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Bodenrichtwerte in der steuerlichen Bewertung

von Marco-Marcel Niebuhr (Autor:in)
©2026 Dissertation XXIV, 768 Seiten

Zusammenfassung

Den Bodenrichtwerten kommt in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken eine große Bedeutung zu. Insbesondere bei der Wertermittlung für die reformierte Bundesgrundsteuer sollen die Bodenrichtwerte in einem typisierten Massenverfahren einen Beitrag zur Berücksichtigung der tatsächlichen Wertverhältnisse leisten. Daneben haben sich die Bodenrichtwerte in der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer etabliert. Diese Arbeit befasst sich sowohl mit der Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse als auch mit deren Anwendung in der steuerlichen Bewertung durch Finanzämter, Steuerpflichtige und Finanzgerichte und soll dadurch einen Beitrag für ein besseres Verständnis leisten. Die Schwerpunkte der rechtswissenschaftlichen Untersuchung liegen in der Eignung der Bodenrichtwerte für eine gleichheitskonforme steuerliche Bewertung sowie in der verfassungsrechtlich gebotenen Kontrolldichte der Bodenrichtwerte im finanzgerichtlichen Verfahren.

Inhaltsverzeichnis

  • Umschlag
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Gegenstand der Untersuchung
  • II. Methodische Herangehensweise
  • § 1 Die Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse
  • I. Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • 1. Werte und Wertermittlung
  • a) Konkretisierung des Wertbegriffs
  • aa) Gebrauchswert und Tauschwert
  • bb) Subjektiver und objektiver Wert
  • b) Vom Preis zum Wert
  • c) Ermittlung von Werten
  • aa) Bewertungsanlässe, Bewertungsziele und Wertbegriffe
  • bb) Intersubjektive Wertermittlung
  • 2. Der Verkehrswert von Grundstücken
  • a) Der Verkehrswert eines Grundstücks
  • aa) Einflussfaktoren auf Grundstückspreise und -werte
  • bb) Die Definition des Verkehrswerts
  • cc) Folgerungen aus der Definition des Verkehrswerts
  • b) Überblick über die Verkehrswertermittlung nach der ImmoWertV
  • aa) Erfordernis gleicher Grundsätze für die Verkehrswertermittlung
  • bb) Verfahren zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • II. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
  • 1. Schaffung von Markttransparenz als Hauptzweck der Gutachterausschüsse
  • 2. Konzeption der Gutachterausschüsse
  • a) Gutachterausschüsse als öffentlich-rechtliche Institutionen
  • b) Gutachterausschüsse als Kollegialorgan
  • c) Gutachterausschüsse als Institutionen mit besonderer Bewertungskompetenz
  • d) Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse
  • 3. Rechtsgrundlagen für die Gutachterausschüsse
  • 4. Struktur des Gutachterausschusswesens
  • a) Örtliche Gutachterausschüsse
  • b) Obere Gutachterausschüsse und Zentrale Geschäftsstellen
  • c) Zusammenarbeit von Gutachterausschüssen
  • 5. Organisation der Gutachterausschüsse
  • a) Zuständigkeitsbereiche
  • b) Mitglieder des Gutachterausschusses
  • aa) Vorsitzender
  • bb) Ehrenamtliche Gutachter
  • cc) Bedienstete der Finanzverwaltung
  • dd) Gesamtanzahl der Gutachter
  • c) Geschäftsstellen
  • aa) Einrichtung der Geschäftsstellen
  • bb) Aufgaben der Geschäftsstelle
  • cc) Ausstattung der Geschäftsstelle
  • 6. Verzahnung der Tätigkeit der Gutachterausschüsse mit der Finanzverwaltung
  • 7. Aufgaben der Gutachterausschüsse
  • a) Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • aa) Einrichtung der Kaufpreissammlung
  • bb) Datenerhebung
  • cc) Datenerfassung
  • dd) Auswertung der erfassten Daten
  • ee) Überblick über die unterschiedlichen landesrechtlichen Vorgaben
  • ff) Einfluss der Leistungsfähigkeit der Geschäftsstelle auf die Qualität der Kaufpreissammlung
  • b) Ermittlung und Veröffentlichung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • aa) Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
  • bb) Ermittlung und Veröffentlichung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • c) Weitere Aufgaben der Gutachterausschüsse
  • III. Bodenrichtwerte
  • 1. Was ist der Bodenrichtwert und was ist er nicht?
  • a) Definition des Bodenrichtwerts
  • b) Verhältnis zwischen Verkehrswert, Bodenwert und Bodenrichtwert
  • c) Zonale und lagetypische Bodenrichtwerte
  • d) Der Bodenrichtwert als Durchschnittswert
  • 2. Zweck der Bodenrichtwerte
  • a) Gewährleistung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt
  • b) Verwendung der Bodenrichtwerte in der Wertermittlung
  • aa) Verkehrswertermittlung
  • bb) Steuerliche Bewertung
  • cc) Wertermittlung für die Bestimmung des sanierungsbedingten Ausgleichsbetrags
  • c) Entscheidungsgrundlage für die Planung durch öffentliche Stellen
  • 3. Typologie der Bodenrichtwerte
  • a) Allgemeine Bodenrichtwerte
  • b) Besondere Bodenrichtwerte
  • 4. Verbindlichkeit der Bodenrichtwerte
  • 5. Darstellung der Bodenrichtwerte
  • a) Bezifferung des Bodenrichtwerts
  • b) Darstellung des Bodenrichtwertgrundstücks
  • c) Darstellung der Bodenrichtwertzone
  • 6. Verwendung der Bodenrichtwerte im Rahmen der Verkehrswertermittlung
  • a) Anwendung des Bodenrichtwertverfahrens
  • b) Verwendung der Bodenrichtwerte im Bodenrichtwertverfahren
  • aa) Charakteristika des Bodenrichtwertverfahrens
  • bb) Auswahl des maßgeblichen Bodenrichtwerts
  • cc) Eignung des herangezogenen Bodenrichtwerts
  • dd) Anpassung des herangezogenen Bodenrichtwerts
  • ee) Ermittlung des Bodenwerts mittels der geeigneten und angepassten Bodenrichtwerte
  • IV. Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • 1. Rechtsgrundlagen der Bodenrichtwertermittlung
  • a) BauGB
  • b) ImmoWertV
  • c) BRW-RL und ImmoWertA
  • d) Gutachterausschussverordnungen der Länder
  • e) Verwaltungsanweisungen der Länder
  • f) Gemeinschaftlich erarbeitete Standards
  • 2. Datengrundlagen für die Bodenrichtwertermittlung
  • a) Kaufpreissammlungen
  • b) Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
  • aa) Umrechnungskoeffizienten
  • bb) Indexreihen
  • c) Zweckdienliche sonstige Daten und Informationen für die Bodenrichtwertermittlung
  • 3. Überblick über die Bodenrichtwertermittlung
  • 4. Bildung und Abgrenzung von Bodenrichtwertzonen
  • a) Rechtsgrundlagen
  • b) Vorgehensweise bei der Bildung der Bodenrichtwertzonen
  • c) Berücksichtigung der Lagewertigkeit bei der Bildung der Bodenrichtwertzonen
  • d) Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen zueinander
  • 5. Bestimmung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
  • a) Bodenrichtwertgrundstück
  • b) Bestimmung der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
  • 6. Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • a) Bodenrichtwertermittlung im Vergleichswertverfahren
  • aa) Rechtliche Grundlagen
  • bb) Unmittelbarer Preisvergleich
  • cc) Mittelbarer Preisvergleich
  • b) Bodenrichtwertermittlung in kaufpreisarmen Gebieten
  • aa) Bedürfnis nach weiteren Verfahren
  • bb) Rechtsgrundlage und Regelungsdichte
  • cc) Überblick über die weiteren geeigneten Verfahrensweisen zur Bodenrichtwertermittlung
  • c) Besonderheiten bei der Bodenrichtwertermittlung in bestimmten Gebieten
  • aa) Bebaute Gebiete, insbesondere Innenstadtlagen
  • bb) Werdendes Bauland
  • d) Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke
  • 7. Bodenrichtwertermittlung in der Praxis
  • a) Zusammenspiel zwischen Gutachtern und der Geschäftsstelle bei der massenhaften Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • b) Fortschreibung der Bodenrichtwerte
  • c) Ermittlung und Fortschreibung der Bodenrichtwerte im Vergleichswertverfahren
  • d) Ermittlung und Fortschreibung der Bodenrichtwerte mittels der in § 14 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV genannten geeigneten Verfahrensweisen
  • e) Fortschreibung der Bodenrichtwerte mittels Indexreihen
  • f) Verplausibilisierung der Bodenrichtwerte
  • V. Zusammenfassung
  • § 2 Verwendung der Bodenrichtwerte in der steuerlichen Bewertung
  • I. Grundlagen der steuerlichen Bewertung
  • 1. Zweck der steuerlichen Bewertung
  • 2. Steuerrechtliche Bewertungsnormen
  • 3. Bewertungsobjekte in der steuerlichen Bewertung
  • 4. Bewertungsmaßstäbe und Wertbegriffe im Steuerrecht
  • a) Verhältnis zwischen Belastungsgrund und Bewertungsmaßstab
  • aa) Belastungsgrund
  • bb) Bewertungsziel und Bewertungsmaßstab
  • b) Gemeiner Wert
  • c) Ertragswert
  • 5. Objektivität von steuerlichen Wertansätzen
  • 6. Steuerliche Bewertungsmethoden
  • 7. Administrierbarkeit der steuerlichen Bewertung
  • II. Steuerartspezifische Anwendungsbereiche der Bodenrichtwerte
  • 1. Einleitung
  • 2. Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • a) Einleitung
  • b) Besteuerungsverfahren
  • c) Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage
  • d) Grundbesitzbewertung
  • aa) Bewertungsgrundsätze
  • bb) Bewertung von unbebauten Grundstücken
  • cc) Bewertung von bebauten Grundstücken
  • dd) Sonderfälle
  • ee) Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts
  • e) Administrierbarkeit der erbschaftsteuerlichen Bewertung
  • 3. Grundsteuer
  • a) Einleitung
  • b) Bundesgrundsteuerrecht
  • aa) Besteuerungsverfahren
  • bb) Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage
  • cc) Bewertung des Grundvermögens
  • dd) Administrierbarkeit des Bundesgrundsteuerrechts
  • c) Grundsteuergesetze der Bundesländer
  • aa) Überblick über die abweichenden Grundsteuergesetze der Bundesländer
  • bb) Baden-Württemberg: Bodenwertsteuer
  • cc) Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
  • III. Zusammenschau der Verwendung der Bodenrichtwerte im Steuerrecht
  • 1. Bodenrichtwerte als anerkannte Bewertungsgrundlage
  • 2. Bodenrichtwerte als typisierende Bewertungsgrundlage
  • a) Entlastung der Finanzverwaltung durch Anknüpfung an die Bodenrichtwerte
  • aa) Entlastung der Finanzämter durch Übertragung der (Boden-)Richtwertermittlung für steuerliche Zwecke auf die Gutachterausschüsse
  • bb) Entlastung der Finanzämter und der Steuerpflichtigen durch Anknüpfung an die Bodenrichtwerte
  • b) Ermittlung typisierter Bodenwerte mittels der Bodenrichtwerte
  • aa) Bodenrichtwertverfahren als typisierende Bewertungsmethode
  • bb) Bodenrichtwertverfahren als verfassungsrechtlich unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode
  • 3. Bodenrichtwerte als Bindeglied zwischen Verkehrswertermittlung und steuerlicher Bewertung
  • 4. Bodenrichtwerte als objektive Bewertungsgrundlage
  • § 3 Verfassungsrechtliche Beurteilung der steuerlichen Bodenwertermittlung unter Verwendung von Bodenrichtwerten
  • I. Verfassungsmäßigkeit von Steuergesetzen
  • 1. Umfang und Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers
  • 2. Die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Steuergesetzen
  • a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
  • b) Steuerrechtsspezifische Ausprägungen des Gleichheitssatzes
  • aa) Grundsatz der Steuergerechtigkeit
  • bb) Leistungsfähigkeitsprinzip
  • cc) Gebot der Folgerichtigkeit
  • c) Umfang und Intensität der verfassungsgerichtlichen Kontrolle von Steuergesetzen
  • aa) Prüfungsmaßstab
  • bb) Bestimmung der Prüfungsintensität
  • cc) Differenzierungsgründe
  • 3. Freiheitsrechtliche Implikationen für die Ausgestaltung von Steuergesetzen
  • II. Anforderungen an eine gleichheitskonforme steuerliche Bewertung
  • 1. Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung steuerlicher Bewertungsnormen
  • a) Ungenauigkeit der Verkehrswertermittlung
  • aa) Gründe für Unschärfen bei der Verkehrswertermittlung
  • bb) Verkehrswertspannen
  • cc) Bedeutung von Wertspannen für die Ausgestaltung von steuerlichen Bewertungsnormen
  • b) Erfordernisse eines praktikablen und gleichheitskonformen Steuervollzugs
  • c) Gesetzessystematisch notwendige Typisierungen und Pauschalierungen
  • 2. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung steuerlicher Bewertungsnormen
  • a) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
  • b) Verfassungsrechtliche Vorgaben an die Auswahl des Bewertungsmaßstabs
  • c) Gebot der realitätsgerechten Werterelation
  • aa) Relationsgerechtigkeit der Bewertung
  • bb) Realitätsgerechtigkeit der Bewertung
  • d) Anforderungen an typisierende steuerliche Bewertungsregelungen
  • aa) Typisierungen und Pauschalierungen
  • bb) Anforderungen an typisierende steuerliche Wertansätze
  • cc) Kompensierung von nicht realitätsgerechten Steuerwerten durch Öffnungsklausel
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Eignung der Bodenrichtwerte als Bewertungsgrundlage für eine gleichheitskonforme steuerliche Bewertung
  • 1. Gleichheitsrechtliche Anforderungen an die Bodenrichtwerte
  • 2. Einschätzung der Gutachterausschüsse zur Eignung der Bodenrichtwerte als steuerliche Bewertungsgrundlage
  • 3. Eignung der Bodenrichtwerte für eine realitätsgerechte steuerliche Bewertung
  • a) Bewertungsmaßstab für die Bewertung unbebauter Grundstücke
  • b) Bodenrichtwerte als Schätzwerte
  • aa) Bodenrichtwert als gesetzlich geregelter Wert
  • bb) Bodenrichtwert als mathematisch-statistischer Wert
  • cc) Bodenrichtwert als subjektiver Wert
  • c) Repräsentativität der Bodenrichtwerte
  • aa) Auswirkung der Datenqualität der Kaufpreissammlung auf die Bodenrichtwerte
  • bb) Nichtberücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
  • cc) Bodenrichtwertniveau und -bandbreiten
  • dd) Aktualität der Bodenrichtwerte
  • d) Darstellung der wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
  • 4. Eignung der Bodenrichtwerte für eine relationsgerechte steuerliche Bewertung
  • a) Vergleichbarkeit der Bodenrichtwerte
  • aa) Datengrundlage
  • bb) Bildung und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen
  • cc) Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • dd) Unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Gutachterausschüsse
  • b) Steuerrechtliche Anforderungen an eine gleichheitskonforme Bodenrichtwertermittlung
  • aa) Anforderungen an das Maß der Gleichmäßigkeit der Bodenrichtwertermittlung
  • bb) Gleichheitsrechtliche Anforderungen an das Gebiet einer homogenen Bodenrichtwertermittlung
  • 5. Fazit
  • IV. Verfassungsrechtliche Überprüfung der steuerlichen Bodenrichtwertverfahren
  • 1. Prüfungsgegenstand
  • 2. Beurteilung des Bodenrichtwertverfahrens für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • a) Folgerichtige Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens
  • aa) Belastungsgrund der Erbschaftsteuer
  • bb) Bewertungsziel
  • cc) Eignung des Bodenrichtwertverfahrens zur Erreichung des Bewertungsziels
  • b) Gewährleistung einer realitätsgerechten Werterelation
  • aa) Bewertung unbebauter Grundstücke
  • bb) Bewertung bebauter Grundstücke
  • c) Fazit
  • 3. Beurteilung des Bodenrichtwertverfahrens für Zwecke der Bundesgrundsteuer
  • a) Folgerichtige Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens
  • aa) Belastungsgrund der Bundesgrundsteuer
  • bb) Bewertungsziel
  • cc) Eignung des Bodenrichtwertverfahrens zur Erreichung des Bewertungsziels
  • b) Gewährleistung einer realitätsgerechten Werterelation
  • aa) Spannungsverhältnis zwischen Praktikabilität und Steuergerechtigkeit
  • bb) Bewertung unbebauter Grundstücke
  • cc) Bewertung bebauter Grundstücke
  • dd) Öffnungsklausel bei der Grundsteuerwertermittlung
  • c) Fazit
  • § 4 Verfassungsrechtliche Evaluation der finanzgerichtlichen Kontrolle der Bodenrichtwerte
  • I. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen typisierende steuerliche Bodenwerte
  • 1. Finanzgerichtliche Überprüfbarkeit der steuerlichen Bodenwertansätze
  • a) Allgemeine finanzgerichtliche Überprüfung von Werten und Bewertungsgrundlagen
  • aa) Überprüfung von besteuerungsrelevanten Werten
  • bb) Überprüfung von besteuerungsrelevanten Bewertungsgrundlagen
  • b) Überprüfung der Bodenrichtwerte als steuerliche Bewertungsgrundlagen
  • aa) Anfechtung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
  • bb) Inzidente Überprüfung der Bodenrichtwerte im finanzgerichtlichen Verfahren
  • c) Überprüfung der steuerlichen Bodenwertermittlung
  • 2. Vermeidung des steuerlichen Boden(richt)wertansatzes durch Wertnachweis
  • II. Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungshandeln
  • 1. Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes
  • 2. Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte
  • a) Einschränkbarkeit von Art. 19 Abs. 4 GG
  • b) Administrative Letztentscheidungskompetenz
  • aa) Zulässigkeit administrativer Entscheidungsspielräume
  • bb) Ermessensspielräume
  • cc) Beurteilungsspielräume
  • dd) Generell anerkannte administrative Entscheidungsspielräume
  • ee) Wertermittlungsspielräume bei der Ermittlung von Verkehrswerten und Bodenrichtwerten
  • III. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die finanzgerichtliche Kontrolle der Bodenrichtwerte
  • 1. Grundsätzlich gebotene Kontrolldichte der Finanzgerichte
  • 2. Einschränkung der finanzgerichtlichen Kontrolldichte
  • a) Normativ eingeräumter administrativer Entscheidungsspielraum
  • aa) § 179 BewG (Grundbesitzbewertung)
  • bb) § 247 BewG (Grundsteuerwertermittlung)
  • cc) Normen der ImmoWertV
  • b) Ungeregelte Bereiche der Bodenrichtwertermittlung
  • c) Überschreitung der Funktionsgrenzen der Rechtsprechung
  • d) Zwischenfazit
  • 3. Begründung der Bodenrichtwerte
  • 4. Gebotene finanzgerichtliche Kontrolle der Bodenrichtwerte
  • a) Allgemeine Bemerkungen zur finanzgerichtlichen Kontrolle
  • b) Eigenschaften des Bodenrichtwerts
  • c) Datengrundlage der Bodenrichtwertermittlung
  • d) Bildung und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen
  • e) Attributierung des Bodenrichtwertgrundstücks
  • f) Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • IV. Zusammenfassung
  • § 5 Abschließende Betrachtung
  • I. Ermittlung der Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke
  • 1. Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse
  • 2. Qualität der Bodenrichtwerte
  • 3. Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Bodenrichtwertermittlung
  • a) Führung und Auswertung der Kaufpreissammlungen
  • b) Vorgehensweise bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • c) Konzeption und Leistungsfähigkeit der Gutachterausschüsse
  • II. Steuerliche Bodenwertermittlung anhand der Bodenrichtwerte
  • 1. Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer
  • a) Bodenrichtwerte als steuerliche Bewertungsgrundlagen
  • b) Ausgestaltung des Bodenrichtwertverfahrens
  • 2. Grundsteuerwertermittlung nach Bundesrecht
  • a) Bodenrichtwerte als steuerliche Bewertungsgrundlagen
  • b) Ausgestaltung des Bodenrichtwertverfahrens
  • III. Finanzgerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte
  • Literaturverzeichnis
  • Verzeichnis der zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen
  • I. Gesetze und Bundesverordnungen
  • 1. Gesetze
  • 2. Bundesverordnungen
  • II. Verwaltungsanweisungen des Bundes
  • 1. Steuerrechtliche Verwaltungsanweisungen
  • 2. Wertermittlungsrichtlinien
  • III. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen der Bundesländer
  • Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Bezüglich der verwendeten Abkürzungen wird auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 11. Aufl. 2024, verwiesen.

Ergänzend dazu wurden in dieser Arbeit die folgenden Abkürzungen verwendet:

AVN

Allgemeine Vermessungs-Nachrichten: Zeitschrift für alle Bereiche der Geodäsie und Geoinformation

AGVGA.NRW

Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen

AK OGA

Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschuss in der Bundesrepublik Deutschland

BORIS

Bodenrichtwertinformationssystem

BRW

Bodenrichtwert

BRWG

Bodenrichtwertgrundstück

BRWZ

Bodenrichtwertzone

ErbSt

Erbschaftsteuer

ESt

Einkommensteuer

FG

Finanzgericht

FoStoG

Fondsstandortgesetz

FuB

Flächenmanagement und Bodenordnung: Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung

GAA

Gutachterausschuss

GFZ

Geschossflächenzahl

gif e. V.

Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.

GrESt

Grunderwerbsteuer

GrSt

Grundsteuer

GrStRefG

Grundsteuer-Reformgesetz

GuG

Grundstücksmarkt und Grundstückswert (Zeitschrift)

JStG

Jahressteuergesetz

NaVKV

Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung

Nds. FG

Niedersächsisches Finanzgericht

NÖV

Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen

VR

Vermessungstechnische Rundschau (Zeitschrift)

VSt

Vermögensteuer

WD

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags

WGFZ

Wertrelevante Geschossflächenzahl

zfhf

Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung

ZfV

Zeitschrift für Vermessungswesen

Einleitung

I. Gegenstand der Untersuchung

Die Grundstückswerte und -preise sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen.1 Dies kommt vielen Steuerpflichtigen zugute, da Immobilien regelmäßig einen wesentlichen Teil des Vermögens darstellen. Von den gestiegenen Grundstückswerten profitiert jedoch auch der Staat. An den Grundstückswert knüpfen mehrere Steuerarten in unterschiedlichem Umfang an. Hierzu zählen insbesondere die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Bundesgrundsteuer sowie die Ertragsteuern. Für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ist es in diesen Fällen erforderlich, dem jeweiligen Grundstück einen Wert beizumessen. Oft ist es für die Bestimmung des steuerlichen Grundstückswertes erforderlich, einen gesonderten Bodenwert zu ermitteln. Dieser wird im Rahmen der steuerlichen Bewertung überwiegend anhand der Bodenrichtwerte bestimmt.

Bodenrichtwerte i. S. d. § 196 BauGB sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie werden für das Gebiet einer Bodenrichtwertzone ermittelt und als ein Geldbetrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche ausgewiesen. Ihnen kommt eine große Bedeutung zu, da sie die einzigen Orientierungswerte für Bodenpreise sind, die aus tatsächlich angefallenen Grundstücksgeschäften abgeleitet werden.2 Ursprünglich wurden die Bodenrichtwerte eingeführt, um Preistransparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen. Im Laufe der Zeit wurden sie jedoch zunehmend auch für Wertermittlungen herangezogen. In der steuerlichen Bewertung werden die Bodenrichtwerte seit Jahrzehnten für die Ermittlung von Bodenwerten verwendet und stellen dort eine anerkannte Bewertungsgrundlage dar.3 Im Zuge der Reform der Grundsteuer erweiterte sich die praktische Bedeutung der Bodenrichtwerte nun noch einmal deutlich: Waren zuvor die Bodenrichtwerte überwiegend für anlassbezogene steuerliche Einzelbewertungen relevant, werden die Bodenrichtwerte nun auch für die umfangreiche und periodisch wiederkehrende steuerliche Massenbewertung für Zwecke der Grundsteuer herangezogen.

Zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte i. S. d. § 192 BauGB. Die Gutachterausschüsse sind verpflichtet, die Bodenrichtwerte flächendeckend und wiederkehrend mindestens in einem zweijährigen Turnus zu ermitteln und zu veröffentlichen.4 Das Verfahren für die Bodenrichtwertermittlung ist im Wesentlichen in § 196 BauGB und in den §§ 12 ff. der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)5 geregelt. Weitere Regelungen finden sich in den Gutachterausschussverordnungen und Verwaltungsanweisungen der Bundesländer. Auf die Konzeption der Bodenrichtwerte und auf die Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse wird detailliert im ersten Kapitel eingegangen. Primär sollen die Bodenrichtwerte auf der Grundlage von tatsächlich am Grundstücksmarkt erzielten Kaufpreisen ermittelt werden.6 Aufgrund dessen wird im Steuerrecht angenommen, dass die Bodenrichtwerte den gemeinen Wert eines unbebauten Grundstücks zumindest annäherungsweise abbilden.7 Vor diesem Hintergrund eignen sie sich grundsätzlich als Bewertungsgrundlage für eine praktikable Ermittlung eines am gemeinen Wert ausgerichteten Bodenwerts.

Details

Seiten
XXIV, 768
Erscheinungsjahr
2026
ISBN (PDF)
9783631945391
ISBN (ePUB)
9783631945407
ISBN (Hardcover)
9783631945339
DOI
10.3726/b23329
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2026 (Juni)
Schlagworte
Art. 19 Abs. 4 GG Art. 3 Abs. 1 GG gerichtliche Kontrolldichte effektiver Rechtsschutz Steuergerechtigkeit Gutachterausschuss Grundsteuerwertermittlung Grundbesitzbewertung steuerliche Bewertung Verkehrswertermittlung Bodenrichtwerte Erbschaftsteuer Grundsteuer
Erschienen
Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xxiv, 768 S.
Produktsicherheit
Peter Lang Group AG

Biographische Angaben

Marco-Marcel Niebuhr (Autor:in)

Marco-Marcel Niebuhr absolvierte zunächst eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Niedersächsischen Finanzverwaltung. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Hannover. Das zweite Staatsexamen legte er im Jahr 2019 ab, die Steuerberaterprüfung im Jahr 2025. Er ist in Hannover bei einer Wirtschaftskanzlei als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig.

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Titel: Bodenrichtwerte in der steuerlichen Bewertung