Rechtsmittelbelehrung durch die Zivilgerichte
Sollten Entscheidungen im Zivilprozeß und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit einer obligatorischen Rechtsmittelbelehrung versehen werden?
©2001
Dissertation
XII,
245 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 3022
Zusammenfassung
Der Zivilprozeß und die freiwillige Gerichtsbarkeit kennen - anders als die übrigen großen Verfahrensordnungen - keine allgemeine Rechtsmittelbelehrung. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Sonderstellung der Zivilgerichte für bedenklich. Daher häufen sich die Appelle an den Gesetzgeber, die Zivilgerichte ebenfalls zur Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen zu verpflichten. Auf den ersten Blick erscheint die Forderung im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit einleuchtend. Bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch systematische und praktische Einwände. Im Ergebnis sprechen die besseren Gründe dafür, die Differenzierung der Belehrungspflichten beizubehalten.
Details
- Seiten
- XII, 245
- Erscheinungsjahr
- 2001
- ISBN (Paperback)
- 9783631371763
- Sprache
- Deutsch
- Erschienen
- Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2000. XII, 245 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG