Die europäische Regulierung audiovisueller Mediendienste
Kohärenz des materiellen Anwendungsbereichs der AVMD-Richtlinie für hybride Onlineangebote vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Danksagung
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil. Einleitung
- § 1 Die Konvergenz der audiovisuellen Medien
- I. Technische Konvergenz
- II. Entwicklung der Dienste und Inhalte
- III. Integration entlang der Wertschöpfungskette
- IV. Verändertes Nutzerverhalten
- § 2 Presse und Rundfunk als Grundmodelle der Medienregulierung am Beispiel des deutschen Rechts
- I. Übergreifende Regulierungsziele
- II. Begründung der Sonderrolle des Rundfunks
- 1. Zugangshürden
- 2. Meinungsbildungspotential
- III. Auswirkungen auf das Regulierungskonzept
- § 3 Problemstellung/Untersuchungsgegenstand
- Zweiter Teil. Abgrenzungsprobleme der AVMD-Richtlinie im Bereich hybrider Online-Bewegtbildangebote
- § 1 Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste als europäisches Regulierungskonzept
- I. Entstehungsgeschichte der AVMD-Richtlinie
- 1. Fernsehrichtlinie
- 2. Umgestaltung zur AVMD-Richtlinie
- a) Reformbedarf
- b) Erweiterung des Anwendungsbereichs
- II. Anforderungen der Richtlinie an nichtlineare Dienste
- 1. Abgestufter Regulierungsansatz
- 2. Allgemeine Vorschriften
- 3. Vorschriften für Abrufdienste
- 4. Unterschiede zu Angeboten außerhalb des Anwendungsbereichs
- III. Der materielle Anwendungsbereich für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf
- 1. Dienstleistung
- 2. Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
- a) Wirksame Kontrolle
- b) Videoplattformen und nutzergenerierte Inhalte
- c) Verantwortlicher Mediendiensteanbieter
- 3. Hauptzweck
- a) Gesamtangebote und Unterangebote
- b) Gewichtung der Angebotsteile
- 4. Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung
- a) Fernsehähnlichkeit
- aa) Wettbewerb mit linearen Angeboten
- bb) Regulierungserwartung der Nutzer
- cc) Kurzvideos
- dd) Reine Werbevideos – mangelnde Meinungsbildungsrelevanz?
- b) Regulierungspraxis
- c) OFCOM-Studien zu Fernsehähnlichkeit und Regulierungserwartung
- aa) Erhebung zur Fernsehähnlichkeit und Regulierungserwartung 2009
- bb) Erhebung zur Substituierbarkeit 2012
- cc) Erhebung zur Regulierungserwartung 2015
- 5. An die Allgemeinheit gerichtet
- a) Narrowcasting
- b) Meinungsbildungsrelevanz
- c) Erbringung über elektronische Kommunikationsnetze
- IV. Probleme und Konsequenzen der Einstufung
- § 2 Rechtsprechung und Regulierungsentscheidungen zu Videos auf Presseseiten als Beispiel für die Abgrenzungsprobleme
- I. Großbritannien/OFCOM und ATVOD
- 1. „Sun Video“
- 2. „Vice Video“
- II. Österreich/ KommAustria
- 1. „Cultvisual“
- 2. „Styria Multi Media“
- III. EuGH/„New Media Online“
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung der KommAustria und des BKS
- 3. Vorlagebeschluss des VwGH
- 4. Schlussanträge des Generalanwalts
- 5. Urteil des EuGH
- IV. Slowakei/„TV SME“
- V. Deutschland/„Tagesschau-App“
- 1. Urteil des LG Köln
- 2. Urteil des BGH
- VI. Systematisierung und Vergleich
- 1. Eigenständigkeit des Dienstes
- a) Zulässigkeit der Differenzierung
- b) Technische Angebotsstruktur
- c) Verbindung von Text und Video
- 2. Hauptzweck
- 3. Fernsehähnlichkeit
- a) Vergleichsmaßstab Katalog oder Einzelbestandteile
- b) Länge der Inhalte
- c) Inhaltliche Vergleichbarkeit
- d) Meinungsbildungsrelevanz
- § 3 Zwischenfazit: Defizite der AVMD-Richtlinie
- Dritter Teil. Der europäische Reformprozess zur AVMD-Richtlinie
- § 1 Reformdebatte
- I. Wesentliche Beiträge zur Reformdebatte
- 1. Grünbuch und Konsultation der Europäischen Kommission zur Medienkonvergenz
- 2. BRD: Rundfunkkommission der Länder und Konvergenzgutachten
- a) Konvergenzgutachten
- b) Positionspapier zur Novellierung der AVMD-Richtlinie
- 3. ERGA-Bericht zum materiellen Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie
- 4. REFIT-Konsultation zur Reform der AVMD-Richtlinie
- II. Zentrale Probleme des aktuellen Regulierungssystems und Lösungsansätze
- 1. Der abgestufte Regelungsansatz nach Linearität
- a) Wettbewerbsverzerrungen zwischen linearen und nichtlinearen Diensten
- b) Aufgabe der Unterscheidung oder (teilweise) Angleichung des Regelungsniveaus
- 2. Auslegungsschwierigkeiten im materiellen Anwendungsbereich
- a) Klarstellung oder Änderung der Definitionen
- aa) Fernsehähnlichkeit
- bb) Hauptzweck
- b) Neue Anknüpfungspunkte der Regulierung
- aa) Berücksichtigung der Meinungsbildungsrelevanz
- bb) Konvergenzgutachten: Modulare Regulierung anhand des Mehrwerts für die öffentliche Kommunikation
- 3. Angebote ohne redaktionelle Verantwortung
- a) Wettbewerbsverzerrung durch nicht vom Anwendungsbereich erfasste Dienste
- b) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Videoplattformen
- III. Zusammenfassung der Ergebnisse
- IV. Anforderungshorizont für die Reform
- 1. Rechtskohärenz
- a) Art. 11 Grundrechtecharta
- b) Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
- 2. Erhaltung der Regulierungsziele der AVMD-Richtlinie
- 3. Lösung der Auslegungsprobleme im materiellen Anwendungsbereich unter Berücksichtigung der Meinungsbildungsrelevanz
- 4. Strukturelles Vollzugsdefizit im Zusammenhang mit Videoplattformen
- a) Insbesondere kommerzielle Kommunikation
- b) Überregulierung linearer Angebote
- c) Zusammenfassung
- § 2 Die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie ab 2016
- I. Richtlinienvorschlag der Kommission
- 1. Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
- 2. Materieller Anwendungsbereich
- 3. Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
- 4. Einbeziehung von Videoplattformdiensten
- a) Definition und räumlicher Anwendungsbereich
- b) Pflichten der Plattformanbieter
- II. Weiteres Gesetzgebungsverfahren
- 1. Europäisches Parlament
- a) Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
- b) Materieller Anwendungsbereich
- c) Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
- d) Einbeziehung von Videoplattformdiensten
- aa) Erweiterte Definition von Videoplattformen
- bb) Pflichten der Plattformanbieter
- (1) Schutz vor Hass- und Gewaltkommunikation sowie Jugendschutz
- (2) Übertragung weiterer Vorschriften auf Videoplattformdienste
- 2. Rat der Europäischen Union
- a) Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
- b) Materieller Anwendungsbereich
- c) Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
- d) Einbeziehung von Videoplattformdiensten
- III. Analyse der Regelungsvorschläge
- 1. Materieller Anwendungsbereich
- a) Hauptzweck
- aa) Klarstellung zur Eigenständigkeit von Diensten
- bb) Ratsvorschlag zum Ausschluss von Videoclips in Presseangeboten
- cc) Hauptzweck im engeren Sinne
- dd) Stellungnahme
- b) Fernsehähnlichkeit
- c) Kanäle auf Videoplattformen
- 2. Der abgestufte Regelungsansatz
- a) Unterscheidung nach Linearität
- b) Annäherung des Regelungsniveaus
- 3. Einbeziehung von Videoplattformen
- a) Definition der Videoplattformdienste
- b) Schutz vor Hass- und Gewaltkommunikation sowie Jugendschutz
- aa) Merkmale der Aufstachelung zu Hass und Gewalt
- bb) Bedeutung als Inhaltsverbote
- cc) Erforderliche Maßnahmen der Videoplattformanbieter
- (1) Organisatorische Pflichten
- (2) Handlungspflichten bezüglich gemeldeter Inhalte
- c) Verpflichtungen bezüglich kommerzieller Kommunikation
- d) Stellungnahme
- IV. Kompromissfassung des Trilogs
- 1. Nationale Regulierungsbehörden
- 2. Materieller Anwendungsbereich
- 3. Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
- 4. Einbeziehung von Videoplattformdiensten
- § 3 Zwischenfazit: Defizite der Reform
- I. Lösung der Auslegungsprobleme im materiellen Anwendungsbereich?
- 1. Anwendung auf Presseangebote mit Videos
- 2. Abgrenzung des Anwendungsbereichs „nach außen“
- II. Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen?
- III. Strukturelles Vollzugsdefizit und nationale Regulierungsstellen
- IV. Vereinbarkeit der Videoplattformregulierung mit der e-Commerce Richtlinie
- V. Zusammenfassung der Ergebnisse
- Vierter Teil. Entwicklung von Regulierungsalternativen für hybride Online-Bewegtbildangebote
- § 1 Untersuchungen zum Umgang mit konvergenten Mediendiensten aus Großbritannien, Australien und Neuseeland
- I. Hintergrund
- 1. Die britische Leveson Inquiry als Ausgangspunkt
- 2. Grundlegende Ansätze der Untersuchungen
- a) Finkelstein Report (AU)
- b) Law Commission Report (NZ)
- c) Convergence Review (AU)
- d) Convergence Report (UK)
- II. Zentrale Ergebnisse
- 1. Regulierungsadressaten und Abgrenzungskriterien
- a) Convergence Review und Convergence Report
- b) Definition und Abgrenzung von Nachrichtenmedien
- 2. Abstufung der Regulierungsintensität und inhaltliche Standards
- a) Convergence Report
- b) Insbesondere Nachrichtenmedien
- c) Modularer Ansatz des Convergence Review
- III. Systematisierung und Vergleich
- 1. Abstraktion der Anknüpfungspunkte der Untersuchungen
- 2. Vergleich mit dem materiellen Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie
- a) Dienstleistung
- b) Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
- c) Hauptzweck
- d) Bereitstellung von Sendungen an die Allgemeinheit
- § 2 Zusammenführung mit Ansätzen aus dem deutschen Diskurs zur Rundfunkregulierung
- I. Vorüberlegung
- II. Meinungsbildungsrelevanz als zentrales Element des materiellen Anwendungsbereichs
- III. Gefährdungsregulierung als Alternative zur Begriffsregulierung
- 1. Linearität als ungeeignetes Merkmal zur Abstufung der Regulierungsintensität
- 2. Abstufung nach Gefährdungspotential
- IV. Reichweite als Konkretisierung von Meinungsbildungsrelevanz
- V. Zwischenergebnis
- § 3 Übertragung auf die AVMD-Richtlinie
- I. Konzept
- 1. Ziele
- 2. Abgrenzung und Abstufung anhand von Schwellenwerten
- II. Ausgestaltung der Kriterien des materiellen Anwendungsbereichs
- 1. Zu erhaltende Kriterien
- a) Audiovisuelle Inhalte
- b) Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
- c) An die Allgemeinheit gerichtet über elektronische Kommunikationsnetze
- 2. Zu modifizierende Kriterien
- a) Konkretisierung der Dienstleistung
- b) Neuausrichtung des Kriteriums der Fernsehähnlichkeit am Nutzer-Schwellenwert
- c) Verständnis des Hauptzwecks
- aa) Von der Hauptzweckprüfung ausgeschlossene Angebote
- bb) Eigenständigkeit des audiovisuellen Angebots
- cc) Die Hauptzweckprüfung im engeren Sinne
- d) Die Festlegung der Schwellenwerte
- III. Abgestuftes System der Gefährdungsregulierung
- 1. Ersatz des Kriteriums der Linearität durch Abstufungs-Schwellenwert
- 2. Differenzierung des Regelungsniveaus und Ausschluss von Intermediären
- a) (Rück-)Verlagerung von Inhaltsverboten und Drittschutz ins allgemeine Recht
- b) Ausschluss von Intermediären
- IV. Zusammenfassung der Prüfungsmerkmale
- § 4 Zwischenergebnis: Vorteile des vorgeschlagenen Modells
- I. Lösung der Auslegungsprobleme: Anwendung auf Presseangebote mit Videos
- II. Keine Überregulierung linearer Angebote und Milderung des strukturellen Vollzugsdefizits: Anwendung auf PietSmietTV
- III. Rechtskohärenz und Erhaltung der Regulierungsziele
- Fünfter Teil. Fazit
- Zusammenfassung der Kernthesen
- Literaturverzeichnis
- Fundstellen-Verzeichnis der internationalen Entscheidungen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Die Konvergenz der audiovisuellen Medien
II. Entwicklung der Dienste und Inhalte
III. Integration entlang der Wertschöpfungskette
IV. Verändertes Nutzerverhalten
§ 2 Presse und Rundfunk als Grundmodelle der Medienregulierung am Beispiel des deutschen Rechts
I. Übergreifende Regulierungsziele
II. Begründung der Sonderrolle des Rundfunks
III. Auswirkungen auf das Regulierungskonzept
§ 3 Problemstellung/Untersuchungsgegenstand
Zweiter Teil. Abgrenzungsprobleme der AVMD-Richtlinie im Bereich hybrider Online-Bewegtbildangebote
§ 1 Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste als europäisches Regulierungskonzept
I. Entstehungsgeschichte der AVMD-Richtlinie
2. Umgestaltung zur AVMD-Richtlinie
b) Erweiterung des Anwendungsbereichs
II. Anforderungen der Richtlinie an nichtlineare Dienste
1. Abgestufter Regulierungsansatz
3. Vorschriften für Abrufdienste
4. Unterschiede zu Angeboten außerhalb des Anwendungsbereichs
III. Der materielle Anwendungsbereich für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf
2. Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
b) Videoplattformen und nutzergenerierte Inhalte
c) Verantwortlicher Mediendiensteanbieter
a) Gesamtangebote und Unterangebote
b) Gewichtung der Angebotsteile
4. Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung
aa) Wettbewerb mit linearen Angeboten
bb) Regulierungserwartung der Nutzer
dd) Reine Werbevideos – mangelnde Meinungsbildungsrelevanz?
c) OFCOM-Studien zu Fernsehähnlichkeit und Regulierungserwartung
aa) Erhebung zur Fernsehähnlichkeit und Regulierungserwartung 2009
bb) Erhebung zur Substituierbarkeit 2012
cc) Erhebung zur Regulierungserwartung 2015
5. An die Allgemeinheit gerichtet
c) Erbringung über elektronische Kommunikationsnetze
IV. Probleme und Konsequenzen der Einstufung
I. Großbritannien/OFCOM und ATVOD
2. Entscheidung der KommAustria und des BKS
4. Schlussanträge des Generalanwalts
V. Deutschland/„Tagesschau-App“
VI. Systematisierung und Vergleich
1. Eigenständigkeit des Dienstes
a) Zulässigkeit der Differenzierung
b) Technische Angebotsstruktur
c) Verbindung von Text und Video
a) Vergleichsmaßstab Katalog oder Einzelbestandteile
c) Inhaltliche Vergleichbarkeit
§ 3 Zwischenfazit: Defizite der AVMD-Richtlinie
Dritter Teil. Der europäische Reformprozess zur AVMD-Richtlinie
I. Wesentliche Beiträge zur Reformdebatte
1. Grünbuch und Konsultation der Europäischen Kommission zur Medienkonvergenz
2. BRD: Rundfunkkommission der Länder und Konvergenzgutachten
b) Positionspapier zur Novellierung der AVMD-Richtlinie
3. ERGA-Bericht zum materiellen Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie
4. REFIT-Konsultation zur Reform der AVMD-Richtlinie
II. Zentrale Probleme des aktuellen Regulierungssystems und Lösungsansätze
1. Der abgestufte Regelungsansatz nach Linearität
a) Wettbewerbsverzerrungen zwischen linearen und nichtlinearen Diensten
b) Aufgabe der Unterscheidung oder (teilweise) Angleichung des Regelungsniveaus
2. Auslegungsschwierigkeiten im materiellen Anwendungsbereich
a) Klarstellung oder Änderung der Definitionen
b) Neue Anknüpfungspunkte der Regulierung
aa) Berücksichtigung der Meinungsbildungsrelevanz
bb) Konvergenzgutachten: Modulare Regulierung anhand des Mehrwerts für die öffentliche Kommunikation
3. Angebote ohne redaktionelle Verantwortung
a) Wettbewerbsverzerrung durch nicht vom Anwendungsbereich erfasste Dienste
b) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Videoplattformen
III. Zusammenfassung der Ergebnisse
IV. Anforderungshorizont für die Reform
b) Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
2. Erhaltung der Regulierungsziele der AVMD-Richtlinie
4. Strukturelles Vollzugsdefizit im Zusammenhang mit Videoplattformen
a) Insbesondere kommerzielle Kommunikation
b) Überregulierung linearer Angebote
§ 2 Die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie ab 2016
I. Richtlinienvorschlag der Kommission
1. Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
2. Materieller Anwendungsbereich
3. Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
4. Einbeziehung von Videoplattformdiensten
a) Definition und räumlicher Anwendungsbereich
b) Pflichten der Plattformanbieter
II. Weiteres Gesetzgebungsverfahren
a) Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
b) Materieller Anwendungsbereich
c) Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
d) Einbeziehung von Videoplattformdiensten
aa) Erweiterte Definition von Videoplattformen
bb) Pflichten der Plattformanbieter
(1) Schutz vor Hass- und Gewaltkommunikation sowie Jugendschutz
(2) Übertragung weiterer Vorschriften auf Videoplattformdienste
a) Allgemeine Vorschriften und nationale Regulierungsbehörden
b) Materieller Anwendungsbereich
c) Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
d) Einbeziehung von Videoplattformdiensten
III. Analyse der Regelungsvorschläge
1. Materieller Anwendungsbereich
aa) Klarstellung zur Eigenständigkeit von Diensten
bb) Ratsvorschlag zum Ausschluss von Videoclips in Presseangeboten
cc) Hauptzweck im engeren Sinne
c) Kanäle auf Videoplattformen
2. Der abgestufte Regelungsansatz
a) Unterscheidung nach Linearität
b) Annäherung des Regelungsniveaus
3. Einbeziehung von Videoplattformen
a) Definition der Videoplattformdienste
b) Schutz vor Hass- und Gewaltkommunikation sowie Jugendschutz
aa) Merkmale der Aufstachelung zu Hass und Gewalt
bb) Bedeutung als Inhaltsverbote
cc) Erforderliche Maßnahmen der Videoplattformanbieter
(1) Organisatorische Pflichten
(2) Handlungspflichten bezüglich gemeldeter Inhalte
c) Verpflichtungen bezüglich kommerzieller Kommunikation
IV. Kompromissfassung des Trilogs
1. Nationale Regulierungsbehörden
2. Materieller Anwendungsbereich
3. Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter
4. Einbeziehung von Videoplattformdiensten
§ 3 Zwischenfazit: Defizite der Reform
I. Lösung der Auslegungsprobleme im materiellen Anwendungsbereich?
1. Anwendung auf Presseangebote mit Videos
2. Abgrenzung des Anwendungsbereichs „nach außen“
II. Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen?
III. Strukturelles Vollzugsdefizit und nationale Regulierungsstellen
IV. Vereinbarkeit der Videoplattformregulierung mit der e-Commerce Richtlinie
V. Zusammenfassung der Ergebnisse
Vierter Teil. Entwicklung von Regulierungsalternativen für hybride Online-Bewegtbildangebote
1. Die britische Leveson Inquiry als Ausgangspunkt
2. Grundlegende Ansätze der Untersuchungen
1. Regulierungsadressaten und Abgrenzungskriterien
a) Convergence Review und Convergence Report
b) Definition und Abgrenzung von Nachrichtenmedien
2. Abstufung der Regulierungsintensität und inhaltliche Standards
b) Insbesondere Nachrichtenmedien
c) Modularer Ansatz des Convergence Review
III. Systematisierung und Vergleich
1. Abstraktion der Anknüpfungspunkte der Untersuchungen
2. Vergleich mit dem materiellen Anwendungsbereich der AVMD-Richtlinie
b) Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
d) Bereitstellung von Sendungen an die Allgemeinheit
§ 2 Zusammenführung mit Ansätzen aus dem deutschen Diskurs zur Rundfunkregulierung
II. Meinungsbildungsrelevanz als zentrales Element des materiellen Anwendungsbereichs
III. Gefährdungsregulierung als Alternative zur Begriffsregulierung
1. Linearität als ungeeignetes Merkmal zur Abstufung der Regulierungsintensität
2. Abstufung nach Gefährdungspotential
IV. Reichweite als Konkretisierung von Meinungsbildungsrelevanz
§ 3 Übertragung auf die AVMD-Richtlinie
2. Abgrenzung und Abstufung anhand von Schwellenwerten
II. Ausgestaltung der Kriterien des materiellen Anwendungsbereichs
b) Redaktionelle Verantwortung eines Mediendiensteanbieters
c) An die Allgemeinheit gerichtet über elektronische Kommunikationsnetze
2. Zu modifizierende Kriterien
a) Konkretisierung der Dienstleistung
b) Neuausrichtung des Kriteriums der Fernsehähnlichkeit am Nutzer-Schwellenwert
Details
- Seiten
- 428
- Erscheinungsjahr
- 2019
- ISBN (PDF)
- 9783631782378
- ISBN (ePUB)
- 9783631782385
- ISBN (MOBI)
- 9783631782392
- ISBN (Hardcover)
- 9783631780053
- DOI
- 10.3726/b15311
- Open Access
- CC-BY-NC-ND
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2019 (Juli)
- Schlagworte
- Abrufdienste Rundfunkregulierung Medienregulierung Fernsehähnlichkeit Meinungsbildungsrelevanz Gefährdungsregulierung
- Erschienen
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 428 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG