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Betriebsfremde Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung unter besonderer Berücksichtigung der unechten Leiharbeitnehmer

by Sascha Dewender (Author)
©2004 Thesis XLVI, 210 Pages

Summary

Mit steigender Tendenz gewinnt für viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen innerhalb der eigenen Betriebssphäre an Bedeutung, denn mit dieser Art des flexiblen Personaleinsatzes lässt sich beispielsweise die Arbeitszeit bedarfsgerecht stunden-, tage- oder wochenweise ausweiten und zurückführen. Die Formen, in denen in der Praxis Fremdfirmenarbeit auftritt, sind dabei sehr verschieden. Als gemeinsame Folge des drittbezogenen Personaleinsatzes teilen sich die in einem Betrieb Beschäftigten in Stammarbeitnehmer und von außen kommende Fremdarbeitnehmer. Diese Unterteilung führt neben individualarbeitsrechtlich unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zum Betriebsinhaber vor allem auch zu Schwierigkeiten bei der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung und Erfassung der Fremdarbeitnehmer. Ziel dieser Untersuchung ist es daher, die einzelnen Erscheinungsformen von Fremdfirmeneinsätzen und deren rechtliche Ausgestaltung voneinander abzugrenzen. Auf dieser Grundlage wird die bis heute umstrittene Stellung der betriebsfremden Beschäftigten in der Betriebsverfassung unter besonderer Konzentration auf die Leiharbeit als die signifikanteste Form der Beschäftigung von Betriebsfremden einer unter teleologischen Gesichtspunkten orientierten Klärung zugeführt.

Details

Pages
XLVI, 210
Publication Year
2004
ISBN (Softcover)
9783631520079
Language
German
Keywords
Deutschland Betriebsverfassungsrecht Leiharbeit Fremdfirmenarbeit Wahlrecht /Leiharbeitnehmer Leiharbeitnehmer
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XLVI, 210 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Sascha Dewender (Author)

Der Autor: Sascha Dewender wurde 1974 in Bochum geboren. Er studierte von 1995 bis zum 1. Staatsexamen 2001 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Zürich. 2002 erfolgte die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

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