Die rechtliche Einordnung und der Umfang der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen
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Daegyu Sung
Die zivilrechtliche Haftung unterliegt traditionell dem dichotomischen System von «Vertrags- und Deliktshaftung». Dieses Verständnis kann sich jedoch je nach verschiedenen Rechtsordnungen ändern, wie zum Beispiel in Deutschland oder in Korea. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Autor mit der Feststellung der rechtlichen Einordnung und des Umfangs der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen. Bei Vertragsverhandlungen sind trotz sogenannter Vertragsfreiheit das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis und die sich daraus ergebende Schadensersatzhaftung vor allem gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzuerkennen. Dabei ist der Umfang des Schadensersatzes je nach Erscheinungsformen des Verhandlungsabbruchs aufgrund der Begriffe des negativen und positiven Interesses zu bestimmen.
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung
A. Einführung
B. Problemstellung
1. Teil: Dogmatische Grundlagen
1. Abschnitt: Dichotomisches Haftungssystem im Privatrecht
A. Einführung
B. Die Vertragshaftung und die Deliktshaftung als dichotomisches System
I. Geschichtliche Entwicklung des dichotomischen Haftungssystems
1. Das dichotomische System im römischen Recht
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