Lade Inhalt...

Die EG-Kartellverfahrensverordnung 1/2003 und ihre Auswirkungen auf die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Entzugsverfahren der Vertikal-GVO

von Thomas Brunn (Autor:in)
©2004 Dissertation XVIII, 246 Seiten

Zusammenfassung

Am 1. Mai 2004 hat das europäische Kartellrecht einen grundlegenden Systemwechsel erfahren. An diesem Tag wurde die VO 17 durch die VO 1/2003 ersetzt. Art. 81 Abs. 3 EG ist nunmehr unmittelbar anwendbar und wirkt als Legalausnahme. Der Autor untersucht die Auswirkungen dieses Systemwechsels auf die Anwendung von Gruppenfreistellungsverordnungen (GVOen). Er geht der Frage nach, ob GVOen für nationale Gerichte verbindlich sind, wenn sie im Einzelfall vom unmittelbar anwendbaren Art. 81 Abs. 3 EG abweichen. Weiterhin werden die Entzugsverfahren nach Art. 6 bis 8 der Vertikal-GVO erörtert. Ermittlungsbefugnisse der Behörden, Verteidigungsrechte der Betroffenen, Beschwerderechte Dritter und Zivilrechtsfolgen des Entzugs werden vollständig unter Berücksichtigung der VO 1/2003 dargestellt.

Details

Seiten
XVIII, 246
Jahr
2004
ISBN (Paperback)
9783631528600
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verordnung des Rates zur Durchführung der in den Europäisches Kartellverfahrensrecht Gruppenfreistellungsverordnung Europäische Union Gruppenfreistellungs-Verordnung Unmittelbare Anwendbarkeit B
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2004. XVIII, 246 S.

Biographische Angaben

Thomas Brunn (Autor:in)

Der Autor: Thomas Brunn, geboren 1974 in Schleswig; 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg; 1996/97 Studium an der Université de Poitiers; Erlangung des Diplôme Universitaire d’Etudes Juridiques Françaises; Fortsetzung des Studiums in Würzburg und Köln; Erste juristische Staatsprüfung Köln 2000; Master-of-Laws an der Columbia University, New York; New York State Bar Exam 2002; seit 2003 Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Köln.

Zurück

Titel: Die EG-Kartellverfahrensverordnung 1/2003 und ihre Auswirkungen auf die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Entzugsverfahren der Vertikal-GVO