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Das Interventionsverbot im Bürgerkrieg

Darstellung eines Wandels durch die Bürgerkriege in Libyen, Syrien, Irak, Jemen und Ukraine seit 2011

von Christina Nowak (Autor:in)
©2018 Dissertation VIII, 572 Seiten

Zusammenfassung

Das völkergewohnheitsrechtliche Interventionsverbot ist seit jeher ein unverzichtbares Element des internationalen Friedenssicherungssystems. Trotz seiner unbestrittenen Wichtigkeit ist unklar, welche Handlungsweisen gegenwärtig von dem Verbot umfasst sind. Aufbauend auf eine umfassende Auswertung der Staatenpraxis seit 2011 untersucht die Autorin, unter welchen Voraussetzungen Regierungen und Oppositionsbewegungen in Bürgerkriegen völkerrechtsgemäß unterstützt werden dürfen. Angesichts der Schneise der Verwüstung, die sich seit Beginn des „Arabischen Frühlings" durch die betroffenen Länder erstreckt, hinterfragt die Autorin die kontemporäre rechtliche Relevanz des Interventionsverbots.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. These
  • B. Gang der Bearbeitung
  • C. Ziel der Arbeit
  • Teil eins: Theoretische Grundzüge des völkergewohnheitsrechtlichen Interventionsverbots im Bürgerkrieg
  • Erstes Kapitel: Bildung, Wandel und Identifikation von Normen des Völkergewohnheitsrechts
  • A. Gewohnheit als Rechtsquelle
  • B. Anforderungen an den Nachweis eines Wandels des Gewohnheitsrechts
  • Zweites Kapitel: Die Konzeption des Interventionsverbots
  • A. Das Verhältnis zwischen Intervention und Interventionsverbot
  • B. Das Interventionsverbot im Bürgerkrieg in Rechtsprechung, Praxis und Literatur vor dem Beginn des Arabischen Frühlings
  • Drittes Kapitel: Das Konzept des Bürgerkrieges
  • A. Notwendigkeit einer konzeptuellen Klärung
  • B. Abgrenzung zur bloßen inneren Unruhe
  • C. Abgrenzung zu einem internationalen bewaffneten Konflikt
  • D. Internationalisierung eines Konfliktes
  • E. Vorstellung und Klassifikation der Konflikte in Libyen, Syrien, Irak, Jemen und der Ukraine
  • Teil zwei: Das Zusammenspiel von Interventionsverbot und völkerrechtlichen Anerkennungen
  • Viertes Kapitel: Das Prinzip der Intervention auf Einladung im Bürgerkrieg
  • A. Kodifizierungsversuche des Institut de Droit International
  • B. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Einladung
  • Fünftes Kapitel: Das Prinzip der völkerrechtlichen Anerkennung
  • A. Rechtliche und politische Anerkennung
  • B. Völkerrechtliche Kriterien der Anerkennung von Regierungen
  • C. Neues Phänomen: Aberkennung und Bekräftigung der Legitimität einer Regierung
  • Sechstes Kapitel: Keine Einschränkbarkeit der Einladungsfähigkeit einer Regierung
  • A. Keine Auswirkung des Verlustes effektiver Gebietskontrolle einer Regierung auf deren Einladungsfähigkeit
  • B. Keine Beschränkung der Einladungsfähigkeit durch das Selbstbestimmungsrecht des Volkes
  • C. Keine Beschränkung der Einladungsfähigkeit aufgrund der ‚Eskalationsgefahr‘
  • D. Keine Auswirkung der demokratischen Legitimität einer Regierung auf deren Einladungsfähigkeit
  • E. Ergebnis zu Kapitel sechs
  • Siebtes Kapitel: Nichtexistenz eines völkerrechtlichen Legitimitätskriteriums anerkannter Regierungen
  • A. Die Begriffe Legitimität, Legitimation, Legitimierung und Legalität
  • B. Diskussion möglicher Ansatzpunkte für die Herleitung eines völkerrechtlichen Legitimitätskriteriums
  • Achtes Kapitel: Ergebnis zu Teil zwei
  • Teil drei: Militärische Interventionen
  • Neuntes Kapitel: Luftangriffe
  • A. Luftangriffe gegen die Truppen der de jure Regierung
  • B. Luftangriffe gegen die bewaffnete Opposition
  • C. Luftangriffe gegen Terrororganisationen
  • D. Ergebnis zu Kapitel neun
  • Zehntes Kapitel: Überwachungsflüge über das Territorium eines Drittstaates ohne Einwilligung des Staates
  • A. Grundsatz: Rechtmäßigkeit von Überwachungsflügen
  • B. Keine Änderungen des Grundsatzes durch die Staatenpraxis
  • Elftes Kapitel: Entsendung und Einsatz von Bodentruppen
  • A. Einsatz von Bodentruppen gegen die Truppen der de jure Regierung
  • B. Einsatz von Bodentruppen gegen transnational operierende Terroristen
  • Zwölftes Kapitel: Einrichten und Schützen einer Flugverbotszone
  • Dreizehntes Kapitel: Militärische Ausbildung und Entsendung militärischer Ausbilder
  • A. Ausbildungsmission der regulären Armee
  • B. Ausbildung von Oppositionsbewegungen
  • C. Ergebnis zu Kapitel dreizehn
  • Vierzehntes Kapitel: Waffenlieferungen
  • A. Der Begriff der Waffenlieferung
  • B. Waffenlieferungen an die Regierung
  • C. Waffenlieferungen an die bewaffnete Opposition
  • D. Ergebnis zu Kapitel vierzehn
  • Fünfzehntes Kapitel: Lieferung nicht-letaler Ausrüstungs- und Unterstützungsgüter
  • A. Der Begriff der nicht-letalen Ausrüstungs- und Unterstützungsgüter
  • B. Belieferung der de jure Regierung
  • C. Belieferung der bewaffneten Opposition
  • Teil vier: Nicht-militärische Interventionen
  • Sechzehntes Kapitel: Humanitäre Hilfe
  • A. Leistung im Einverständnis mit der Regierung
  • B. Leistung bei Verweigerung des Einverständnisses durch die Regierung
  • C. Ergebnis zu Kapitel sechzehn
  • Siebzehntes Kapitel: Nicht-militärische Ausbildung
  • A. Ausbildung im Einverständnis mit der Regierung
  • B. Ausbildung ohne Einverständnis der Regierung
  • C. Ergebnis zu Kapitel siebzehn
  • Achtzehntes Kapitel: Gewährung, Entzug und Blockade finanzieller, ökonomischer Unterstützung
  • A. Gewährung finanzieller Unterstützung
  • B. Blockade und Entzug von finanzieller Unterstützung
  • C. Ergebnis zu Kapitel achtzehn
  • Neunzehntes Kapitel: Logistische Unterstützung
  • A. Grundsatz: Rechtswidrigkeit logistischer Unterstützung
  • B. Keine Bildung einer Ausnahme
  • Zwanzigstes Kapitel: Propaganda und Diplomatie
  • A. Propaganda
  • B. Diplomatie
  • Fazit
  • Entscheidungsregister
  • A. Entscheidungen internationaler Gerichte
  • B. Entscheidungen internationaler Schiedsgerichte
  • C. Entscheidungen nationaler Gerichte
  • Literaturverzeichnis
  • A. Monographien
  • B. Sammelwerke
  • C. Beiträge in Sammelwerken
  • D. Blog-Beiträge, Internetdokumente und Zeitungsartikel
  • E. Zeitschriftenaufsätze

Christina Nowak

Das Interventionsverbot im
Bürgerkrieg

Darstellung eines Wandels durch die
Bürgerkriege in Libyen, Syrien, Irak, Jemen
und Ukraine seit 2011

Autorenangaben

Christina Nowak studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Universität zu Köln und der Universidad de Sevilla. Sie promovierte, gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und war Kathleen Fitzpatrick Visiting Doctoral Fellow des Laureate Program in International Law an der Melbourne Law School.

Über das Buch

Das völkergewohnheitsrechtliche Interventionsverbot ist seit jeher ein unverzichtbares Element des internationalen Friedenssicherungssystems. Trotz seiner unbestrittenen Wichtigkeit ist unklar, welche Handlungsweisen gegenwärtig von dem Verbot umfasst sind. Aufbauend auf eine umfassende Auswertung der Staatenpraxis seit 2011 untersucht die Autorin, unter welchen Voraussetzungen Regierungen und Oppositionsbewegungen in Bürgerkriegen völkerrechtsgemäß unterstützt werden dürfen. Angesichts der Schneise der Ver-wüstung, die sich seit Beginn des „Arabischen Frühlings“ durch die betroffenen Länder erstreckt, hinterfragt die Autorin die kontemporäre rechtliche Relevanz des Interventionsverbots.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Danksagung

Für die vielfältige Unterstützung während der herausfordernden, in vielerlei Hinsicht lehrreichen, aber auch besonders bereichernden Phase meiner Promotion bin ich sehr dankbar.

Die vorliegende Dissertation wurde im Sommer 2016 der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn zur Begutachtung vorgelegt. Der großen Aktualität des Themas entsprechend wurde sie nach ihrer Verteidigung im Sommer 2017 in Teilen überarbeitet und ergänzt.

Bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Stefan Talmon LL.M., M.A., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, für seine Mithilfe bei der Themenwahl bis hin zur Anfertigung des Erstgutachtens. Frau Prof. Dr. Erika de Wet LL.M., University of Pretoria, danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Frau Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, fand in den entscheidenden Momenten die richtigen Worte, um mir mit ihrer außerordentlichen Sachkunde über so manche Hürde zu helfen. Dafür danke ich ihr von Herzen.

Frau Prof. Dr. Anne Orford LL.M., Melbourne Law School, ermöglichte mir durch die Auszeichnung als Kathleen-Fitzpatrick Stipendiatin 2016 nicht nur Teilhabe und Mitarbeit an ihrem Projekt ‚Civil War, Intervention, and International Law‘ an der Melbourne Law School, sondern zeigte mir, dass Wissenschaft – jenseits der starren deutschen Strukturen – dynamisch und innovativ sein kann. Ihr besonderes Gespür für die Zwischentöne im Spannungsfeld von internationalem Recht und Politik sowie ihre wegweisenden und kreativen Ideen haben den Fokus dieser Arbeit entscheidend gelenkt und meinen Blick an vielen Stellen geschärft. Ihr unermüdliches Eintreten für Frauen in der Wissenschaft ist beispielhaft und verdient menschlich wie auch akademisch höchsten Respekt.

Besonders danke ich Dr. Fabia Fernandes Carvalho Veçoso LL.M. und Luís Paolo Bogliolo Piancastelli di Siquiera LL.M., beide Melbourne Law School, deren Expertise hinsichtlich der Verflechtungen zwischen histori←v | vi→schen Geschehnissen und heutiger Obligation für den ersten Teil dieser Arbeit von großem Wert war.

Zu Dank verpflichtet bin ich der Promotionsförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes ohne deren großzügige finanzielle und ideelle Förderung die Anfertigung dieser Arbeit in der vorliegenden Form nicht möglich gewesen wäre.

Ferner danke ich meinen ehemaligen Kolleginnen des Instituts für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Ass. iur Sophie Barends LL.M., Doris Gassen und Holly Wesener J.D., LL.M., die mir stets hilfsbereit zur Seite standen.

Ich danke meinen Freunden Rechtsanwalt Nicolai-Philipe Harbecke, Ass. iur. Lisa Lambertz, Dr. Hannah Lea Pfeiffer und Dr. Marleen Rheker für ihre stetige Fürsprache, Kritik und Hilfe, nicht zuletzt bei der Korrektur des Manuskriptes.

Meine Schwestern Annika und Mareike und meine Schwäger Andreas und Michael haben alle Höhen und Tiefen meiner Promotion verständnisvoll begleitet, mich in jeder Lebenslage und bei jeder meiner, bisweilen auch unkonventionellen Ideen liebevoll unterstützt – wofür ich von Herzen danke.

Die bedingungslose Unterstützung und Liebe meiner Eltern begleitet mich bereits mein ganzes Leben. Ohne diese, über jeden Zweifel erhabene Gewissheit hätte ich meinen Weg nicht gehen können – ihnen ist diese Dissertation gewidmet.←vi | vii→

Inhaltsübersicht

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. These

B. Gang der Bearbeitung

C. Ziel der Arbeit

Teil eins: Theoretische Grundzüge des völkergewohnheitsrechtlichen Interventionsverbots im Bürgerkrieg

Erstes Kapitel: Bildung, Wandel und Identifikation von Normen des Völkergewohnheitsrechts

A. Gewohnheit als Rechtsquelle

B. Anforderungen an den Nachweis eines Wandels des Gewohnheitsrechts

Zweites Kapitel: Die Konzeption des Interventionsverbots

A. Das Verhältnis zwischen Intervention und Interventionsverbot

B. Das Interventionsverbot im Bürgerkrieg in Rechtsprechung, Praxis und Literatur vor dem Beginn des Arabischen Frühlings

Drittes Kapitel: Das Konzept des Bürgerkrieges

A. Notwendigkeit einer konzeptuellen Klärung

B. Abgrenzung zur bloßen inneren Unruhe

C. Abgrenzung zu einem internationalen bewaffneten Konflikt

D. Internationalisierung eines Konfliktes

E. Vorstellung und Klassifikation der Konflikte in Libyen, Syrien, Irak, Jemen und der Ukraine←1 | 2→

Teil zwei: Das Zusammenspiel von Interventionsverbot und völkerrechtlichen Anerkennungen

Viertes Kapitel: Das Prinzip der Intervention auf Einladung im Bürgerkrieg

A. Kodifizierungsversuche des Institut de Droit International

B. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Einladung

Fünftes Kapitel: Das Prinzip der völkerrechtlichen Anerkennung

A. Rechtliche und politische Anerkennung

B. Völkerrechtliche Kriterien der Anerkennung von Regierungen

C. Neues Phänomen: Aberkennung und Bekräftigung der Legitimität einer Regierung

Sechstes Kapitel: Keine Einschränkbarkeit der Einladungsfähigkeit einer Regierung

A. Keine Auswirkung des Verlustes effektiver Gebietskontrolle einer Regierung auf deren Einladungsfähigkeit

B. Keine Beschränkung der Einladungsfähigkeit durch das Selbstbestimmungsrecht des Volkes

C. Keine Beschränkung der Einladungsfähigkeit aufgrund der ‚Eskalationsgefahr‘

D. Keine Auswirkung der demokratischen Legitimität einer Regierung auf deren Einladungsfähigkeit

E. Ergebnis zu Kapitel sechs

Siebtes Kapitel: Nichtexistenz eines völkerrechtlichen Legitimitätskriteriums anerkannter Regierungen

A. Die Begriffe Legitimität, Legitimation, Legitimierung und Legalität←2 | 3→

B. Diskussion möglicher Ansatzpunkte für die Herleitung eines völkerrechtlichen Legitimitätskriteriums

Achtes Kapitel: Ergebnis zu Teil zwei

Teil drei: Militärische Interventionen

Neuntes Kapitel: Luftangriffe

A. Luftangriffe gegen die Truppen der de jure Regierung

B. Luftangriffe gegen die bewaffnete Opposition

C. Luftangriffe gegen Terrororganisationen

D. Ergebnis zu Kapitel neun

Zehntes Kapitel: Überwachungsflüge über das Territorium eines Drittstaates ohne Einwilligung des Staates

A. Grundsatz: Rechtmäßigkeit von Überwachungsflügen

B. Keine Änderungen des Grundsatzes durch die Staatenpraxis

Elftes Kapitel: Entsendung und Einsatz von Bodentruppen

A. Einsatz von Bodentruppen gegen die Truppen der de jure Regierung

B. Einsatz von Bodentruppen gegen transnational operierende Terroristen

Zwölftes Kapitel: Einrichten und Schützen einer Flugverbotszone

Dreizehntes Kapitel: Militärische Ausbildung und Entsendung militärischer Ausbilder

A. Ausbildungsmission der regulären Armee

B. Ausbildung von Oppositionsbewegungen

C. Ergebnis zu Kapitel dreizehn←3 | 4→

Vierzehntes Kapitel: Waffenlieferungen

A. Der Begriff der Waffenlieferung

B. Waffenlieferungen an die Regierung

C. Waffenlieferungen an die bewaffnete Opposition

D. Ergebnis zu Kapitel vierzehn

Fünfzehntes Kapitel: Lieferung nicht-letaler Ausrüstungs- und Unterstützungsgüter

A. Der Begriff der nicht-letalen Ausrüstungs- und Unterstützungsgüter

B. Belieferung der de jure Regierung

C. Belieferung der bewaffneten Opposition

Teil vier: Nicht-militärische Interventionen

Sechzehntes Kapitel: Humanitäre Hilfe

A. Leistung im Einverständnis mit der Regierung

B. Leistung bei Verweigerung des Einverständnisses durch die Regierung

C. Ergebnis zu Kapitel sechzehn

Siebzehntes Kapitel: Nicht-militärische Ausbildung

A. Ausbildung im Einverständnis mit der Regierung

B. Ausbildung ohne Einverständnis der Regierung

C. Ergebnis zu Kapitel siebzehn

Achtzehntes Kapitel: Gewährung, Entzug und Blockade finanzieller, ökonomischer Unterstützung

A. Gewährung finanzieller Unterstützung

B. Blockade und Entzug von finanzieller Unterstützung

C. Ergebnis zu Kapitel achtzehn←4 | 5→

Neunzehntes Kapitel: Logistische Unterstützung

A. Grundsatz: Rechtswidrigkeit logistischer Unterstützung

B. Keine Bildung einer Ausnahme

Zwanzigstes Kapitel: Propaganda und Diplomatie

A. Propaganda

B. Diplomatie

Fazit

Entscheidungsregister

A. Entscheidungen internationaler Gerichte

B. Entscheidungen internationaler Schiedsgerichte

C. Entscheidungen nationaler Gerichte

Literaturverzeichnis

A. Monographien

B. Sammelwerke

C. Beiträge in Sammelwerken

D. Blog-Beiträge, Internetdokumente und Zeitungsartikel

E. Zeitschriftenaufsätze←5 | 6→ ←6 | 7→

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. These

B. Gang der Bearbeitung

C. Ziel der Arbeit

Teil eins: Theoretische Grundzüge des völkergewohnheitsrechtlichen Interventionsverbots im Bürgerkrieg

Erstes Kapitel: Bildung, Wandel und Identifikation von Normen des Völkergewohnheitsrechts

A. Gewohnheit als Rechtsquelle

I. Das Völkergewohnheitsrecht zwischen Recht, Politik und struktureller Voreingenommenheit

II. Traditionelle Rechtsquellenlehre

III. Definition des Gewohnheitsrechts nach Artikel 38 Absatz 1 lit. b) IGH-Statut

IV. Zwei-Elementen Ansatz: Praxis und Rechtsüberzeugung

V. Überblick über abweichende Ansätze in der Literatur

B. Anforderungen an den Nachweis eines Wandels des Gewohnheitsrechts

I. Gewohnheitsrechtlich relevante Staatenpraxis

1. Objektiv abweichende Staatenpraxis

a. Feststellung einer objektiven Abweichung

aa) Erscheinungsformen aktiver Beteiligung

bb) Erscheinungsformen passiver Beteiligung

b. Zurechnung des Handelns

2. Weitere Anforderungen an die Praxis

a. Einbeziehung der Umstände, durch die die Norm historisch geschaffen wurde

b. Anzahl der beteiligten Völkerrechtssubjekte←7 | 8→

c. Repräsentativität der Praxis

d. Dauer der Praxis

e. Häufigkeit der Praxis

f. Interne und kollektive Uniformität der Praxis

II. Rechtliche Relevanz der Praxis

1. Definition: ‚opinio juris‘

2. Materielle Anforderungen an die opinio juris

III. Wertungsebene

Zweites Kapitel: Die Konzeption des Interventionsverbots

A. Das Verhältnis zwischen Intervention und Interventionsverbot

I. Hintergründe des streitigen Verhältnisses

II. Involvierte Schutzgüter

1. Souveränität

2. Der geschützte Bereich der inneren und äußeren Angelegenheiten

III. Eingriff in den Schutzbereich: das Element des Zwangs

IV. Traditionelle Konzeption: Regel-Ausnahme-Verhältnis

1. Herausforderungen an die traditionelle Konzeption

2. Zweifel an der traditionellen Konzeption

B. Das Interventionsverbot im Bürgerkrieg in Rechtsprechung, Praxis und Literatur vor dem Beginn des Arabischen Frühlings

I. Sinn und Unsinn des Versuchs einer ‚kurzen‘ historischen Darstellung des Interventionsverbots

II. Das Interventionsverbot zu Zeiten des Amerikanischen Bürgerkrieges und des Spanischen Bürgerkrieges

1. Die Pflicht zur Neutralität während des Amerikanischen Bürgerkriegs

a. Inhalt der Anerkennungsdoktrin

Details

Seiten
VIII, 572
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631748831
ISBN (ePUB)
9783631748848
ISBN (MOBI)
9783631748855
ISBN (Paperback)
9783631747353
DOI
10.3726/b13488
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Mai)
Schlagworte
Arabischer Frühling Aufständische Nicaragua-Urteil Nichtinterventionsprinzip Nichteinmischungsgebot Friedenssicherungsrecht Humanitäre Intervention
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018, 579 S.

Biographische Angaben

Christina Nowak (Autor:in)

Christina Nowak studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Universität zu Köln und der Universidad de Sevilla. Sie promovierte, gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes, an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und war Kathleen Fitzpatrick Visiting Doctoral Fellow des Laureate Program in International Law an der Melbourne Law School.

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