Beschränkungen des Schutzes von Kennzeichen gemäß § 23 MarkenG
					
	
		©2012
		Dissertation
		
			
				
					XX,
				
				398 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
					
						Reihe: 
	
		
			
				Europäische Hochschulschriften Recht, Band 5373
			
		
	
					
				
				
			Zusammenfassung
			
				§ 23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. § 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des § 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des § 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des § 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
			
		
	Details
- Seiten
 - XX, 398
 - Erscheinungsjahr
 - 2012
 - ISBN (Paperback)
 - 9783631625194
 - ISBN (PDF)
 - 9783653020342
 - DOI
 - 10.3726/978-3-653-02034-2
 - Sprache
 - Deutsch
 - Erscheinungsdatum
 - 2012 (Oktober)
 - Schlagworte
 - Domainrecht lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz Schutzschranke Recht der Gleichnamigen Kennzeichenrecht
 - Erschienen
 - Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XX, 398 S.
 - Produktsicherheit
 - Peter Lang Group AG