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Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Unter besonderer Berücksichtigung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse

von Dorothea Riedi Hunold (Autor:in)
©2004 Dissertation 170 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 284

Zusammenfassung

Lange war die Wechselfähigkeit auf Kaufleute beschränkt. Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen im 19. Jahrhundert wurde sie vielerorts verallgemeinert. So etwa in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung (ADWO) von 1848, dem gescheiterten schweizerischen Wechselkonkordat von 1856 oder dem schweizerischen Obligationenrecht von 1881. Diese Arbeit geht den Gründen der Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz nach. In diesem Zusammenhang nahm man sich vornehmlich die ADWO zum Vorbild. Es erwies sich deshalb als notwendig, diese Frage auch für Deutschland zu ergründen. Dabei wurden nicht nur die wissenschaftlichen Entwicklungen im Wechselrecht, sondern auch die jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse mitberücksichtigt.

Details

Seiten
170
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631517406
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schweiz Wechselrecht Deutschland Geschichte 1839-1881 Wirtschaftsgeschichte Handelsrecht Wechselfähigkeit Rechtsvereinheitlichung Rechtsgeschichte
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 169 S.

Biographische Angaben

Dorothea Riedi Hunold (Autor:in)

Die Autorin: Dorothea Riedi Hunold wurde 1970 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bern und schloss 1996 mit dem Lizentiat ab. 1997 erwarb sie das Anwaltspatent des Kantons Luzern. Nach zwei Jahren Tätigkeit im Rechtsdienst einer Ausgleichskasse arbeitet sie seit 2000 am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern.

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Titel: Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts