Loading...

Earn-Out-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen

Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Rechtsfolgen für strategische Verhaltensweisen des Unternehmenskäufers

by Susanne Lockhorn (Author)
©2025 Thesis 260 Pages

Summary

Earn-Out-Klauseln machen einen Teil des Kaufpreises von der zukünftigen, an betriebswirtschaftlichen Indikatoren gemessenen, Entwicklung des gekauften Unternehmens abhängig. Besonders konfliktträchtig sind in diesem Zusammenhang Versuche des Unternehmenskäufers, Maßnahmen zu treffen, die zu einem möglichst geringen variablen Kaufpreisanteil führen.
Das Ziel dieser Untersuchung ist es, rechtliche Fragen, die sich in Zusammenhang mit der manipulativen Einwirkung auf das Ergebnis einer Earn-Out-Vereinbarung ergeben, zu beantworten. Insbesondere wird untersucht, welche Möglichkeiten der Unternehmensverkäufer hat, ein solches Verhalten des Käufers zu verhindern, Manipulationen aufzudecken oder zu sanktionieren.
Von besonderem Interesse ist dabei, welche Pflichten sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, der aufgrund der Vereinbarung einer zukunftsbezogenen Earn-Out-Klausel nicht mehr als reiner Austauschvertrag betrachtet werden kann.

Table Of Contents

  • Deckblatt
  • Halbtitelseite
  • Titelblatt
  • Copyright-Seite
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Kapitel 1: Einleitung
  • § 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
  • A. Einordnung von Earn-Out-Klauseln
  • I. Diskrepanz in der Kaufpreisvorstellung
  • II. Earn-Out-Klauseln als Lösungsinstrument
  • B. Strategisches Verhalten der Vertragsparteien
  • C. Ziel der Untersuchung
  • D. Bedeutung des gesetzlichen Rahmens für Auslegung und Anwendung von Earn-Out-Klauseln
  • § 2 Gang der Darstellung
  • Kapitel 2: Grundlagen und Abgrenzung
  • § 3 Das Unternehmen als Gegenstand eines Kaufvertrags
  • A. Share Deal
  • B. Asset Deal
  • C. Auswirkungen auf Earn-Out-Klauseln
  • § 4 Earn-Out-Klauseln
  • A. Variabler Kaufpreisanteil
  • I. Relation von fixem und variablem Kaufpreis
  • II. Ermittlung des variablen Kaufpreises
  • B. Earn-Out-Periode
  • C. Erhöhung oder Minderung des Kaufpreises
  • I. Klassischer Earn-Out
  • II. Rückzahlungsmodell
  • D. Bemessungsgrundlage
  • I. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • 1. Umsatzerlöse
  • 2. Gewinn- und Cash Flow-Größen
  • a) Jahresüberschuss
  • b) EBT
  • c) EBIT/EBITDA
  • d) Rohgewinn
  • e) Cash Flow
  • II. Meilensteine
  • E. Festlegung der Schwellenwerte
  • I. Fester Standard
  • II. Kumulativer Standard
  • III. Variabler Standard
  • § 5 Abgrenzung zu anderen Vertragsklauseln
  • A. Kaufpreisanpassungsklauseln mit anderer Anknüpfung
  • I. Anpassung des Kaufpreises zum Übergangsstichtag
  • 1. Locked Box
  • 2. Closing Accounts
  • 3. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • II. Zukunftsbezogene Kaufpreisanpassungsklauseln
  • 1. Weiterveräußerungs- beziehungsweise Mehrerlösklauseln
  • 2. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • B. Andere Vertragsklauseln
  • I. Eigenkapital- und Bilanzgarantien
  • 1. Eigenkapitalgarantien
  • 2. Bilanzgarantien
  • 3. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • II. Freistellung von Altverbindlichkeiten
  • 1. Freistellungsklauseln
  • 2. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • III. MAC-/MAE-Klauseln
  • 1. Arten von MAC-/MAE-Klauseln
  • 2. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • IV. Beteiligung des Veräußerers
  • 1. Minderheits- und Rückbeteiligung
  • 2. Verhältnis zu Earn-Out-Klauseln
  • Kapitel 3: Beeinflussung des variablen Kaufpreisanteils
  • § 6 Kaufpreisbeeinflussende Umstände im Rahmen eines Earn-Outs
  • A. Beeinflussung durch äußere Umstände
  • B. Beeinflussung durch den Unternehmensverkäufer
  • C. Beeinflussung durch den Unternehmenskäufer
  • I. Beeinflussung ohne Manipulationsabsicht
  • II. Beeinflussung mit Manipulationsabsicht
  • III. Zurechnung des Verhaltens Dritter
  • 1. Share Deal
  • 2. Asset Deal
  • a) Gesellschaft als Unternehmenskäufer
  • b) Einzelunternehmer als Unternehmenskäufer
  • § 7 Einzelne Manipulationsmöglichkeiten des Unternehmenskäufers
  • A. Periodenverschiebungen
  • I. Periodenverschiebungen unter Berücksichtigung verschiedener Bemessungsgrundlagen
  • II. Periodenverschiebungen unter Berücksichtigung verschiedener Standards
  • III. Aufdeckung von Periodenverschiebungen
  • B. Strukturveränderungen
  • I. Integration in den Käuferkonzern
  • 1. Integration unter Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit
  • 2. Integration unter Aufhebung der rechtlichen Selbstständigkeit
  • II. Wechsel der Rechtsform
  • III. Änderung des Geschäftsmodells
  • C. Ergebnisverlagerungen
  • I. Ergebnisverlagerung im Konzern
  • 1. Konzernumlagen
  • 2. Aufdeckung von Ergebnisverlagerungen im Konzern
  • II. Ergebnisverlagerung in das Privatvermögen
  • 1. Begünstigung des Käufers oder nahestehender Personen
  • 2. Aufdeckung von Ergebnisverlagerungen in das Privatvermögen
  • D. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • I. Bilanzierungswahlrechte
  • 1. Beispiele für die Manipulation durch Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
  • 2. Entgegenstehen des Grundsatzes der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
  • 3. Aufdeckung von Wahlrechtsausübungen
  • II. Abschreibungen
  • III. Finanzierungskosten
  • E. Weiterveräußerung
  • Kapitel 4: Rechtsverhältnis der Parteien einer Earn-Out-Vereinbarung
  • § 8 Infrage kommende Rechtsverhältnisse
  • A. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)
  • B. Partiarischer Kaufvertrag
  • C. Stille Gesellschaft
  • D. Gemischter Vertrag mit Elementen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • E. Darlehen
  • § 9 Bestimmung des Rechtsverhältnisses
  • A. Ausschluss des Darlehens
  • B. Abgrenzung und Ausschluss der gesellschaftsrechtlichen und partiarischen Rechtsverhältnisse
  • I. Abgrenzung der Gesellschaft zum partiarischen Rechtsverhältnis
  • 1. Voraussetzungen der Innengesellschaft
  • 2. Untauglichkeit der Förderpflicht als Abgrenzungskriterium zum partiarischen Rechtsverhältnis
  • 3. Gemeinsamer Zweck als Abgrenzungskriterium zum partiarischen Kaufvertrag
  • a) Aus der Rechtsprechung entwickelte Indizien für die Abgrenzung
  • aa) BGH-Urteil vom 29.01.1951 – IV ZR 171/50
  • bb) BGH-Urteil vom 19.09.1951 – II ZR 20/51
  • cc) BGH-Urteil vom 10.10.1994 – II ZR 32/94
  • dd) Zusammenfassung der von der Rechtsprechung herangezogenen Indizien
  • b) Thematisierung der Abgrenzung in der Literatur
  • aa) Abgrenzung anhand von Indizien
  • bb) Keine typologische Abgrenzung zwischen Gesellschaften und partiarischen Rechtsverhältnissen
  • cc) Verlustbeteiligung als einziges Abgrenzungsmerkmal
  • dd) Gewinnbeteiligung als einziges Abgrenzungsmerkmal
  • c) Stellungnahme
  • aa) Abgrenzung anhand von Indizien
  • bb) Keine typologische Abgrenzung zwischen Gesellschaften und partiarischen Rechtsverhältnissen
  • cc) Verlustbeteiligung als einziges Abgrenzungsmerkmal
  • dd) Gewinnbeteiligung als einziges Abgrenzungsmerkmal
  • ee) Schlussfolgerung
  • II. Abgrenzung der Gesellschaft zum partiarischen Rechtsverhältnis in Bezug auf Unternehmenskaufverträge mit Earn-Out-Klauseln
  • 1. Relevante Indizien für die Einordnung und Anwendung auf Unternehmenskaufverträge mit Earn-Out-Klausel
  • a) Bezeichnung des Vertrages
  • b) Ausgestaltung der Beteiligung
  • aa) Beteiligung am Verlust
  • bb) Beteiligung am Gewinn oder Umsatz
  • c) Eingeräumte Rechte
  • d) Weitere Indizien
  • 2. Fallbeispiele
  • a) Fallbeispiel 1: Verlustbeteiligung
  • b) Fallbeispiel 2: Umsatzbeteiligung
  • c) Fallbeispiel 3: Gewinnbeteiligung
  • d) Fallbeispiel 4: Mitbestimmungs- und Zustimmungsrechte
  • e) Fallbeispiel 5: Kontrollrechte
  • III. Stille Gesellschaft
  • IV. Gemischter Vertrag mit Elementen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • C. Zusammenfassung der Bestimmung des Rechtsverhältnisses der Parteien einer Earn-Out-Vereinbarung
  • Kapitel 5: Rechte des Verkäufers und Pflichten des Käufers im Rahmen einer Innengesellschaft
  • § 10 Anwendung von Rechtsvorschriften in Abhängigkeit von der Art der Transaktion
  • A. Asset Deal
  • B. Share Deal
  • C. Schlussfolgerungen für die nachfolgenden Ausführungen
  • § 11 Verwaltungsrechte des Verkäufers
  • A. Stimmrecht und Geschäftsführung
  • B. Einsichts- und Kontrollrecht
  • I. Umfang der Einsichts- und Kontrollrechte
  • II. Aufdeckung der Manipulation durch den Käufer
  • 1. Periodenverschiebungen
  • 2. Strukturveränderungen
  • 3. Ergebnisverlagerungen
  • 4. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • 5. Weiterveräußerung
  • C. Recht auf Rechnungslegung
  • § 12 Treue- und Beitragsleistungspflicht sowie Pflichtverletzungen des Käufers
  • A. Gesellschaftsvertragliche Treuepflicht
  • B. Pflicht zur Beitragsleistung
  • I. Geschäftsführung durch den Geschäftsinhaber einer stillen Gesellschaft
  • II. Geschäftsführung des Unternehmenskäufers im Rahmen einer Earn-Out-Vereinbarung
  • 1. Periodenverschiebungen
  • 2. Strukturveränderungen
  • 3. Ergebnisverlagerungen
  • 4. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • 5. Weiterveräußerung
  • § 13 Zusammenfassung der Rechte des Verkäufers und Pflichten des Käufers im Rahmen einer Innengesellschaft
  • Kapitel 6: Rechte des Verkäufers und Pflichten des Käufers im Rahmen eines partiarischen Kaufvertrages
  • § 14 Verwaltungsrechte des Verkäufers
  • A. Recht auf Mitwirkung bei der Geschäftsführung
  • B. Einsichts- und Kontrollrecht
  • C. Recht auf Rechnungslegung
  • § 15 Schutz- und Leistungstreuepflichten sowie Pflichtverletzungen des Käufers
  • A. Schutz- und Leistungstreuepflichten
  • B. Pflichten des Käufers in Bezug auf die einzelnen Manipulationsmöglichkeiten
  • I. Periodenverschiebungen
  • II. Strukturveränderungen
  • III. Ergebnisverlagerungen
  • IV. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • V. Weiterveräußerung
  • § 16 Zusammenfassung der Rechte des Verkäufers und Pflichten des Käufers im Rahmen eines partiarischen Kaufvertrages
  • Kapitel 7: Rechtsfolgen bei pflichtwidrigem Verhalten des Käufers
  • § 17 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • A. Anwendung auf Innengesellschaften und partiarische Rechtsverhältnisse
  • B. Schuldhafte Pflichtverletzung
  • C. Schadensersatz
  • I. Periodenverschiebungen
  • II. Strukturveränderungen
  • III. Ergebnisverlagerungen
  • IV. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • V. Weiterveräußerung
  • D. Fazit zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  • § 18 Fiktion des Bedingungseintritts aufgrund treuwidrigen Verhaltens
  • A. Anwendung auf Innengesellschaften und partiarische Rechtsverhältnisse
  • B. Treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts
  • C. Fiktion des Bedingungseintritts
  • D. Fazit zur Fiktion des Bedingungseintritts aufgrund treuwidrigen Verhaltens
  • § 19 Lösung vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt wegen Pflichtverletzung
  • A. Kündigung im Falle einer Innengesellschaft
  • I. Kündigungsrecht bei Manipulation durch den Käufer
  • 1. Periodenverschiebungen
  • 2. Strukturveränderungen
  • 3. Ergebnisverlagerungen und Beeinflussung der Rechnungslegung
  • 4. Weiterveräußerung
  • II. Rechtsfolgen der Kündigung
  • 1. Auflösung der Gesellschaft
  • 2. Anspruch auf Auseinandersetzungs-/ Abfindungsguthaben
  • III. Fazit zur Kündigung wegen Pflichtverletzung
  • B. Rücktrittsrecht im Falle eines partiarischen Kaufvertrages
  • I. Abgrenzung zur Kündigung
  • II. Rücktrittsrecht bei Manipulation durch den Käufer
  • III. Rechtsfolgen des Rücktritts
  • IV. Fazit zum Rücktritt wegen Pflichtverletzung des Käufers
  • § 20 Culpa in contrahendo wegen unterlassener Aufklärung
  • A. Anwendung auf Innengesellschaften und partiarische Rechtsverhältnisse
  • B. Aufklärungspflichtverletzung
  • I. Aufklärungspflichten des Käufers im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages mit Earn-Out-Klausel
  • II. Aufklärungspflichten des Käufers in Bezug auf bestimmte Manipulationsmöglichkeiten
  • 1. Periodenverschiebungen
  • 2. Strukturveränderungen
  • 3. Ergebnisverlagerungen
  • 4. Beeinflussung der Rechnungslegung
  • 5. Weiterveräußerung
  • C. Schadensersatz
  • D. Fazit zum Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung bei Vertragsschluss
  • § 21 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • A. Anwendung auf Innengesellschaften und partiarische Rechtsverhältnisse
  • B. Arglistige Täuschung
  • C. Wirkung der Anfechtung
  • D. Fazit zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • § 22 Vertragsänderung oder -aufhebung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
  • A. Anwendung auf Innengesellschaften und partiarische Rechtsverhältnisse
  • B. Störung der Geschäftsgrundlage
  • I. Störung der Geschäftsgrundlage beim Unternehmenskaufvertrag mit Earn-Out-Klausel
  • II. Störung der Geschäftsgrundlage bei Manipulation durch den Käufer
  • C. Vertragsänderung oder -aufhebung
  • D. Fazit zur Vertragsänderung oder -aufhebung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
  • § 23 Schadensersatz wegen Verletzung von Schutzgesetzen
  • A. Betrug
  • B. Untreue
  • C. Bilanzfälschung
  • § 24 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
  • § 25 Zusammenfassung der Rechtsfolgen bei pflichtwidrigem Verhalten des Käufers
  • Kapitel 8: Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde an der Ruhr-Universität Bochum unter Betreuung von Prof. Dr. Martin Zimmermann angefertigt. Bei der Erstellung der Dissertation habe ich vielfältige Unterstützung erfahren, für die ich mich ganz herzlich bedanken möchte.

Den erfolgreichen Abschluss meines Promotionsvorhabens habe ich zu einem großen Teil Herrn Prof. Dr. Martin Zimmermann zu verdanken. Ohne sein Vertrauen und seinen Einsatz wäre es mir – als Absolventin einer Fachhochschule – wohl nicht möglich gewesen, die Doktorwürde zu erlangen. Daher gilt ihm mein ganz besonderer Dank. Als Doktorvater leistete er mit seinen konstruktiven Anregungen eine wertvolle Hilfeleistung für das Zustandekommen dieser Arbeit. Des Weiteren möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Markus Fehrenbach für die Übernahme und Anfertigung des Zweitgutachtens bedanken.

Von der Erstellung des Exposés bis zum Erhalt der Promotionsurkunde sind rund sechs Jahre vergangen. In dieser Zeit wurden unsere beiden Söhne Bene und Lennart geboren. Neben Familiengründung und Berufstätigkeit meine Dissertation schreiben zu können, wäre ohne die beständige und bedingungslose Unterstützung meiner Familie unmöglich gewesen.

In besonderem Maße bedanke ich mich bei meinem Mann Dominik für seine Unterstützung. In der ganzen Zeit hat er sich nicht ein einziges Mal über mangelnde (Frei-)Zeit beschwert oder mein Vorhaben in Frage gestellt, sondern mich stets davon überzeugt, dass ich den Weg, den ich eingeschlagen hatte, weitergehen solle. Dank unserer Söhne konnte ich stets gut „abschalten“ und mich außerhalb des Arbeitszimmers den wirklich wichtigen Dingen des Lebens widmen, dafür bin ich den beiden dankbar.

Meine Dankbarkeit gilt außerdem meiner Schwester Dr. Katharina Schmidt für die vielen Abende, an welchen sie meine Entwürfe las oder mir hilfreiche Hinweise und Verbesserungsvorschläge zu meiner Arbeit gab. Meinen Eltern Annette und Dr. Johannes Schmidt danke ich von Herzen für die mir mein ganzes Leben gewährte Unterstützung und insbesondere die unzähligen Kinderbetreuungsstunden, die einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen meiner Arbeit leisteten. Meine Mutter hat darüber hinaus die Durchsicht und Korrektur meiner Dissertation auf sich genommen und mit akribischer Genauigkeit durchgeführt – danke!

Osnabrück, im Januar 2025 Susanne Lockhorn

Kapitel 1: Einleitung

§ 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung

A. Einordnung von Earn-Out-Klauseln

Zu den essentialia negotii eines Unternehmenskaufvertrages zählt die Einigung über den Kaufpreis. Dieser muss nicht zwingend in Form der Bezifferung eines konkreten Betrages festgelegt werden, es kann auch eine nachträgliche Kaufpreisanpassung oder eine Berechnungsformel für einen Kaufpreis vereinbart werden, was in der Praxis den Regelfall darstellen dürfte. Auch die Festlegung der wesentlichen preisbildenden Faktoren und deren Einfluss auf die Preisfindung ist möglich.1 Die Vereinbarung einer sogenannten „Earn-Out-Klausel“ fällt in diesen zentralen Bereich der Kaufpreisfindung.

I. Diskrepanz in der Kaufpreisvorstellung

Die Einigung auf einen Kaufpreis – beziehungsweise eine Kaufpreisberechnungsmethode – ist mitunter schwierig. Dies liegt unter anderem daran, dass die gängigen Berechnungsmethoden für den Wert eines Unternehmens nicht ohne subjektive Einschätzungen des Bewertenden auskommen. Zwei Unternehmensbewertungen, die durch unterschiedliche Personen vorgenommen werden, gelangen in den wenigsten Fällen zu demselben Ergebnis.2 Für ein Unternehmen kann nicht der richtige Wert ermittelt werden.3

Viele Wertberechnungsmethoden beziehen sich auf eine Prognose zukünftiger Entwicklungen.4 Genannt seien hier die wichtigsten zukunftsorientierten Bewertungsverfahren Discounted Cash Flow-Methode(n), WACC/Entity-Ansatz und die Ertragswertmethode.5 Diese Bewertungsmethoden basieren alle zu einem wesentlichen Anteil auf Zukunftsprognosen, welche je nach den getroffenen und zugrunde gelegten Annahmen differieren. Werden die Zukunftsprognosen daher von Verkäufer und Käufer unterschiedlich getroffen, weicht auch der von den Parteien angestrebte Kaufpreis voneinander ab.6

Darüber hinaus liegen dem Käufer und dem Verkäufer unterschiedliche Informationen für die Bemessung des Kaufpreises vor.7 Der Verkäufer kennt sein Unternehmen, sämtliche Zahlen und Vorgänge der Vergangenheit.8 Er hat dadurch einen Wissensvorsprung und entscheidet gleichzeitig darüber, welche Informationen dem potenziellen Käufer zur Verfügung gestellt werden. Diesem ist die Informationsasymmetrie bewusst. Der Käufer wird auf dieser Grundlage eine eher vorsichtige Zukunftsprognose erstellen.9

An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Wert nicht mit dem Kaufpreis eines Unternehmens gleichzusetzen ist.10 Üblicherweise beginnen Verkäufer und Käufer dennoch mit einer Unternehmensbewertung, um aus dieser eine Bandbreite möglicher Kaufpreise für die Verhandlungen festzulegen.11

Aus den genannten Gründen kann sich die Einigung auf einen Kaufpreis – beziehungsweise eine Berechnungsformel für den Kaufpreis – als schwierig erweisen.

II. Earn-Out-Klauseln als Lösungsinstrument

Eine Methode zur Verminderung von Diskrepanzen bei der Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises für ein Unternehmen ist die Verwendung von Earn-Out-Klauseln.12 Diese zeichnen sich dadurch aus, dass ein Teil des Kaufpreises von der zukünftigen Entwicklung des Zielunternehmens abhängig gemacht wird.13 Die Klauseln werden dem Risikobewusstsein des Käufers gerecht und ermöglichen es dem Verkäufer, weiterhin an einer positiven Entwicklung des Unternehmens zu partizipieren.14

Typischerweise enthält die Kaufpreisbestimmung mit einer Earn-Out-Klausel einen fixen und einen zusätzlichen – variablen – Kaufpreisbestandteil.15 Während der fixe Bestandteil regelmäßig sofort zu zahlen ist, ist der zukunftsbezogene Bestandteil zur Zahlung fällig, falls ein zuvor festgelegtes Ereignis eintritt, sodass den Klauseln auch ein Finanzierungseffekt innewohnt.16 Der variable Anteil kann entweder in einem fixen Betrag bestehen oder sich aus einer Berechnung ergeben.17

Der Anspruch auf den zusätzlichen Kaufpreisbestandteil wird üblicherweise an die Überschreitung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen innerhalb eines zuvor festgelegten Earn-Out-Zeitraums geknüpft.18 Dieser beträgt regelmäßig zwischen zwei und fünf Jahren.19

Als betriebswirtschaftliche Kennzahlen kommen unter anderem in Betracht:

  • Umsatzerlöse,
  • EBIT20 / EBITDA21,
  • EBT22 und
  • Cash Flow23-Größen.24

Diese Kaufpreisausgestaltung dient in erster Linie dazu, die Einigung der Parteien eines Unternehmenskaufvertrages in Hinblick auf den zu zahlenden Kaufpreis zu erleichtern. Durch den Bezug auf die tatsächliche zukünftige Unternehmensentwicklung müssen Käufer und Verkäufer sich nicht auf eine hypothetische Entwicklung einigen.

B. Strategisches Verhalten der Vertragsparteien

Wie bereits herausgestellt wurde, stellt die Einigung auf die Höhe des Kaufpreises bei einer Unternehmenstransaktion einen zentralen und streitanfälligen Punkt dar. Wird anstelle eines ausschließlich fixen Kaufpreises zusätzlich ein variabler Bestandteil vereinbart, der von der in der Zukunft liegenden Entwicklung abhängig ist, kann davon ausgegangen werden, dass beide Parteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, die Entwicklung so zu beeinflussen, dass das für sie erstrebenswerte Ergebnis erzielt wird.25

Der Käufer wird versuchen, den Eintritt des den zusätzlichen Kaufpreis auslösenden Ereignisses zu verhindern.26 Selbstredend hat der Käufer grundsätzlich ein Interesse an guten wirtschaftlichen Ergebnissen des von ihm erworbenen Zielunternehmens – jedenfalls sofern der Verkäufer an dem höheren Ertrag nur anteilig beteiligt ist.27 Es sind dennoch Verhaltensweisen denkbar, die sich lediglich in Bezug auf die mit dem Verkäufer geschlossene Vereinbarung negativ auswirken. Beispielhaft seien hier Periodenverschiebungen und die Ausnutzung von Rechnungslegungswahlrechten genannt.28

Der Verkäufer wird hingegen tendenziell seine Einflussmöglichkeiten dahingehend ausüben, dass die angestrebte betriebswirtschaftliche Kennzahl im Earn-Out-Zeitraum überschritten wird und somit der zusätzliche Kaufpreis zu zahlen ist. Er ist geneigt, Entscheidungen zu treffen, die unter Umständen nur einen kurzfristigen Erfolg bringen, auch, wenn für das Unternehmen langfristig eine andere Entscheidung sinnvoller wäre.29 Solche Einflussmöglichkeiten ergeben sich für ihn nur, wenn er nach der Veräußerung noch für einen gewissen Zeitraum die Geschäfte des Unternehmens weiterführt oder anderweitig Einfluss ausüben kann.30

Da jedoch üblicherweise der Käufer nach Erwerb eines Unternehmens dessen Geschäftsführung übernimmt – beziehungsweise stellt und überwacht –,31 wird im Folgenden ausschließlich auf das praktisch erheblich bedeutendere strategische Verhalten des Unternehmenskäufers im Rahmen von Earn-Out-Vereinbarungen eingegangen.

C. Ziel der Untersuchung

Das Ziel dieser Untersuchung ist es, rechtliche Fragen, die sich in Zusammenhang mit der manipulativen Einwirkung des Unternehmenskäufers auf das Ergebnis einer Earn-Out-Vereinbarung ergeben, zu beantworten. Insbesondere soll untersucht werden, welche Möglichkeiten dem Unternehmensverkäufer zur Verfügung stehen, ein solches Verhalten des Käufers zu verhindern, Manipulationen aufzudecken oder zu sanktionieren.

Im Rahmen der Darstellung der verschiedenen Bestandteile einer Earn-Out-Vereinbarung werden Möglichkeiten der Verhinderung und Aufdeckung von Manipulationen aufgezeigt. In diesem Zusammenhang ist zu klären, welche Umstände das Ergebnis einer Earn-Out-Vereinbarung beeinflussen und mit welchen strategischen Maßnahmen insbesondere der Unternehmenskäufer Einfluss ausüben kann.

Anschließend ist die Frage zu klären, wie Earn-Out-Vereinbarungen rechtlich einzuordnen sind. Hier wird darauf eingegangen, in welcher Rechtsbeziehung Käufer und Verkäufer zueinander stehen, denn durch die Vereinbarung einer Earn-Out-Klausel bekommt der Kaufvertrag ein Dauerschuldelement, welches das Gepräge des Austauschvertrages verändert.

In einem weiteren Schritt soll untersucht werden, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien in Bezug auf die Manipulation der Earn-Out-Berechnungsgrundlagen haben und welche gesetzlichen Ansprüche der Unternehmensverkäufer aufgrund einer solchen Beeinflussung des variablen Kaufpreisanteils geltend machen kann. Es soll beurteilt werden, inwiefern die gesetzlichen Bestimmungen manipulatives Verhalten verhindern beziehungsweise angemessen sanktionieren können und die Frage geklärt werden, ob der Verkäufer einem manipulativen Eingreifen des Käufers in die Unternehmensentwicklung ohne entsprechende vertragliche Regelung machtlos gegenübersteht oder ob ihm taugliche Werkzeuge zur Verfügung stehen, um seine Rechte durchzusetzen.

D. Bedeutung des gesetzlichen Rahmens für Auslegung und Anwendung von Earn-Out-Klauseln

Unternehmenskaufverträge zeichnen sich typischerweise durch einen weitreichenden Ausschluss des dispositiven Gesetzesrechts und eine umfassende vertragliche Regelung aus.32 Als Grund dafür wird neben einem angloamerikanischen Einfluss auf die Kautelarpraxis auch angeführt, die gesetzlichen Regelungen seien, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung, unangemessen und unpraktikabel.33

Es wird daher mit Hilfe von umfangreichen Vertragswerken versucht, diese für nicht zielführend erachteten gesetzlichen Regelungen auszuschließen und stattdessen ein eigenes Rechtsregime zu schaffen. Dieses soll sowohl einer rechtlichen Überprüfung standhalten als auch das gewünschte Ergebnis – im Fall von Earn-Out-Vereinbarungen die Verhinderung manipulativer Einwirkung auf das Ergebnis der Earn-Out-Vereinbarung beziehungsweise die Eliminierung dieser Manipulation aus der Berechnungsformel – bringen.

Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sind, dass bestimmte gesetzliche Rechtsfolgen vertraglich nicht ausgeschlossen und selbst bei einer gewissenhaften Vertragsgestaltung Regelungslücken und auslegungsbedürftige Passagen kaum verhindert werden können. Auch von Autoren, die sich mit der Vertragsgestaltung von Earn-Out-Klauseln befassen, wird angemerkt, dass eine vollständige vertragliche Regelung zu opportunistischem Verhalten geradezu unmöglich ist.34 Es gibt derart viele Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlagen für den variablen Kaufpreisanteil einer Earn-Out-Klausel zu beeinflussen, dass kaum vorstellbar ist, jeden Tatbestand und jede Rechtsfolge vorab zu bedenken.

Bei dem Bestreben, umfassende vertragliche Regelungen gegen manipulatives Verhalten zu treffen, sind außerdem die Kosten zu dem Nutzen ins Verhältnis zu setzen.35 Überdies lässt sich der Unternehmenskäufer durch die Aufnahme von umfangreichen Verboten und Regelungen zur Geschäftsführung nicht gänzlich vorschreiben, wie er sein Unternehmen zu führen hat.36 Er darf in seinem Handeln nicht übermäßig beschränkt werden, sondern muss auch in Hinblick auf künftige, nicht prognostizierte Entwicklungen flexibel bleiben.

In der vorliegenden Arbeit soll daher untersucht werden, welche Vorschriften Anwendung finden und welche Rechtsfolgen eintreten, wenn keine umfassenden und das Gesetz verdrängenden vertraglichen Regelungen im Zusammenhang mit manipulativem Verhalten des Käufers getroffen wurden, beziehungsweise diese keine Anwendung finden. Die gewonnen Erkenntnisse sind außerdem für die Vertragsgestaltung nutzbar, da es erforderlich ist, die gesetzlichen Rechtsfolgen zu kennen, um bestimmen zu können, welche Normen nach dem Willen der Parteien vertraglich abbedungen werden sollten.37

§ 2 Gang der Darstellung

Das sich der Einleitung anschließende Kapitel 2 beinhaltet die für das Thema relevanten Grundlagen. Zunächst werden die für das Unternehmen als Gegenstand eines Kaufvertrages entwickelten Rechtsgrundsätze vorgestellt. Anschließend wird auf die verschiedenen Varianten von Earn-Out-Klauseln eingegangen. Von diesen werden außerdem andere Kaufpreisanpassungsklauseln und solche, die ebenfalls eine Auswirkung auf Zahlungen zwischen den Vertragsparteien haben, abgegrenzt.

Kapitel 3 befasst sich mit der Beeinflussung des variablen Kaufpreisanteils. Es wird auf die verschiedenen Ursachen einer Kaufpreisbeeinflussung eingegangen. Diese können sowohl äußere Umstände als auch das Verhalten der Vertragsparteien sein. Anschließend werden einzelne Möglichkeiten der Manipulation durch den Unternehmenskäufer dargestellt.

Um welche Art von Rechtsverhältnis es sich bei der Vereinbarung eines Unternehmenskaufs unter Verwendung einer Earn-Out-Klausel handelt, wird in Kapitel 4 untersucht. Infrage kommen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft, der partiarische Kaufvertrag, die stille Gesellschaft, der gemischte Vertrag und das Darlehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Abgrenzung zwischen Gesellschaft und partiarischem Rechtsverhältnis gelegt.

Details

Pages
260
Publication Year
2025
ISBN (PDF)
9783631935798
ISBN (ePUB)
9783631935804
ISBN (Softcover)
9783631935507
DOI
10.3726/b22773
Language
German
Publication date
2025 (November)
Keywords
Beeinflussung Manipulation strategisches Verhalten partiarischer Kaufvertrag gemischter Vertrag Rechtsverhältnis Vertragsverhältnis Schadensersatz variabler Kaufpreis Unternehmenskauf Earn Out Klauseln
Published
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2025. 260 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Susanne Lockhorn (Author)

Susanne Lockhorn arbeitet seit zehn Jahren als Steuerberaterin in Osnabrück, daneben ist sie freiberuflich als Dozentin tätig. Nach ihrem Wirtschaftsrechtstudium an der Hochschule Osnabrück absolvierte sie den Masterstudiengang Business Management an der Hochschule Koblenz.

Previous

Title: Earn-Out-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen