Von der Hierarchie zur Egalität in den Zivilrechtskodifikationen des 19. Jahrhunderts vor dem BGB
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Daniel Hupe
E. Abschließende Bewertung
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Die rechtlichen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts waren weit über das Zivilrecht hinaus in der gesamten Gesellschaft zu spüren. In einer Gesamtschau zeigen sich mit der Abschaffung der Ständeordnung, in der Angleichung der Rechte zwischen Mann und Frau, in der teilweisen Einführung einer Gleichheit der Religionen, in der Vereinheitlichung der Rechte beim Bodenerwerb sowie auch mit der Angleichung der erbrechtlichen Institute erste Anzeichen einer zivilrechtlichen Gleichheit. Grundsätzlich kehrten die hier untersuchten Zivilkodifikationen den historischen Rechtsinstituten, die auf einer ständischen Gesellschaftsordnung basierten, den Rücken.
Bei der abschließenden Betrachtung der einzelnen Kodifikationen darf nicht unbeachtet bleiben, dass mit den Gesetzeswerken unterschiedliche Ziele verfolgt wurden. Mit dem Code civil sollten die gewaltsam erkämpften Rechte der französischen Revolution auch im Zivilrecht umgesetzt werden. Das ALR diente dazu, das staatliche Gefüge und die in Preußen herrschende feudale Gesellschaftsordnung vor einer Revolution, wie sie in Frankreich stattfand, zu schützen und sollte vielmehr als eine Revolution von oben angesehen werden. Das ABGB versuchte den Spagat zwischen der modernen Freiheitsbewegung und der Sicherung des Einflusses der herrschenden Schichten. Das PGB war insgesamt modern ausgerichtet und wollte ein neues Gesellschaftsbild verkörpern, was mittels eines egalitären Familien- als auch Sachenrechts erreicht werden sollte. Auch der sächsische Gesetzgeber versuchte mit seiner Kodifikation ein den damaligen Verhältnissen entsprechend modernes Gesetzbuch zu veröffentlichen. Mit diesem Ziel kam Sachsen nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich dem ersten gesamtdeutschen Gesetzbuch, dem BGB von 1900, sehr...
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