Beschränkungen des Schutzes von Kennzeichen gemäß § 23 MarkenG
©2012
Dissertation
XX,
398 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 5373
Zusammenfassung
§ 23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. § 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des § 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des § 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des § 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
Details
- Seiten
- XX, 398
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (PDF)
- 9783653020342
- ISBN (Paperback)
- 9783631625194
- DOI
- 10.3726/978-3-653-02034-2
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2012 (Oktober)
- Schlagworte
- Domainrecht lauterkeitsrechtlicher Verwechslungsschutz Schutzschranke Recht der Gleichnamigen Kennzeichenrecht
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XX, 398 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG