Die Gestaltung des Arbeitsvertrags durch Tarifvertrag im spanischen Recht
Summary
Excerpt
Table Of Contents
- Titelseite
- Titel
- Impressum
- Widmung
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Vorbemerkung
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung und Grundlagen
- A. Untersuchungsgegenstand
- B. Stand der Forschung
- C. Gang der Untersuchung
- Kapitel 1 Rahmenbedingungen bei der tariflichen Gestaltung von Arbeitsverträgen
- A. Tatsächliche Rahmenbedingungen
- I. Gewerkschaftslandschaft und Arbeitgeberverbände in Spanien
- II. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad
- III. Historische Einflüsse auf das Tarifrecht
- IV. Zusammenfassung
- B. Rechtliche Rahmenbedingungen
- I. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Tarifrecht
- 1. Die Gewerkschaftsfreiheit Gewerkschaftsfreiheit Gewerkschaftsfreiheit
- a. Persönlicher Schutzbereich
- aa. Die individuelle Gewerkschaftsfreiheit Gewerkschaftsfreiheit Gewerkschaftsfreiheit
- bb. Die kollektive Gewerkschaftsfreiheit
- b. Sachlicher Schutzbereich
- c. Zwischenfazit
- 2. Die verfassungsrechtliche Aufgabe der Verteidigung und Förderung wirtschaftlicher und sozialer Interessen
- a. Inhalt und Systematik von Art. 7 Spanische Verfassung
- b. Definition der Verteidigung und Förderung von wirtschaftlichen und sozialen Interessen
- c. Institutionelle Vertretungsfunktion der Verbände
- d. Die Gesamtrepräsentationsfunktion der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- e. Zwischenfazit
- 3. Das Recht auf Tarifverhandlungen
- a. Persönlicher Schutzbereich
- aa. Das duale System der Arbeitnehmervertretung
- (1) Die gewerkschaftliche Vertretung
- (a) Unmittelbare Vertretung durch die Gewerkschaften
- (b) Die Gewerkschaftssektionen als gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb bzw. Unternehmen
- (aa) Zur Definition der Gewerkschaftssektionen
- (bb) Bildung der Gewerkschaftssektionen
- (cc) Gewerkschafsdelegierte als Vertreter der Gewerkschaftssektionen
- (c) Zwischenfazit
- (2) Die Einheitsvertretungen
- (a) Voraussetzungen zur Bildung der Einheitsvertretungen
- (aa) Die Personaldelegierten
- (bb) Das Betriebskomitee
- (cc) Die Vertretungen im Öffentlichen Dienst
- (dd) Besonderheiten bei Unternehmen mit mehreren Betrieben
- (aaa) Das gemeinsame Betriebskomitee
- (bbb) Das betriebsübergreifende Komitee
- (b) Vergleich der Einheitsvertretungen mit dem deutschen Betriebsrat
- (c) Zwischenfazit
- bb. Verhältnis der betrieblichen und gewerkschaftlichen Vertretung
- (1) Aus verfassungsrechtlicher Sicht
- (2) Aus einfachgesetzlicher Sicht: Vergewerkschaftlichung der Einheitsvertretungen
- (a) Verknüpfung der Wahlen zu den Einheitsvertretungen mit dem Erfordernis der Repräsentativität
- (b) Alternative Befugnis der Arbeitnehmervertretungen zu Tarifverhandlungen
- b. Sachlicher Schutzbereich
- c. Zwischenfazit
- 4. Rechtsgrund und Verständnis der Tarifautonomie
- a. Definition der Tarifautonomie
- b. Originäre Machtzuweisung zur Rechtsetzung gegenüber den Tarifgebundenen
- aa. Keine abgeleitete, subsidiäre Machtzuweisung
- bb. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung als Interessen- und nicht als Willensvertreter
- cc. Diskussion um die Vertretungs- und Verbandstheorie
- c. Laheras abweichendes Verständnis der Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie
- d. Zwischenfazit
- 5. Zwischenergebnis
- II. Typisierung der kollektiven Vereinbarungen in Spanien
- 1. Die Unterscheidung zwischen dem statutarischen und dem außerstatutarischen Tarifvertrag
- a. Die Problematik um eine verfassungsrechtliche Basis des außerstatutarischen Tarifvertrags
- aa. Mehrheitliche Anerkennung der Zulässigkeit eines außerstatutarischen Tarifvertrags
- bb. Mindermeinung der Nichtigkeit eines außerstatutarischen Tarifvertrags
- cc. Mindermeinung einer fehlenden verfassungsrechtlichen Basis
- b. Unterscheidungskriterien zwischen beiden Tarifvertragsformen
- aa. Erga-Omnes-Wirkung versus auf Mitglieder beschränkte Wirkung als maßgeblicher Unterschied
- bb. Fallgruppen außerstatutarischer Tarifverträge
- c. Das Arbeitnehmerstatut als Recht der statutarischen Tarifverträge
- d. Zwischenfazit
- 2. Die von Tarifverträgen zu unterscheidenden Kollektivvereinbarungen
- a. Definition der Kollektivvereinbarungen
- b. Vereinbarungen zur Beendigung von kollektiven Konflikten
- c. Branchenspezifische und -übergreifende Rahmenvereinbarungen
- d. Rahmenvereinbarungen zu konkreten Materien
- e. Kollektivvereinbarungen der Unternehmensebene
- aa. Definition und Zweck der Kollektivvereinbarungen der Unternehmensebene
- bb. Kategorisierung der Vereinbarungen
- (1) Subsidiäre, ergänzende oder modifizierende Vereinbarungen
- (2) Nicht gesetzlich normierte Kollektivvereinbarungen
- cc. Rechtsnatur der Kollektivvereinbarungen auf Unternehmensebene
- dd. Das Verhältnis zwischen den Kollektivvereinbarungen auf Unternehmensebene und den Tarifverträgen
- ee. Einstufung der Kollektivvereinbarungen aus deutscher Sicht
- f. Zwischenfazit
- 3. Zwischenergebnis
- III. Die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien
- 1. Zur Diskussion um eine Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien
- 2. Die Legitimations- und Verfahrenserfordernisse des statutarischen Tarifvertrags
- a. Das Kriterium der Repräsentativität
- aa. Der Begriff der Repräsentativität
- bb. Keine Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit und -pluralität durch das Kriterium der Repräsentativität
- cc. Kritik Laheras am geltenden System
- b. Die dreifachen Legitimationsvoraussetzungen als Anforderungen des statutarischen Tarifvertrags
- aa. Definition der Legitimationsebenen und der drei Legitimationsbegriffe
- (1) Definition der Anfangslegitimation
- (2) Definition der vollen Legitimation
- (3) Definition der Verhandlungslegitimation
- bb. Anfangslegitimation
- (1) Unternehmensebene sowie die darunter liegenden Ebenen
- (a) Anfangslegitimation auf Arbeitnehmerseite
- (aa) Die Einheitsvertretungen
- (bb) Anfangslegitimation der gewerkschaftlichen Vertretung
- (aaa) Berechtigung der Gewerkschaftssektionen zu Tarifverhandlungen
- (bbb) Keine unmittelbare Verhandlung durch Gewerkschaften
- (cc) Legitimation bei Unternehmen mit mehreren Betrieben
- (dd) Die Anfangslegitimation bei Berufsgruppentarifverträgen
- (ee) Legitimation bei Unternehmensgruppen und verbundenen Unternehmen
- (b) Anfangslegitimation auf Arbeitgeberseite
- (2) Über der Unternehmensebene
- (a) Legitimation auf Arbeitnehmerseite
- (aa) Gewerkschaftsmonopol über der Unternehmensebene
- (bb) Repräsentativste Gewerkschaften auf gesamtstaatlicher Ebene
- (cc) Repräsentativste Gewerkschaften auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften
- (dd) Repräsentativste Gewerkschaften durch Ausstrahlungswirkung
- (ee) Einfache repräsentative Gewerkschaften
- (ff) Die tatsächliche Verankerung als nicht ausreichendes Kriterium der Repräsentativität
- (b) Legitimation auf Arbeitgeberseite
- (aa) Repräsentative Arbeitgeberverbände auf gesamtstaatlicher Ebene und Ebene der Autonomen Gemeinschaften
- (bb) Problematik um die Nachweisbarkeit der Repräsentativität von Arbeitgeberverbänden
- (cc) Beispiel zur Vermutung der Repräsentativität und dem Nachweis einer ausreichenden Legitimation auf Arbeitgeberseite
- (3) Zwischenfazit
- cc. Volle Legitimation
- (1) Unternehmensebene sowie die darunter liegenden Ebenen
- (a) Legitimation auf Arbeitnehmerseite
- (aa) Die volle Legitimation der Einheitsvertretungen
- (bb) Die volle Legitimation der Gewerkschaftssektionen
- (aaa) Die Erfordernisse der vollen Legitimation bei Gewerkschaftssektionen
- (bbb) Priorisierung der Tarifverhandlungen von Gewerkschaftssektionen gegenüber solcher der Einheitsvertretungen
- (cc) Die volle Legitimation bei Berufsgruppentarifverträgen
- (b) Legitimation auf Arbeitgeberseite
- (2) Über der Unternehmensebene
- (a) Legitimation auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite
- (b) Berechnungsbeispiel zu einem gesamtstaatlich geltenden Branchentarifvertrag
- (3) Zwischenfazit
- dd. Verhandlungslegitimation
- ee. Zwischenfazit
- c. Weitere Verfahrenserfordernisse des statutarischen Tarifvertrags
- aa. Zu vereinbarende Mindestinhalte
- bb. Besondere Verfahrensschritte
- cc. Zum Erfordernis der Registrierung, Archivierung und Veröffentlichung
- d. Zwischenfazit
- 3. Die Legitimations- und Verfahrenserfordernisse des außerstatutarischen Tarifvertrags
- a. Legitimierte Tarifvertragsparteien des außerstatutarischen Tarifvertrags
- b. Vorgaben zum Verfahren
- 4. Die Legitimations- und Verfahrenserfordernisse der subsidiären Kollektivvereinbarungen
- a. Legitimierte Parteien von Kollektivvereinbarungen
- b. Vorgaben zum Verfahren
- IV. Zusammenfassung
- C. Ergebnis
- Kapitel 2 Die Tarifbindung
- A. Die historische Entwicklung
- B. Die Erga-Omnes-Wirkung des statutarischen Tarifvertrags
- I. Die Definition der Erga-Omnes-Wirkung
- 1. Ausweitung ex ante
- 2. Von der Erga-Omnes-Wirkung erfasste Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- a. Organisierte, nicht- und andersorganisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- b. Vergangene, gegenwärtige und zukünftige Arbeitsverhältnisse
- 3. Dispositionsbefugnisse der Tarifvertragsparteien über die Erga-Omnes-Wirkung
- a. Die Disposition über die Erga-Omnes-Wirkung als Teil der Tarifautonomie
- b. Art. 82.3 Arbeitnehmerstatut als zwingendes Recht
- 4. Zwischenergebnis
- II. Auswirkungen der gesetzlichen Erga-Omnes-Wirkung für die Festsetzung des persönlichen Anwendungsbereichs
- 1. Die Festsetzung der Verhandlungseinheit
- a. Der Begriff der Verhandlungseinheit
- b. Das Prinzip der Korrespondenz
- c. Die Kriterien der Angemessenheit und Homogenität bei der Festsetzung der Verhandlungseinheit
- 2. Der Ausschluss von Personengruppen aus dem tarifvertraglichen Anwendungsbereich
- 3. Der Ausschluss von Personengruppen bei einzelnen Klauseln, insbesondere die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln
- a. Unterscheidung aufgrund der gewerkschaftlichen Organisation
- b. Unterscheidung nach Eintrittsdatum der Arbeitnehmer
- 4. Zwischenergebnis
- III. Behördliche Ausweitung durch Allgemeinverbindlicherklärung
- IV. Gesetzliche Ausweitung der Erga-Omnes-Wirkung bei Betriebsübergang
- 1. Fortgeltung des vor Betriebsübergang geltenden Tarifvertrags
- 2. Ende der Fortgeltung
- a. Auslaufen des bislang geltenden Tarifvertrags
- b. Ersetzung des vorherigen Tarifvertrags durch einen neuen Tarifvertrag
- 3. Zwischenergebnis
- V. Ausnahmen der Erga-Omnes-Wirkung
- 1. Anwendungsvorrang des Unternehmenstarifvertrags gegenüber sonstigen Tarifverträgen als Ausnahme der Erga-Omnes-Wirkung
- a. Der Grundsatz des Konkurrenzverbots
- b. Die Regelung des Art. 84.2 Arbeitnehmerstatut
- aa. Wortlaut, Telos und Systematik der Norm
- bb. Definition des vorrangig anzuwendenden Tarifvertrags
- (1) Unternehmen, Unternehmensgruppen und verbundene Unternehmen
- (2) Ausschluss der Vorrangwirkung für Tarifverträge unter der Unternehmensebene
- cc. Materielle Begrenzung des Anwendungsvorrangs
- dd. Zeitraum der Verdrängungswirkung
- (1) Konstellation 1: Zeitlich nach einem anderen Tarifvertrag vereinbarter Unternehmenstarifvertrag
- (2) Konstellation 2: Zeitlich vor einem anderen Tarifvertrag vereinbarter Unternehmenstarifvertrag
- c. Problematische Aspekte des absoluten Anwendungsvorrangs
- 2. Räumlicher Anwendungsvorrang von Tarifverträgen in Autonomen Gemeinschaften und Provinzen gegenüber gesamtstaatlich geltenden Tarifverträgen
- 3. Zwischenergebnis
- VI. Rechtliche und soziale Auswirkungen der Erga-Omnes-Wirkung
- 1. Verletzung der negativen Gewerkschaftsfreiheit von Arbeitnehmern
- 2. Fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten der nicht- und andersorganisierten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- 3. Legitimationslücken bei der Erfassung vergangener und künftiger Arbeitsverhältnisse
- 4. Anreizwirkung zum Verbandsbeitritt
- 5. Finanzierungslücken von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
- a. Staatliche Subventionierung
- b. Solidaritätsbeiträge
- 6. Zwischenergebnis
- VII. Zusammenfassung
- C. Die mitgliederbezogene Wirkung von außerstatutarischen Tarifverträgen
- I. Die Ausgestaltung der mitgliederbezogenen Wirkung
- II. Inhaltliche Beschränkungen der mitgliederbezogenen Tarifvertragsklauseln
- III. Faktische Ausweitung der Wirkung durch Beitritt der Arbeitnehmer zum außerstatutarischen Tarifvertrag
- IV. Vereinbarkeit der auf Mitglieder beschränkten Wirkung mit der negativen Gewerkschaftsfreiheit
- V. Zusammenfassung
- D. Die Wirkung von Kollektivvereinbarungen auf Unternehmensebene
- I. Grundsatz der Erga-Omnes-Wirkung von Kollektivvereinbarungen auf Unternehmensebene
- II. Ausnahmsweise auf eine Personengruppe beschränkte Wirkung
- III. Zusammenfassung
- E. Ergebnis
- Kapitel 3 Die Tarifwirkung
- A. Die normative Wirkung des statutarischen Tarifvertrags
- I. Umfang und Wirkung des normativen Geltungsbefehls
- 1. Die Definition der normativen Wirkung
- a. Unmittelbare Wirkung (efecto automático oder inmediato)
- b. Zwingende Wirkung (efecto imperativo)
- aa. Definition der zwingenden Wirkung
- bb. Die Ausgestaltung der Unverzichtbarkeit (efecto inderogable) über einseitig zwingende Tarifnormen
- cc. Die Indisponibilität (efecto indisponible) als zweite Komponente der zwingenden Wirkung
- (1) Uneinheitliche Beurteilung zu einer grundsätzlichen Disponibilität oder einer grundsätzlichen Indisponibilität tarifvertraglicher Rechte
- (2) Begriff und Umfang einer Disposition
- c. Zwischenfazit
- 2. Die zeitliche Ausweitung der normativen Wirkung
- a. Beginn der normativen Wirkung
- aa. Autonome Festlegung des Zeitpunkts durch die Tarifvertragsparteien
- bb. Von der Veröffentlichung abhängige Wirksamkeit
- (1) Unterscheidung zwischen zeitlichem Anwendungsbereich und Wirkung
- (2) Folgeproblematik einer möglichen schuldrechtlichen Wirkung zwischen Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs und Veröffentlichung
- (3) Wirkung bei Veröffentlichung vor Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs
- b. Rückwirkung von Tarifvertragsklauseln
- aa. Verbot der verschlechternden, maximalen Rückwirkung
- bb. Keine verschlechternde Rückwirkung bei erworbenen Rechtspositionen als Teil des Vermögens von Arbeitnehmern
- cc. Zulässigkeit einer günstigeren, maximalen Rückwirkung
- dd. Die zulässige, minimale Rückwirkung
- c. Die ordentliche Laufzeit und deren Beendigung
- aa. Möglichkeit neuer Tarifverhandlungen ante tempus
- bb. Der Beendigungsgrund der Kündigung und der Einfluss der Erga-Omnes-Wirkung auf die Kündigungsmodalitäten
- (1) Kündigungserklärung allein durch die vertragschließenden Tarifvertragsparteien 204
- (2) Kündigungserklärung durch die gem. Art. 87, 88 Arbeitnehmerstatut legitimierten Subjekte
- (3) Empfänger der Kündigungserklärung
- d. Nachwirkung
- aa. Gesetzliche Vorgaben zur Nachwirkung
- bb. Inhalt und Umfang der tariflichen Wirkungen in der Nachwirkung
- cc. Ende der Nachwirkungszeit
- e. Zwischenfazit
- 3. Berücksichtigung der aus dem deutschen Tarifrecht übernommenen Unterscheidung zwischen normativem und schuldrechtlichem Teil
- 4. Zwischenergebnis
- II. Theorien zur Inkorporation des statutarischen Tarifvertrags in den Individualarbeitsvertrag
- 1. Die Inkorporation des Tarifvertrags im Ausnahmefall
- a. Die Theorie der Vertraglichung des Tribunal Supremo
- b. Anwendung unter der Rechtslage nach dem Königlichen Gesetzesdekret 32/2021
- 2. Die Theorie Laheras zur automatischen Vertraglichung
- 3. Zwischenergebnis
- III. Zusammenfassung
- B. Die Kontroverse um eine normative oder schuldrechtliche Wirkung des außerstatutarischen Tarifvertrags
- I. Die Interpretation der bindenden Wirkung in Art. 37.1 Spanische Verfassung und deren Auswirkungen auf eine normative oder schuldrechtliche Wirkung des außerstatutarischen Tarifvertrags
- 1. Die normative Theorie (tesis normativista)
- 2. Die vertragliche Theorie (tesis contractualista de eficacia obligacional)
- a. Der außerstatutarische Tarifvertrag als Vertrag mit schuldrechtlicher Wirkung
- b. Widersprüchlichkeiten zwischen der vertraglichen Theorie und der Ausprägungen der ordentlichen Rechtsprechung
- aa. Inkorporation des Tarifvertrags in den Individualarbeitsvertrag
- bb. Keine Einordnung außerstatutarischer Tarifvertragsinhalte als günstigste Bedingungen i.S.d. Art. 3.1 lit. c Arbeitnehmerstatut
- 3. Die vertragliche Theorie der tatsächlichen Wirkung (tesis contractualista de la eficacia real)
- 4. Zwischenergebnis
- II. Die Auswirkungen des Streitstands zur Verbindlichkeit der Tarifverträge auf das Verhältnis zwischen statutarischen und außerstatutarischen Tarifverträgen
- III. Keine Nachwirkung außerstatutarischer Tarifverträge
- IV. Zusammenfassung
- C. Die Wirkung der Kollektivvereinbarungen der Unternehmensebene
- D. Die gesetzlichen Öffnungsklauseln zur Änderung von statutarischen und außerstatutarischen Tarifverträgen sowie von Kollektivvereinbarungen
- I. Differenzierte gesetzliche Anforderungen je nach Art der zu ändernden Kollektivvereinbarung
- II. Unilaterale Änderungen der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber in außerstatutarischen Tarifverträgen und Kollektivvereinbarungen
- 1. Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen
- a. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm
- b. Wesentlichkeit der Änderung
- 2. Notwendigkeit einer causa: wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionstechnische Gründe
- 3. Rechtfertigung: Verbesserung der Unternehmenssituation
- 4. Verfahren bei individueller und kollektiver Änderung
- a. Abgrenzung zwischen individueller und kollektiver Änderung
- b. Verfahren bei individueller Änderung
- c. Verfahren bei kollektiver Änderung
- aa. Legitimierte Parteien
- bb. Bildung des Gremiums
- cc. Zielorientierte Beratungsphase von 15 Tagen
- dd. Abschluss der Beratungsphase
- (1) Konstellation 1: Zustimmung der Arbeitnehmervertretung
- (2) Konstellation 2: Ablehnung durch die Arbeitnehmervertretung
- 5. Keine Verfassungswidrigkeit des Art. 41.4 und 5 Arbeitnehmerstatut
- 6. Zwischenergebnis
- III. Die Modifizierung der Inhalte von statutarischen Tarifverträgen durch die Ausstiegsklausel eines Unternehmens
- 1. Systematische Einordnung der Öffnungsklausel in Art. 82.3 UAbs. 2–9 Arbeitnehmerstatut
- 2. Die Ausgangslage: Krisensituation
- 3. Verfahren und Abschluss der Kollektivvereinbarungen
- a. Legitimierte Parteien und Zusammensetzung des Gremiums
- b. Abschließend aufgezählte Materien einer Ausstiegsklausel
- c. Abschluss der Beratungsphase
- aa. Konstellation 1: Abschluss des Verfahrens durch Vereinbarung
- bb. Konstellation 2: Keine Vereinbarung nach Abschluss der Beratungsphase
- d. Zeitliche Anwendung der Ausstiegsklausel und Rückkehr zu den vorherigen Tarifinhalten
- 4. Keine Dispositionsbefugnis über maßgebliche Inhalte des Art. 82.3 Arbeitnehmerstatut
- 5. Kritik der Literatur an der Regelung des Art. 82.3 UAbs. 2–9 Arbeitnehmerstatut
- a. Schwächung der Arbeitnehmerrechte
- b. Beteiligung von ad hoc-Vereinigungen
- 6. Zwischenergebnis
- IV. Vergleich des Anwendungsvorrangs und der Ausstiegsklausel
- V. Zusammenfassung
- E. Das Günstigkeitsprinzip als Ausnahme der normativen Wirkung im statutarischen und außerstatutarischen Tarifvertrag
- I. Das Günstigkeitsprinzip gem. Art. 3.3 Arbeitnehmerstatut
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Maßstab des Günstigkeitsprinzips nach Art. 3.3 Arbeitnehmerstatut
- 3. Zwischenergebnis
- II. Der Grundsatz der günstigsten Bedingung gem. Art. 3.1 lit. c Arbeitnehmerstatut
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Maßstab des Günstigkeitsprinzips nach Art. 3.1 lit. c Arbeitnehmerstatut
- 3. Möglichkeiten zur Modifizierung einer Regelung i.S.d. Art. 3.1 lit. c Arbeitnehmerstatut
- 4. Ausnahmsweise Unzulässigkeit von vergünstigenden Bedingungen
- a. Einheitlich geltende Arbeitsbedingungen
- b. Verbot der systematischen Umgehung der Tarifautonomie
- 5. Zwischenergebnis
- III. Zusammenfassung
- F. Ergebnis
- Kapitel 4 Finale Systematisierung des spanischen Tarifrechts und Ausblick
- A. Reformvorschläge und Ausblick für das spanische Tarifrecht
- B. Abschließende Einordnung des spanischen Tarifrechts
- Literaturverzeichnis
- Anhang: Gesetzesauszüge
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2025 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich August 2024 berücksichtigt.
Zunächst gilt mein besonderer Dank meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown), der mir in jeder Phase meiner Promotion mit konstruktiven Vorschlägen zur Seite stand und zum erfolgreichen Gelingen dieser Arbeit maßgeblich beigetragen hat. Frau Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.
Danken möchte ich zudem José Maria Goerlich Peset, der die Arbeit während meines mehrwöchigen Forschungsaufenthalts an der Universidad de Valencia durch wertvolle Ratschläge und anregende Diskussionen zum spanischen Tarifrecht gefördert und meinen Blickwinkel auf das spanische Tarifrecht um Erfahrungen aus der Praxis erweitert hat. Besonderer Dank gilt auch meinen Freunden, die mich auf verschiedene Weise in meinem Promotionsvorhaben bestärkt haben und stets ein offenes Ohr für mich hatten.
Mein größter Dank gebührt schließlich meinen Eltern Bettina und Giuseppe Marrone, die mich auf meinem gesamten Ausbildungsweg bedingungslos unterstützt und ermutigt haben. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.
Freiburg, im Juli 2025
Vanessa Marrone
Vorbemerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Zur Identifizierung der in den Fußnoten genannten Urteile des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo), des Nationalgerichts (Audiencia Nacional) sowie der regionalen Obersten Gerichte der Autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) wurde jeweils die Nummer der Amtlichen Rechtsprechungssammlung (Repertorio Oficial de Jurisprudencia – abgek. ROJ), verbunden mit dem Datum der Urteilsverkündung zitiert. Für Urteile des Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional) wurden jeweils die Nummer und das Datum des Urteils zitiert.
Abkürzungsverzeichnis
a.A. |
andere(r) Ansicht |
a.a.O. |
am angegebenen Ort |
abgek. |
abgekürzt |
Abs. |
Absatz, Absätze |
Acoauto |
Verband der Autohändler der Provinz Cadiz (Asociación de concesionarios de automóviles de la provincia de Cádiz) |
a.E. |
am Ende |
a.F. |
alte Fassung |
Alt. |
Alternative(n) |
Anm. |
Anmerkung |
arg. |
argumentum |
arg. e contr. |
argumentum e contrario |
Art. |
Artikel |
Asoreca |
Verband der Reparaturwerkstätten in der Provinz Cadiz (Asociación reparadores automóviles de la provincia de Cádiz) |
ATC |
Beschluss des Spanischen Verfassungsgerichts (Auto del Tribunal Constitucional) |
ATS |
Beschluss des Obersten Gerichtshofs (Auto del Tribunal Supremo) |
AuA |
Arbeit und Arbeitsrecht |
Auff. |
Auffassung |
Aufl. |
Auflage |
AuR |
Arbeit und Recht |
ausdr. |
ausdrücklich |
xxxausf. |
ausführlich |
Az. |
Aktenzeichen |
BAG |
Bundesarbeitsgericht |
Bd. |
Band |
BeckOK |
Beck’scher Online-Kommentar |
Begr. |
Begründung |
Beil. |
Beilage(n) |
Beschl. |
Beschluss |
BetrVG |
Betriebsverfassungsgesetz vom 25.09.2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. I S. 248) |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 16.07.2024 (BGBl. I Nr. 240) |
BGBl. |
Bundesgesetzblatt |
BO |
Gesetzblatt der Autonomen Gemeinschaft (Boletín Oficial de [Comunidad Autónoma]) |
BOE |
Bundesgesetzblatt (Boletín Oficial del Estado) |
BOP |
Gesetzesblatt der Provinz (Boletín Oficial de la Provincia) |
bspw. |
beispielsweise |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
bzw. |
beziehungsweise |
ca. |
circa |
CA |
Autonome Gemeinschaft (Comunidad Autónoma) |
CCNCC |
Nationaler beratender Ausschuss für Tarifverträge (Comisión Consultiva Nacional de Convenios Colectivos) |
CIG |
Galizischer Gewerkschaftsbund (Confederación Intersindical Galega) |
CSIF |
Gewerkschaft der Beamten (Central Sindical Independiente y de Funcionarios) |
dass. |
dasselbe |
ders. |
derselbe |
d.h. |
das heißt |
dies. |
dieselbe |
DRdA |
Das Recht der Arbeit (Österreich) |
DuR |
Demokratie und Recht |
xxxie.A. |
eine(r) Ansicht |
ELA-STV |
Baskische Arbeitersolidarität (Euzko Langilleen Alkartasuna – Solidaridad de Trabajadores Vascos) |
et al. |
et alii (und andere) |
etc. |
et cetera (und so weiter) |
EUR |
Euro |
EuZA |
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
f./ff. |
folgende Seite(n) |
Femca |
Verband der Metallunternehmen in der Provinz Cadiz (Federación de Empresas de Metal de la provincia de Cádiz) |
Fn. |
Fußnote |
gem. |
gemäß |
GewO |
Gewerbeordnung vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. I Nr. 245) |
GG |
Grundgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2478) |
ggf. |
gegebenenfalls |
grds. |
grundsätzlich |
h.M. |
herrschende Meinung |
Hrsg. |
Herausgeber/in |
HS. |
Halbsatz |
IC |
Gewerkschaft der Kanaren (Intersindical Canaria) |
i.d.F. |
in der Fassung |
i.d.R. |
in der Regel |
i.d.S. |
in diesem Sinne |
i.e. |
id est (das heißt, das ist) |
i.E. |
im Einzelnen |
i.Erg. |
im Ergebnis |
i.e.S. |
im engeren Sinne |
insb. |
insbesondere |
inkl. |
inklusive |
i.R.d. |
im Rahmen des/der |
i.R.v. |
im Rahmen von |
i.S.d. |
im Sinne des/der |
i.S.v. |
im Sinne von |
| xxxii i.S.e. |
im Sinne eines/einer |
i.V.m. |
in Verbindung mit |
JuS |
Juristische Schulung |
JZ |
JuristenZeitung |
KJ |
Kritische Justiz |
krit. |
kritisch |
LAB |
Baskische Arbeiterkommissionen (Languile Abertzaleen Batzordeak – Comisiones de Obreros Abertzales) |
lit. |
littera (Buchstabe) |
MiLoG |
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. I Nr. 172) |
m.w.N. |
mit weiteren Nachweisen |
n./Nr. |
Nummer(n) |
n.F. |
neue Fassung |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NZA |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht |
o.a. |
oben angegebene/r/s |
o.Ä./o.ä. |
oder Ähnliches, oder ähnliche |
OCCA |
Gewerkschaft der Fluglotsen (Organización de Controladores de la Circulación Aérea) |
o.g. |
oben genannt/e/n |
RdA |
Recht der Arbeit |
Rn. |
Randnummer(n) |
ROJ |
Amtliche Rechtsprechungssammlung (Repertorio Oficial de Jurisprudencia) |
Rspr. |
Rechtsprechung |
s. |
siehe |
S. |
Seite(n), Satz |
SAN |
Urteil des Nationalgerichts (Sentencia Audiencia Nacional: insb. zuständig für die in Art. 8.1, 2 lit. f, g, h, j, k, l LJS genannten besonderen Belange des kollektiven Arbeitsrechts und der Tarifautonomie, die mehr als eine Autonome Gemeinschaft betreffen) |
sog. |
sogenannt/e/er/es |
xxxiiiSPICA |
unabhängige Gewerkschaft der Fluglotsen (Sindicato profesional independiente de Controladores Aéreos) |
STC |
Urteil des Verfassungsgerichts (Sentencia del Tribunal Constitucional) |
STCT |
Urteil des zentralen Arbeitsgerichts (Tribunal Central de Trabajo: mit Acuerdo de 10 de mayo de 1989 aufgelöstes Gericht, dessen Aufgaben jetzt die Audiencia Nacional und die regionalen Obersten Gerichte übernehmen) |
st. Rspr. |
ständige Rechtsprechung |
str. |
streitig |
STS |
Urteil des Obersten Gerichtshofs (Sentencia del Tribunal Supremo) |
STSJ |
Urteil des Obersten Gerichts der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft (Sentencia del Tribunal Superior de Justicia) |
TVG |
Tarifvertragsgesetz vom 25.08.1969 (BGBl. I S. 1323), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1055) |
u.a. |
unter anderem |
UAbs. |
Unterabsatz |
Urt. |
Urteil |
USCA |
Gewerkschaft der Fluglotsen (Unión Sindical de Controladores Aéreos) |
u.s.w. |
und so weiter |
v. |
von, vom |
Var. |
Variante(n) |
vgl. |
vergleiche |
z.B. |
zum Beispiel |
ZEuP |
Zeitschrift für Europäisches Privatrecht |
ZfA |
Zeitschrift für Arbeitsrecht |
ZIAS |
Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht |
zit. |
zitiert |
zust. |
zustimmend |
zutr. |
zutreffend |
ZVglRWiss |
Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft |
Einleitung und Grundlagen
A. Untersuchungsgegenstand
Mit steigenden Tariflöhnen im spanischen Frauenfußball1 und dem ersten Branchentarifvertrag für Rettungsschwimmer auf den Balearen2 erregte der Abschluss spanischer Tarifverträge auch über die spanischen Landesgrenzen hinaus in jüngster Zeit Aufmerksamkeit. Die in Spanien mehrheitlich abgeschlossenen, sog. statutarischen Tarifverträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie mitgliederunabhängig für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des festgelegten Anwendungsbereichs Wirkung entfalten. Der statutarische Tarifvertrag, der im spanischen Arbeitsgesetz, dem sog. Arbeitnehmerstatut3 2(Estatuto de los Trabajadores)4 geregelt ist, sieht damit eine Erga-Omnes-Wirkung vor.5 Zum Schutz Nicht- und Andersorganisierter, die von der Erga-Omnes-Wirkung erfasst werden, normiert der Gesetzgeber umfangreiche Vorschriften in Titel III (Art. 82–92) des Arbeitnehmerstatuts, z.B. zu einzuhaltenden Verfahrensschritten, Mindestinhalten oder Modifizierungsmöglichkeiten der Tarifverträge. Auf diese Weise interveniert er in die Ausübung der Tarifautonomie durch die Tarifvertragsparteien. Werden die Vorgaben der Art. 82 ff. Arbeitnehmerstatut durch die tarifvertragschließenden Parteien erfüllt, tritt gem. Art. 82.3 Arbeitnehmerstatut ex lege eine Wirkung für organisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für nicht und anders organisierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein.6 Zentrale Voraussetzung und Legitimationserfordernis der Erga-Omnes-Wirkung ist die in Art. 87, 88, 89 Arbeitnehmerstatut normierte Repräsentativität der tarifvertragschließenden Gewerkschaft bzw. des tarifvertragschließenden Arbeitgeberverbands. Für erstere konkretisiert das Organgesetz über die Gewerkschaftsfreiheit (Ley Orgánica7 de Libertad Sindical)8 die Erfordernisse des Art. 87 Arbeitnehmerstatut. Die Repräsentativität stellt sicher, dass die tarifvertragschließenden Parteien über ausreichende demokratische Legitimation zur Rechtsetzung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verfügen.9 Tarifverträge, die in ihrem Anwendungsbereich über die Unternehmensebene hinausgehen, können auf Arbeitnehmerseite nur Gewerkschaften abschließen.10 Beschränkt sich der tarifvertragliche Anwendungsbereich 3funktional auf die Unternehmensebene oder die Ebenen darunter, z.B. den Betrieb, Betriebsteile oder einzelne Abteilungen, sind im Gegensatz zum zuvor Genannten neben Gewerkschaften betriebliche Einheitsvertretungen zu Tarifabschlüssen berechtigt.11 Die Einheitsvertretungen weisen Parallelen zu den Betriebsräten auf, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Elementen von der deutschen Konstruktion, z.B. in der Berechtigung zu Tarifverhandlungen und der starken rechtlichen Verknüpfung mit Gewerkschaften.12 Im Folgenden spricht die Arbeit daher abweichend von der deutschen Terminologie von Einheitsvertretungen.13
Neben dem genannten statutarischen Tarifvertrag ist trotz einer fehlenden einfachgesetzlichen Normierung die Möglichkeit eines außerhalb des Arbeitnehmerstatuts existierenden, außerstatutarischen Tarifvertrags allgemein anerkannt. Dessen Zulässigkeit wird unmittelbar aus Art. 37.1 der Spanischen Verfassung (Constitución Española14) abgeleitet.15 Die Besonderheit der Tarifvertragsform liegt darin, dass diesen auch nicht-repräsentative Verbände abschließen können.16 Die Wirkung des außerstatutarischen Tarifvertrags ist mitgliederbezogen17 und nach mehrheitlicher Ansicht ebenfalls normativ, wobei aber eine starke Gegenmeinung eine schuldrechtliche Wirkung annehmen möchte.18
Als dritte Kategorie kollektiver Vereinbarungen können Kollektivvereinbarungen auf Unternehmensebene getroffen werden. Es handelt sich nicht um Betriebsvereinbarungen i.S. des deutschen Rechts.19 Die im deutschen Recht verankerte, strikte Unterscheidung von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung existiert im spanischen Recht nicht.20 Ob es sich um eine Form 4des Tarifvertrags oder eine Vereinbarung sui generis handelt, ist streitig.21 Das Verhältnis zwischen den Kollektivvereinbarungen und dem statutarischen und außerstatutarischen Tarifvertrag beurteilt sich je nach Einzelfall: Die Kollektivvereinbarung kann subsidiär, ergänzend, aber auch ausnahmsweise gem. Art. 41 und 82.3 Arbeitnehmerstatut modifizierend zu den Tarifverträgen sein.22 Bei der Analyse der Wirkung von statutarischen und außerstatutarischen Tarifverträgen muss die Kollektivvereinbarung daher ebenfalls berücksichtigt werden.
Details
- Pages
- XXXIV, 362
- Publication Year
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631943434
- ISBN (ePUB)
- 9783631943441
- ISBN (Softcover)
- 9783631943304
- DOI
- 10.3726/b23205
- Language
- German
- Publication date
- 2026 (May)
- Keywords
- Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Erga-Omnes-Wirkung Tarifvertrag Tarifrecht Spanien
- Published
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxxiv, 362 S., 5 Tab.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG