Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtsetzung der Europäischen Union
Der Beitrag der Fachausschüsse am Beispiel der Tätigkeit des Rechtsausschusses in der 15. Legislaturperiode
©2008
Dissertation
248 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4662
Zusammenfassung
Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschüssen und nicht etwa nur im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europäischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tätigkeit in der 15. Legislaturperiode. Anhand der ausgewerteten Bundestagsdrucksachen und Ausschussprotokolle wird nachvollzogen, wie effektiv der Ausschuss an der europäischen Rechtsetzung mitwirkt.
Details
- Seiten
- 248
- Erscheinungsjahr
- 2008
- ISBN (Paperback)
- 9783631575024
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Europäische Union Rechtsetzung Bundestag Rechtsausschuss Beteiligung EU Deutschland
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 248 S., zahlr. Tab.