Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
Dargestellt am Beispiel der Antrags- und der Beteiligtenänderung
©1999
Dissertation
XLIV,
158 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 2728
Zusammenfassung
Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren kennt als Verfahrenssubjekte keine Parteien, sondern nur Beteiligte. Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt für eine Antragsänderung im ersten oder zweiten Rechtszug gemäß 81 III 1, 87 II 3 die Zustimmung der übrigen Beteiligten, für eine Erledigungserklärung in allen Instanzen gemäß 83 a II, III, 90 II, 95 S. 4 gleichfalls die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Wen das Gesetz mit den übrigen Beteiligten meint, ob zwischen Antragsgegner und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und welche prozessuale Rechtsstellung diesen Beteiligten zukommt, wird am Beispiel der Antragsänderung und der Beteiligtenänderung, die von der Rechtsprechung wie eine Antragsänderung behandelt wird, dargestellt.
Details
- Seiten
- XLIV, 158
- Erscheinungsjahr
- 1999
- ISBN (Paperback)
- 9783631350638
- Sprache
- Deutsch
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. XLIV, 158 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG