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Vorstandsverantwortlichkeit bei Kartellrechtsverstößen

by F. Sebastian Hack (Author)
©2012 Thesis 286 Pages

Summary

Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von natürlichen Personen. Normadressaten des deutschen und europäischen Kartellrechts sind hingegen allein Unternehmen (im kartellrechtlichen Sinne), deren Träger in der Regel juristische Personen sind. Auf der Grundlage der These, dass für eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung die Verhaltensbeeinflussung der unmittelbar handelnden natürlichen Personen entscheidend ist, untersucht der Autor die Verantwortlichkeit des Vorstandes einer Aktiengesellschaft für einen Kartellrechtsverstoß seines Unternehmens. Dabei beleuchtet er u. a. die zivilrechtliche Haftung, die Strafbarkeit, die bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit sowie berufliche Folgen für Vorstandsmitglieder. Als Nährquelle für weitere Überlegungen behandelt das Werk zudem die Verantwortlichkeit von Leitungsorganen für Kartellrechtsverstöße in den USA. Auf der Grundlage der vorangegangenen Analyse formuliert der Autor Vorschläge für neue Instrumente, mit denen die Kartellrechtsdurchsetzung verbessert werden könnte. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei neben der Schaffung eines kartellrechtspezifischen Tätigkeitsverbots die Kriminalisierung von Hardcore-Kartellen.

Details

Pages
286
Year
2012
ISBN (PDF)
9783653015171
ISBN (Softcover)
9783631621349
DOI
10.3726/978-3-653-01517-1
Language
German
Publication date
2012 (July)
Keywords
Kriminalisierung des Kartellrecht Managerhaftung Vorstandshaftung Strafrechtliche Verantwortlichkeit Leniency-Programme Tätigkeitsverbot Personal Shaming
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. 286 S.

Biographical notes

F. Sebastian Hack (Author)

Frank Sebastian Hack, geboren 1982, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Pittsburgh und legte 2008 sein Erstes Staatsexamen ab. Anschließend promovierte er und war gleichzeitig in einer internationalen Rechtsanwaltssozietät im Kartellrecht und am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln tätig. Zudem war der Autor zeitweise Visting Research Fellow an der Fordham School of Law, New York (USA). Seit 2010 absolviert er sein Referendariat in Köln.

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