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Mutterschutz (auch) für Selbständige?

Umsetzungsbedarfe und -perspektiven des Art. 8 der RL 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der RL 86/613/EWG in Deutschland

von Kirsten Knigge (Autor:in)
©2019 Dissertation 536 Seiten

Zusammenfassung

Die Autorin widmet sich der Frage, ob Mutterschutz nach deutschem Recht auch selbständigen Frauen gewährt wird. Im Mittelpunkt der Studie steht Art. 8 der RL 2010/41/EU, gemäß dem ausreichende Mutterschaftsleistungen gefordert werden, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft/Mutterschaft für mindestens 14 Wochen ermöglichen. Die zuständigen Bundesministerien hielten Änderungen des nationalen Rechts zunächst nicht für erforderlich. Die RL 2010/41/EU löse keinen Umsetzungsbedarf aus. Erst 2017 folgte eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Werdegang der Richtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht auseinander. Sie geht der Frage nach, inwieweit selbständigen Frauen nach deutschem Recht Mutterschutz gewährt wird, und zeigt auf, welche Umsetzungsdefizite verbleiben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Geleitwort
  • Vorwort der Autorin
  • Inhaltsgliederung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Problemstellung
  • B. Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Mutterschutz und Selbständigkeit
  • A. Mutterschutz
  • B. Selbständigkeit
  • C. Der Konflikt: Selbständigkeit vs. Mutterschaft
  • 2. Kapitel: Die Richtlinie 2010/41/EU
  • A. Der Ausgangspunkt – Der Ruf nach Verbesserungen für die selbständig Erwerbstätigen in der Europäischen Union
  • B. Ziele der Richtlinie 2010/41/EU und Gründe der Europäischen Kommission für ihren Erlass
  • C. Vom ersten Richtlinienvorschlag der Kommission zur Verabschiedung der Richtlinie 2010/41/EU
  • D. Überprüfung der rechtlichen Grundlagen und Hintergründe der Richtlinie 2010/41/EU
  • E. Ergebnis
  • 3. Kapitel: Handlungsauftrag für den nationalen Gesetzgeber
  • A. Zum Handlungsauftrag der Europäischen Union
  • B. Grundrechtliche Vorgaben zum Schutz (werdender) Mütter
  • C. Ergebnis
  • 4. Kapitel: Mutterschutz (auch) für Selbständige nach deutschem Recht
  • A. Rechte und Leistungsansprüche (werdender) Mütter
  • B. Rechtliche Bewertung der vorgenommenen Umsetzungsmaßnahmen des deutschen Gesetzgebers
  • C. Ergebnis und Übersicht über den verbleibenden Anpassungsbedarf des deutschen Rechts
  • 5. Kapitel: Weiterer Umsetzungsbedarf und Umsetzungsperspektiven
  • 6. Kapitel: Ergebnisse und Schlussthesen
  • Literaturverzeichnis
  • Berichte, Mitteilungen und Stellungnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes, des Rates und weiterer Beteiligter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Richtlinie 2010/41/EU
  • Anlagen
  • Reihenübersicht

Kirsten Knigge

Mutterschutz (auch) für Selbständige?

Umsetzungsbedarfe und -perspektiven des Art. 8
der RL 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung von Männern und Frauen,
die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben,
und zur Aufhebung der RL 86/613/EWG in Deutschland

Autorenangaben

Kirsten Knigge studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Sie promovierte nebenberuflich bei Prof. Dr. Rust an der Universität Bremen im Bereich des Gender Law, Arbeits- und Sozialrechts und ist als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Bremen tätig.

Über das Buch

Die Autorin widmet sich der Frage, ob Mutterschutz nach deutschem Recht auch selbständigen Frauen gewährt wird. Im Mittelpunkt der Studie steht Art. 8 der RL 2010/41/EU, gemäß dem ausreichende Mutterschaftsleistungen gefordert werden, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft/Mutterschaft für mindestens 14 Wochen ermöglichen. Die zuständigen Bundesministerien hielten Änderungen des nationalen Rechts zunächst nicht für erforderlich. Die RL 2010/41/EU löse keinen Umsetzungsbedarf aus. Erst 2017 folgte eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Werdegang der Richtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht auseinander. Sie geht der Frage nach, inwieweit selbständigen Frauen nach deutschem Recht Mutterschutz gewährt wird, und zeigt auf, welche Umsetzungsdefizite verbleiben.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Geleitwort

Vereinbarkeit der in § 1a Abs. 5 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung für die Krankentagegeld 2009 in der Fassung vom Januar 2018 vorgesehenen Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn zum Krankengeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag mit Art. 8 der Richtlinie 2010/41/EU?

Auf drei besondere Verdienste der vorliegenden Arbeit möchte ich in meinem Vorwort hinweisen. Frau Knigge identifizierte erstmals die Lücke, die 2010 im Zusammenspiel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zum Mutterschutz selbständig Erwerbstätiger bestand. Sie erschließt die zum Verfahren 2008/0192/COD zugänglichen Dokumente der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2010/41/EU für die Rechtsprechung und weitere rechtswissenschaftliche Forschung. Für eine anstehende Weiterentwicklung ist es außerdem besonders wichtig, dass in der Arbeit die im geltenden Recht für die Landwirtschaft bereits bekannte Sozialleistung der Betriebshilfe vorgestellt wird. In Österreich haben selbständige Frauen mittlerweile neben den Leistungen, die medizinischen Betreuungskosten und einen Krankenhausaufenthalt abdecken, beim Versicherungsfall Mutterschutz nach dem Gesetz für Selbständige Anspruch auf die Sachleistung Betriebshilfe. Nur in Ausnahmefällen wird in Österreich selbständig erwerbstätigen Frauen Wochengeld gewährt.

Für Frau Knigge entstand das Interesse, die Umsetzung der Richtlinie 2010/41/EU zum Mutterschutz für die selbständige Erwerbsarbeit in Deutschland zum Gegenstand der von ihr geplanten Dissertation auszuwählen, nachdem sie in der engagierten Diskussion in der Arbeitsgruppe der 12. Anwältinnenkonferenz in Bremen auf das Thema aufmerksam wurde. Als ich in Vorbereitung der 12. Konferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen des deutschen Anwaltsvereins gefragt wurde, ob ich mich mit einem Thema beteiligen könnte, meldete ich in Vorbereitung der Tagung den Titel „Warten auf die neue Mutterschutzrichtlinie“ an. Für mich stand keinesfalls fest, dass der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2008 tatsächlich das Europäische Parlament und den Rat passieren würde. Die Diskussion im Rat gab Anlass zur Skepsis. Eine Woche vor dem Beginn der 12. Anwältinnenkonferenz, die im September 2010 in Bremen stattfand, war die Richtlinie mit Stimmenthaltung von Vereinigtes Königreich und Ungarn beschlossen worden. Ich konnte die im Amtsblatt gerade erschienene Richtlinie mit Nachweis des Abstimmungsverhaltens der Mitgliedstaaten verteilen. Die Übersicht folgt als Anlage anschließend. Den Titel meines Beitrags aktualisierte ich mit der ver←5 | 6→änderten Fragestellung: „Aufwendungsausgleichgesetz auch für Selbständige? Umsetzung der Richtlinie 2010/41/EU“. In den Unterlagen für die Arbeitsgruppe wies ich auf das Verschlechterungsverbot hin, dass nach Unionsrecht während der Umsetzungszeit besteht und die Notwendigkeit einer effektiven Umsetzung in das deutsche Recht. Kernaussagen aus dem Urteil des BVerfG vom 18.11.2003 zum Mutterschutz ergänzten die Unterlage und der Nachweis des in Umsetzung des Urteils eingeführten Aufwendungsausgleichgesetzes vom 22.12.2005.

Frau Knigge begann ihre Arbeit an der Dissertation 2011 parallel zu ihrer ersten Beschäftigung. Ihr gelang, parallel zu ihrer zunächst auf Teilzeit vereinbarten Beschäftigung als Anwältin Ende 2016 ihre Arbeit vorzulegen.

Frau Knigge referierte zum Thema ihrer Dissertation erstmals bei der Fachtagung „Völkerrecht und Frauen – welche Ansatzpunkte bietet das Völkerrecht für Gleichbehandlung“. Frau Knigge konnte über ihre ersten Ergebnisse nicht nur referieren. Ihr Vortrag wurde auch in der Dokumentation veröffentlicht. Nach der ersten Tagung in Loccum veröffentlichte sie den bis heute einzig einschlägigen Zeitschriftenaufsatz in der ZESAR 2013, Heft 1. Er wird mittlerweile in der Fachliteratur herangezogen. Es folgte ihr Referat und ihr Beitrag in der Dokumentation der Fachtagung „Mutterschutz für Selbständige Umsetzungsbedarfe und -perspektiven der Richtlinie 2010/41/EU in Deutschland“ in der evangelischen Akademie Loccum, die in Kooperation mit dem Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht der Universität Bremen und der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführt wurde. Die Einzelnachweise sind im Literarturverzeichnis zu finden.

Zusätzlich konnte Frau Knigge im Rahmen des Hans-Böckler Nachwuchscolloquium, welches vom 13.02.2013 bis 15.02.2013 in Erfurt stattfand, mit einer fachkundigen rechtlichen Öffentlichkeit ihre damaligen Ergebnisse diskutieren. Frau Knigge war außerdem Mitglied des in dem von der Universität finanziell unterstützen Doc-Netzwerkes „Diskriminierungsschutz und Teilhabe im Bereich des nationalen, europäischen und völkerrechtlich geprägten Arbeits-, Sozial-, Gender- und Rehabilitationsrecht“ am juristischen Fachbereich, mit welchem sie zusätzlich zu meiner Betreuung ihre Teilergebnisse besprechen konnte. In dieser Rahmung gelang es Frau Knigge, den Spagat zwischen den zunehmenden Anforderungen der anwaltlichen Tätigkeit und ihrer wissenschaftlichen Arbeit erfolgreich zu erstellen und jetzt zu veröffentlichen.

Für die Veröffentlichung im Verlag wertet Frau Knigge auch die Gesetzesänderung aus, die 2017 im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes erfolgte und in das Gesetzgebungsverfahren durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Gesundheit←6 | 7→ eingebracht wurde. Dem Gesetz folgte 2018 die Änderung der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung für die Krankentagegeld 2009, die unter https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/ musterbedingungen zu finden sind. Es ist zweifelhaft, dass die Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn zum Krankengeld während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag mit Art. 8 der Richtlinie 2010/41/EU vereinbar ist.

In der Zukunft gilt es, den arbeits-, sozial- und zivilrechtlichen Standard der selbständigen Erwerbsarbeit in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschung zu vertiefen. Mit der vorliegenden Arbeit sind hierfür die Grundlagen wesentlich vorangetrieben worden. Kurzfristig sollte die Frage geklärt werden, ob die in § 1a Abs. 5 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung für die Krankentagegeld 2009 in der Fassung vom Januar 2018 vorgesehenen Wartezeit von acht Monaten mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Bremen, im Juli 2018 Prof. Dr. Ursula Rust←7 | 8→ ←8 | 9→

Vorwort der Autorin

Die vorliegende Arbeit wurde im Dezember 2016 von der Universität Bremen als Dissertation angenommen. Das Kolloquium fand am 10. Mai 2017 statt. Die Arbeit wurde vorwiegend in den Jahren 2011 bis 2015 nebenberuflich zu meiner im Jahre 2010 aufgenommenen Tätigkeit als Rechtsanwältin in Bremen verfasst.

Nachdem in der Zeit zwischen Annahme der Arbeit und Kolloquium hinsichtlich des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eine Gesetzesänderung stattfand, die sich nachhaltig auf die vorliegende Arbeit auswirkte, wurde die Arbeit vor Veröffentlichung entsprechend ergänzt. Zudem wurde der Kapitelaufbau neu strukturiert sowie die Arbeit insgesamt redaktionell überarbeitet, als auch gekürzt, was vor allem die Darstellung der verschiedenen denkbaren Rechte und Leistungsansprüche (werdender) Mütter betrifft. Ebenso wurde nachträglich die Novellierung des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 berücksichtigt. Literatur und Rechtsprechung entsprechen grundsätzlich dem Stand von November 2016. Hinsichtlich der letzten gesetzgeberischen Entwicklungen, insbesondere mit Blick auf die Einführung des § 192 Abs. 5 S. 2 VVG vom April 2017, konnte vereinzelt Literatur bis März 2018 berücksichtigt werden. Verweise auf Internetseiten wurden bis Juni 2018 eingearbeitet.

Zu beachten ist, dass sich das vorliegende Thema auch nach Fertigstellung der vorliegenden Arbeit fortlaufend im Wandel befindet. So wurde beispielsweise am 05. Juni 2018 eine Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb) veröffentlicht, die sich mit dem jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beschäftigt (KOM(2017)253). Dabei regt der djb an, auch für Selbständige entsprechende Mindeststandards zu schaffen. Als Regelungsort empfiehlt der djb die Richtlinie 2010/41/EU. Zugleich wird angeregt, Schutzvorschriften während der Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit auf selbständige Mütter auszudehnen, wozu es nach Auffassung des djb einer Weiterentwicklung des Art. 8 der Richtlinie 2010/41/EU bedarf. Der Themenkomplex „Mutterschutz (auch) für Selbständige“ ist und bleibt daher weiter spannend.

Mein besonderer Dank gilt zunächst meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Ursula Rust, die mich schon während meiner Zeit als Studentin ihres Schwerpunktes Arbeits- und Sozialrecht und vor allem nach meinem Referendariat ermutigt hat, eine Dissertation anzufertigen. Sie hat mich die gesamte Zeit über unterstützt. Ich danke ihr für ihre Geduld, ihre Anregungen und die Betreuung der Arbeit. Überdies gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Sebastian Kolbe, der sich bereit erklärt hat,←9 | 10→ die Zweitbegutachtung der Arbeit zu übernehmen sowie Frau Prof. Dr. Konstanze Plett, die mir hinsichtlich der letzten Überarbeitung vor der Veröffentlichung ebenfalls mit ihrem Rat zur Seite stand. Auch bedanken möchte ich mich bei meinen Kollegen und Freunden, die mich während der Zeit der Ausarbeitung dieser Arbeit immer wieder darin bestärkt haben, dran zu bleiben. Mein größter Dank gebührt meiner Familie, insbesondere meinen Eltern und meinen verstorbenen Großmüttern, denen ich diese Arbeit widme. Sie haben mich stets in all‘ meinen Vorhaben unterstützt.

Bremen, im Juni 2018 Kirsten Knigge←10 | 11→

Inhaltsgliederung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Problemstellung

B. Gang der Untersuchung

1. Kapitel: Mutterschutz und Selbständigkeit

A. Mutterschutz

B. Selbständigkeit

C. Der Konflikt: Selbständigkeit vs. Mutterschaft

2. Kapitel: Die Richtlinie 2010/41/EU

A. Der Ausgangspunkt – Der Ruf nach Verbesserungen für die selbständig Erwerbstätigen in der Europäischen Union

B. Ziele der Richtlinie 2010/41/EU und Gründe der Europäischen Kommission für ihren Erlass

C. Vom ersten Richtlinienvorschlag der Kommission zur Verabschiedung der Richtlinie 2010/41/EU

D. Überprüfung der rechtlichen Grundlagen und Hintergründe der Richtlinie 2010/41/EU

E. Ergebnis

3. Kapitel: Handlungsauftrag für den nationalen Gesetzgeber

A. Zum Handlungsauftrag der Europäischen Union

B. Grundrechtliche Vorgaben zum Schutz (werdender) Mütter

C. Ergebnis←11 | 12→

4. Kapitel: Mutterschutz (auch) für Selbständige nach deutschem Recht

A. Rechte und Leistungsansprüche (werdender) Mütter

B. Rechtliche Bewertung der vorgenommenen Umsetzungsmaßnahmen des deutschen Gesetzgebers

C. Ergebnis und Übersicht über den verbleibenden Anpassungsbedarf des deutschen Rechts

5. Kapitel: Weiterer Umsetzungsbedarf und Umsetzungsperspektiven

6. Kapitel: Ergebnisse und Schlussthesen

Literaturverzeichnis

Berichte, Mitteilungen und Stellungnahmen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlamentes, des Rates und weiterer Beteiligter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Richtlinie 2010/41/EU

Anlagen←12 | 13→

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

A. Problemstellung

B. Gang der Untersuchung

1. Kapitel: Mutterschutz und Selbständigkeit

A. Mutterschutz

I. Was ist „Mutterschutz”?

1. Zum Begriff des „Mutterschutzes“ im deutschen Recht – einem besonderen Gefährdungsschutz während der Schwangerschaft, frühen Mutterschaft und Stillzeit

a) Die Begriffsentwicklung aus historischer Sicht

b) Die Minimalanforderungen der ILO

c) Die drei Säulen des Mutterschutzes heute

d) Ergebnis

2. Zur historischen Entwicklung des Mutterschutzes in Deutschland

a) Die ersten Schritte der Mutterschutzgesetzgebung

b) „Mutterschutz“ zur Zeit der Weimarer Republik und des zweiten Weltkrieges

c) Der „Mutterschutz“ in der Zeit nationalsozialistischer Herrschaft von 1933 bis 1945

d) Nach dem Krieg bis heute

e) Ergebnis

3. Zu den Einflüssen des europäischen Unionsrechts auf das Mutterschutzrecht (auch) für Selbständige

a) Regelungsziel nach dem europäischen Unionsrecht: Mutterschutz und verbesserte Chancengleichheit

b) Zum europäischen Verständnis vom Begriff des „Mutterschutzes“ im Rahmen der Selbständigen-Richtlinie 2010/41/EU

4. Fazit←13 | 14→

II. Zur Notwendigkeit eines Mutterschutzes in der Zeit rund um die Geburt

1. Die Zeit vor der Geburt

2. Das Wochenbett – Ankommen in einem neuen Leben

3. Fazit

III. Ergebnis

B. Selbständigkeit

I. Zum Begriff der „Selbständigkeit“

1. Der Begriff der „Selbständigkeit“ im deutschen Recht

2. Der Begriff der „Selbständigkeit“ i.S.d. Unionsrechts und gemäß Richtlinie 2010/41/EU

II. Die Selbständigen – eine heterogene Gruppe

1. Jenseits des „Normalarbeitsverhältnis“: die „neuen“ selbständigen Erwerbsformen

a) Die „neuen Selbständigen“

aa) Die Ursprünge der Begriffsbildung

bb) Mehr Vielfalt an Erwerbsformen – der Strukturwandel der letzten Jahre

(1) Veränderung des vornehmlichen Betätigungsfeldes selbständiger Erwerbstätigkeit hin zu den breit gefächerten „Wissensberufen“

(2) Veränderungen in der Betriebsgröße selbständig Erwerbstätiger hin zu mehr „Solo-Selbständigkeit“

cc) Der Wandel in den Köpfen

dd) Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Folgen des Strukturwandels der letzten Jahre

ee) Zwischenergebnis

b) Die Scheinselbständigen

c) Ergebnis

2. Die mithelfenden Familienangehörigen

a) Zur Charakterisierung und Einstufung von mitarbeitenden Familienangehörigen

b) Die Forderungen der Richtlinie 2010/41/EU zur Eingliederung der „mitarbeitenden Ehepartner“ in die sozialen Sicherungssysteme für selbständig Erwerbstätige

3. Heterogenität in den eigenen Erwerbsbiographien

4. Fazit←14 | 15→

III. Selbständige in Deutschland und der EU – was die Statistiken über sie verraten

1. Die Entwicklung der Anzahl an Selbständigen in Deutschland zwischen 1998 und 2008

a) Immer mehr Selbständige arbeiten allein

b) Der Anteil an Frauen wächst unaufhaltsam

2. Selbständigkeit im europäischen Vergleich

a) Deutschland im Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten

b) Die Selbständigkeit in der Europäischen Union ist männlich dominiert

3. Fazit

IV. Ergebnis

C. Der Konflikt: Selbständigkeit vs. Mutterschaft

I. Der Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit – wagen oder lassen?

1. Gründungsneigung und Gründungsaktivität

2. Das besondere Gründungsverhalten von Frauen

3. Fazit

II. Praktische Probleme bei der Vereinbarkeit Familie und der selbständigen Erwerbstätigkeit

1. Die Rollenstereotypen

2. Hohe Opportunitätskosten

3. Die Selbständigkeit als Alternative beim späteren Wiedereinstieg ins Erwerbsleben

4. Fazit

III. Ergebnis

2. Kapitel: Die Richtlinie 2010/41/EU

A. Der Ausgangspunkt – Der Ruf nach Verbesserungen für die selbständig Erwerbstätigen in der Europäischen Union

I. Zum unionsrechtlichen Hintergrund der „Selbständigen“-Richtlinie

II. Die Vorgänger-Richtlinie 86/613/EWG

III. Der lange Weg zur Novellierung der Richtlinie 86/613/EWG

B. Ziele der Richtlinie 2010/41/EU und Gründe der Europäischen Kommission für ihren Erlass

I. Ziele der Richtlinie 2010/41/EU←15 | 16→

Details

Seiten
536
Erscheinungsjahr
2019
ISBN (PDF)
9783631777732
ISBN (ePUB)
9783631777749
ISBN (MOBI)
9783631777756
ISBN (Hardcover)
9783631774038
DOI
10.3726/b15227
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Februar)
Schlagworte
Selbständigkeit Chancengleichheit Versicherungsvertragsgesetz Schwangerschaft Betriebshilfe
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2019. 536 S., 2 s/w Abb.

Biographische Angaben

Kirsten Knigge (Autor:in)

Kirsten Knigge studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Sie promovierte nebenberuflich bei Prof. Dr. Rust an der Universität Bremen im Bereich des Gender Law, Arbeits- und Sozialrechts und ist als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Bremen tätig.

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Titel: Mutterschutz (auch) für Selbständige?