Loading...

Vererben am Nachlass vorbei

Ein Vergleich mit dem Vermögensanfall von Todes wegen

by Daniel Gubitz (Author)
©2005 Thesis XVI, 300 Pages

Summary

Nach deutschem Recht ist es möglich, Vermögenswerte auf den Todesfall so weiterzugeben, dass sie nicht in den Nachlass der verstorbenen Person fallen. Diese Rechtsgeschäfte finden eine immer größere Verbreitung in der Rechtspraxis. Zu nennen sind insbesondere Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall und gesellschaftsvertragliche Regelungen. Ziel der Arbeit ist es einerseits, die dogmatischen Grundprobleme dieser «Vererbung am Nachlass vorbei» zu erfassen, und andererseits einen Vergleich mit der Weitergabe durch letztwillige Verfügungen anzustellen. Bei den praktisch besonders wichtigen Bank-, Lebensversicherungs- und Bausparverträgen findet auch eine Untersuchung der in der Praxis verwendeten Vertragsmuster statt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dem Vererben am Nachlass vorbei bei sachgerechter Auslegung der relevanten Normen weder dogmatische noch rechtspolitische Gründe entgegenstehen.

Details

Pages
XVI, 300
Publication Year
2005
ISBN (Softcover)
9783631542408
Language
German
Keywords
Deutschland Rechtsgeschäft unter Lebenden auf den Todesfall Erbrecht Todesfall Schenkung Anwachsungsprinzip
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. XVI, 300 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Daniel Gubitz (Author)

Der Autor: Daniel C. Gubitz, geboren 1975 in München. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, der Université X de Paris und der Tulane University in New Orleans (LL.M.). Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. bei Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und Madrid und der deutschen Vertretung bei der UNO in New York. Während des Referendariats Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Kindler in Bochum. Seit Anfang 2004 zugelassen in New York als Attorney-at-Law. 2005 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Regensburg.

Previous

Title: Vererben am Nachlass vorbei