Der Ermittlungsbeauftragte des parlamentarischen Untersuchungsausschusses
©2004
Dissertation
XIV,
176 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 3912
Zusammenfassung
Am 26. Juli 2001 ist das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages in Kraft getreten. Eine Neuerung ist § 10 des Gesetzes, der die Möglichkeit vorsieht, einen Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses einzusetzen. Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsfigur des Ermittlungsbeauftragten in das Gefüge des parlamentarischen Untersuchungsrechts einzuordnen. Die Grundlagen des parlamentarischen Untersuchungsrechts werden dargestellt. Darauf aufbauend untersucht die Studie die Rechtsstellung des Ermittlungsbeauftragten. Erläutert werden seine Aufgaben, das Verfahren der Einsetzung und Bestimmung, seine Stellung im Verhältnis zum Untersuchungsausschuss, seine Befugnisse sowie die Bedeutung seiner Berichterstattung.
Details
- Seiten
- XIV, 176
- Jahr
- 2004
- ISBN (Paperback)
- 9783631525036
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Deutschland Untersuchungsausschussgesetz Untersuchungsausschuss Untersuchungsrecht Parlamentarische Untersuchung Ermittlungsbeauftragter
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XIV, 176 S.