinhaber und Lizenznehmer nach Übergang eines lizenzierten Markenrechts im Rahmen der Zwangsvollstreckung
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

andere Ansicht

ABlEU

Amtsblatt der Europäischen Union

Abs.

Absatz

a.F.

alte Fassung

Anh.

Anhang

Art.

Artikel

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

bspw.

beispielsweise

BT-Drucks.

Drucksache des deutschen Bundestags

bzgl.

bezüglich

bzw.

beziehungsweise

ders.

derselbe

DesignG

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

DGVZ

Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (Zeitschrift)

d.h.

das heißt

dies.

dieselbe, dieselben

DPMA

Deutsches Patent- und Markenamt

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Einl.

Einleitung

ErbbauRG

Gesetz über das Erbbaurecht

ErstrG

Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten

et al.

et alii

EU

Europäische Union

EUIPO

European Intellectual Property Office (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum)

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

f.; ff.

folgende; fortlaufend folgende

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GebrMG

Gebrauchsmustergesetz

gem.

gemäß

ggf.

gegebenenfalls

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)

GRUR Int

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, International (Zeitschrift)

GRUR-Prax

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (Zeitschrift)

GRUR-RR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift)

h.M.

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

Hs.

Halbsatz

InsO

Insolvenzordnung

IR-Marke

international registrierte Marke

i.S.d.

im Sinne des

i.V.m.

in Verbindung mit

JZ

JuristenZeitung (Zeitschrift)

KO

Konkursordnung

LG

Landgericht

lit.

littera

Ls.

Leitsatz

MaMoG

Markenrechtsmodernisierungsgesetz

MarkenG

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

MarkenR

Markenrecht; Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht

MittdtPatA

Mitteilungen der deutschen Patentanwälte (Zeitschrift)

MMA

Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

MMR

MultiMedia und Recht (Zeitschrift)

MRL

Markenrechtsrichtlinie

MSchG

Gesetz über den Markenschutz

MUW

Markenschutz und Wettbewerb (Zeitschrift)

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NJWE-WettbR

NJW-Entscheidungsdienst Wettbewerbsrecht (Zeitschrift)

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift)

Nr.

Nummer

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

OLG

Oberlandesgericht

PatG

Patentgesetz

PMMA

Protokoll zum Madrider Markenabkommen

PVÜ

Pariser Verbandsübereinkunft

RefE

Referentenentwurf

RegE

Regierungsentwurf

RG

Reichsgericht

Details

Seiten
196
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631905876
ISBN (ePUB)
9783631905883
ISBN (Paperback)
9783631899724
DOI
10.3726/b21045
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (Juli)
Schlagworte
Sukzessionsschutzes des Lizenznehmers, § 30 Abs. 5 MarkenG Lizenzierung der Marke durch den Markeninhaber Lizenzierte Markenübertragung Vertragsübernahme Rechtsfolgen Sukzessionsschutz Zwangsvollstreckung in Marke Lizenziertes Markenrecht Lizenznehmer Markenrechtlicher Sukzessionsschutz
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 196 S.

Biographische Angaben

Melissa Baudewig (Autor:in)

Melissa Baudewig studierte Rechtswissenschaft und promovierte nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie arbeitet als Referentin im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

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