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Dorett Elodie Werhahn-Piorkowski, Die Regule Cancellarie Innozenz’ VIII. und Alexanders VI.: Überlieferungsgeschichte, Inkunabelkatalog und Edition der päpstlichen Kanzleiregeln im frühen Buchdruck. Monumenta Germaniae Historica, Schriften, 76. Wiesbaden: Harrassowitz 2021, 666 S.

von Holger Berwinkel (Autor:in)
2 Seiten
Open Access
Journal: Mediaevistik Band 38 Ausgabe 1 Erscheinungsjahr 2025 pp. 283 - 284

Zusammenfassung

Die Kanzleiregeln normierten die technische Arbeit der päpstlichen Kanzlei des Spätmittelalters und trafen als Teil des kodifizierten Kirchenrechts materielle Bestimmungen etwa zur Reservation von Pfründen. Das macht die bürokratischen Regeln zu wichtigen Quellen, um einen guten Teil der Urkundenproduktion der Kurie zu verstehen. Seit Martin V. gab jeder Papst seine Fassung der Kanzleiregeln heraus, und es bestanden geregelte Verfahren zu ihrer Veröffentlichung und zur Erteilung von Auszügen für individuelle Verfahren. Der Buchdruck unterlief die Kontrolle der päpstlichen Kanzlei über ihre Arbeitsgrundlage und machte Herrschaftswissen potentiell allen Prozessbeteiligten zugänglich. So ist es per se verdienstvoll, dass dieses Phänomen jetzt Gegenstand dieser umfassenden Marburger Dissertation aus der Schule des leider verstorbenen Andreas Meyer geworden ist; „umfassend“ ist bei 5 cm Umfang wörtlich zu nehmen. Mehr als zwei Drittel entfallen davon auf die Edition der Regeln der beiden untersuchten Päpste und den Katalog der benutzten Inkunabeln, der Rest kann als Handbuch der Kanzleiregeln nicht nur im Inkunabelzeitalter angesehen werden.

Biographische Angaben

Holger Berwinkel (Autor:in)

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Titel: Dorett Elodie Werhahn-Piorkowski, Die Regule Cancellarie Innozenz’ VIII. und Alexanders VI.: Überlieferungsgeschichte, Inkunabelkatalog und Edition der päpstlichen Kanzleiregeln im frühen Buchdruck. Monumenta Germaniae Historica, Schriften, 76. Wiesbaden: Harrassowitz 2021, 666 S.