Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten
Am Beispiel des § 81a StPO
©2007
Thesis
246 Pages
Series:
Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Volume 99
Summary
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Details
- Pages
- 246
- Publication Year
- 2007
- ISBN (Softcover)
- 9783631559833
- Language
- German
- Keywords
- Ermittlungsverfahren Verfassung Strafverfahren Deutschland Aussagefreiheit Körperlicher Eingriff Verfassungsrecht Menschenwürde EMRK Grundgesetz staatliche Eingriffsrechte Gesetzgebung
- Published
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2007. 246 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG