Die Neuauflage der Vorschläge für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Steuerrechtliche Auslegung und Analyse der Vereinbarkeit mit dem Europäischen Recht
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Hendrik Arendt
Die Europäische Union verfolgt seit den 1960er Jahren das Ziel, durch die Harmonisierung steuerrechtlicher Vorschriften ein einheitliches level-playing-field im Binnenmarkt herzustellen. Erste umfassende Erfolge erzielte der EU-Gesetzgeber auf dem Gebiet der indirekten Steuern. Mit dem Richtlinienvorschlag aus dem Jahr 2011 beschäftigte er sich auch umfassend mit dem System direkter Steuern. Bei der Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sieht sich die EU jedoch dem Vorwurf einzelner Mitgliedstaaten ausgesetzt, dass diese Bemühungen das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzen würden. Anhand der Regelungen der Neuauflage der Vorschläge für eine G(k)KB aus dem Jahre 2016 werden die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sowie steuerrechtliche Problembereiche gezeigt.
Teil 3: Harmonisierung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
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