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Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention für die Bundesrepublik Deutschland

by Nikolaus Schmalz (Author)
©2007 Thesis LXII, 212 Pages

Summary

Seit der Görgülü-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird darüber gestritten, welche innerstaatlichen Rechtsfolgen Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) haben und wie Gerichte und Behörden darauf reagieren müssen. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, ob die Bundesrepublik Deutschland eine Rechtsordnung geschaffen hat, die die effektive Durchsetzung der EMRK und die wirksame Befolgung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewährleistet. Schwerpunkte der Arbeit sind die Auswirkungen eines Verstoßes gegen die EMRK auf rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidungen und auf das Verwaltungsrecht. Und es wird nach einer Lösung von Konflikten zwischen EMRK-rechtlichen Verpflichtungen einerseits und der völkerrechtlichen Einbindung in inter- und supranationale Organisationen andererseits gesucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass bereits heute – jedenfalls bei EMRK-konformer Auslegung des nationalen Rechts – grundsätzlich die effektive Durchsetzung der EMRK möglich ist. Die aufgefundenen Defizite gilt es aber noch zu beheben. Und internationale Organisationen sollten Mitglieder des Europarates werden können.

Details

Pages
LXII, 212
Publication Year
2007
ISBN (Softcover)
9783631559451
Language
German
Keywords
Europäische Menschenrechtskonvention Durchsetzung Entschädigung Deutschland Schutzpflichten Internationale Organisationen
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. LXII, 212 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Nikolaus Schmalz (Author)

Der Autor: Nikolaus Schmalz war nach dem rechtswissenschaftlichen Studium (2000-2004) zunächst an der Universität Passau und dann an der Universität Münster Doktorand und arbeitete als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Münster (2005). Seit 2006 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Münster.

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