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Die rechtsdogmatische Untersuchung der Anwendungsfälle des § 839a BGB in der Praxis

mit Schwerpunkt der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen

by Max Hofmann (Author)
©2026 Thesis XII, 284 Pages

Summary

In Hinblick auf den technischen, digitalen und sozialen Fortschritt steigt die ökomische und fachliche Relevanz von Gutachtern in gerichtlichen Verfahren zunehmend. Diese nehmen mit ihrer externen Expertise maßgeblich Einfluss auf die gerichtliche Urteilsfindung. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Regressmöglichkeit für die Fälle einer fehlerhaften Begutachtung besteht. § 839a BGB statuiert ein Institut für die sonderdeliktische Haftung des gerichtlich berufenen Sachverständigen. Seit in Krafttreten der Norm im Jahr 2002 lässt sich eine stetig wachsende Bedeutung des Haftungstatbestandes etwa für Wertgutachter oder für Sachverständige, die in einem Ermittlungsverfahren berufen werden, konstatieren. Die vorliegende Arbeit erörtert insbesondere die für die Praxis relevanten Anwendungsfälle. Im Zentrum steht dabei die Systematisierung, die Herleitung, die Definition sowie eine umfangreiche Analyse kontroverser Fallgruppen. Hierbei wird ein dynamischer Prozess insbesondere in der Rechtsprechung deutlich, der die Notwendigkeit von Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden hervorhebt.

Details

Pages
XII, 284
Publication Year
2026
ISBN (PDF)
9783631937020
ISBN (ePUB)
9783631937037
ISBN (Softcover)
9783631936795
DOI
10.3726/b22854
Language
German
Publication date
2026 (January)
Keywords
Praxis Haftung Regress fehlerhafte Begutachtung BGH Sachverständigenhaftung gerichtlich berufener Sachverständiger unerlaubte Handlung Deliktsrecht Fallgruppen höchstrichterliche Rechtsprechung § 839a BGB Rechtsdogmatik
Published
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xii, 284 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Max Hofmann (Author)

Max H. Hofmann ist 1996 in Bonn geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und schloss seine akademische Laufbahn dort mit einer Promotion ab. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er bei einem juristischen Repetitorium. Sein Referendariat legte er mit Stationen bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main und Chicago ab. Heute ist er als Rechtsanwalt für den Bereich Finanzen bei einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main tätig.

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