Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten
Am Beispiel des § 81a StPO
					
	
		©2007
		Thesis
		
			
				
				246 Pages
			
		
	
				
				
					
						
					
				
				
				
					
						Series: 
	
		
			
				Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Volume 99
			
		
	
					
				
				
			Summary
			
				Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
			
		
	Details
- Pages
 - 246
 - Publication Year
 - 2007
 - ISBN (Softcover)
 - 9783631559833
 - Language
 - German
 - Keywords
 - Ermittlungsverfahren Verfassung Strafverfahren Deutschland Aussagefreiheit Körperlicher Eingriff Verfassungsrecht Menschenwürde EMRK Grundgesetz staatliche Eingriffsrechte Gesetzgebung
 - Published
 - Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 246 S.
 - Product Safety
 - Peter Lang Group AG