Das neue Verhältnis zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in Luxemburg – ein Vorbild für Deutschland?
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Leonie Derksen
Am 26. Januar 2015 unterzeichneten die Religionsgemeinschaften in Luxemburg ein Abkommen mit der Regierung, welches das bisher geltende Verhältnis zum Staat umwandelte. Innerhalb weniger Jahre wurde das luxemburgische System, welches im Kern dem deutschen System der freundlichen Kooperation von Staat und (katholischer) Kirche sehr ähnelt, von Grund auf verändert.
Diese Entwicklung nimmt die Autorin zum Anlass, Ursachen und Fortschritte sowie das neue Verhältnis von Staat und Kirche in Luxemburg rechtlich nachzuzeichnen. Daraus lassen sich Rückschlüsse ziehen bei der Beantwortung der Frage, ob eine solche Reform auch in Deutschland denkbar sein könnte.
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- 978-3-631-83730-6
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- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 188 S.
- Cover
- Titel
- Copyright
- Autorenangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg vor dem 26. Januar 2015
- 1. Das Konkordat von 1801
- a) Zustandekommen des Konkordats
- b) Inhalt des Konkordats
- c) Die Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses nach dem Konkordat von 1801
- d) Der Streit um die Gültigkeit des Konkordats von 1801
- 2. Das Staatskirchenverhältnis in der luxemburgischen Verfassung
- 3. Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses im 20. Jahrhundert
- 4. Die Konventionen von 1998
- III. Die Ausgestaltung des staatskirchlichen Verhältnisses in Luxemburg bis zum Jahr 2015
- 1. Finanzierung und Besoldung
- a) Staatliche Direktbesoldung
- b) Streit um den Grund der staatlichen Besoldung
- 2. Die katholische Kirche im Schulwesen
- 3. Die Kirchenfabriken
- a) Aufgaben der Kirchenfabriken
- b) Zusammensetzung der Kirchenfabriken
- c) Aufsicht und Finanzierung
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- Exkurs: das Erzbistum von Luxemburg
- 5. Das Priesterseminar
- 6. Zusammenfassung
- IV. Hintergründe zur Trennung von Staat und Kirche in Luxemburg
- 1. Langer Stillstand im staatskirchenrechtlichen Verhältnis
- 2. Abwendung der Gesellschaft und Politik von der Kirche/den kirchlichen Institutionen
- 3. Die Euthanasiedebatte
- 4. Der Missbrauchsskandal
- 5. Die Gleichberechtigungsforderung der muslimischen Glaubensgemeinschaft
- 6. Der Bericht über die Zuwendungen an die katholische Kirche
- 7. Das Ende der Ära von Jean-Claude Juncker
- V. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg seit den Konventionen vom 26. Januar 2015
- 1. Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch eine öffentliche Sockelfinanzierung
- a) Verfassungsreform des Art. 106
- b) Verfassungswidrigkeit der ersten Konvention?
- 2. Abschaffung des Religionsunterrichts
- 3. Neuordnung der Kirchenfabriken
- a) Der Fonds
- b) Eigentumsverhältnisse an den Kirchengebäuden
- c) Verbot der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen und Ausnahmen
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- 5. Das Priesterseminar
- VI. Würdigung des luxemburgischen Staat-Kirchen-Modells
- 1. Anerkennung der verfassungsrechtlichen luxemburgischen Grundlagen durch alle Religionsgemeinschaften
- 2. Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- 3. Autonomie der Religionsgemeinschaften
- 4. Transparenz
- 5. Rat der konventionierten Religionsgemeinschaften
- 6. Kritik
- a) Die European Values Studie von 2013 als Grundlage für den Sockelbetrag
- b) Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch alle Steuerzahler/innen
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- d) Keine vollständige Trennung von Kirche und Staat
- VII. Das luxemburgische Staatskirchenmodell als Vorbild für Deutschland?
- 1. Staatskirchenrecht in Deutschland
- a) Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit in Deutschland
- b) Art. 140 GG in Verbindung mit den Weimarer Kirchenartikeln
- aa) Verbot der Staatskirche
- bb) Körperschaftsstatus und Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften
- cc) Religionsunterricht
- c) Möglichkeiten einer Änderung des deutschen Staatskirchenrechts
- aa) Änderung des Grundgesetzes
- bb) Beendigung von Kirchenverträgen
- 2. Vorbildfunktion des luxemburgischen Staatskirchenmodells
- a) Denkanstoß für ein anderes Kirchensteuermodell
- b) Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- VIII. Ausblick und Zusammenfassung
- 1. Zusammenfassung
- 2. Schlussbemerkungen
- Anhang
- Gesetzessammlung zum neuen luxemburgischen Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
- Literaturverzeichnis
IV. Hintergründe zur Trennung von Staat und Kirche in Luxemburg
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Extract
Nach dem Abschluss der Konventionen mit den Großkirchen von 1998 und 2004 hätte angenommen werden können, dass die von einer breiten Mehrheit getragene Entscheidung eine endgültige Festlegung des staatskirchenrechtlichen Verhältnisses zur Folge gehabt hätte.269 In den Folgejahren kam es jedoch zu Entwicklungen, die das Verhältnis zwischen Kirche und Staat belasteten und somit die Forderungen nach einer Neuausrichtung der Beziehung laut werden ließen. Diese Entwicklungen sollen im Folgenden dargestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegende Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nur der Versuch einer Erklärung sein kann, was möglicherweise die Hintergründe für die Verschlechterung darstellen könnte.
Nach den vorgezogenen Neuwahlen im Oktober 2013270 siedelte die sogenannte Gambia-Koalition, bestehend aus Liberalen (Demokratische Partei – DP), Sozialisten (Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei – LSAP) und Grünen, unter Führung der Liberalen die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Staat ganz oben auf ihrer Agenda an.271
Zu einem Kulturkampf kam es trotz der eindeutigen Positionen der neuen politischen Führung nicht, respektive nur kurz. Vielmehr einigte man sich schnell darauf, dass eine Reform des Staatskirchenrechts politisch und diplomatisch angegangen werden sollte, anstelle es durch unüberlegte Forderungen von Anfang an zu zerstören.272 Da die neu gewählte Gambia-Koalition in vielen Fragen uneins war, kann die Frage nach der Neuregelung des Staatskirchenverhältnisses als gemeinsames Prestigeobjekt angesehen werden, bei dem weitgehende Einigkeit herrschte. So hatte beispielsweise. die LSAP – ehemaliger Koalitionspartner der Christlich-Sozialen Volkspartei (CSV)...
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- Über das Buch
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- Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg vor dem 26. Januar 2015
- 1. Das Konkordat von 1801
- a) Zustandekommen des Konkordats
- b) Inhalt des Konkordats
- c) Die Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses nach dem Konkordat von 1801
- d) Der Streit um die Gültigkeit des Konkordats von 1801
- 2. Das Staatskirchenverhältnis in der luxemburgischen Verfassung
- 3. Entwicklung des Staatskirchenverhältnisses im 20. Jahrhundert
- 4. Die Konventionen von 1998
- III. Die Ausgestaltung des staatskirchlichen Verhältnisses in Luxemburg bis zum Jahr 2015
- 1. Finanzierung und Besoldung
- a) Staatliche Direktbesoldung
- b) Streit um den Grund der staatlichen Besoldung
- 2. Die katholische Kirche im Schulwesen
- 3. Die Kirchenfabriken
- a) Aufgaben der Kirchenfabriken
- b) Zusammensetzung der Kirchenfabriken
- c) Aufsicht und Finanzierung
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- Exkurs: das Erzbistum von Luxemburg
- 5. Das Priesterseminar
- 6. Zusammenfassung
- IV. Hintergründe zur Trennung von Staat und Kirche in Luxemburg
- 1. Langer Stillstand im staatskirchenrechtlichen Verhältnis
- 2. Abwendung der Gesellschaft und Politik von der Kirche/den kirchlichen Institutionen
- 3. Die Euthanasiedebatte
- 4. Der Missbrauchsskandal
- 5. Die Gleichberechtigungsforderung der muslimischen Glaubensgemeinschaft
- 6. Der Bericht über die Zuwendungen an die katholische Kirche
- 7. Das Ende der Ära von Jean-Claude Juncker
- V. Das Staatskirchenrecht in Luxemburg seit den Konventionen vom 26. Januar 2015
- 1. Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch eine öffentliche Sockelfinanzierung
- a) Verfassungsreform des Art. 106
- b) Verfassungswidrigkeit der ersten Konvention?
- 2. Abschaffung des Religionsunterrichts
- 3. Neuordnung der Kirchenfabriken
- a) Der Fonds
- b) Eigentumsverhältnisse an den Kirchengebäuden
- c) Verbot der finanziellen Unterstützung durch die Kommunen und Ausnahmen
- 4. Der Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften
- 5. Das Priesterseminar
- VI. Würdigung des luxemburgischen Staat-Kirchen-Modells
- 1. Anerkennung der verfassungsrechtlichen luxemburgischen Grundlagen durch alle Religionsgemeinschaften
- 2. Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- 3. Autonomie der Religionsgemeinschaften
- 4. Transparenz
- 5. Rat der konventionierten Religionsgemeinschaften
- 6. Kritik
- a) Die European Values Studie von 2013 als Grundlage für den Sockelbetrag
- b) Finanzierung der Religionsgemeinschaften durch alle Steuerzahler/innen
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- d) Keine vollständige Trennung von Kirche und Staat
- VII. Das luxemburgische Staatskirchenmodell als Vorbild für Deutschland?
- 1. Staatskirchenrecht in Deutschland
- a) Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit in Deutschland
- b) Art. 140 GG in Verbindung mit den Weimarer Kirchenartikeln
- aa) Verbot der Staatskirche
- bb) Körperschaftsstatus und Steuererhebungsrecht der Religionsgemeinschaften
- cc) Religionsunterricht
- c) Möglichkeiten einer Änderung des deutschen Staatskirchenrechts
- aa) Änderung des Grundgesetzes
- bb) Beendigung von Kirchenverträgen
- 2. Vorbildfunktion des luxemburgischen Staatskirchenmodells
- a) Denkanstoß für ein anderes Kirchensteuermodell
- b) Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften
- c) Abschaffung des Religionsunterrichts
- VIII. Ausblick und Zusammenfassung
- 1. Zusammenfassung
- 2. Schlussbemerkungen
- Anhang
- Gesetzessammlung zum neuen luxemburgischen Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
- Literaturverzeichnis