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Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt

von Thomas Gutsche (Autor:in)
©2004 Dissertation X, 176 Seiten

Zusammenfassung

Der Ausgleich der Imparität zwischen zwei Vertragsparteien ist ein häufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte und gewährleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparität soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt dienen. Als Gebot zur Sicherung eines dynamischen Gleichgewichts der Tarifpartner hat das Paritätsgebot sogar unmittelbaren Eingang in die Dogmatik des Arbeitskampfrechts gefunden. Herkömmlicherweise werden die Angebots- und Nachfragekurven auf dem Arbeitsmarkt als verzerrte Kurven beschrieben, die durch die «Kartellierung» der Angebotsseite und Nachfrageseite sozusagen «geglättet» werden. Der Arbeitsmarkt weist aus dieser Sicht die Besonderheit auf, dass die Preise nicht frei, sondern in der Marktform des bipolaren Monopols ermittelt werden. Diese Beschreibung des Arbeitsmarktes ist unvollständig, weil sie den freien Arbeitsmarkt nicht überzeugend miteinbezieht. Die Suche nach besseren Beschreibungen bildet den Gegenstand der Abhandlung.

Details

Seiten
X, 176
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631520888
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Arbeitsverhältnis Ungleichheit Ökonomische Theorie des Rechts Arbeitsmarkt Tarifautonomie Rechtswissenschaft Vertragspartei Vertragsparität
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. X, 176 S.

Biographische Angaben

Thomas Gutsche (Autor:in)

Der Autor: Thomas Gutsche, Studium der Rechtswissenschaften 1991 bis 1996 in Freiburg im Breisgau und Regensburg, Assessor 1998, seit 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität Berlin.

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Titel: Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt