Softwarebasierte Gebäudesicherheitssysteme im Haftungsrecht
Herausforderungen und Fortentwicklung im Hinblick auf IT-Risiken im transatlantischen Vergleich
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Greta Arnold
Kapitel 5: Rechtsvergleichende Würdigung
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In der Gesamtbetrachtung stellt Software alle untersuchten Rechtsordnungen trotz im Einzelnen deutlich divergierenden Haftungssystemen vor im Grundsatz vergleichbare Herausforderungen. Allen Rechtsordnungen ist vereinfacht die klassische Unterscheidung zwischen körperlichen Waren und unkörperlichen Rechten und Dienstleistungen immanent. Am wenigsten ausgeprägt scheint diese grundsätzliche Unterscheidung im französischen Recht, das einen sehr weiten und damit flexiblen Gegenstandsbegriff verwendet, gleichwohl aber diese Differenzierung kennt. Während nun mittlerweile die Entwicklung rein immaterieller Vermögensgüter im Bereich der Immaterialgüterrechte einer eigenen Regelung zugeführt wurde504, fehlt es bei der Frage der Softwarehaftung in allen untersuchten Rechtsordnungen an Rechtssicherheit.
Es zeigt sich zunächst für das Vertragsrecht für Softwaretransaktionen ein gemischtes Bild. Hier besteht in allen Rechtsordnungen eine sehr breite rechtswissenschaftliche Diskussion, und zugleich haben sich vielfach die Gerichte mit Softwareverträgen befasst. Aufgrund der historisch begründeten starken Verknüpfung des herkömmlichen Vertriebsrechts mit körperlichen Waren haben sich in allen untersuchten Rechtsordnungen Argumentationslinien entlang der Frage nach der Verkörperung der Software auf einem Datenträger oder der Inkorporation in einem anderen Produkt ausgebildet. Je stärker hier die Verknüpfung mit einer körperlichen Ware, die selbst unproblematisch in den Anwendungsbereich des herkömmlichen Sachkaufrechts fällt, desto größer ist die Neigung auch Software hierunter zu fassen. Je stärker diese hiervon losgelöst vertrieben werden soll und je mehr individuelle Leistungsaspekte bei der Herstellung und Anpassung hinzutreten, desto schwieriger wird eine Gleichstellung typischerweise empfunden. Der hierbei geltend gemachte „service“-Gedanke...
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