Verdeckte Sacheinlagen im GmbH- und Aktienrecht
Die Veränderungen durch MoMiG und ARUG
©2012
Dissertation
XIX,
225 Seiten
Zusammenfassung
Die Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen wurden durch das MoMiG erheblich verändert. Der durch die Rechtsprechung gewährte umfassende, absolute Schutz der realen Kapitalaufbringung wird durch die Regelung des § 19 Abs. 4 GmbHG eingeschränkt. Dieser sieht eine Anrechnung des Vermögenswertes auf die Einlageverpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen vor. Auch die Fälle des Hin- und Herzahlens haben eine gesetzliche Regelung in § 19 Abs. 5 GmbHG gefunden. Diese Arbeit setzt sich, nachdem sowohl die geschichtliche Entwicklung als auch die verfassungs- wie europarechtlichen Grundlagen dargelegt sind, mit dem Rechtsinstitut der verdeckten Sacheinlage, seiner Behandlung durch die Rechtsprechung und die durch das MoMiG erfolgte Kodifikation auseinander. Sodann wird der Frage nachgegangen, ob sich die Regelung des § 19 Abs. 4 GmbHG stimmig in das System des Kapitalschutzes einfügt. Die hier herausgearbeiteten «Unstimmigkeiten» werden zum Anlass genommen, Gesellschaftergeschäfte als solche zu untersuchen. Es werden Gemeinsamkeiten, insbesondere gemeinsame Schutzrichtungen, herausgearbeitet und der Versuch unternommen, für diese eine einheitliche Regelung zu entwickeln, durch welche insbesondere die bestehenden Abgrenzungsprobleme sowie Wertungswidersprüche überwunden werden könnten.
Details
- Seiten
- XIX, 225
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (PDF)
- 9783653017823
- ISBN (Hardcover)
- 9783631621356
- DOI
- 10.3726/978-3-653-01782-3
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2012 (Juli)
- Schlagworte
- Kapitalgesellschaft Gesellschaftsrecht Gesellschaftergeschäfte Kapitalaufbringung de lege ferenda Unternehmergesellschaft
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2012. XX, 225 S.