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Die Haftung der öffentlichen Hand im Verwaltungsschuldrecht

von Jochen Murach (Autor:in)
©2002 Dissertation 296 Seiten

Zusammenfassung

Die Amtshaftung steht schon lange nicht mehr im Mittelpunkt des Staatshaftungsrechts. Bereits das Reichsgericht hatte eine weitere Haftungsgrundlage anerkannt: die Rechtsfigur des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses. Dessen Wesensmerkmal ist das subjektiv-öffentliche Recht. Es gewährt dem Bürger in erster Linie Anspruch auf Erfüllung. Nur im Falle seiner Verletzung stellt sich die Frage der Haftung. Dieser Umstand veranschaulicht die über das Staatshaftungsrecht hinausgehende Bedeutung des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses. Das Grundgesetz verbietet der öffentlichen Hand in der Regel nicht, die verwaltungsschuldrechtliche Haftung zu beschränken. Ein Ausschluß ist jedoch unzulässig. Orientierungshilfen für die Grenzen einer Haftungsbeschränkung können dem Zivilrecht, namentlich dem AGBG, entnommen werden. Dabei sind jedoch stets die strukturellen Unterschiede zwischen dem Privat- und dem öffentlichen Recht im Auge zu behalten.

Details

Seiten
296
Jahr
2002
ISBN (Paperback)
9783631384404
Sprache
Deutsch
Schlagworte
öffentliche hand Behörden strafrecht
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2002. 296 S.

Biographische Angaben

Jochen Murach (Autor:in)

Der Autor: Jochen Murach wurde 1972 in Aachen geboren. Von 1993 bis 1998 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Im Jahre 2000 begann er die Referendarausbildung am Landgericht Köln.

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Titel: Die Haftung der öffentlichen Hand im Verwaltungsschuldrecht