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Die Einpersonengesellschaft im deutschen und im kolumbianischen Recht

von Maria Susana Oder-Pena (Autor:in)
©2005 Dissertation 174 Seiten

Zusammenfassung

Eine Gesellschaft als Rechtsform für ein Unternehmen wird immer dann verwendet, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich durch Einsatz ihrer Arbeitskraft und/oder ihres Kapitals unternehmerisch tätig werden. Die Rechtsform der Gesellschaft, insbesondere der Kapitalgesellschaft, hat den Vorteil, dass die Haftung auf bestimmte Kapitalbeträge beschränkt werden kann und damit das Risiko des unternehmerischen Engagements kalkulierbar wird. Der Wunsch der Beschränkung der Haftung macht die Organisation eines Unternehmens in der Form einer Kapitalgesellschaft auch dann erstrebenswert, wenn wirtschaftlich nur eine Person hinter dem Unternehmen steht. Den Gegenstand der Arbeit bildet der Vergleich der Regelung über die Einpersonengesellschaft nach dem deutschen und nach dem kolumbianischen Recht. Im Kern wird das Problem der Aufbringung des Kapitals bei der Gründung einer Einpersonen-GmbH in beiden Rechtssystemen behandelt. Die Erkenntnisse, zu denen die Autorin aufgrund der rechtsvergleichenden Untersuchung gelangt, sind nicht nur für die Weiterentwicklung des kolumbianischen Gesellschaftsrechts von erheblicher Bedeutung, sondern sie dienen auch den deutschen Gesellschaftsrechtlern dazu, ein besseres Verständnis der eigenen Regelungen zu gewinnen.

Details

Seiten
174
Erscheinungsjahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631527917
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Einmanngesellschaft Kapitalaufbringung Kolumbien Lateinamerika Einpersonengesellschaft Gesellschaftsrechtssystem echtsvergleich
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. 173 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Maria Susana Oder-Pena (Autor:in)

Die Autorin: María Susana del Pilar Oder-Peña studierte an der Universidad del Rosario in Bogotá Rechtswissenschaft. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin in Kolumbien und Spezialistin im Finanzrecht. An der Universität Heidelberg absolvierte sie ein Magisterstudium und promovierte im Gesellschaftsrecht. Die Promotion wurde gefördert durch ein Stipendium des Katholischen Akademischen Ausländerdienstes (KAAD).

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Titel: Die Einpersonengesellschaft im deutschen und im kolumbianischen Recht