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Das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Mediation in Handelssachen

von Gelare Matin (Autor:in)
©2023 Dissertation 268 Seiten

Zusammenfassung

Gelare Matin untersucht das neugefasste Modellgesetze über Mediation im Vergleich einerseits zu dem vorausgehenden Modellgesetz von 2002, andererseits zu der Singapore Convention. Weitere vergleichende Bezüge werden zum UNCITRAL-Modellgesetz über die Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985/2006 sowie zum New Yorker Übereinkommmen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 gezogen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • A. Einleitung
  • I. Ausgangslage
  • II. Gegenstand und Gang der Untersuchung
  • III. Methodische Überlegungen
  • 1. Ausarbeitung der Ausführungen und methodische Aspekte der Analyse
  • 2. Vergleichende Methode
  • a) Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die Mediation von 2018 am Beispiel von Georgien
  • b) Heranziehung des europäischen und deutschen Mediationsrechts
  • B. Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmethode
  • I. Begriffsbestimmung der Mediation
  • 1. Der Mediationsbegriff des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018
  • 2. Zum Vergleich: Der Mediationsbegriff des deutschen Mediationsgesetzes und der europäischen Mediationsrichtlinie
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Der Begriff „settlement agreement“
  • 1. Verschiedene Möglichkeiten
  • a) Mediationsabschlussvereinbarung
  • b) Mediationsvergleich
  • 2. Zusammenfassung
  • III. Andere Arten alternativer Streitbeilegung
  • 1. Schlichtung
  • 2. Schiedsgerichtsverfahren
  • IV. Entwicklung von Mediation
  • 1. Die Entwicklung der internationalen Mediation durch UNCITRAL
  • 2. Der aktuelle Status des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018
  • a) Der aktuelle Stand
  • b) Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018 am Beispiel von Georgien
  • aa) Allgemeine Vorschriften des georgischen Mediationsgesetzes
  • (1) Anwendungsbereich
  • (2) Unterschiede zum UNCITRAL-Modellgesetz von 2018
  • bb) Das Mediationsverfahren und die Wirkung der Mediation nach dem georgischen Mediationsgesetz, Art. 4–13 des georgischen Mediationsgesetzes angelehnt an Art. 4–15, 16–20 des Modellgesetzes von 2018
  • (1) Regelungen zum Mediator
  • (2) Hemmung der Verjährungsfrist
  • (3) Vollstreckbarkeit des Mediationsvergleichs
  • cc) Zusammenfassung
  • C. Das UNCITRAL-Modellgesetz über die Mediation von 2018 im Kontext der anderen Regelungen von UNCITRAL im Bereich der Mediation
  • I. UNCITRAL Conciliation Rules (1980)
  • 1. Allgemeines
  • 2. Rechtsnatur
  • 3. Inhalt
  • 4. Ziel
  • II. UNCITRAL Mediation Rules (2021)
  • 1. Allgemeines
  • 2. Inhalt
  • a) Anwendungsbereich
  • b) Verfahrensrechtliche Aspekte der Mediation
  • c) Mediationsvergleich
  • d) Zusammenfassung
  • 3. Unterschied zu UNCITRAL Conciliation Rules von 1980
  • III. Das UNCITRAL-Modellgesetz über die Schlichtung (2002)
  • 1. Allgemeines
  • 2. Rechtsnatur
  • 3. Inhalt
  • 4. Guide to Enactment and Use of the UNCITRAL Model Law on International Commercial Conciliation (2002) (im Folgenden: Guide to Enactment (2002))
  • 5. Ziel des Modellgesetzes von 2002
  • 6. Kritik am Modellgesetz von 2002
  • IV. Singapore Convention (2018)
  • 1. Systematik der Regelung
  • 2. Inhalt
  • a) Anwendungsbereich
  • b) Mediationsbegriff
  • c) Allgemeine Grundsätze
  • d) Ablehnungsgründe
  • 3. Der rechtspolitische Hintergrund der Singapore Convention
  • a) Die Erforderlichkeit einer Konvention neben dem Modellgesetz von 2018
  • b) Zusammenfassung
  • D. Das UNCITRAL-Modellgesetz über die Mediation (2018)
  • I. Allgemeine Vorschriften
  • 1. Der Anwendungsbereich des Modellgesetzes
  • a) Der sachliche Anwendungsbereich
  • aa) Der Begriff der Mediation nach dem Modellgesetz von 2018
  • (1) Die Änderung des Begriffs und seine terminologische Bedeutung
  • (2) Zusammenfassung
  • bb) „International“
  • (1) „Internationalität“ für das Mediationsverfahren
  • (2) Vereinbarkeit mit der „Internationalität“ der Wirkungen des Mediationsvergleichs
  • (i) Inwieweit besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der „Internationalität“ des Mediationsverfahrens und der „Internationalität“ der Wirkung eines Mediationsvergleichs?
  • (ii) „Internationalität“ der Wirkung eines Mediationsvergleichs
  • cc) „Commercial“
  • (1) „Commercial mediation“
  • (2) „Commercial settlement agreements“
  • dd) Zusammenfassung
  • b) Der örtliche Anwendungsbereich
  • aa) Das Problem
  • bb) Ist eine solche Offenheit des örtlichen Bezuges sachgerecht?
  • cc) Zusammenfassung
  • 2. Die Auslegung des Modellgesetzes
  • a) Auslegung nach allgemeinen Prinzipien des Modellgesetzes
  • b) Grundsatz von Treu und Glauben
  • c) Unterschied zu Art. 7 CISG
  • II. Das Mediationsverfahren
  • 1. Allgemeine Vorschriften über das Mediationsverfahren
  • a) Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien bei der Durchführung des Mediationsverfahrens
  • b) Ausnahmen vom Anwendungsbereich des zweiten Abschnitts des Modellgesetzes
  • 2. Vorschriften zum Beginn und zur Einleitung des Mediationsverfahrens
  • a) Beginn des Mediationsverfahrens
  • aa) Die Relevanz der Einleitung des Mediationsverfahrens hinsichtlich der Verjährung
  • bb) Die Relevanz der Einleitung des Mediationsverfahrens hinsichtlich der Einrede der Mediationsvereinbarung
  • cc) Erfolglose Einleitung des Mediationsverfahrens
  • b) Bestellung des Mediators
  • aa) Anzahl und Auswahl des Mediators
  • (1) Gestaltungsfreiheit
  • (2) Subsidiäre Regelung
  • bb) Aspekte der Tätigkeit des Mediators
  • cc) Zusammenfassung
  • 3. Vorschriften zur Durchführung des Mediationsverfahrens
  • a) Die Durchführung des Mediationsverfahren im engeren Sinn
  • aa) Mediationsregeln von UNCITRAL
  • bb) Institutionelle Mediationsregeln
  • cc) Unterschied zur Durchführung des Schiedsverfahrens
  • b) Kommunikation zwischen Mediator und Parteien
  • 4. Außenwirkung der Mediation
  • a) Offenlegung von Informationen
  • b) Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens
  • c) Vertraulichkeitsgebot
  • d) Außenwirkung der Mediation im Hinblick auf die Tätigkeiten des Mediators in anderen Verfahren
  • aa) Der Mediator als Schiedsrichter
  • bb) Case Law: Ku-ring-gai Council v. Ichor Constructions Pty Ltd
  • e) Einrede der Mediationsvereinbarung
  • 5. Beendigung des Mediationsverfahrens
  • a) Umstände, unter denen die Mediation beendet werden kann
  • b) Form der Beendigung
  • c) Zusammenfassung
  • 6. Ungeregelte Verfahrensfragen
  • 7. Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit von Mediationsvergleichen
  • a) Systematik von Art. 15
  • b) Unterschied zu Art. 14 des Modellgesetzes von 2002
  • c) Bindungswirkung
  • d) Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsvergleichen
  • III. Der Mediationsvergleich
  • 1. Anwendungsbereich
  • a) Offenheit des örtlichen Bezuges auch für Mediationsvergleiche?
  • b) Opt-in-Ansatz hinsichtlich der Anwendung des dritten Abschnitts
  • 2. Inhalt
  • 3. Form
  • 4. Allgemeine Grundregeln
  • a) Inwiefern kann bei der Bindungswirkung von Mediationsvergleichen von einer „Anerkennung“ ausgegangen werden?
  • b) Einrede des Mediationsvergleichs
  • 5. Formale Kriterien für die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsvergleichen
  • 6. Aussetzung der Durchsetzung von Mediationsvergleichen
  • a) Das Problem
  • b) Gründe für die Aussetzung
  • c) „Aussetzungsverfahren“
  • d) Gründe für die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung
  • aa) Ablehnungsgründe in Bezug auf den Mediationsvergleich
  • bb) Ablehnungsgründe in Bezug auf den Mediator
  • cc) Ablehnungsgründe in Bezug auf die öffentliche Ordnung und den Streitgegenstand
  • dd) Zusammenfassung
  • 7. Das auf den Mediationsvergleich anwendbare Recht
  • a) Rechtsnatur
  • b) Anwendbares Recht
  • IV. Zusammenfassung
  • V. Draft Guide to Enactment and Use of the UNCITRAL Model Law on International Commercial Mediation and International Settlement Agreements Resulting from Mediation (2018) (im Folgenden: Draft Guide to Enactment (2018))
  • E. Zum Vergleich: Das europäische und deutsche Mediationsrecht
  • I. Die europäische Mediationsrichtlinie
  • 1. Allgemein
  • 2. Kurzer Überblick über die Mediationsrichtlinie
  • a) Vollstreckbarkeit einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung, Art. 6
  • b) Vertraulichkeit der Mediation, Art. 7
  • c) Auswirkung der Mediation auf Verjährungsfristen, Art. 8
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
  • 1. Allgemein
  • 2. Zusammenfassung
  • III. Das deutsche Mediationsgesetz
  • 1. Allgemein
  • 2. Kurzer Überblick über das Mediationsgesetz
  • a) Verfahren; Aufgaben des Mediators, § 2 MediationsG
  • b) Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen, § 3 MediationsG
  • c) Verschwiegenheitspflicht, § 4 MediationsG
  • 3. Zusammenfassung
  • F. Schlussbetrachtungen
  • I. Überblick
  • II. Entwicklungsperspektiven für die Mediation
  • III. Fazit
  • Literaturverzeichnis
  • Dokumente der Vereinten Nationen
  • Anhang A
  • UNCITRAL Model Law on International Commercial Mediation and International Settlement Agreements Resulting from Mediation, 2018 (amending the UNCITRAL Model Law on International Commercial Conciliation, 2002)
  • Anhang B
  • UN-Doc. A/RES/73/199, adopted by the General Assembly of the United Nations on 20 December 2018
  • Anhang C
  • UNCITRAL Model Law on International Commercial Conciliation (2002)
  • Anhang D
  • United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation (New York, 2018) (the “Singapore Convention on Mediation”)
  • Anhang E
  • UNCITRAL Conciliation Rules (1980)
  • Anhang F
  • UNCITRAL Mediation Rules (2021)

A. Einleitung

„Believing that the amendments to the Model Law on International Commercial Conciliation will significantly assist States in enhancing their legislation governing the use of modern mediation techniques and in formulating such legislation where none currently exists, […].“

UN-Generalversammlung1

I. Ausgangslage

Nach intensiver Arbeit hat die UNCITRAL Arbeitsgruppe II2 das UNCITRAL Model Law on International Commercial Conciliation3 (UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Schlichtung in Handelssachen, im Folgenden: Modellgesetz von 2002) überarbeitet und umbenannt in UNCITRAL Model Law on International Commercial Mediation and International Settlement Agreements4 (UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Mediation in Handelssachen und internationale Mediationsvergleiche, im Folgenden: Modellgesetz von 2018).5 Aus dem eingangs zitierten Auszug aus der Resolution der UN-Generalversammlung geht hervor, dass die UN-Generalversammlung der Überzeugung ist, dass das Modellgesetz von 2018 verabschiedet wurde, um besonders den Staaten, die noch über keine allgemeinen Rechtsvorschriften über das Mediationsverfahren verfügen, eine geeignete Grundlage zur Verfügung zu stellen.6

Konflikte haben sich weiterentwickelt und damit auch unser Konfliktverhalten.7 Um eine Streitigkeit beizulegen, bemühen wir uns erster Hand selbst, durch offene Kommunikation das Problem zu erkennen und den Konflikt zu lösen oder zumindest einen Kompromiss zu finden. Doch nicht immer führt der Weg über offene Gespräche unter den Beteiligten zum Erfolg. Oft wird die Beilegung von Konflikten dadurch erschwert, dass die Beteiligten auf ihre Positionen beharren.8 Spätestens dann wird typischerweise der Weg über die Gerichte gesucht. In vielen Fällen stellt die gerichtliche Lösung jedoch nicht die nachhaltigste Variante dar.9 Gerade bei internationalen Streitigkeiten kann eine außergerichtliche Streitbeilegung von großem Interesse sein.10 Bisher fehlte es jedoch an einem Internationalen Anerkennungs- und Vollstreckungsmechanismus.

Hier setzt das Modellgesetz von 2018 an und enthält durch seinen neuen dritten Abschnitt Regelungsbedingungen in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsvergleichen.11 Parallel zur Überarbeitung des Modellgesetzes hat die Working Group II an dem Entwurf der United Nations Convention on International Settlement Agreements Resulting from Mediation12 (“Singapore Convention”13) gearbeitet, wobei der dritte Abschnitt des Modellgesetzes nahezu wortgleich der Singapore Convention entspricht. Es ist das erste Mal, dass UNCITRAL parallel an zwei unterschiedlichen Rechtsquellen zur gleichen Thematik tätig wurde.14 Anders als das Modellgesetz enthält die Singapore Convention keine Regelungsbedingungen für das allgemeine Mediationsverfahren.15 Neben Vorschriften betreffend die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsvergleichen, enthält die Singapore Convention auch Angaben zur Geltendmachung des Mediationsvergleichs als Einrede.16 Auch wenn das Modellgesetz von 2018 und die Singapore Convention teilweise unterschiedliche Ziele verfolgen, sind sie miteinander vereinbar.17

Interessant ist jedoch, dass durch das Zusammenwirken des Modellgesetzes von 2018 und der Singapore Convention ein internationaler Anerkennungs- und Vollstreckungsmechanismus zur Verfügung gestellt und der Mediation damit eine einzigartige Stellung gegeben wird – ein maßgebliches Merkmal für Mediationsvergleiche, das bisher nur Schiedssprüchen und Gerichtsurteilen zuerkannt wurde.18

Lange Zeit stand die Mediation als eine von mehreren alternativen Konfliktlösungsmethoden im Schatten der Schiedsgerichtsbarkeit. Durch die im Modellgesetz von 2018 enthaltenen Regelungsbedingungen in Bezug auf das Mediationsverfahren sowie den Rechtsrahmen der Singapore Convention könnte die Mediation das Potenzial entwickeln, sich als eine „echte“ Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit zu erweisen.19 Gerade im Zusammenhang mit dem flexiblen Charakter und der Förderung einer interessengerechten Beziehung besteht die Möglichkeit für die Mediation, dass der durch das UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration20 (UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, im Folgenden: Modellgesetz über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit) und der Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards21 (Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, im Folgenden: New York Convention) erzielte Erfolg für die Schiedsgerichtsbarkeit auch für die Mediation eintreffen kann.

Ferner haben das Europäische Parlament und der Rat auf europäischer Ebene am 21. Mai 2008 die Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen22 (im Folgenden: Mediationsrichtlinie) erlassen, um zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern. Deutschland hat mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung23 (im Folgenden: Mediationsförderungsgesetz) die Mediationsrichtlinie umgesetzt. In einem Vergleich mit dem Modellgesetz von 2018 soll untersucht werden, ob die Mediationsrichtlinie und das deutsche Mediationsgesetz einen Weiterentwicklungsbedarf für das Modellgesetz von 2018 begründen.24

Das Modellgesetz von 2018 enthält im Unterschied zum Modellgesetz von 2002 zwar mehr Regelungen, dies auch nicht zuletzt aufgrund des neuen dritten Abschnitts in Bezug auf Mediationsvergleiche, dennoch werden weiterhin einige Aspekte nicht vom Regelungsumfang des Modellgesetzes erfasst, so dass andere Rechtsquellen zur Anwendung des Modellgesetzes von 2018 heranzuziehen sind.25

In diesem Zusammenhang stellen sich vor allem folgende Fragen: Ist im Hinblick auf das Modellgesetz von 2018 eine gewisse Unentschiedenheit anzunehmen? Ist das Modellgesetz von 2018 eine geeignete Parallele zum Modellgesetz über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit? Welche Bedeutung hat die Singapore Convention neben dem Modellgesetz von 2018? Inwieweit könnte sich die Mediation auf Grundlage des neuen UNCITRAL-Modellgesetzes zu einer echten Alternative in der außergerichtlichen Streitbeilegung entwickeln?

II. Gegenstand und Gang der Untersuchung

Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung des neuen UNCITRAL-Modellgesetzes über die Mediation von 2018. Dabei werden die wesentlichen Regelungspunkte des Modellgesetzes analysiert. Die Arbeit knüpft an das UNCITRAL-Modellgesetz über die Schlichtung von 2002 an und geht besonders auf die neuen Bestimmungen des Modellgesetzes von 2018 ein. Gemeint ist damit der neue dritte Abschnitt26 des Modellgesetzes, welcher die internationale Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsvergleichen behandelt. Im Hinblick auf die Anerkennung soll besonders untersucht werden, welche Wirkung die Anerkennung von Mediationsvergleichen entfaltet und welchen Unterschied die Anerkennung von Mediationsvergleichen und die Anerkennung von Schiedssprüchen aufzeigen. Neben dem dritten Abschnitt werden auch der erste und zweite Abschnitt des Modellgesetzes von 2018 behandelt, sodass sich die vorliegende Arbeit auch auf die aus dem Modellgesetz von 2002 übernommenen Vorschriften bezieht. Zudem wird das Modellgesetz von 2018 im Zusammenhang mit anderen Regelwerken von UNCITRAL im Bereich der Mediation analysiert.

Des Weiteren wird ein europäischer Kontext hergestellt, indem vergleichend zum Modellgesetz von 2018 europäische und nationale Rechtsgrundlagen herangezogen werden. In diesem Zusammenhang soll aus dem Vergleich untersucht werden, ob für das Modellgesetz von 2018 ein möglicher Weiterentwicklungsbedarf besteht.

Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse zusammengefasst sowie mögliche Entwicklungsperspektiven für die internationale Mediation skizziert.

III. Methodische Überlegungen

1. Ausarbeitung der Ausführungen und methodische Aspekte der Analyse

Den Schwerpunkt der nachfolgenden Untersuchung bildet das UNCITRAL-Modellgesetz über die Mediation von 2018. Insofern spielt die Heranziehung und Auswertung der UN-Dokumente27 eine wichtige Rolle, welche die Vorarbeiten und Diskussionen zu dem neuen UNCITRAL-Modellgesetz aufzeigt, sodass die Entwicklung des Entwurfs des Modellgesetzes von 2018 unmittelbar verfolgt werden kann.

Neben UN-Dokumenten stellen die an die Kommission gerichteten Fragen und Kommentare von unterschiedlichen Staaten hinsichtlich des neuen UNCITRAL-Modellgesetzes eine weitere wichtige Grundlage dar. Diese wurden von der Working Group II zur Vorbereitung ihrer Sitzungen herangezogen, die zum Teil in der Arbeit wiedergegeben und erläutert werden.28

Ferner wird hinsichtlich der Außenwirkung der Mediation die von UNCITRAL geführte Datenbank CLOUT herangezogen, die eine gerichtliche Entscheidung des Supreme Court of New South Wales29 aufzeigt.30

Des Weiteren wird das UNCITRAL-Modellgesetz von 2018 im Kontext der bisherigen und überarbeiteten Regelwerke von UNCITRAL im Bereich der Mediation untersucht.31 Dies soll in zeitlicher Abfolge geschehen, indem mit dem ältesten Regelwerk begonnen und jeweils darauffolgend die aktualisierte Überarbeitung vorgestellt wird.

Zum Vergleich wird ein kurzer Überblick über die europäische Mediationsrichtlinie sowie das deutsche Mediationsgesetz gegeben, aus dem eine mögliche Empfehlung zur Weiterentwicklung des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018 hergeleitet werden kann.

Die englischsprachigen Originalfassungen der Rechtsvorschriften sind dieser Arbeit grundsätzlich als Anhänge beigefügt. Einige kurzgefasste Vorschriften sind jedoch auch im Text wiederzufinden.

2. Vergleichende Methode

a) Umsetzung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die Mediation von 2018 am Beispiel von Georgien

Zum aktuellen Status des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018 wird ein Überblick über dessen Umsetzung in Georgien gegeben. Georgien hat am 18. September 2019 ein neues Gesetz über die Mediation erlassen, welches auf dem Wortlaut des UNCITRAL-Modellgesetzes von 2018 basiert.32 In diesem Zusammenhang sollen aus dem Vergleich mit diesem Gesetz Unterschiede zum UNCITRAL-Modellgesetz aufgezeigt werden. Zudem wird an diesem Länderbeispiel veranschaulicht, wie eine Umsetzung des Modellgesetzes von 2018 in nationales Recht aussehen kann.

b) Heranziehung des europäischen und deutschen Mediationsrechts

Damit nicht nur die globale Seite der Entwicklung der Mediation aufgezeigt wird, sollen auch Regelungen des europäischen Rechts und des deutschen Rechts33 vergleichend dargelegt werden. Neben einer kurzen Darstellung der jeweiligen Kernregelungen sollen insbesondere die unterschiedlichen Mediationsbegriffe des deutschen und europäischen Mediationsrechts mit dem Mediationsbegriff des UNCITRAL-Modellgesetzes34 verglichen werden.

In diesem Zusammenhang sollen aus dem deutschen und europäischen Mediationsrecht Zusammenhänge und Folgerungen gebildet werden, die auch für die Untersuchung des UNCITRAL-Modellgesetzes relevant sein können. Insbesondere sollen aus der vergleichenden Untersuchung Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen Weiterentwicklungsbedarfs für das UNCITRAL-Modellgesetz von 2018 gewonnen werden.


1 Auszug aus der Resolution der UN-Generalversammlung, UN-Doc. A/RES/73/199.

2 Im Folgenden wird der Begriff Working Group II verwendet.

3 UN-Doc. A/RES/57/18.

4 UN-Doc. A/RES/73/199.

5 UNCITRAL Model Law on International Commercial Mediation and International Settlement Agreements Resulting from Mediation, 2018 (amending the Model Law on International Commercial Conciliation, 2002), UN-Doc. A/73/17, Annex II.

6 UN-Doc. A/RES/73/199.

7 Duve/Eidenmüller/Hacke, Mediation in der Wirtschaft, S. 41; Schwarz, Konfliktmanagement, S. 263 ff.

8 Duve/Eidenmüller/Hacke, Mediation in der Wirtschaft, S. 44.

9 Neben dem Kostenaspekt ist zu erwähnen, dass sich die Gerichtsverfahren meistens länger hinziehen. Für einen überschaubaren Überblick über die Integrierung von gerichtlicher und alternativer Konfliktbehandlung, siehe Breidenbach, Außergerichtliche Streiterledigung – Sinn und Zusammenspiel mit den Gerichtsverfahren, in: Aktuelle Entwicklungen des europäischen und internationalen Zivilverfahrensrechts, S. 117 ff.

10 Besonders die Mediation kann aufgrund des flexiblen Charakters auch international ein vorteilhaftes und kostengünstiges Verfahren begründen; vgl. UN-Doc. A/CN.9/WG.II/WP.185, para. 5.

11 Im englischen Original: „settlement agreement“; Zur Diskussion des Begriffs Mediationsvergleich siehe das Kapitel „Der Begriff settlement agreement“.

Details

Seiten
268
Jahr
2023
ISBN (PDF)
9783631910269
ISBN (ePUB)
9783631910276
ISBN (Paperback)
9783631894705
DOI
10.3726/b21292
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2023 (September)
Schlagworte
UNCITRAL-Modellgesetz über Mediation Singapore Convention Mediationsvergleich Internationale Mediation Internationales Verfahrensrecht
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2023. 268 S.

Biographische Angaben

Gelare Matin (Autor:in)

Gelare Matin, geboren 1994, studierte 2013 bis 2018 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Von 2019 bis 2022 erfolgte die Promotion. Derzeit ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Hamburgischen Oberlandesgerichts.

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