Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
Dargestellt am Beispiel der Antrags- und der Beteiligtenänderung
					
	
		©1999
		Thesis
		
			
				
					XLIV,
				
				158 Pages
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
					
						Series: 
	
		
			
				Europäische Hochschulschriften Recht, Volume 2728
			
		
	
					
				
				
			Summary
			
				Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren kennt als Verfahrenssubjekte keine Parteien, sondern nur Beteiligte. Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt für eine Antragsänderung im ersten oder zweiten Rechtszug gemäß 81 III 1, 87 II 3 die Zustimmung der übrigen Beteiligten, für eine Erledigungserklärung in allen Instanzen gemäß  83 a II, III, 90 II, 95 S. 4 gleichfalls die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Wen das Gesetz mit den übrigen Beteiligten meint, ob zwischen Antragsgegner und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und welche prozessuale Rechtsstellung diesen Beteiligten zukommt, wird am Beispiel der Antragsänderung und der Beteiligtenänderung, die von der Rechtsprechung wie eine Antragsänderung behandelt wird, dargestellt.
			
		
	Details
- Pages
- XLIV, 158
- Publication Year
- 1999
- ISBN (Softcover)
- 9783631350638
- Language
- German
- Published
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Wien, 1999. XLIV, 158 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG
 
					